Pauschale Beihilfe neben Hamburg und Bremen wird nun auch zum 1.1.2023 in Baden-Württemberg die pauschale Beihilfe eingeführt. Diese ist eine Alternative zur aufwendungsbezogenen und ergänzenden Beihilfe. Das Modell der pauschalen Beihilfe gibt es bisher nur in den Bundesländern: Hamburg, Berlin, Thüringen und Bremen. Die Einführung der pauschalen Beihilfe ist umstritten und stellt Beamtenanwärter und Beamtenanwärterinnen vor die Frage, ob in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln? Was ist sinnvoller? Hat man sich einmal für die pauschale Beihilfe entschieden, so kann man nicht mehr zurück in die individuelle Beihilfe+PKV. Die Entscheidung ist unumkehrbar.
Edit BaWü: Ebenfalls Änderung der Beihilfe auf höhere Sätze.
Die pauschale Beihilfe stellt den Gegenpart zur Aufwandsbezogenen und ergänzenden Beihilfe. Im Gegensatz zur ergänzenden Beihilfe, die eingereichte Rechnungen der Beamten anteilig erstattet, geht es bei der pauschalen Beihilfe um eine Beteiligung an dem Beitrag der Krankenkasse, wie bei Arbeitnehmern. Hierbei erhält man vom jeweiligen Dienstherrn (Land) einen monatlichen Zuschuss in Höhe von etwa 50% auf den Krankenversicherungsbeitrag (gesetzlich oder privat, bei einer Krankenvollversicherung 100%-Tarif in der PKV).
Die aktuellen Schreiben dazu werden vom LBV BaWü gerade allen Beamten zugestellt. Eine Kopie finden Sie hier: Beihilfeaenderung 01012023BaWue.pdf.
Haben Sie Fragen oder suchen Sie eine Beratung? Dann kontaktieren Sie uns gerne (klick).
Ergänzung zum Rückwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung mit pauschaler Beihilfe, Beihilfeänderung Baden-Württemberg: Nach unserem Stand ist es nicht möglich, als bereits versicherter in die gesetzliche Krankenkasse zurück zu wechseln und pauschale Beihilfe in Anspruch zu nehmen. ABER: Wir können gemeinsam schauen, ob a) nun eine andere private Krankenversicherung für Sie in Frage kommt. Oder b) wenn Sie über die Öffnungsaktion in die PKV gekommen oder Zuschläge haben und die fragliche Diagnose länger als fünf Jahre her ist. Melden Sie sich gerne für ein unverbindliches Gespräch (klick).
Dies hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, die auch immer auf die jeweilige Lebenssituation abgewogen werden müssen. Grundsätzlich ist die pauschale Beihilfe interessant für Beamte mit sehr niedriger Besoldung, sehr später Verbeamtung (nach 50 Lebensjahr) oder bei schweren Erkrankungen in den letzten Jahren, die in der PKV zu hohen Zuschlägen führen würden.
Auch Beihilfeberechtigte mit mehreren Kindern könnten mit einer pauschalen Beihilfe besser aufgehoben sein. Hier sei allerdings hinzugefügt, dass die Kinder in der Regel auch irgendwann wegfallen, wodurch dann die PKV wieder interessanter wäre.
Das kann man genauso wenig sagen, wie für wen Sie ist, das hängt den verschiedensten Faktoren ab, grundsätzlich aber für Personen, die wissen, dass Sie nicht in dem Bundesland bleiben möchten, in dem Sie gerade sind oder noch bereit für Veränderungen sind.
In Ländern, die eine hohe Beihilfe von 70% für Pensionäre haben, ist die pauschale Beihilfe nach wie vor uninteressant. Weil dann in Ländern wie Bayern, NRW, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg die PKV in der Pension nur ein 30% Tarif sein muss.
Auch in Hamburg, Berlin und Bremen hat sich herausgestellt, dass durchschnittliche Beamte in der PKV deutlich günstiger versichert werden und das bei deutlich besser Versorgung.
