Versetzung, Ländertausch, späte Verbeamtung

Lehrer wechselt das Bundesland: Was mit Beihilfe und PKV passiert

Neues Land, neuer Dienstherr, neue Beihilfeverordnung. Ihre private Krankenversicherung zieht mit um, aber nicht automatisch passend. Hier steht, was Sie vor dem Wechsel klären sollten, was am Stichtag passiert und welche Fristen danach laufen.

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Sind Sie hier richtig? Diese Seite ist für Lehrkräfte, die schon versichert sind und deren Lage sich ändert: Wechsel des Bundeslands, späte Verbeamtung, Beurlaubung oder Auslandsschuldienst.

„Bin zwar nach Hamburg versetzt worden, bleibe aber treu." Das hat uns ein Kunde aus Karlsruhe in seiner Bewertung geschrieben. Ich mag den Satz, weil er zeigt, worum es bei einem Wechsel des Bundeslands geht. Der Makler darf bleiben, der Versicherer auch. Aber die Beihilfe kommt ab dem Stichtag von einem anderen Dienstherrn, nach anderen Regeln.

Lehrkräfte wechseln öfter das Land als viele andere Beamte. Über das Ländertauschverfahren, nach dem Referendariat in einem anderen Land, wegen des Partners oder weil ein Land wieder verbeamtet. Die gute Nachricht: Ihre PKV gilt bundesweit, Sie müssen nicht kündigen und nicht neu abschließen. Die weniger gute: Ein Tarif, der zur Beihilfe in Rheinland-Pfalz passt, kann in Baden-Württemberg oder Hamburg Lücken haben. Und für manche Anpassungen läuft eine Frist.

Was passiert mit der PKV, wenn eine Lehrkraft das Bundesland wechselt? Der PKV-Vertrag läuft weiter, denn private Krankenversicherungen gelten bundesweit. Ab dem Wechsel zahlt aber der neue Dienstherr die Beihilfe nach seiner eigenen Beihilfeverordnung. Ändert sich dadurch der Beihilfesatz, können Sie den Tarif innerhalb von sechs Monaten ohne neue Gesundheitsprüfung anpassen lassen. Neue Leistungslücken sollten Sie vor dem Wechsel prüfen.

1. Wie wechseln Lehrkräfte das Bundesland?

Für die Krankenversicherung ist es fast egal, auf welchem Weg Sie wechseln. Entscheidend ist der Tag, ab dem ein neuer Dienstherr zuständig ist. Die häufigsten Wege:

  • Ländertauschverfahren: Sie werden im Tausch gegen eine Lehrkraft aus dem anderen Land versetzt. Der Wechsel fällt meist auf den Beginn eines Schulhalbjahrs.
  • Versetzung oder Freigabe mit Neueinstellung: Ihr bisheriges Land gibt Sie frei, das neue Land übernimmt Sie.
  • Referendariat hier, Einstellung dort: Häufig, und oft mit einer Lücke über die Sommerferien. Was in dieser Lücke mit der PKV passiert, steht auf der Seite Was passiert nach dem Referendariat mit der PKV?
  • Wechsel zum Bund: Seltener, etwa für den Schuldienst an Bundeswehr- oder Auslandsschulen. Dann gilt die Bundesbeihilfeverordnung.

2. Was ändert sich mit dem neuen Dienstherrn?

Drei Dinge können sich verschieben, und jedes wirkt anders auf Ihre PKV.

