Als Beamter in Baden-Württemberg stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie sich über eine gesetzliche (GKV) oder private (PKV) Krankenversicherung versichern lassen möchten. Entscheiden Sie sich für eine PKV, dann werden Krankheitskosten in großen Teilen von Ihrem Dienstherrn übernommen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es diese Bezuschussung nicht, vielmehr müssen Sie bei der GKV den vollen Beitrag zahlen. Im Nachfolgenden erfahren Sie alles, was Sie über die private Krankenversicherung und die Beihilfe in Baden-Württemberg wissen müssen.

Inhaltsverzeichnis:

  • Die private Krankenversicherung für Beamte in Baden-Württemberg
    • Beihilfe für Beamte in BaWü
      • Die Leistungen der Beihilfe
      • Beihilfeeinschränkungen in Baden-Württemberg
        • Die Beihilfeergänzung in BaWü
      • Unabhängige PKV-Beratung für Beamte in Baden-Württemberg
        • Ihre private Krankenversicherung in drei Schritten
      • FAQ
        • Wer ist überhaupt beihilfeberechtigt?
        • Was ist die PKV-Öffnungsklausel?

 

Die private Krankenversicherung für Beamte in Baden-Württemberg

Mit der PKV treffen Sie als Beamter in Baden-Württemberg in der Regel die beste Wahl. Sie sind beihilfeberechtigt und haben so meist geringere Kosten, als wenn Sie sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Bei der GKV müssen Sie nämlich den gesamten Beitrag selbst zahlen. Normale Angestellte tragen nur einen Teil der Beitragskosten, da der Arbeitgeber ebenfalls einen Teil aus seiner Tasche zahlt.

Vielleicht auch hilfreich: Welche Versicherungen brauche ich fürs Ref.

 

Beihilfe für Beamte in Baden-Württemberg

Im Beamtenverhältnis erhalten Sie durch die Beihilfe eine gute Absicherung im Falle einer Erkrankung. Je nach Bundesland und der beihilfeberechtigten Personengruppe variiert der Bemessungssatz der Beihilfe. Für Beamte, Anwärter und Referendare in Baden-Württemberg bedeutet dies einen Regelbemessungssatz von:

50 % Für beihilfeberechtigte Beamte ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind
70 % Für beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern
70 % Für berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner
80 % Für berücksichtigungsfähige Kinder

 

Die Leistungen der Beihilfe in Baden-Württemberg

Auch die bezuschussten Leistungen variieren von Bundesland zu Bundesland. In einigen Fällen lohnt sich aus diesem Grund auch eine Krankenzusatzversicherung, wenn man die pauschale Beihilfe wählt.

Folgende Leistungen werden in Baden-Württemberg im Rahmen der Beihilfe bezuschusst:

  • Ambulante Leistungen wie
    • ärztliche Behandlung bis zum Höchstsatz GOÄ
    • Die Inanspruchnahme eines Heilpraktikers zum Mindestsatz GebüH und max. Regelhöchstsatz GOÄ
    • Medikamente bis zu den GKV-Festbeträgen
    • Sehhilfen mit Einschränkung
    • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Stationäre Leistungen wie Regelleistungen und Wahlleistungen
  • Zahnärztliche Leistungen wie
    • Zahnärztliche Behandlung bis zum Höchstsatz GOZ
    • Zahnersatz auch innerhalb Anwärterzeit
    • Material- und Laborkosten (M+L) nur bis zu 70%
    • Edelmetall und Keramik auch nur bis zu 70%
    • Implantate werden nur beschränkt übernommen

 

Beihilfeeinschränkungen in Baden-Württemberg

Einschränkungen für die Beihilfe gibt es in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern jedoch auch für manche Leistungen. So wird Zahnersatz, also Material- und Laborkosten nur bis zu 70 % beihilfefähig. Bei Brillenfassungen gibt es nur eine Beihilfe bis maximal 22,50 Euro. Auslandrücktransporte sind gar nicht beihilfefähig. Es gibt einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog, nur maximal zwei Zahnimplantate pro Kieferhälfte sind beihilfefähig und Schutzimpfungen bei privaten Auslandreisen werden nur bezuschusst, wenn es sich um öffentliche Empfehlungen handelt. Krankenhaustagegeld im Rahmen der Beihilfe gibt es in Baden-Württemberg nicht.

Außerdem sollte der Wahlleistungszuschlag beim Land berücksichtigt werden.

 

Die Beihilfeergänzung in BaWü

Da es Beihilfeeinschränkungen in Baden-Württemberg gibt, sollten Sie sich um einen Beihilfeergänzungstarif kümmern, der zusätzliche Leistungen enthält. Sollte Ihnen eine der obenstehenden Leistungen wichtig sein und diese werden nicht von der Beihilfe bezuschusst oder nur teilweise gibt es auch private Krankenversicherungen, die diese Versicherungslücken schließen. Sollten Sie Interesse haben, die perfekte Krankenversicherung in Kombination mit der Beihilfe zu finden, können Sie jederzeit die Experten des Fairsicherungsladens kontaktieren. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die Sie sorgenfrei absichert und für den Ernstfall vorsorgt!

