Riester oder Altersvorsorgedepot? Ihre persönliche Einschätzung
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Das größte Riester-Thema seit 20 Jahren – und warum es Sie jetzt schon etwas angeht
Am 27. März 2026 hat der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2027 startet das neue Altersvorsorgedepot – der offizielle Nachfolger der Riester-Rente. Damit ändert sich mehr als nur ein Produktname. Es ändert sich die grundlegende Logik staatlich geförderter Altersvorsorge in Deutschland.
Was das für Sie bedeutet, hängt stark davon ab, ob Sie bereits einen Riester-Vertrag haben, ob Sie bisher ohne private Zusatzvorsorge sind – und wie viel Zeit bis zu Ihrer Rente noch bleibt. Pauschalantworten gibt es hier nicht. Aber ein paar Dinge sind klar.
„Riester war nie so schlecht wie sein Ruf. Und das neue Altersvorsorgedepot ist nicht automatisch besser für jeden. Was zählt, ist Ihre konkrete Situation – Ihr Alter, Ihr Vertrag, Ihr Anlagehorizont. Das schauen wir uns gemeinsam an.“
Was sich wirklich ändert – die wichtigsten Unterschiede
Der größte strukturelle Unterschied ist die Beitragsgarantie. Die alte Riester-Rente schrieb vor, dass bei Rentenbeginn mindestens 100 % der eingezahlten Beiträge und Zulagen vorhanden sein müssen. Das klingt gut – war aber der Grund, warum viele Riester-Verträge kaum in Aktien investieren konnten und entsprechend magere Renditen lieferten.
Das neue Altersvorsorgedepot verzichtet auf diese Pflichtgarantie. Wer Sicherheit will, kann sie optional wählen – 80 % oder 100 % Garantie sind möglich. Wer auf Rendite setzt, kann sein Geld vollständig in ETFs und Fonds investieren. Das ist ein echter Paradigmenwechsel.
Wichtiger Hinweis: Riester-Verträge der alten Generation laufen weiter und werden nicht automatisch umgestellt. Sie müssen aktiv entscheiden – weiterführen, übertragen oder beitragsfrei stellen. Falsche Entscheidungen können bisher erworbene Rechte kosten.
| Riester (alt) | Altersvorsorgedepot Ab 2027 | |
|---|---|---|
| Kapitalgarantie | 100 % Pflicht | Optional (0 / 80 / 100 %) |
| Aktienquote | Begrenzt durch Garantie | Bis 100 % möglich |
| Renditechance | 0–4 %* je nach Tarif | ETF-basiert, historisch ~6–8 %** |
| Grundzulage/Jahr | 175 € | Bis 540 € (beitragsabhängig) |
| Kinderzulage | 300 €/Kind (ab 2008) | 300 €/Kind |
| Selbständige | Nicht förderberechtigt | Erstmals förderberechtigt |
| Auszahlung | Lebenslange Rente (Pflicht) | Rente oder Auszahlplan bis 85/95 |
| Kostenobergrenze | Keine einheitliche | 1,0 % Effektivkosten (Standardprodukt) |
| Anbieterwechsel | Aufwendig | Erleichtert |
| Steuerstundung | Ja (nachgelagert) | Ja (nachgelagert) |
*0–2 % bei klassischen Zinsprodukten, bis ca. 4 % bei fondsgeb. Riester-Verträgen. **Historischer ETF-Durchschnittswert – keine Renditegarantie.
Drei Situationen – drei sehr unterschiedliche Antworten
Aus der Praxis: Der Lehrer mit dem fast vergessenen Riester
Thomas K., 38, Gymnasiallehrer in Baden-Württemberg. Hatte 2011 auf Empfehlung eines Schulkollegen einen klassischen Riester-Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen – 150 €/Monat Eigenbeitrag, Grundzulage 175 €, kein Kind zu dem Zeitpunkt. Jahrelang wurden die Zulagen brav eingezahlt, der Vertrag kaum angeschaut.
Beim Check in unserer Beratung: Garantiertes Kapital nach 15 Jahren rund 29.800 €. Guthabenwert (realistisch): rund 31.200 €. Rendite nach unserer Rechnung: ca. 1,8 % p.a. Die Garantie hatte die Aktienquote dauerhaft unter 30 % gehalten.
