Versorgungszusage-betriebliche Altersvorsorge aus Arbeitgebersicht.
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25. Juni 2021Warum brauchen Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung? Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit und wie sind Beamte überhaupt abgesichert?
Das Thema Dienstunfähigkeitsversicherung wird von vielen Beamten noch immer verharmlost. Es wird meistens davon ausgegangen, dass Beamte sich über Altersvorsorge oder eben Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit weniger Sorgen machen müssen.
Vertrag
Der Versicherungsvertrag basiert immer auf der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist kein selbstständiger Vertrag, sondern in den Bedingungen der BU als Zusatzklausel enthalten. Nicht jeder Versicherer ist somit für Beamte geeignet, da nur sehr wenige eine echte DU-Klausel in den Bedingungen hinterlegt haben. Um genau zu sein 8 von 176 Angeboten auf dem Markt bspw. für Lehrer, für Polizei und Justiz sogar nur 3.
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall zu mindestens 50% für voraussichtlich mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann.
Eine Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich in den Bedingungen eines Versicherers definiert. Ein Arzt wird dann die Einschränkung des Patienten feststellen.
Dienstunfähigkeit
Beamtenversorgungsgesetz: „Die Beamtin oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist.“
oder
„Als Dienstunfähig kann auch angesehen werden, … wenn er innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer 6 Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.“
Die Dienstunfähigkeit ist im Beamtenversorgungsgesetz festgelegt. Der Dienstherr kann entscheiden, ob ein Beamter dienstunfähig ist. Sollte dies der Fall sein, so wird der Beamte in den Ruhestand versetzt und bekommt kein Gehalt mehr. Die Formulierung ist sehr schwammig gehalten und stellt damit ein latentes Risiko, gerade bei längeren Krankheitszeiten, dar.
Welches Problem ergibt sich daraus?
Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeit, denn Beruf ist nicht gleich Dienst. Somit kann es passieren, dass ein Beamter zwar als dienstunfähig erklärt wird, aber nicht berufsunfähig ist. Somit würde er ohne entsprechende DU-Klausel in seinem Vertrag keine Leistungen aus der Versicherung erhalten.
Das sagen unsere Kunden
Die Versorgung
Die Versorgung eines Beamten hängt von seinem Status ab. Wenn ein Beamter auf Widerruf oder ein Beamter auf Probe aufgrund von Krankheit oder eines Freizeitunfalls seinen Dienst nicht mehr ausüben kann, dann wird er sogar entlassen!
Beamte auf Lebenszeit erhalten nach 60 Monaten (5 Jahren) Wartezeit ein Ruhegehalt. Die Höhe des Ruhegehalts startet bei 1.500€.
Insgesamt kann ein Beamter in 40 Jahren voller Dienstzeit insgesamt knapp 72% Pensionsansprüche vom letzten Gehalt ansammeln. Denn pro Dienstjahr erhöht sich der Anspruch um 1,8 Prozentpunkte.
Arbeitet ein Beamter in Teilzeit, so werden auch nur anteilig die Versorgungsansprüche dazugerechnet, also bei beispielsweise 50% Arbeitszeit erfolgt auch nur eine Erhöhung des Versorgungsanspruches 0,9 Prozentpunkte pro Jahr.
Anwärter und Beamte auf Probe haben dementsprechend keinerlei Versorgungsansprüche (Ausnahme bei Dienstunfällen). Es würde sich im Falle einer Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit eine große Versorgungslücke bilden. Selbst bei einem Grundgehalt von 1.500€ nach der Wartezeit von 5 Jahren besteht weiterhin eine Versorgungslücke.
Es müssen weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung bezahlt werden, der Lebensstandard soll bestenfalls nicht eingeschränkt werden und es muss zusätzlich eine Altersvorsorge aufgebaut werden, da ein Beamter im Ruhestand keine Pensionsansprüche mehr ansammeln kann. Das betrifft erfahrungsgemäß immer noch weibliche Beamte mit Kindern am Meisten.
Eine entsprechende Dienstunfähigkeitsrente soll diese Versorgungslücke schließen, aber Achtung im Kleingedruckten!
Annahmerichtlinien
Versicherer haben alle unterschiedliche Annahmerichtlinien. Das bedeutet es wird im Kleingedruckten klar, wie sich eine Person überhaupt versichern kann. Je nach Besoldungsgruppe gibt es Höchstgrenzen für die monatliche Rente und auch manche Versicherungen begrenzen die Laufzeit auf das 63. Lebensjahr, was auch bei Beamten mit Dienst bis 67 völlig ungerechtfertigt ist. Es regelt jeder Versicherer unterschiedlich und ist nicht pauschal festgelegt.
Aus diesem Grund macht es nur wenig Sinn online Tarife zu vergleichen, da die Eingaben in einem Vergleichsrechner das Kleingedruckte der jeweiligen Versicherung nicht abbilden können. Dadurch bekommt man keine brauchbaren Ergebnisse, denn je nach tatsächlicher Vertragsgestaltung können sich die Preis- und Leistungsunterschiede nochmal komplett verändern.
Echte und unechte DU-Klausel
Wichtig bei der Versicherungsauswahl ist eine „echte“ DU-Klausel. Diese besagt, dass sich die Versicherung 1:1 an die Entscheidung des Dienstherrn hält und keine eigene Prüfung vornimmt.
Eine „unvollständige“ DU-Klausel beschränkt sich nur auf die Versetzung des Beamten in den Ruhestand. Das führt dazu, dass Beamtenanwärter und Beamte auf probe vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, da diese nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen werden.
Die „unechte“ DU-Klausel hat zwei Leistungsauslöser. Zunächst ist die Grundlage, dass der Beamte in den Ruhestand versetzt bzw. entlassen wird und zudem überprüft der Versicherer selbst, ob die betroffene Person dienstunfähig ist und orientiert sich nicht an der Entscheidung des Dienstherrn. Treffen nicht beide Dinge zu, so leistet die Versicherung auch nicht.
Gesundheitsfragen
Grundsätzlich werden bei Berufsunfähigkeitsversicherungen Gesundheitsangaben über die zu versichernde Person abgefragt. Entsprechende Fragbögen sind auf unserer Website zu finden. Wir als unabhängige Versicherungsmakler haben die Möglichkeit Risikovoranfragen an Gesellschaften zu stellen, um vorab Ihren Gesundheitszustand anonym prüfen zu lassen. Deshalb besprechen wir die Gesundheitsdaten immer im persönlichen Beratungsgespräch.
Der Fairsicherungsladen GmbH unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzberater für Beamte, Altersvorsorge, Dienstunfähigkeit und private Krankenversicherung (PKV) Auch Onlineberatung.