Was sich ändertBeispielFolge für Ihre PKV
Der BeihilfesatzHessen erhöht den Satz schon ab dem ersten Kind, die meisten Länder erst ab dem zweitenTarif muss auf den neuen Prozentsatz angepasst werden. Dafür gilt eine Frist von sechs Monaten ohne neue Gesundheitsprüfung
Was beihilfefähig istWahlleistungen in Baden-Württemberg nur gegen 22 € Abzug im Monat, Höchstbeträge bei Zahnersatz und BrillenNeue Lücken können entstehen. Ob ein zusätzlicher Baustein ohne Gesundheitsprüfung möglich ist, hängt vom Tarif ab
Abzüge und EigenanteileJährlicher Eigenbehalt etwa in Bremen, Abzüge je Arzneimittel in mehreren LändernKein Tarifthema, aber ein Posten in Ihrer persönlichen Rechnung

Der heikle Punkt ist die zweite Zeile. Die Anpassung des Prozentsatzes ist gesetzlich geschützt: Ändert sich Ihr Beihilfeanspruch, können Sie nach § 199 VVG innerhalb von sechs Monaten verlangen, dass Ihr Versicherer den Schutz ohne neue Risikoprüfung anpasst. Ein Leistungsbaustein, den Sie bisher gar nicht hatten, ist dagegen ein neuer Baustein. Den darf der Versicherer unter Umständen von einer Gesundheitsprüfung abhängig machen. Gute Beihilfetarife sind hier großzügig formuliert, schwache nicht. Deshalb gehört diese Frage vor die Unterschrift beim Ländertausch, nicht danach.

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Wie Ihre PKV zur Beihilfeverordnung Ihres Bundeslandes passen muss, in wenigen Minuten erklärt.

3. Die Wechsel-Checkliste: vorher, am Stichtag, danach

WannWas zu tun ist
Sobald der Wechsel feststehtBeihilfeverordnung des neuen Landes mit Ihrem Tarif abgleichen. Wo entstehen Lücken, ändert sich der Prozentsatz? Bei uns per Versicherungscheck
Vor dem StichtagOffene Rechnungen sammeln. Alles, was vor dem Wechsel behandelt wurde, rechnen Sie noch bei der alten Beihilfestelle ab
Am StichtagNeue Beihilfestelle notieren, Beihilfeberechtigung dort belegen, Kinder und Partner neu erfassen lassen
Innerhalb von sechs MonatenAnpassung Ihres PKV-Tarifs an den neuen Beihilfesatz beantragen, bei Bedarf auch für Kinder und Partner
Nach dem UmzugNeue Adresse an Versicherer und Beihilfe, Haftpflicht und Hausrat prüfen. In der Simplr-App sehen Sie alle Verträge an einem Ort

Die sechs Monate sind keine Empfehlung, sondern eine Frist. Wer sie verpasst, kann eine Erhöhung des Versicherungsschutzes nur noch mit Gesundheitsprüfung bekommen. Gerade wenn Ihr Beihilfesatz sinkt, etwa weil im neuen Land Ihre Kinder anders berücksichtigt werden, ist das teuer.

Ihr Wechsel steht fest? Schicken Sie uns Ihren Versicherungsschein und das neue Bundesland. Wir prüfen, ob Ihr Tarif mitzieht.

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4. Pauschale Beihilfe im Gepäck: Was dann?

Wer in einem Land die pauschale Beihilfe gewählt hat, ist gesetzlich versichert und bekommt vom Dienstherrn einen Zuschuss zum Beitrag. Hamburg hat das Modell als erstes Land eingeführt, inzwischen bieten es mehr als die Hälfte der Länder an, darunter Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Sachsen und Thüringen. Bund, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland bieten sie nicht an. Die Wahl ist im jeweiligen Land unwiderruflich.

Wechseln Sie in ein Land ohne pauschale Beihilfe, fällt der Zuschuss weg. Dann zahlen Sie den vollen GKV-Beitrag allein, und der Rückweg in die PKV führt über eine normale Gesundheitsprüfung, mit Ihrem heutigen Alter. Das ist kein Grund, nicht zu wechseln. Aber ein Grund, die Rechnung vor dem Ländertausch zu machen und nicht danach.

Unsere Erfahrung: In neun von zehn Fällen ist die individuelle Beihilfe mit PKV langfristig günstiger.

