ZahnzusatzversicherungEin Implantat kostet 3.000 Euro. Ihre Kasse zahlt davon knapp 400.
Den Rest zahlen Sie – es sei denn, Sie haben vorgesorgt. Auf dieser Seite finden Sie zwölf Anbieter mit echten Erstattungssätzen, die drei Fallen, an denen die meisten Verträge scheitern, und eine ehrliche Antwort auf die Frage, ob sich das für Sie überhaupt noch lohnt.
✓ keine Mehrkosten gegenüber Direktabschluss ✓ Antwort i. d. R. innerhalb 24 h ✓ Berater auf Festgehalt ✓ seit 1983
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Die Antwort in 30 Sekunden
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt den Teil der Zahnarztkosten, den die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt – vor allem bei Zahnersatz, hochwertigen Füllungen und Prophylaxe.
Warum das nötig ist: Die Kasse zahlt einen Festzuschuss, der sich immer an der Regelversorgung bemisst – also an der einfachsten medizinisch ausreichenden Lösung. Bei einer Einzelkrone sind das 2026 zwischen 239 und 299 Euro, je nach Bonusheft. Was Ihre Krone tatsächlich kostet, interessiert die Kasse nicht.
Worauf es beim Tarif ankommt: Erstattungssatz beim Zahnersatz, die Zahnstaffel der ersten vier Jahre, ob Wartezeiten gelten und wie die Prophylaxe geregelt ist. Der Beitrag ist dabei der am wenigsten interessante Wert.
Der wichtigste Satz auf dieser Seite: Sobald Ihr Zahnarzt eine Behandlung angeraten und dokumentiert hat, ist sie nicht mehr versicherbar. Abschließen müssen Sie, solange nichts weh tut.
Zahnzusatz-Tarife vergleichen
Zwei Sätze vorweg, damit Sie den Rechner richtig lesen:
Er zeigt Ihnen Beiträge und Leistungen mehrerer Anbieter nebeneinander. Was er nicht zeigt: ob der günstigste Tarif Sie überhaupt annimmt. Wenn Ihnen Zähne fehlen, Sie aus einem alten Vertrag wechseln oder Ihr Zahnarzt schon etwas gesagt hat, sprechen Sie besser vorher kurz mit uns.
Ergebnis in der Hand und unsicher, was es bedeutet? Schicken Sie es uns – wir sagen Ihnen ehrlich, was daran gut ist und wo die Bedingungen schwächeln. Wenn Sie schon wissen, zu welcher Gesellschaft Sie wollen, finden Sie die Direktabschluss-Rechner der einzelnen Anbieter weiter unten.
Was Sie auf dieser Seite finden
- Der Denkfehler beim Festzuschuss – warum die Kasse so wenig zahlt
- Was Zahnersatz wirklich kostet und was übrig bleibt
- Zwölf Anbieter im Direktvergleich
- Die drei Fallen, an denen Verträge scheitern
- Woran Sie einen guten Tarif erkennen
- Der Zahn-Check vor dem Antrag
- Häufige Fragen
1. Der Denkfehler beim Festzuschuss
Fast alle unterschätzen ihre Lücke – und zwar aus einem systematischen Grund. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Zahnersatz einen befundorientierten Festzuschuss nach § 55 SGB V. Der bemisst sich an der Regelversorgung: der einfachsten Lösung, die medizinisch ausreicht.
| Bonusheft | Anteil an der Regelversorgung | Beispiel Einzelkrone | Beispiel dreigliedrige Brücke |
|---|---|---|---|
| ohne Bonusheft | 60 % | 239,03 € | 552,96 € |
| 5 Jahre lückenlos | 70 % | 278,87 € | 645,12 € |
| 10 Jahre lückenlos | 75 % | 298,79 € | 691,20 € |
Festzuschussbeträge 2026, zum 1. Januar um 4,34 % angehoben. Die Sätze 60/70/75 % gelten seit Oktober 2020.
Und jetzt kommt der Punkt, den viele erst beim Heil- und Kostenplan begreifen: Dieser Zuschuss ändert sich nicht, wenn Sie sich für etwas Besseres entscheiden. Eine Vollkeramikkrone kostet 600 bis 1.000 Euro statt 400. Der Zuschuss bleibt bei 239 bis 299 Euro. Die Differenz tragen Sie allein.