 

Unabhängige PKV-Beratung für Beamte in Baden-Württemberg

Die Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung für Beamte bringt so manche Schwierigkeiten mit sich und wirft Fragen auf, die sich Laien nur sehr schwer beantworten können. Ein unabhängiger Versicherungsmakler setzt genau da an, wo Sie Ihre Herausforderungen sehen, ohne dabei von Versicherungsgesellschaften beeinflusst zu werden. Denn “unabhängig” bedeutet in diesem Falle eine individuelle Beratung, die Ihre jetzige Situation beleuchtet und die für Sie wichtigen Leistungen herausstellt. Wir stellen Sie in den Mittelpunkt, arbeiten unabhängig von Versicherungsgesellschaften und erarbeiten passende Versicherungsangebote. So haben Sie die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung zu finden, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist und Leistungen bezuschusst, die für Sie relevant sind.

Ihre private Krankenversicherung in drei Schritten

In nur drei Schritten finden Sie eine private Krankenversicherung, die zu Ihnen passt:

  • Schritt 1: Anfrage stellen & Terminvorbereitung
  • Schritt 2: Erster Termin zur individuellen Beratung und Klärung der ersten Fragen
  • Schritt 3: Klärung im Nachhinein aufgetretener Fragen und Konkretisierung bis zum Abschluss einer Policierung

 

FAQ: Fragen und Antworten rund um die PKV und Beihilfe in Baden-Württemberg

Hier finden Sie weitere Informationen rund um die private Krankenversicherung und die Beihilfe im Bundesland Baden-Württemberg.

 

Wer ist überhaupt beihilfeberechtigt?

Beihilfeberechtigt ist pauschal jeder, der dem Staat dient. Beamte und Beamtinnen, auch Staatsdiener genannt, erhalten einen staatlichen Zuschuss für Kosten, die im Zusammenhang mit Erkrankungen entstehen. Auch für Kosten, die durch Pflege, Geburt und Tod entstehen, kann es eine Bezuschussung geben. Aber auch Lebens- oder Ehepartner sowie die eigenen Kinder haben einen Anspruch auf Beihilfe zu einem gewissen Prozentsatz.

Was ist die PKV-Öffnungsklausel?

Die Öffnungsklausel oder auch Öffnungsaktion in der privaten Krankenversicherung meint die garantierte Aufnahme in die PKV für Beamte und Beamtenanwärter. Ablehnungen aufgrund von Vorerkrankungen sind nicht möglich. Zudem sind auch Leistungsausschlüsse ausgenommen und der Risikozuschlag ist bis zu einem Prozentsatz von höchstens 30 % gedeckelt. Jedoch kommen mit der Öffnungsklausel auch Nachteile für den Beamten, der von ihr Gebrauch macht. Wenn es geht, sollten Sie sich ohne Öffnungsaktion versichern lassen. Nachteile sind beispielsweise, dass nicht alle Tarife und manche Beihilfeergänzungstarife gewählt werden können.

–> Wir beraten nicht zu Angeboten der Öffnungsaktion.

Wie finden Sie die beste PKV?

Wie bereits erwähnt, ist das Erstellen eines Anforderungsprofils für Ihre PKV der erste Schritt, die beste PKV für Ihre Situation zu finden. Um die verschiedenen Versicherungsangebote vergleichen zu können, müssen Sie sich dann natürlich auch mit den verschiedenen Versicherungsgesellschaften auseinandersetzen und Voranfragen stellen. Dies ist zeitintensiv, aber wichtig. Da Sie als Laie häufig nur schwer beurteilen können, welche Leistungen essenziell und welche Versicherungen gut sind, stehen die Experten vom Fairsicherungsladen immer zu Ihrer Verfügung. In einem Beratungsgespräch mit unseren unabhängigen Versicherungsmaklern können Ihre Wünsche und Bedürfnisse an oberste Stelle gesetzt werden, um passende Versicherungsangebote ausfindig zu machen. So kommen Sie in nur wenigen Schritten zu einer PKV mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis:

  1. Ihre Kontaktanfrage über unser Kontaktformular
  2. Individuelle Terminvereinbarung für das erste Beratungsgespräch
  3. Aufarbeitung der Gesundheitsdaten der letzten fünf Jahre ambulant und der letzten zehn Jahre stationäre sowie Psyche zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch
  4. Dann erfolgt die individuelle Beratung zur PKV und Klärung all Ihrer Fragen
  5. Im Anschluss stellen wir verschiedene PKV-Angebote vor, die zu Ihnen passen und helfen Ihnen beim Abschluss einer PKV, wenn Sie dies möchten.

Fragen Sie jetzt ein individuelles Beratungsgespräch zur privaten Krankenversicherung an!