Die pauschale Beihilfe wirkt am Anfang attraktiv, vor allem für Familien mit einem Einkommen und kleinen Kindern. Rechnet man über die ganze Laufbahn, kippt das Bild meist. Drei Gründe:

  • Die Pension. Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 70 Prozent, die PKV muss nur noch 30 Prozent tragen und wird entsprechend günstiger. Der Kassenbeitrag bleibt dagegen einkommensabhängig, auch auf die Pension. Wie sich das über die Jahre auswirkt, zeigt unser Beitrag zu GKV und PKV in der Rente.
  • Der Länderwechsel. Wer mit pauschaler Beihilfe in eines der Länder ohne dieses Modell geht, verliert den Zuschuss. Gerade Lehrkräfte wechseln öfter das Land, als sie beim Referendariat denken.
  • Die Beitragsentwicklung. Auch die gesetzliche Kasse wird teurer, mit jeder Erhöhung der Bemessungsgrenze und des Zusatzbeitrags. Mehr dazu im Beitrag zur Beitragsentwicklung von PKV und GKV.

Den zehnten Fall gibt es trotzdem: etwa bei schweren Vorerkrankungen, bei denen die PKV nur mit hohen Zuschlägen oder gar nicht möglich ist, oder bei einer großen Familie mit nur einem Einkommen kurz vor dem Ruhestand. Dann rechnen wir die pauschale Beihilfe offen mit. Die ganze Abwägung steht in unserer Entscheidungshilfe PKV oder GKV für Beamte.

5. Späte Verbeamtung nach Jahren als Angestellte

In einigen Ländern wurden Lehrkräfte lange nur angestellt, Sachsen und Berlin verbeamten erst seit wenigen Jahren wieder. Dazu kommen Lehrkräfte, die nach Jahren als Vertretungslehrkraft, an einer Privatschule oder als Quereinsteiger verbeamtet werden. Für sie alle gilt: Mit der Ernennung endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse. Sie haben die Wahl.

Wer verbeamtet wird, ist dann oft Mitte dreißig oder älter, hat Kinder und eine Gesundheitsgeschichte aus zehn Jahren Kassenbehandlung. Der Beitrag in der PKV liegt dann höher als bei einem Einstieg mit 27, und im Gesundheitsfragebogen steht mehr. Beides ist kein Ausschlusskriterium. Es bedeutet nur, dass die Reihenfolge stimmen muss:

  1. Erst Tarifvergleich und GKV-Rechnung, gegebenenfalls mit pauschaler Beihilfe.
  2. Dann die Gesundheitsgeschichte sauber aufbereiten und bei Bedarf eine anonyme Risikovoranfrage stellen.
  3. Erst dann die GKV verlassen. Wie das geht, steht auf der Seite zum Sonderkündigungsrecht für Beamte.

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Sonderkündigungsrecht bei der Verbeamtung: So verlassen Sie die gesetzliche Kasse richtig.

6. Beurlaubung, Sabbatjahr, Auslandsschuldienst

Drei Situationen, die im Lehrerberuf häufiger vorkommen als anderswo, und die sich für die Krankenversicherung völlig unterschiedlich auswirken.

Sabbatjahr im Teilzeitmodell

Beim Freistellungsjahr arbeiten Sie einige Jahre voll und bekommen in dieser Zeit reduzierte Bezüge, im Freistellungsjahr laufen die Bezüge weiter. Weil Sie durchgehend Bezüge erhalten, bleibt auch die Beihilfe. Für die PKV ändert sich nichts, außer dass der Beitrag im Verhältnis zu den reduzierten Bezügen schwerer wiegt.

Beurlaubung ohne Bezüge

Anders bei einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge, etwa zur Kinderbetreuung über die Elternzeit hinaus. Hier entfällt in der Regel für diese Zeit die Beihilfe. Ihr Beihilfetarif deckt dann nur noch 50 % der Kosten. Er muss vorübergehend aufgestockt werden, oder Sie lösen es anders. Bitte vor dem Antrag auf Beurlaubung klären, nicht erst bei der ersten Arztrechnung. Für die Elternzeit selbst gelten eigene Regeln, siehe PKV-Beiträge in Mutterschutz und Elternzeit.