Ein Detail noch, das viele überrascht: Ein einziges Lückenjahr im Bonusheft setzt Sie von 75 auf 60 Prozent zurück. Zehn Jahre Disziplin, ein vergessener Termin – und der Zuschuss schrumpft.
Sie zahlt, was die einfachste Lösung gekostet hätte.
Mythos: „Seit dem Amalgamverbot zahlt die Kasse alle Füllungen."
Das stimmt so nicht. Seit dem 1. Januar 2025 ist Amalgam in Deutschland verboten, und die Kasse übernimmt zuzahlungsfreie Alternativen – selbstadhäsive Materialien wie Glasionomerzement oder Glashybride. Die adhäsiv geschichtete Kompositfüllung, die Zahnärzte im Seitenzahnbereich meist empfehlen, ist dagegen eine Mehrkostenvereinbarung.
Unterm Strich: Seit dem Amalgamverbot zahlen mehr Menschen bei Füllungen zu als vorher, nicht weniger.
2. Was übrig bleibt – die Rechnung ohne Zusatzversicherung
| Behandlung | Gesamtkosten | Ihr Eigenanteil ohne Zusatzversicherung |
|---|---|---|
| Implantat inkl. Krone | 2.200 – 5.000 € | ca. 1.800 – 4.600 € |
| Krone Vollkeramik | 600 – 1.000 € | 360 – 760 € |
| Brücke dreigliedrig, hochwertig | 1.200 – 1.800 € | 800 – 1.250 € |
| Inlay Keramik | 450 – 800 € | 300 – 600 € |
| Teleskopprothese | 3.000 – 5.000 € | 2.700 – 4.700 € |
| Professionelle Zahnreinigung | 80 – 120 € je Sitzung | praktisch voll |
Beim Implantat kommt oft noch ein Knochenaufbau dazu: 500 bis 1.500 Euro obendrauf. Und die professionelle Zahnreinigung ist keine Kassenleistung – einzelne Kassen zahlen freiwillig einen Zuschuss, aber die Höhe ändert sich jährlich und variiert stark.
Ehrlich gesagt: Bei der Regelversorgung ist die Lücke überschaubar. Eine Metallkrone kostet Sie rund 100 bis 160 Euro Eigenanteil. Wer damit leben kann, braucht keine Zahnzusatzversicherung. Die Frage ist nur, ob Sie das im Ernstfall wirklich wollen.
3. Zwölf Anbieter im Direktvergleich
Wir arbeiten mit über 100 Versicherern. Bei Zahnzusatz haben sich zwölf Häuser herauskristallisiert, die im Neugeschäft regelmäßig vorne liegen. Hier die Eckwerte ihrer Spitzentarife nebeneinander:
| Anbieter | Zahnersatz | Zahnbehandlung | Prophylaxe | Wartezeit | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|---|
| Barmenia | bis 100 % | 100 % | 80 %, max. 200 €/J. | keine | Wechsler-Bonus: verkürzte Staffel bei Vorversicherung |
| Allianz | bis 100 % | 100 % | 100 % ohne Begrenzung | keine | Wahl mit oder ohne Altersrückstellung |
| uniVersa | bis 100 % | 100 % | bis 250 €/J. | keine | keine Gesundheitsfragen in den Top-Tarifen |
| ARAG | bis 100 % | 100 % | bis 200 €/J. | keine | Staffel über fünf statt vier Jahre |
| Versicherungskammer / UKV | bis 100 % | bis 100 % | ohne Begrenzung | keine | bis 3 fehlende Zähne versicherbar |
| Signal Iduna | bis 100 % | bis 100 % | ohne Begrenzung | keine | GOZ bis zum 3,5-fachen Satz |
| Württembergische | bis 100 % | 100 % | bis 150 €/J. | keine | leistet über den 3,5-fachen GOZ-Satz hinaus |
| SDK | bis 100 % | analog | bis 200 €/J. | keine | Anästhesie in allen Stufen mitversichert |
| Concordia | 100 % | 100 % | bis 550 € alle 2 Jahre | keine | Kieferorthopädie auch für Erwachsene |
| die Bayerische | bis 100 % | bis 100 % | bis 200 €/J. | keine (Prestige) | Baustein für bereits angeratene Behandlungen |
| Ergo Direkt | 75 – 100 % | über Zusatzbaustein | je Baustein | je Tarif | Baukastensystem aus Zahnersatz- und Zahnerhalt-Baustein |
| DKV | 80 / 90 / 100 % | 100 % in allen Stufen | 100 %, 1x/J. (unbegrenzt im Aufbautarif) | keine | alle Leistungen bis zum 5,0-fachen GOZ-Satz, Staffel nur 3 Jahre |
Eckwerte der jeweiligen Spitzentarife, Stand August 2026. Die genauen Erstattungssätze, Staffeln und Limits unterscheiden sich je Tarifstufe – die Details stehen auf den Anbieterseiten.
