Wenn Sie sich über Ihren Gesundheitsverlauf gemäß den Abfragezeiträumen nicht sicher sind, fragen Sie Ihren behandelnden Arzt und/oder Heilbehandler (z.B. Heilpraktiker). Kann oder will er Ihnen nicht helfen, gibt er Ihnen den Rat erst einmal einen Antrag bei der Versicherung zu stellen, wenden Sie sich zur Kontrolle Ihrer vergangenen Behandlungen und dem Verlauf an Ihre Krankenkasse und stellen keinesfalls erst einmal einen Antrag bei der Gesellschaft!
Im Übrigen haben Sie gemäß § 630g BGB einen Anspruch auf eine Kopie Ihrer Krankenakte. Die Druckkosten gehen zu Ihren Lasten. Eine spätere Richtigstellung Ihre Gesundheitszustandes ist schwer oder kaum möglich und ob sich ein Arzt später noch erinnern kann, dass eine Fehldiagnose oder fehlerhafte Abrechnung stattfand, ist eher unwahrscheinlich. Bedenken Sie, dass Ärzte durch den Zeitdruck jeden Tag sehr viele Patienten behandeln müssen.
„In einem Versicherungsverlauf stand zum Beispiel „Suchtbehandlung (Alkohol)“, es war eine Fehlabrechnung und der Arzt praktizierte nicht mehr. Diese Kundin hatte einen Hürdenlauf von ca. sechs Monaten, um alles wieder richtigstellen zu lassen.
In einem anderen Beispiel hatte der Versicherungsnehmer im Oktober 2010 einen Bandscheibenvorfall. 2011 beantragte er Leistungen bei seinem Versicherer. Nach Prüfung der Unterlagen durch den Versicherer stellten sich mehrere Ungereimtheiten heraus, unter anderem, dass im Versicherungsverlauf eine „Knochen-Prothese/fremder Körperteil“ enthalten war – die der Versicherungsnehmer aber selbst nie hatte. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es im Diagnoseschlüssel eine Verwechslung gegeben hatte. Der Versicherungsnehmer hat für die Richtigstellung knapp ein Jahr benötigt.“*
Bitte beschäftigen Sie sich also vor Antragstellung mit Ihrer „gesundheitlichen Vergangenheit und dem Ist-Stand“. So vermeiden sie späteren Kummer, wenn Sie die Ihnen zustehende Berufsunfähigkeitsrente, Krankentagegeld, Hinterbliebenenversorgung, Zahnzusatzleistung erhalten möchten.