Auslandsschuldienst

Wer als Lehrkraft für einige Jahre an eine deutsche Schule im Ausland geht, wird dafür in der Regel beurlaubt, und die Landesbeihilfe ruht. Gleichzeitig braucht man einen Schutz, der im Gastland funktioniert, und einen Plan für die Rückkehr, damit man danach ohne neue Gesundheitsprüfung wieder in den Beihilfetarif kommt. Das ist ein Fall für eine Anwartschaft plus Auslandsschutz. Mehr dazu auf der Seite zur PKV im Ausland.

7. Beihilfe in Ihrem neuen Bundesland: die Besonderheiten

Siebzehn Dienstherren, siebzehn Beihilfeverordnungen. Die Grundsätze ähneln sich, 50 Prozent im aktiven Dienst, 70 Prozent ab zwei Kindern und im Ruhestand. Die Unterschiede liegen im Detail, und genau die entscheiden, ob Ihr Beihilfetarif nach dem Umzug noch passt. Hier die wichtigsten Punkte je Land, mit unseren Länderseiten für Beamte und für Referendare:

LandBesonderheitenFür BeamteFür Referendare
Baden-WürttembergPauschale Beihilfe seit 2023. Wahlleistungen im Krankenhaus nur gegen einen monatlichen Eigenbeitrag, der fristgebunden gewählt werden muss. Für Lehrkräfte gibt es zusätzlich unsere Lehrerberatung Baden-Württemberg.Beamte in Baden-WürttembergReferendare in Baden-Württemberg
BayernKeine pauschale Beihilfe. Wahlleistungen sind beihilfefähig, mit einem Eigenbehalt pro Krankenhaustag.Beamte in BayernReferendare in Bayern
BerlinPauschale Beihilfe seit 2020. Wahlleistungen sind nicht beihilfefähig, der Beihilfetarif sollte sie abdecken. Lehrkräfte werden erst seit Kurzem wieder verbeamtet.Beamte in BerlinReferendare in Berlin
BrandenburgPauschale Beihilfe seit 2020. Eigenbehalte orientieren sich an der gesetzlichen Kasse.Beamte in BrandenburgReferendare in Brandenburg
BremenPauschale Beihilfe. Keine Beihilfe für Wahlleistungen und Heilpraktiker, Eigenanteil je Arzneimittel, Versorgungsempfänger mit gestaffeltem Satz.Beamte in BremenReferendare in Bremen
HamburgErstes Land mit pauschaler Beihilfe, seit 2018. Wahlleistungen nicht beihilfefähig.Beamte in HamburgReferendare in Hamburg
HessenEigenes System: Der Bemessungssatz steigt mit Ehepartner und Kindern stufenweise. Wahlleistungen nur gegen Monatsbeitrag. Keine pauschale Beihilfe.Beamte in HessenReferendare in Hessen
Mecklenburg-VorpommernWahlleistungen nicht beihilfefähig. Die pauschale Beihilfe ist hier neu, die Details lohnen einen genauen Blick.Beamte in Mecklenburg-VorpommernReferendare in Mecklenburg-Vorpommern
NiedersachsenWahlleistungen nicht beihilfefähig. Pauschale Beihilfe wählbar.Beamte in NiedersachsenReferendare in Niedersachsen
Nordrhein-WestfalenKeine pauschale Beihilfe. Kostendämpfungspauschale abgeschafft. Wahlleistungen beihilfefähig mit Abzug pro Tag.Beamte in Nordrhein-WestfalenReferendare in Nordrhein-Westfalen
Rheinland-PfalzKeine pauschale Beihilfe. Gestaffelte Kostendämpfungspauschale, Anwärter befreit. Wahlleistungen nur gegen Monatsbeitrag. Vor Ort für die Pfalz: unsere Niederlassung in Landau.Beamte in Rheinland-PfalzReferendare in Rheinland-Pfalz
SaarlandKeine pauschale Beihilfe. Gestaffelte Kostendämpfungspauschale, Anwärter befreit.Beamte in SaarlandReferendare in Saarland
SachsenPauschale Beihilfe seit 2024. Lehrkräfte werden erst seit wenigen Jahren wieder verbeamtet, viele steigen deshalb später in die PKV ein.Beamte in SachsenReferendare in Sachsen
Sachsen-AnhaltNeu: pauschale Beihilfe für gesetzlich Versicherte. Ansonsten eng an den Bundesregeln.Beamte in Sachsen-AnhaltReferendare in Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinPauschale Beihilfe nur für bestimmte Gruppen. Gestaffelte Kostendämpfungspauschale, Wahlleistungen nicht beihilfefähig.Beamte in Schleswig-HolsteinReferendare in Schleswig-Holstein
ThüringenPauschale Beihilfe seit 2020. Für Referendare haben wir beide Wege gegenübergestellt.Beamte in ThüringenReferendare in Thüringen
Dienstherr BundKeine pauschale Beihilfe. Wahlleistungen beihilfefähig, mit Abzug beim Zweibettzimmer. Wichtig für Lehrkräfte im Auslandsschuldienst und an Bundeseinrichtungen.Beamte beim BundReferendare beim Bund