Die Vorteile der pauschalen Beihilfe sind: Erstattungen auf den Beitrag, die Abrechnung (Erstattung) über den Bezugsberechtigten und die Möglichkeit durch Verbleib in der GKV eine einfache Lösung zu haben. Macht Sinn, wenn hohe Zuschläge in der PKV zu erwarten wären. Bei niedrigen Einkommen gepaart mit mindestens zwei Kindern wäre es auch aus finanzieller Sicht eine gute Option.
Die Nachteile sind: Es ist eine unwiderrufliche Entscheidung in jungen Jahren, der spätere Wechsel in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe ist dann mit hohen Kosten verbunden. Und es entstehen höhere Kosten im Alter wenn man in der GKV bleibt.
Die PKV hat dagegen nach wie vor unbestreitbare Vorteile:
• Im Prinzip sind alle Krankenzusatzversicherungen die man sonst kaufen kann bereits eingeschlossen.
• schnelle Termine
• Beitragsrückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen
• bis zu 100% für Zahnersatz und höherwertiges Material (GKV ca. 40% für Standardversorgung), bis 80% für KFO
• Zahlung der Zahnprophylaxe
• Hohe Erstattungen für Brillen.
• Alternativmedizin wie Heilpraktiker
• Zweibettzimmer (es muss ja nicht mal Chefarzt sein)
• Niedrigerer Beitrag als in der Gesetzlichen, teils in der Pension nochmal niedriger.
Die Individuelle Beihilfe beteiligt sich an den anfallenden Krankheitskosten, sie übernimmt nur die in der Beihilfeverordnung genannten Leistungen, diese können sich theoretisch von Jahr zu Jahr ändern und sind bundeslandspezifisch und die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Beihilfesatz. Dementsprechend ist je nach Bundesland eine Unterscheidung vorzunehmen.
Bei der pauschalen Beihilfe wird die Hälfte der Kosten einer Krankenvollversicherung erstattet dies gilt sowohl für die gesetzliche als auch mit Einschränkungen für die private (voll, nicht Beihilfe-)Krankenversicherung. Mit der pauschalen Beihilfe können Sie sowohl freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder auch Mitglied in der privaten Krankenversicherung.
Bei der Kombination aus PKV und individueller Beihilfe haben nicht nur Beamte, sondern auch deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Krankheitsfall Anspruch auf Beihilfe. Es werden 50%-80% der Behandlungskosten für Beamte, Pensionäre und Kinder vom Dienstherrn übernommen. Diese individuelle Beihilfe gilt als eine Ergänzung zur PKV. Die PKV muss nur die Restkosten abzusichern. Der Leistungsumfang dieser Beihilfe + PKV ist wesentlich höher als in der GKV (siehe oben, Zusatzleistungen bereits inklusive) und Beamte haben durch die Öffnungsaktion eine bedingte Aufnahmegarantie in die PKV. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall garantiert diese Kombination aus Beihilfe und PKV.
Neubeamte und Bestandsbeamte haben einen Anspruch auf die pauschale Beihilfe. Der Dienstherr zahlt einen Arbeitgeberzuschuss von max. 50% des Höchstbeitrages der GKV an die
Beamten. Nach Entscheidung für die pauschale Beihilfe hat man unwiderrufbar keinen Anspruch mehr auf die individuelle Beihilfe, auch bei einem Dienstherrenwechsel oder einem Wechsel zum Bund erlischt der Anspruch.
Haben Sie Fragen oder suchen Sie eine Beratung? Dann kontaktieren Sie uns gerne (klick).
Wer kann so eine pauschale Beihilfe beantragen?
Grundsätzlich können alle beihilfeberechtigten Personen eine pauschale Beihilfe beantragen. Dies sind Beamte: innen, entpflichtete Hochschullehrer: innen, Versorgungsempfänger: innen, Witwen/Witwer (auch Lebenspartner: innen) sowie Vollwaisen, die noch nicht in der PKV sind.
Wer kann die pauschale Beihilfe nicht beantragen?
Dies sind zum einen Heilfürsorgeberechtigte Beamte und deren Angehörige für die Zeit ihres Anspruchs auf Heilfürsorge und beurlaubte Personen ohne Beihilfeberechtigung für die Dauer der Beurlaubung.
Kann ich dadurch (wieder) in die GKV wechseln?