Zwölf Anbieter, vier Tarifstufen, eine Frage: welcher passt zu Ihrem Gebiss?
Schreiben Sie uns kurz, wie Ihre Zähne dastehen und was in den nächsten Jahren ansteht. Wir sagen Ihnen, welche zwei oder drei Tarife für Sie infrage kommen – und welche Sie sich sparen können.
Kurz prüfen lassen →4. Die drei Fallen, an denen Verträge scheitern
Falle 1: die angeratene Behandlung
Das ist der häufigste Grund für abgelehnte Leistungen – und der ärgerlichste, weil er vermeidbar wäre.
Sobald Ihr Zahnarzt eine Behandlung empfiehlt und das dokumentiert, gilt sie als angeraten. Ein Eintrag in der Patientenakte reicht. Ein Heil- und Kostenplan sowieso. Danach ist genau diese Behandlung nicht mehr versicherbar, auch bei einem Tarif ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsfragen.
Rechtlich greift § 19 VVG, die vorvertragliche Anzeigepflicht. Wer die Frage falsch beantwortet, riskiert je nach Verschulden den Rücktritt oder die Anfechtung des Vertrags. Nach § 21 VVG kann der Versicherer seine Rechte bis zu fünf Jahre nach Vertragsschluss geltend machen – bei Vorsatz oder Arglist sogar zehn Jahre.
Und der Versicherer findet es heraus. Im Leistungsfall werden Heil- und Kostenplan, Röntgenbilder und Behandlungshistorie geprüft. Wann ein Zahn angefangen hat zu bröckeln, lässt sich rekonstruieren.
Wenn schon etwas ansteht
Dann sagen wir Ihnen das ehrlich, statt Ihnen einen Vertrag zu verkaufen, der genau diese Behandlung nicht zahlt. Es gibt am Markt einen Baustein, der bereits angeratene Behandlungen abdeckt – begrenzt, befristet und nur unter bestimmten Bedingungen. Ob er sich für Sie rechnet, hängt von der Höhe der geplanten Behandlung ab. Das rechnen wir Ihnen vorher durch.
Falle 2: die Zahnstaffel
Fast jeder Tarif begrenzt die Erstattung in den ersten Jahren. Wichtig dabei: Die Staffel gilt kumuliert ab Vertragsbeginn, nicht pro Jahr isoliert. Was Sie im ersten Jahr verbraucht haben, fehlt im zweiten.
Ein Rechenbeispiel mit einer typischen Staffel von 1.500 / 3.000 / 4.500 / 6.000 Euro:
| Situation | Was passiert | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|
| Implantat 3.000 €, im 1. Vertragsjahr | Nach Festzuschuss bleiben 2.602 €. Der Tarif würde alles zahlen, die Staffel deckelt auf 1.500 €. | 1.102 € |
| Dasselbe Implantat, im 3. Vertragsjahr | Kumuliertes Limit 4.500 €, bisher nichts verbraucht. Volle Erstattung. | 0 € |
| Zwei Implantate, Jahr 1 und Jahr 2 | Jahr 1: 1.500 €. Jahr 2: 3.000 € minus die bereits gezahlten 1.500 € = weitere 1.500 €. | 2.204 € |
Daraus folgt eine unbequeme Wahrheit: Eine Zahnzusatzversicherung entfaltet ihre volle Wirkung erst ab dem dritten oder vierten Jahr. Wer sie abschließt, weil in sechs Monaten ein Implantat ansteht, hat die Mechanik nicht verstanden.