Unser Fazit: Mit 38 und 29 Jahren bis zur Rente ist ein Übertrag ins neue Altersvorsorgedepot sinnvoll zu prüfen. Das Guthaben kann übertragen werden. Statt 1,8 % könnte er mit einem ETF-Depot langfristig das Vier- bis Fünffache herausholen – ohne Garantiezwang. Aber: Steuerliche Rückforderungen beim Übertrag müssen geprüft werden. Das ist kein Self-Service-Prozess.
Aus der Praxis: Die Ingenieurin, die noch nie Riester hatte
Katharina M., 31, Ingenieurin, ledig, keine Kinder, Jahresbrutto 67.000 €. Hatte bisher bewusst auf Riester verzichtet – zu kompliziert, zu unflexibel, zu schlechte Presse. Stattdessen ein ETF-Depot mit 200 €/Monat.
Was das neue Altersvorsorgedepot für sie bedeutet: Bei 150 € Monatsbeitrag (1.800 €/Jahr) bekommt sie 540 € staatliche Zulage obendrauf – ohne die bisherige Renditefalle der Beitragsgarantie. Ihr Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug bei ihrem Grenzsteuersatz ist zusätzlich erheblich.
Unser Fazit: Für Katharina ist das Altersvorsorgedepot ab 2027 eindeutig interessant – als Ergänzung zum bestehenden ETF-Depot, nicht als Ersatz. 540 € Zulage plus Steuerstundungseffekt plus ETF-Rendite ist eine Kombination, die ein reines Depot nicht bieten kann. Die Strategie planen wir jetzt, damit sie im Januar 2027 sofort starten kann.
Aus der Praxis: Der Selbständige, der endlich dazugehört
Michael R., 44, selbständiger Unternehmensberater, Jahresumsatz ca. 120.000 €. War von Riester strukturell ausgeschlossen – Selbständige waren nie förderberechtigt. Hat deswegen ausschließlich über Rürup und ETF-Depot vorgesorgt.
Was sich ändert: Das Altersvorsorgedepot ist für Selbständige ab 2027 ausdrücklich geöffnet. Michael kann erstmals staatlich gefördert in ETFs sparen – mit bis zu 540 € Zulage jährlich. Kombiniert mit der Rürup-Rente (Steueroptimierung) und seinem ETF-Depot ergibt sich ein Drei-Säulen-Modell, das bisher so nicht möglich war.
Unser Fazit: Für Selbständige ist das Altersvorsorgedepot die relevanteste Neuerung der Reform. Wer jetzt mit uns plant, startet 2027 mit einer vollständigen Strategie – statt die ersten Monate mit Informationssuche zu verbringen.
Was mit Ihrem alten Riester-Vertrag passiert – die drei Optionen
Kein Riester-Vertrag wird automatisch umgestellt. Das ist die gute Nachricht. Sie haben Zeit zu entscheiden. Die schlechte: Wer zu spät entscheidet, kann Chancen verpassen – oder in alte Strukturen verharren, die längst nicht mehr passen.
Option 1: Alten Vertrag weiterführen. Möglich und oft sinnvoll – besonders wenn Sie näher an der Rente sind, eine hohe Garantie wichtig ist oder der Vertrag gute Fondslösungen enthält. Auch die bisherige Förderung bleibt erhalten.
Option 2: Guthaben in das neue Altersvorsorgedepot übertragen. Das angesammelte Kapital kann übertragen werden. Dabei müssen eventuell steuerliche Rückforderungen berücksichtigt werden – die Zulagen und Steuervergünstigungen der Vergangenheit können teilweise zurückgezahlt werden müssen. Das klingt abschreckend, ist aber bei langen Restlaufzeiten häufig trotzdem vorteilhaft.
Option 3: Beitragsfrei stellen und neu starten. Den alten Vertrag einfrieren, das Guthaben stehen lassen und ab 2027 parallel ein neues Depot eröffnen. So bleiben alte Rechte erhalten, ohne weiter in eine schlechte Struktur einzuzahlen.
Unsere Empfehlung: Keine der drei Optionen ist pauschal richtig. Was sinnvoll ist, hängt von Ihrem konkreten Vertrag ab – Konditionen, Guthaben, Laufzeit, Steuerhistorie. Genau das klären wir in einer persönlichen Beratung. Der Rechner oben gibt Ihnen eine erste Einschätzung.
Häufige Fragen zu Riester und Altersvorsorgedepot
Ab dem 1. Januar 2027. Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026) – aber die konkreten Produkte der Anbieter werden erst im Laufe des Jahres 2026 und Anfang 2027 verfügbar sein. Kein Handlungsdruck jetzt, aber Vorbereitung lohnt sich.
