Sobald Sie in Berlin in das Beamtenverhältnis übergehen, haben Sie ein Recht auf Beihilfe durch Ihren Dienstherrn bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Das heißt, Sie erhalten eine grundständige Absicherung im Falle einer Erkrankung von einem gewissen Prozentsatz. Der Beihilfesatz richtet sich nach Ihrer Familiensituation. Was Sie beim Abschluss einer PKV wissen müssen und welche Details über die Beihilfe für Sie als Beamter in Berlin wichtig sind, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.

Inhaltsverzeichnis:

  • Die private Krankenversicherung für Beamte in Berlin
  • Beihilfe für Beamte in Berlin
    • Leistungen der Beihilfe in Berlin: Welche Krankheitskosten werden bezuschusst?
      • Welche Beihilfeeinschränkungen gibt es für Beamte in Berlin?
      • Die Beihilfeergänzung in Berlin
    • Für wen eignet sich die pauschale Beihilfe?
    • Unabhängige PKV-Beratung für Beamte in Berlin

 

Die private Krankenversicherung für Beamte in Berlin

Als Beamte/r, Anwärter/in oder Referendar/in in Berlin liegt die Entscheidung bei Ihnen, ob Sie sich über die gesetzliche oder über die private Krankenversicherung absichern möchten. Viele Beamte entscheiden sich letztendlich für die private Krankenversicherung (PKV), da sie nicht nur bessere Leistungen verspricht, sondern im Vergleich meist sogar günstiger ist. Warum ist die PKV günstiger? Das liegt daran, dass das Bundesland Berlin im Zuge der Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Sie müssen nur den restlichen Teil über die PKV absichern. Gerade hinsichtlich der Pension ist das interessant. Sollten Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden, mussten Sie bisher eigentlich alleine für den gesamten Beitrag aufkommen. In den meisten Bundesländern ist dies auch immer noch der Fall. In Bundesländern wie Berlin gibt es aber auch das Modell der pauschalen Beihilfe. Von der pauschalen Beihilfe können Sie sowohl mit einer privaten als auch mit einer gesetzlichen Krankenversicherung Gebrauch machen. Ungefähr 50 % der Krankenversicherungskosten werden dann von dem Dienstherrn bezuschusst. Eine Abrechnung wie bei der “normalen Beihilfe” ist nicht notwendig. Für wen sich die pauschale Beihilfe eignet, erfahren Sie in später im Beitrag. Die sinnvollere und nach wie vor von über 80% der Beamten genutzte Variante ist die individuelle Beihilfe in Kombination mit der (passenden) PKV.

Haben Sie Fragen oder suchen Sie eine (Online-)Beratung? Dann kontaktieren Sie uns jetzt gerne über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an  +49 (0)721 358 369. Wir würden uns freuen Sie kennen zu lernen.

Beihilfe für Beamte in Berlin

Die Höhe der gezahlten “normalen” Beihilfe beträgt mindestens 50 %. Je nach Familiensituation kann sie aber auch höher ausfallen. Über die PKV müssen Sie nur die Restkosten übernehmen. Dafür gibt es extra ausgerichtete Tarife durch die Versicherer.

Folgender Regelbemessungssatz ist für Beamten und Angehörige in Berlin gültig:

 

50 % Für beihilfeberechtigte Beamte ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind
70 % Für beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern
70 % Für berücksichtigungsfähige Lebenspartner oder Ehegatten
80 % Für berücksichtigungsfähige Kinder

 

 

Leistungen der Beihilfe in Berlin: Welche Krankheitskosten werden bezuschusst?

Die Beihilfe in Berlin bezuschusst ambulante und stationäre Leistungen. Für ambulante ärztliche Behandlungen gilt eine Bezuschussung bis zum Höchstsatz GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Leistungen durch einen Heilpraktiker werden zum Mindestsatz GebüH und maximal bis zum Regelhöchstsatz GOÄ unterstützt. Für Medikamente gelten die GKV-Festbeträge. Je nach Indikationen sind auch Sehhilfen beihilfefähig. Alle vier Jahre stehen Beamten aus Berlin, die die Beihilfe erhalten, auch Rehabilitationsmaßnahmen bis maximal 21 Tage zu. Stationäre Regelleistungen werden im Gegensatz zu stationären Wahlleistungen ebenfalls von der Beihilfe bezuschusst. Zudem gibt es ein KHT-Angebot in Höhe von zehn Euro. Für zahnärztliche Behandlungen besteht ein Recht auf Bezuschussung zum Höchstsatz der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte).