Umgekehrt heißt das: Der beste Zeitpunkt für den Abschluss ist immer der, an dem Sie gar nicht daran denken.
Falle 3: fehlende Zähne
Zähne, die bei Vertragsabschluss fehlen und nicht ersetzt sind, sind im Standard ausgeschlossen. Nicht mitgezählt werden in der Regel Weisheitszähne, Milchzähne mit bleibendem Nachfolger und vollständig geschlossene Lücken.
Je nach Anbieter sind ein bis vier fehlende Zähne dennoch versicherbar, meist gegen einen Zuschlag von etwa 2,50 bis 6 Euro pro Zahn und Monat. Wer eine Lücke hat, sollte deshalb nicht den günstigsten Tarif suchen, sondern den, der ihn überhaupt annimmt.
5. Woran Sie einen guten Tarif erkennen
Erstattung inklusive Kassenleistung
„100 % inklusive Vorleistung der GKV" ist etwas anderes als „100 % der Restkosten". Bei ersterem wird der Festzuschuss angerechnet, Sie zahlen trotzdem selten null. Genau hinschauen.
Die Staffel und ihr Ende
Vier Jahre sind Standard, fünf Jahre schlechter, drei Jahre besser. Manche Anbieter verkürzen sie, wenn Sie eine Vorversicherung nachweisen können – bei einem Wechsel bares Geld wert.
Der GOZ-Steigerungssatz
Gute Zahnärzte rechnen über dem Regelsatz ab. Tarife, die nur bis zum 2,3-fachen Satz zahlen, lassen Sie bei jeder Rechnung zuzahlen. Der 3,5-fache Satz ist die Messlatte.
Prophylaxe ohne Kleingedrucktes
Zwei Zahnreinigungen im Jahr kosten 160 bis 240 Euro. Ein Limit von 80 Euro deckt das nicht. „Ohne Begrenzung" ist hier tatsächlich ein Unterschied, den Sie jedes Jahr spüren.
Kein Kündigungsrecht nach Leistung
Manche Bedingungen erlauben dem Versicherer die Kündigung nach einem Leistungsfall. Das gehört zu den Klauseln, die man erst bemerkt, wenn es zu spät ist.
Altersrückstellung: ja oder nein?
Mit Altersrückstellung zahlen Sie anfangs mehr, im Alter weniger. Ohne ist der Einstieg günstiger, der Beitrag steigt aber mit dem Alter. Welche Variante passt, hängt davon ab, wie lange Sie den Vertrag halten wollen.
6. Der Zahn-Check vor dem Antrag
Das Problem bei Zahnzusatz ist nicht, einen Tarif zu finden. Rechner gibt es genug. Das Problem ist, den Antrag so zu stellen, dass er später auch zahlt. Deshalb machen wir es andersherum als die meisten:
- Erst prüfen, dann beantragenSie schildern uns Ihre Zahnsituation – auch wenn schon etwas ansteht. Wir sagen Ihnen vorher, was versicherbar ist und was nicht. Ohne dass irgendwo ein Antrag liegt.
- Antwort in der Regel innerhalb von 24 StundenKeine Warteschleife, kein Callcenter. Ein Berater, der die Bedingungswerke tatsächlich gelesen hat.
- Keine Mehrkosten – garantiertIhr Beitrag ist identisch mit dem beim Direktabschluss ohne uns. Die Courtage steckt ohnehin im Tarif; bei uns geht sie an das Haus, das Sie später betreut.
- Sie schließen selbst ab, wenn Sie wollenAuf den Anbieterseiten liegen die Rechner der Versicherer mit unserer Vermittlernummer. Sie rechnen, Sie entscheiden, Sie schließen ab – und haben trotzdem einen Makler im Rücken.
- Wir bleiben dran, wenn gekürzt wirdAls Makler sind wir gesetzlich Ihrem Interesse verpflichtet, nicht dem des Versicherers. Bei strittigen Erstattungen schreiben wir den Widerspruch.
