Vor Beginn Ihres Referendariats in Sachsen-Anhalt müssen Sie sich um eine Krankenversicherung kümmern. Dabei stehen Ihnen im Gegensatz zu “normalen” Angestellten ganz unabhängig von Ihrer Besoldung zwei Optionen zur Verfügung. Sie können sich für eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Je nachdem können Sie dann sogar von der Beihilfe Gebrauch machen. Wie das geht und was Sie bei der Wahl der Krankenversicherung für Referendare in Sachsen-Anhalt beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag!

Inhaltsverzeichnis:

  • Beihilfe für Referendare in Sachsen-Anhalt
  • Die private und gesetzliche Krankenversicherung für Referendare in Sachsen-Anhalt
    • Die Vorteile der PKV für Referendare
  • So geht es mit Ihrer Krankenversicherung nach dem Referendariat weiter
  • Die richtige Krankenversicherung: ortsunabhängige Onlineberatung für Referendare in Sachsen

 

Beihilfe für Referendare in Sachsen-Anhalt

Die Beihilfe ist eine anteilige Übernahme Ihrer Krankenkosten durch Ihren Dienstherrn. Diese Bezuschussung erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, erhalten Sie keine Unterstützung durch Ihren Dienstherrn.

Die Beihilfe in Sachsen-Anhalt bemisst sich wie folgt:

50 % Für beihilfeberechtigte Beamte ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind
70 % Für beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern
70 % Für berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner
80 % Für berücksichtigungsfähige Kinder

 

Die private und gesetzliche Krankenversicherung für Referendare in Sachsen-Anhalt

Wie Sie nun bereits erfahren haben, können Sie nur von der Beihilfe profitieren, wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen. Da mindestens 50 % der Kosten vom Land Sachsen-Anhalt übernommen werden, entsteht so ein großer finanzieller Vorteil. Die sogenannte Beihilfe. Sie müssen nur noch die Restkosten über einen Beihilfeergänzungstarif privat absichern. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung tragen Sie alle Kosten selbst. In manchen Bundesländern gibt es auch die pauschale Beihilfe. Diese ist auch in Kombination mit einer gesetzlichen Krankenversicherung nutzbar. Hier werden ebenfalls circa 50 % der Krankenversicherungskosten vom Dienstherrn übernommen. Diese ist jedoch nicht in Sachsen-Anhalt verfügbar.

Aus diesem Grund wählen viele Beamte bereits als Referendar die private Krankenversicherung. Neben den finanziellen Vorteilen gibt es aber auch Leistungsvorteile, die wir im nächsten Abschnitt genauer erläutern möchten.

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Die Vorteile der PKV für Referendare

Mit einer privaten Krankenversicherung für Referendare in Sachsen-Anhalt können Sie sich Vorteile zusichern, die Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht erhalten. Es handelt sich dabei beispielsweise um Leistungen aus dem zahnärztlichen Bereich und Heilpraktikerleistungen. Auch Wahlleistungen im Krankenhaus und die Kostenübernahme von Brillen und Kontaktlinsen ist mit einer privaten Krankenversicherung möglich. Außerdem besteht die Chance, dass auch eine Auslandsreisekrankenversicherung in den Tarifen von privaten Versicherern enthalten ist. Mit den privatärztlichen Abrechnungssätzen haben Sie auch oft den Vorteil, dass Sie so bei vielen Fachärzten schneller Termine bekommen.

Achtung! Bei der privaten Krankenversicherung werden Sie auch über Tarife stolpern, die besonders günstig erscheinen. Diese Tarife sind während der Referendariatszeit besonders günstig und werden nach Abschluss des Referendariats teurer. Meistens sogar viel teurer als der marktübliche Durchschnitt. So zahlen Sie auf lange Sicht gesehen eine viel höhere Summe. Hier sollten Sie also genauer hinsehen und sich die Kosten einmal hochrechnen.

 

So geht es mit Ihrer Krankenversicherung nach dem Referendariat weiter

Nach dem Referendariat laufen die meisten privaten Krankenversicherungen einfach weiter. Haben Sie einen Tarif gewählt, der während des Referendariats besonders günstig war, dann wird sich der Beitrag vermutlich mit Ihrer Vollbeamtung erhöhen. So ähnlich sieht es auch bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung aus, wenn Sie diese abgeschlossen haben. Da sich die Beitragskosten an Ihrem Einkommen orientieren, wird der Beitrag mit Erhöhung Ihrer Besoldung ebenfalls höher.

Sollten Sie bisher eine gesetzliche Absicherung für Ihr Referendariat gehabt haben und möchten nun für die Vollbeamtung doch lieber Mitglied einer privaten Krankenversicherung sein, dann haben Sie vor Abschluss des Referendariats noch einmal die Option, zu wechseln. Dafür müssen Sie die Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten unbedingt einhalten. Sie müssen also vor Anbruch eines neuen Monats Ihre Kündigung bei der GKV einreichen, wenn es nur noch circa zwei Monate bis zu Ihrer Vollbeamtung sind. Um dies genauer zu erläutern, hilft dieses Beispiel: Nehmen wir einmal an, dass Sie am 01.09. vollbeamtet sind und Ihr Referendariat abgeschlossen haben. Dann sollten Sie die Kündigung bei der gesetzlichen Krankenkasse spätestens am 30.06. eingereicht haben.

Die richtige Krankenversicherung: ortsunabhängige Onlineberatung für Referendare in Sachsen-Anhalt

Die Wahl der Krankenversicherung ist für Referendare immer wieder ein schwieriges Thema. Gerade als Laie ist es nicht leicht zu beurteilen, welche Tarife ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis haben und welche nicht. Und genau da setzt unsere Onlineberatung an! Denn wir sind Experten auf dem Gebiet Versicherungen und können unsere Kunden ganz unabhängig von den Versicherungsgesellschaften beraten. Das heißt, wir arbeiten nicht für Versicherer, sondern nur für Sie!

Mit unserem Onlineberatungsprogramm können Sie von überall auf der Welt auf unsere Expertise zurückgreifen. Denn der Fairsicherungsladen ist darauf spezialisiert, die besten Krankenversicherungen für Ihre individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen zu finden. Bei der Online-Beratung können Sie über PC, Tablet oder Smartphone mit Internetanschluss und Mikrofon (Kamera optional) direkt mit uns sprechen. Stellen Sie jetzt eine Kontaktanfrage für Ihr individuelles Beratungsgespräch!

In wenigen Schritten zur perfekten PKV:

  1. Kontaktanfrage: Eine individuelle Beratung kann über das Kontaktformular direkt angefordert werden.
  2. Terminvereinbarung: Für den besten Service und einen schnellen Abschluss einer Versicherung finden wir zeitnah einen passenden Termin.
  3. Terminvorbereitung: Sie als unser Kunde müssen sich vorbereiten, indem Sie die Gesundheitsdaten der letzten 5 Jahre ambulant und 10 Jahre stationär sowie Informationen zur Psyche zur Verfügung stellen. Denn so können wir im Anschluss passende Versicherungsangebote heraussuchen.
  4. Ihr Beratungsgespräch: Wir werden all Ihre Fragen klären und Ihnen wichtige Informationen geben. Zudem machen wir uns ein Bild von Ihren Vorstellungen zu Ihrer Versicherung! So können wir im Anschluss daran Versicherungsangebote heraussuchen und diese in einem zweiten Gespräch vorstellen.