Kurzüberblick, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Beihilfeverordnungen ändern sich regelmäßig, maßgeblich ist der aktuelle Stand bei Ihrer Beihilfestelle. Den Gesamtüberblick bietet die Seite Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder.

Sie sind GEW-Mitglied? Dann gibt es für Sie eine eigene Beratung für Mitglieder der GEW, egal in welchem Bundesland Sie unterrichten. Die Mitgliedsnummer brauchen wir dafür.

Warum Vergleichsrechner und Tests hier wenig taugen

Ein PKV-Test aus dem vorletzten Jahr kennt die Kostendämpfungspauschale, die Nordrhein-Westfalen inzwischen rückwirkend abgeschafft hat. Er weiß nichts von Ländern, die die pauschale Beihilfe erst neu eingeführt haben. Und kaum ein Rechner fragt, in welches Land Sie in fünf Jahren wechseln wollen. Vergleichsrechner und Tests im Internet sind deshalb oft veraltet, bevor sie jemand liest. Für eine Entscheidung, die Sie bis zur Pension begleitet, reicht das nicht. Mehr dazu auf den Seiten PKV-Vergleich für Beamte und Vergleichsportale für Beamte.

So begleiten wir Ihren Wechsel

  1. Versicherungsschein schicken. Dazu das neue Bundesland, den Stichtag und Ihre Familiensituation.
  2. Abgleich mit der neuen Beihilfe. Prozentsatz, Leistungslücken, Abzüge. Sie bekommen schwarz auf weiß, was sich ändert.
  3. Anpassung innerhalb der Frist. Wir stellen den Antrag beim Versicherer und achten darauf, dass er ohne Gesundheitsprüfung durchgeht, wo das Gesetz es erlaubt.
  4. Weiter betreut, egal wo Sie wohnen. Wir beraten per Video und Bildschirmfreigabe. Ob Sie in Karlsruhe, Hamburg oder Dresden unterrichten, spielt keine Rolle.

Festgehalt statt Provision

Ein Wechsel des Versicherers bringt unseren Beratern nichts extra. Meist reicht eine Anpassung, und genau das sagen wir Ihnen dann.

Alle Länder im Blick

Ärztehausprinzip: Bei uns berät jemand, der sich täglich mit den Beihilfeverordnungen aller Länder beschäftigt.

Ihre Verträge in einer App

Mit dem Maklermandat sehen Sie alle Verträge in der TÜV-zertifizierten Simplr-App. Verträge bei HUK, HUK24, Debeka, LVM, Cosmos Direkt und WGV können wir allerdings nicht in die Betreuung übernehmen.