Wann Sie sich das sparen können: Wenn Sie mit der Regelversorgung zufrieden sind, kein Implantat im Blick haben und die 100 bis 160 Euro Eigenanteil für eine Krone verschmerzen – dann brauchen Sie keine Zahnzusatzversicherung. Das sagen wir Ihnen genauso deutlich, denn unsere Berater arbeiten auf Festgehalt und verdienen an Ihrem Abschluss keinen Cent mehr.
So läuft es ab
Situation schildern
Alter, Zustand der Zähne, ob schon etwas ansteht, wie viele Zähne fehlen. Fünf Minuten.
Wir prüfen
Welche Anbieter nehmen Sie an, welche Staffel greift, wo lohnt sich welche Tarifstufe.
Zwei bis drei Vorschläge
Mit Begründung, nicht mit Beitragsliste. Inklusive der ehrlichen Antwort, wenn sich nichts lohnt.
Abschluss und Betreuung
Online über den Rechner oder über uns. Danach bleiben wir Ihr Ansprechpartner – auch bei Rechnungen.
Beratung per Video, telefonisch oder vor Ort in Karlsruhe – ab Oktober 2026 zusätzlich in unserer Niederlassung in Landau in der Pfalz.
Was Kunden sagen
Echte Kundenstimmen. Alle Bewertungen auf ProvenExpert (4,89/5 bei 854+ Bewertungen) und Trustpilot.
Ihre Zahnsituation, ehrlich eingeschätzt
Schreiben Sie uns, wie es um Ihre Zähne steht – gerne auch, wenn schon etwas ansteht. Wir sagen Ihnen, was versicherbar ist und was nicht, bevor irgendwo ein Antrag liegt.
Lieber direkt sprechen? 0721 358 369 · E-Mail: anfrage@fair-ka.de
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung
Einen befundorientierten Festzuschuss nach § 55 SGB V, bemessen an der Regelversorgung: 60 Prozent ohne Bonusheft, 70 Prozent nach fünf lückenlosen Jahren, 75 Prozent nach zehn Jahren. Bei einer Einzelkrone sind das 2026 zwischen 239 und 299 Euro, bei einer dreigliedrigen Brücke zwischen 553 und 691 Euro. Der Zuschuss bleibt gleich, auch wenn Sie sich für eine hochwertigere Versorgung entscheiden.
Das hängt davon ab, welche Versorgung Sie wollen. Bei der Regelversorgung liegt der Eigenanteil für eine Krone bei 100 bis 160 Euro – dafür braucht es keine Versicherung. Bei einem Implantat mit Krone bleiben dagegen 1.800 bis 4.600 Euro an Ihnen hängen. Wer Wert auf Vollkeramik, Implantate und regelmäßige Prophylaxe legt, holt den Beitrag schon mit einer einzigen Behandlung heraus.
Die Zahnstaffel begrenzt die Erstattung in den ersten Vertragsjahren, typischerweise auf 1.000 bis 1.500 Euro im ersten Jahr, kumuliert bis etwa 6.000 Euro nach vier Jahren. Entscheidend: Die Grenze gilt kumuliert ab Vertragsbeginn, nicht pro Jahr neu. Wer im ersten Jahr 1.500 Euro erstattet bekommen hat, kann im zweiten Jahr nur noch die Differenz zum Zwei-Jahres-Limit abrufen. Volle Wirkung entfaltet ein Vertrag deshalb erst ab dem dritten oder vierten Jahr.
Für genau diese Behandlung in der Regel nicht. Sobald eine Behandlung angeraten und dokumentiert ist – in der Patientenakte, im Befund oder im Heil- und Kostenplan – gilt sie als bekannter Umstand und ist nach § 19 VVG anzeigepflichtig. Ein Vertrag lässt sich weiterhin abschließen, er deckt diese eine Behandlung aber nicht. Es gibt am Markt einen Spezialbaustein für bereits angeratene Behandlungen, der allerdings betragsmäßig und zeitlich stark begrenzt ist.
Ja, praktisch alle aktuellen Spitzentarife verzichten auf Wartezeiten. Marktüblich waren früher drei bis acht Monate, das findet sich heute vor allem in älteren Tarifgenerationen und Einsteigertarifen. Wichtig zu wissen: Ohne Wartezeit bedeutet nicht, dass bereits angeratene Behandlungen bezahlt werden – dieser Ausschluss gilt unabhängig davon. Und die Zahnstaffel greift ebenfalls unabhängig von der Wartezeit.