Nein, dies ist nur zu Beginn der Beamtenlaufzeit möglich also zur Verbeamtung auf Probe und auf Widerruf. Der Rest richtet sich nach den entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
Wie hoch ist die pauschale Beihilfe angesetzt?
Für freiwillig gesetzlich Versicherte Personen beträgt sie die Hälfte des Beitrags, der maximale Satz pro Monat war in 2022: 384,58€.
Für privat Krankenversicherte höchstens die Hälfte des Beitrags, dies wären im Monat im Jahr 2022 maximal: 384,58€ .
Was passiert bei Wechsel der Kasse/Versicherung?
Die Entscheidung zur pauschalen Beihilfe, bleibt weiterhin bindend, selbst wenn man von der GKV in die PKV wechselt.
Was sind meine Obliegenheiten/Pflichten?
Alle Änderungen die die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags oder der persönlichen Verhältnisse (Wechsel der GKV/PKV, Änderungen des Krankenversicherungsumfangs, Veränderungen des Familienstandes, Wegfall eines Kindes im Familienzuschlag) betreffen müssen unmittelbar und unverzüglich in schriftlicher Form der Beihilfestelle mitgeteilt werden.
Welche Beihilfeleistungen können trotz pauschaler Beihilfe immer noch in Anspruch genommen werden?
Die Aufwendungsbezogene und ergänzende Beihilfe für Pflege und Todesfall wird weiterhin gewährt.
Was passiert, wenn ich in den Ruhestand gehe?
Der Anspruch auf die pauschale Beihilfe bleibt weiterhin bestehen. Nur bei Wahl der individuellen Beihilfe steigt der Satz von 50% auf 70% und deckt damit Beitragssteigerungen im Alter ab. Deswegen kann die PKV und individuelle Beihilfe als Lebensplanung interessanter sein.
Warum ist das Thema so umstritten
Da scheiden sich die Geister. Der Baden-Württembergische Beamtenbund und der PKV-Verband haben Kritik geäußert, dass eine pauschale Beihilfe zusätzliche Milliardenlasten für die Steuerzahler sowie überwiegend Nachteile für die Beamten mit sich bringe. Die Landesregierung hält es für einen Schritt, um Beamten mehr Wahlmöglichkeiten zu bieten und es zu erleichtern in der GKV zu bleiben. Insbesondere geringverdienende Beamte oder chronisch Kranke, die nicht sinnvoll in die PKV wechseln können, bleiben damit einfach in der GKV. Die Praxis aus Ländern wie Hamburg und Bremen zeigt aber, dass jeder der kann, die Mehrleistung und Beitragsersparnis über PKV + individuelle Beihilfe als Mehrwert des Beamtentums wahrnimmt und wenn möglich den Wechsel vollzieht. Erfahrungen haben gezeigt, dass weniger als 15% der Beamten nur in der pauschalen Beihilfe verbleiben, während entsprechend über 85% der Beamten in die PKV wechseln.
Aus rein finanzieller Sicht ist die Pauschale Beihilfe für alle Beamte: innen mit geringem Verdienst (< A10), Beamte: innen mit überwiegendem Interesse an einer Teilzeitbeschäftigung und Beamte: innen mit absehbar niedrigen Bezügen als Rentner lohnend. Das „Hamburger Modell“ wurde in Hamburg mit einer Quote von weniger als 14 % von den neuen, jungen Beamten angenommen. Dies entspricht noch nicht einmal der Anzahl potenzieller Beamter aus den oben genannten Gruppen. Gerade das Risiko, deutlich höhere Altersbeiträge zu zahlen als Beamte mit Individueller Beihilfe, und die Verhinderung von einem Wechsel der Bundesländer machen die Pauschale unattraktiv.
Wer also wechseln kann, wechselt trotzdem in die PKV. Die Wahl des richtigen PKV-Tarifs für nach dem Ref oder ab Beamtung auf Probe je nachdem, in welchem Bundesland man ist, ist eher die Herausforderung, bei der es nach wie vor um Beratung geht.
Haben Sie Fragen oder suchen Sie eine Beratung? Sprechen Sie uns gerne an über unsere Kontaktanfrage. Wir würden uns freuen Sie kennen zu lernen!