Was es kostet

Im Regelfall kein separates Beratungshonorar. Ihre Beiträge bleiben, wie sie sind.

„Fairsicherungsladen hält, was er verspricht. Bin zwar nach Hamburg versetzt worden, bleibe aber treu."

R. V. aus Karlsruhe

„Auch stellte die weite Entfernung meines Wohnsitzes zum Fairsicherungsladen kein Problem dar."

P. U. aus Dresden

„Das Team war immer sehr engagiert und hat mir auch bei Umzügen und Fragen rund um die Verwendung der Versicherungen im Ausland effektiv weitergeholfen."

S. B. aus Cambridge

Passt Ihr Vertrag noch zum neuen Land?

Schicken Sie uns Ihren Versicherungsschein, das neue Bundesland und den Stichtag. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und sagen Ihnen, ob und was angepasst werden muss.

Neun von zehn Beratungen laufen bei uns online per Video, bundesweit. Wer lieber persönlich kommt: Wir sind in Karlsruhe und in Landau in der Pfalz.

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Oder nutzen Sie direkt das Formular für den Versicherungscheck:

Häufige Fragen zum Bundeslandwechsel als Lehrkraft

Nein. Private Krankenversicherungen gelten bundesweit, Ihr Vertrag läuft weiter. Angepasst werden muss er nur, wenn sich Ihr Beihilfesatz ändert oder die neue Beihilfeverordnung Leistungslücken mit sich bringt.

Ändert sich Ihr Beihilfeanspruch, können Sie innerhalb von sechs Monaten verlangen, dass der Versicherer den Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung anpasst. Danach ist eine Erhöhung in der Regel nur noch mit Gesundheitsprüfung möglich.

Behandlungen vor dem Stichtag bei der alten Beihilfestelle, Behandlungen ab dem Stichtag bei der neuen. Sammeln Sie offene Rechnungen am besten schon vor dem Wechsel.

Bietet das neue Land keine pauschale Beihilfe an, kann der Zuschuss wegfallen. Sie zahlen dann den vollen GKV-Beitrag allein. Ein Wechsel in die PKV ist möglich, aber mit Gesundheitsprüfung und zum dann aktuellen Alter.

Am Anfang manchmal, langfristig selten. Unsere Erfahrung: In neun von zehn Fällen ist die individuelle Beihilfe mit PKV über die ganze Laufbahn günstiger, vor allem in der Pension, wenn die Beihilfe auf 70 Prozent steigt, und bei einem Wechsel in ein Land ohne pauschale Beihilfe. Ausnahmen sind etwa schwere Vorerkrankungen.

Oft ja, aber das hängt von Alter, Gesundheit und Familie ab. Erst rechnen Sie PKV und GKV gegeneinander, dann wird die Gesundheitsgeschichte aufbereitet und bei Bedarf eine anonyme Risikovoranfrage gestellt. Erst danach verlassen Sie die gesetzliche Kasse.

Im üblichen Teilzeitmodell ja, weil die Bezüge auch im Freistellungsjahr weiterlaufen. Bei einer Beurlaubung ohne Bezüge entfällt die Beihilfe dagegen in der Regel für diese Zeit.

In der Regel ruht die Landesbeihilfe während der Beurlaubung. Sie brauchen einen Schutz für das Gastland und eine Anwartschaft, damit Sie nach der Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung in Ihren Beihilfetarif zurückkönnen. Das klären wir am besten vor der Ausreise.

Ja. Wir beraten deutschlandweit online per Video und Bildschirmfreigabe. Ihre Verträge sehen Sie in der Simplr-App.

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Der Fairsicherungsladen GmbH, Waldstr. 65, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721 358 369. Niederlassung Landau: Horstring 14, 76829 Landau in der Pfalz, Telefon 06341 2663048. E-Mail: anfrage@fair-ka.de