Sie sind eine Option, aber selten die beste. Vier Punkte sollte man kennen: Die Ausschlüsse für fehlende Zähne und angeratene Behandlungen bleiben trotzdem bestehen – nur die Frage entfällt, nicht der Ausschluss. Die Leistungsstaffeln begrenzen genau dann, wenn ein akut Behandlungsbedürftiger die Leistung bräuchte. Der Beitrag liegt höher als bei vergleichbaren Tarifen mit Gesundheitsprüfung. Und im Leistungsfall rekonstruiert der Versicherer die Vorgeschichte ohnehin über Heil- und Kostenplan und Zahnarztakte.
Fehlende und nicht ersetzte Zähne sind im Standard vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nicht mitgezählt werden meist Weisheitszähne, Milchzähne mit bleibendem Nachfolger und vollständig geschlossene Lücken. Je nach Anbieter sind ein bis vier fehlende Zähne dennoch versicherbar, in der Regel gegen einen Zuschlag von etwa 2,50 bis 6 Euro pro Zahn und Monat. Wer eine Lücke hat, sollte deshalb gezielt nach dem Anbieter suchen, der ihn annimmt.
Die meisten guten Tarife ja, aber mit sehr unterschiedlichen Grenzen. Eine Sitzung kostet 80 bis 120 Euro, bei zwei Terminen im Jahr also 160 bis 240 Euro. Ein Tarif mit 80 Euro Jahreslimit deckt das nicht ab. Einige Anbieter erstatten die Prophylaxe ohne Begrenzung – das ist ein Unterschied, den man jedes Jahr merkt. Die gesetzliche Kasse zahlt die Zahnreinigung nicht als Regelleistung, manche Kassen geben freiwillige Satzungszuschüsse.
Mit Altersrückstellung zahlen Sie zu Beginn mehr, dafür steigt der Beitrag im Alter weniger stark. Ohne Altersrückstellung ist der Einstieg günstiger, der Beitrag folgt aber der Altersgruppe. Faustregel: Wer den Vertrag zwei Jahrzehnte oder länger halten will, fährt mit Altersrückstellung meist besser. Wer flexibel bleiben will, wählt die Variante ohne. Nicht jeder Anbieter bietet beides an.
Die Erstberatung ist unverbindlich und ohne Abschlussdruck. Kommt ein Vertrag zustande, werden wir vom Versicherer über die Courtage vergütet, die ohnehin im Tarif kalkuliert ist – Ihr Beitrag ist identisch mit dem beim Direktabschluss ohne uns. Eine Honorarberatung bieten wir auf Wunsch transparent an.
Warum diese Seite so viel über Ausschlüsse redet
Ich bin Bernd Krause, Geschäftsführer der Fairsicherungsladen GmbH in Karlsruhe. Den Laden habe ich 2018 von meinem Vater übernommen, gegründet wurde er 1983.
Zahnzusatz ist die Sparte, in der wir die meisten enttäuschten Kunden erleben – und fast nie, weil der Tarif schlecht war. Sondern weil jemand abgeschlossen hat, als der Zahnarzt schon etwas gesagt hatte. Oder weil die Staffel im ersten Jahr griff. Das sind zwei Sätze Erklärung vor dem Antrag und ein vierstelliger Ärger danach.
Deshalb steht auf dieser Seite mehr darüber, wann sich etwas nicht lohnt, als über Beiträge. Diese Ehrlichkeit ist #besserberaten.
Mehr von mir: das Buch „Der Finanzplaner für Akademiker", über 200 Videos auf YouTube und die Kurse im finanzen fairstehen Campus.
Weiterführende Seiten
Der beste Zeitpunkt ist der, an dem nichts weh tut.
Wenn Ihr Zahnarzt erst etwas gesagt hat, ist es für genau diese Behandlung zu spät. Solange nichts ansteht, haben Sie die freie Auswahl unter zwölf Anbietern – und wir sagen Ihnen in 24 Stunden, welcher zu Ihnen passt.
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