Das kommt auf den Wechselweg an. Bei einem Übertrag des Guthabens in ein neues Produkt müssen die bisherigen Förderbeträge in der Regel nicht zurückgezahlt werden – die Förderung läuft im neuen Produkt weiter. Bei einer vollständigen Kündigung wäre eine Rückforderung möglich. Die genauen Regelungen für den Übertrag ins neue System werden in der Durchführungsverordnung konkretisiert. Das ist einer der Hauptgründe, warum individuelle Beratung vor einer Entscheidung sinnvoll ist.
Die Förderung ist beitragsabhängig – das ist der entscheidende Unterschied zu Riester. Für die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Cent pro Euro (max. 180 €). Für weitere Beiträge bis 1.800 €/Jahr gibt es 25 Cent pro Euro (max. weitere 360 €). Gesamte Grundzulage damit: bis zu 540 €/Jahr. Hinzu kommen Kinderzulagen (300 €/Kind) und der steuerliche Sonderausgabenabzug.
Zum Vergleich: Die alte Riester-Grundzulage betrug pauschal 175 € – unabhängig davon, wie viel Sie eingezahlt haben. Das neue Modell begünstigt aktives Sparen deutlich stärker.
Ja. Das ist eine der wichtigsten Neuerungen der Reform. Selbständige waren bisher vollständig vom Riester-System ausgeschlossen. Ab 2027 können auch Selbständige das Altersvorsorgedepot nutzen und von staatlichen Zulagen profitieren. In Kombination mit einer bestehenden Rürup-Rente (Steueroptimierung in der Ansparphase) und einem ETF-Depot entsteht erstmals ein vollständiges Förder-Dreieck für Selbständige.
Nicht mehr als Pflicht. Das ist der Kernunterschied. Beim alten Riester war die 100 %-Beitragsgarantie verpflichtend – was die Aktienquote und damit die Rendite dauerhaft gedeckelt hat. Im neuen System können Sie wählen: kein Garantieprodukt (maximale Renditechance durch ETFs), 80 %- oder 100 %-Garantieprodukt für höheres Sicherheitsbedürfnis. Für jüngere Sparer mit langer Laufzeit ist die Garantie in der Regel unnötig teuer – für Menschen näher an der Rente kann sie sinnvoll sein.
In vielen Fällen ja – als Ergänzung. Ein normales ETF-Depot ist flexibler, aber das Altersvorsorgedepot bietet zwei Vorteile, die ein normales Depot nicht hat: die staatliche Zulage (bis 540 €/Jahr) und die Steuerstundung (keine Abgeltungssteuer in der Ansparphase). Diese Effekte können über 20–30 Jahre erheblich sein.
Ob der Vorteil die Einschränkungen (begrenzte Produktauswahl, nachgelagerte Besteuerung) überwiegt, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz im Alter und dem geplanten Beitrag ab. Wir rechnen das für Sie durch.
Unsere Berater arbeiten auf Festgehalt – kein persönlicher Provisionsanreiz. Das bedeutet konkret: Wir empfehlen Ihnen kein neues Produkt, wenn Ihr bestehender Vertrag passt. Und wir empfehlen einen Wechsel, wenn er für Sie besser ist – auch wenn das weniger Courtage bedeutet.
Beim Thema Altersvorsorgedepot ist das besonders relevant: Es werden 2027 sehr viele Produkte auf den Markt kommen – gute und schlechte. Wir vergleichen für Sie anbieterübergreifend, erklären den Unterschied zwischen Standarddepot und individuell gewählten Produkten, und prüfen ob ein Wechsel Ihres bestehenden Vertrags sinnvoll ist.
Weiterführende Informationen
Ihre persönliche Einschätzung – jetzt und für 2027
Der Rechner oben zeigt Ihnen in drei Minuten, wo Sie stehen. Das persönliche Gespräch klärt, welche Option für Ihren konkreten Vertrag und Ihre Situation die richtige ist – und wie Sie ab Januar 2027 optimal aufgestellt sind.
Altersvorsorge-Beratung anfragen →Grundlage: Altersvorsorgereformgesetz, beschlossen Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026. Produktdetails und genaue Konditionen werden von Anbietern ab 01.01.2027 festgelegt. Renditeangaben sind historische Richtwerte ohne Garantie. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand Mai 2026.