Welche Beihilfeeinschränkungen gibt es für Beamte in Berlin?

In jedem Bundesland kann es Abweichungen geben, in welcher Höhe Krankenkosten durch den Dienstherrn unterstützt werden. An manchen Leistungen beteiligt sich der Dienstherr mitunter gar nicht. In Berlin gibt es beispielsweise eine Kürzung bei Zahnersatz. Die Material- und Laborkosten werden hierfür nur zu 40 % bezuschusst. Brillenfassungen sind überhaupt nicht beihilfefähig und Brillengläser nur für unter 18-jährige Beihilfeberechtigte. Darüber hinaus sind auch Auslandsrücktransporte nicht beihilfefähig. In Ausnahmen sind Schutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen beihilfefähig.

Außerdem gibt es einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog, und es werden maximal zwei Zahnimplantate pro Kiefer von der Beihilfe getragen. Wie oben bereits erwähnt, gibt es im Krankenhaus keine von der Beihilfe unterstützte Wahlleistungen.

 

PKV: Der Beihilfeergänzungstarif

Um die Beihilfeeinschränkungen und Ihren Anteil der Krankenkosten leisten zu können, ist eine private Krankenversicherung natürlich unabdingbar. Mit dem Beihilfeergänzungstarif vieler privater Versicherungen können Sie die Lücke schließen. Jedoch sollten Sie sich mit den verschiedenen Versicherungsangeboten auseinandersetzen, denn nicht jede PKV bietet dieselben und umfangreichen Leistungen an. So können Sie sich selbst vor hohen Zuzahlungen schützen. Ein Krankenversicherungsvergleich kann weiterhelfen!

Für wen eignet sich die pauschale Beihilfe?

Generell lässt sich sagen, dass die pauschale Beihilfe vor allem für Beamte geeignet ist, die eine niedrigere Besoldung haben oder unter einer schwereren Erkrankung in letzter Zeit leiden/litten. Oder erst sehr spät verbeamtet werden. Kritisch wird es nach unserer Einschätzung ab dem 42. Lebensjahr. Je nachdem ist die pauschale Beihilfe auch besser geeignet für Beamte mit vielen Kindern. Wann genau sie sich besser als die “normale” Beihilfe eignet, ist vom Individualfall abhängig. Gerne unterstützen wir Sie bei der Entscheidung zwischen Beihilfe und pauschaler Beihilfe.

Option pauschale Beihilfe? Mehr Info hier.

Unabhängige PKV-Beratung für Beamte in Berlin

Bei der Wahl der richtigen PKV sollten Sie sich über den Leistungsumfang im Klaren sein. Da es einiges zu beachten gibt und wesentliche Unterschiede entstehen können, reicht es nicht, wenn Sie sich nur ein Angebot ansehen. Aus diesem Grund möchten wir Sie nicht alleine lassen, wenn es um die Wahl des richtigen Versicherungsangebots geht. Wir als unabhängige Versicherungsmakler schauen uns Ihre Ausgangssituation an, hören uns an, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und holen verschiedenste Angebote ein, die auch zu Ihrer finanziellen Planung passen. Denn Unabhängigkeit bedeutet für uns, dass wir für keine Versicherungsgesellschaft arbeiten, sondern dass Sie im Mittelpunkt stehen!
Verbraucherschutz ist uns sehr wichtig, weswegen wir zu vielen Themen öffentlich informieren. Besuchen Sie uns doch mal auf Facebook, Instagram und YouTube! Oder hier um Versicherungsblog.

So läuft eine unabhängige PKV-Beratung in der Regel ab:

  1. Ihre Kontaktanfrage
  2. Terminvereinbarung
  3. Vorbereitung (Ihre Gesundheitsdaten der letzten 5 Jahre ambulant und 10 Jahre stationär sowie Psyche)
  4. Individuelle Beratung
  5. Eventueller Abschluss einer PKV

Kontaktieren Sie uns jetzt über das Kontaktformular zur Vereinbarung eines ersten Beratungsgespräches. Unsere Experten vom Fairsicherungsladen setzen sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung. So finden Sie eine PKV zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis.