Als Beamter in Brandenburg steht Ihnen Beihilfe durch Ihren Dienstherrn zu. Die Beihilfe ist ein “Arbeitgeberzuschuss” zu entstehenden Krankenkosten. Von diesem Zuschuss können Sie jedoch nur profitieren, wenn Sie eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Zudem gibt es in Brandenburg im Gegensatz zu anderen Bundesländern auch die pauschale Beihilfe. Was Sie alles über die individuelle und pauschale Beihilfe und PKV in Brandenburg wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag. Bleiben Sie einfach dran und finden Sie heraus, wie Sie die beste Krankenversicherung für sich finden!

Inhaltsverzeichnis:

  • Die Beihilfe für Beamte in Brandenburg
    • Die Leistungen der Beihilfe in Brandenburg
      • Die Beihilfeeinschränkungen für Beamte in Brandenburg
    • Die private Krankenversicherung in Brandenburg
    • So finden Sie die beste PKV für Beamte in Brandenburg

 

Die Beihilfe für Beamte in Brandenburg

Die Beihilfe in Brandenburg steht beihilfeberechtigten Beamten zu. In welcher Höhe Sie die Bezuschussung durch das Bundesland Brandenburg erhalten, kommt auf die Familiensituation an. So erhalten Beamte ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 50 % Beihilfe. Für beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern sowie für berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner gibt es eine Bezuschussung von 70 %. Berücksichtigungsfähige Kinder von Beamten erhalten sogar eine Beihilfe von 80 %. Dies gilt jeweils nur, wenn eine private Krankenversicherung abgeschlossen wurde. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie nur die Möglichkeit, über die pauschale Beihilfe einen Zuschuss von circa 50 % zu erhalten. Jedoch kann die pauschale Beihilfe auch in Kombination mit einer PKV genutzt werden. Empfehlenswert ist die pauschale Beihilfe vor allem für Beamte mit niedriger Besoldung, Beamten mit vielen Kindern oder Beamten, die erst spät verbeamtet wurden. Wann welche Beihilfe die beste Wahl ist, lässt sich jedoch am besten in einem individuellen Beratungsgespräch mit unseren Experten herausfinden. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Die Leistungen der Beihilfe in Brandenburg

Da die Leistungen der Beihilfe von Bundesland zu Bundesland etwas variieren können, finden Sie hier alle Informationen über die Leistungen in Brandenburg. Folgende beihilfefähige Leistungen erhalten Beamte in Brandenburg:

Ambulante Leistungen:

  • Ärztliche Behandlungen werden bis zum Höchstsatz GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) übernommen
  • Leistungen durch einen Heilpraktiker bis zu den Höchstsätzen laut des Vertrags mit Heilpraktikerverbänden
  • Medikamente zu den GKV-Festbeträgen
  • Sehhilfen, Brillengläser oder Kontaktlinsen werden ebenfalls übernommen
  • Rehabilitationsmaßnahmen können alle 4 Jahre bis maximal 21 Tage von der Beihilfe bezuschusst werden

Stationäre Leistungen:

  • Regelleistungen werden durch den Dienstherrn unterstützt
  • Das KHT-Angebot beläuft sich auf 8,00 €

Zahnärztliche Leistungen:

  • Zahnärztliche Behandlung werden bis zum Höchstsatz GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) getragen
  • Material- und Laborkosten (M+L) werden bis zu 60% bezuschusst
  • Dasselbe gilt für Edelmetall und Keramik
  • Zwei Implantate sind je Kiefer beihilfefähig

Die Beihilfeeinschränkungen für Beamte in Brandenburg

Für Beamte in Brandenburg gibt es auch ein paar Einschränkungen der Beihilfe zu beachten. Aus diesem Grund wurden diese Leistungen oben nicht genannt. Hier können Sie sehen, welche Beihilfeeinschränkungen im Gegensatz zu anderen Bundesländern in Brandenburg bestehen:

 

  • Kürzung bei Zahnersatz (Material- und Laborkosten): Hier werden nur 40 % der Kosten bezuschusst
  • Brillenfassungen sind nicht beihilfefähig und Brillengläser nur für unter 18-jährige
  • Auslandsrücktransporte sind wie in vielen anderen Bundesländern ebenfalls nicht beihilfefähig
  • Schutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen werden nur bei amtlicher Empfehlung bezuschusst
  • Es gibt einen 10 % Selbstbehalt bei Arzneimitteln (mind. 5,00 Euro; max. 10,00 Euro) sowie einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog
  • Wie oben erwähnt, werden maximal zwei Zahnimplantate pro Kiefer übernommen
  • Es gibt einen 10,00 Euro pro Tag Selbstbehalt für die ersten 28 Tage im Krankenhaus
  • Im Krankenhaus gibt es für Beamte in Brandenburg keine Wahlleistungen

 

Die private Krankenversicherung in Brandenburg

Als Beamte/r, Anwärter/in oder Referendar/in in Brandenburg können Sie sich entscheiden, ob Sie sich lieber über eine gesetzliche (GKV) oder private Krankenversicherung absichern möchten. Die meisten Beamte entscheiden sich für die private Krankenversicherung (PKV), da sie bessere Leistungen bietet. Mit der PKV müssen Sie nur die restlichen Krankheitskosten von höchstens 50 % über die PKV absichern. Die abgesicherten Leistungen können jedoch auch von privater Krankenversicherung zu privater Krankenversicherung variieren. Deshalb sollten Sie sich nicht nur überlegen, ob Sie Mitglied in einer GKV oder PKV werden, sondern auch für welchen Versicherer und welches Versicherungsangebot Sie sich letztendlich entscheiden.

So finden Sie die beste PKV für Beamte in Brandenburg

Entscheiden Sie sich für eine private Krankenversicherung, steht eine weitere Entscheidung bevor. Welche private Krankenversicherung ist die beste für Ihre individuelle Gesundheitsgeschichte und Ihren Wunschleistungen? Die beliebtesten privaten Krankenversicherer sind die Allianz, Debeka, DBV, RuV, Bayerische Beamten, Barmenia, Concordia, Universa und Alte Oldenburger. All diese Versicherungsgesellschaften haben Versicherungsangebote für Beamte. Diese Angebote müssen Sie am besten alle miteinander vergleichen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Das ist natürlich viel Arbeit und gerade als Laie blicken Sie nur schwer durch den Versicherungsdschungel.

Aus diesem Grund möchten wir Sie bei der Wahl der richtigen PKV nicht alleine lassen und stehen Ihnen mit unserem unabhängigen Beratungsangebot mit Rat und Tat zur Seite. Unabhängigkeit steht für uns für eine individuelle Beratung, die auf Ihre Wünsche, Bedürfnisse und Anforderungen eingeht. Wir beantworten Ihnen alle Fragen und holen Angebote bei den Versicherern ein, die zu Ihren Vorstellungen passen. Dabei arbeiten wir keine Versicherungsgesellschaft, sondern nur für Sie!

Mit der unabhängigen Beratung des Fairsicherungsladen in fünf Schritten zum PKV-Abschluss:

  1. Ihre Kontaktanfrage über das Kontaktformular
  2. Terminvereinbarung zum Erstgespräch
  3. Ihre Vorbereitung auf das Beratungsgespräch (Ihre Gesundheitsdaten der letzten 5 Jahre ambulant und 10 Jahre stationär sowie Psyche)
  4. Individuelle Beratung und Klärung all Ihrer Fragen
  5. Vorstellung verschiedener Angebote und eventueller Abschluss einer PKV