YouTube-Video: Richter auf Probe und Staatsanwälte werden in der Regel auf Probe verbeamtet, womit die private Krankenversicherung offen steht. Sollte man in die private Krankenversicherung wechseln? Und wenn ja, zu welcher Versicherung?
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Mehr InformationenPKV-Tarif als Richter prüfen: Zehn Fragen an Angebot und Vertrag
Ein Angebot liegt auf dem Tisch oder der Vertrag läuft seit Jahren und der Beitrag steigt? Hier stehen die Fragen, die jeder Tarif aushalten muss, die Fristen bei Beihilfeänderungen und warum ein Tarifwechsel meist besser ist als ein Versichererwechsel.
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Sind Sie hier richtig? Hier geht es um die Prüfung eines Angebots oder eines bestehenden Vertrags. Für die anderen Fragen:
- Der Überblick für die Justiz: PKV für Richter und Staatsanwälte
- PKV oder GKV bei der Ernennung: Warum Richter von der PKV profitieren
- Rechtsreferendariat und Probezeit: PKV vom Referendariat bis zum Proberichter
Von Bernd Krause, Geschäftsführer und Vorsorgespezialist bei Der Fairsicherungsladen GmbH, Autor von „Der Finanzplaner für Akademiker"
Diese Seite ist für zwei Situationen. Entweder liegt Ihnen ein PKV-Angebot vor, vom Kollegen empfohlen, vom Vertreter gebracht oder aus dem Rechner, und Sie wollen wissen, ob es taugt. Oder Sie sind seit Jahren privat versichert, der Beitrag ist gestiegen, die Familie hat sich verändert, und Sie fragen sich, ob der Vertrag noch passt.
In beiden Fällen gilt, was Richter aus dem Beruf kennen: Entscheidend ist nicht die Überschrift, sondern der Wortlaut. Die Ampel im Vergleichsrechner zeigt fast immer Grün. Was hinter dem grünen Punkt steht, zeigt erst der Bedingungstext.
Wie prüft man einen PKV-Tarif als Richter oder Staatsanwalt? Zuerst, ob der Tarif zur Beihilfeverordnung des eigenen Dienstherrn passt und der Beihilfeergänzungstarif ohne Kopplung an eine Vorleistung der Beihilfe aufstockt. Dann die Bedingungen zu Hilfsmitteln, Zahnersatz und Selbstbeteiligung, die Beitragsentwicklung der Vergangenheit und die Gesundheitsangaben im Antrag. Bei bestehenden Verträgen kommen Tarifwechsel innerhalb des Versicherers und Anpassungen an einen geänderten Beihilfesatz dazu.
1. Zehn Prüffragen an jedes PKV-Angebot
- Passt der Tarif zur Beihilfe Ihres Landes? Prozentsatz, Wahlleistungen, Eigenbehalte, Höchstbeträge. Ein Tarif für Nordrhein-Westfalen passt nicht automatisch zu Bayern.
- Stockt die Beihilfeergänzung ohne Kopplung auf? Manche Tarife zahlen nur, wenn die Beihilfe vorher etwas gezahlt hat. Kürzt die Beihilfe auf null, zahlt dann auch der Tarif nichts.
- Ist der Hilfsmittelkatalog wirklich offen? Und ohne Zustimmungsvorbehalt. Bei manchen Versicherern muss die Versicherung vor dem Kauf eines Hilfsmittels zustimmen, sonst wird nicht erstattet.
- Wie sieht es bei Zahnersatz und Kieferorthopädie aus? Zahnstaffeln in den ersten Jahren und Höchstsätze stehen selten auf der ersten Seite.
- Gibt es eine Selbstbeteiligung? Für Beamte rechnet sie sich fast nie, weil der Dienstherr keinen Beitragsanteil zahlt, den man damit drücken könnte.
- Wie hat sich der Beitrag in der Vergangenheit entwickelt? Lassen Sie sich die Beitragshistorie zeigen, nachweislich so weit zurück wie möglich.
- Sind Anschlussheilbehandlung und Reha ordentlich geregelt? Das gehört zu den Mindestanforderungen.
- Sind die Gesundheitsangaben vollständig und richtig? Falsche oder fehlende Angaben können den Versicherer noch Jahre später zum Rücktritt berechtigen.
- Wie werden Kinder nachversichert? Ohne Gesundheitsprüfung, wenn ein Elternteil schon versichert ist und die Fristen eingehalten werden.
- Haben Sie das Angebot im Markt gesehen? Bei rund 290 Tarifvarianten ist ein einzelnes Angebot ohne Vergleich eine Behauptung, keine Empfehlung.
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Mehr InformationenWarum der Hilfsmittelkatalog im PKV-Tarif für Beamte so viel ausmacht.
2. Wenn sich die Beihilfe ändert
Ein Beihilfetarif ist auf einen Prozentsatz zugeschnitten. Der ändert sich im Lauf eines Richterlebens mehrfach, und jedes Mal muss die PKV nachziehen.
| Anlass | Was mit der Beihilfe passiert | Was in der PKV zu tun ist |
|---|---|---|
| Zweites Kind | Ihr Satz steigt in vielen Ländern auf 70 Prozent | PKV-Anteil auf 30 Prozent senken, Beitrag sinkt |
| Kinder fallen aus der Beihilfe | Ihr Satz sinkt zurück auf 50 Prozent | PKV-Anteil wieder auf 50 Prozent erhöhen, ohne Gesundheitsprüfung innerhalb der Frist |
| Heirat | Partner ist beihilfeberechtigt, wenn sein Einkommen unter der Grenze liegt | Partner in einen Beihilfetarif aufnehmen oder eigene Lösung |
| Ruhestand | Ihr Satz steigt auf 70 Prozent | PKV-Anteil auf 30 Prozent senken |
| Wechsel des Dienstherrn | Neue Beihilfeverordnung | Tarif an die neue Verordnung anpassen |
Die zweite Zeile wird am häufigsten übersehen. Wenn das jüngere Kind aus der Beihilfe fällt, sinkt Ihr Satz zurück, und es entsteht eine Lücke von 20 Prozentpunkten. Nach § 199 VVG können Sie verlangen, dass der Versicherer den Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung anpasst, aber nur innerhalb von sechs Monaten. Wer die Frist verpasst, steht im schlechtesten Fall mit 55 und einer neuen Gesundheitsprüfung da.
Ihre Familie hat sich verändert, aber der Tarif nicht? Schicken Sie uns den aktuellen Versicherungsschein. Wir prüfen, ob die Prozentsätze noch stimmen.
PKV-Vertrag prüfen lassen3. Der Beitrag ist gestiegen: Tarifwechsel statt Versichererwechsel
Wer seit vielen Jahren privat versichert ist, sollte den Versicherer nur in Ausnahmefällen wechseln. Beim Wechsel nehmen Sie nur einen Teil Ihrer Alterungsrückstellungen mit, und es gibt eine neue Gesundheitsprüfung mit Ihrem heutigen Alter. Das rechnet sich selten.
Innerhalb des eigenen Versicherers sieht es anders aus. Nach § 204 VVG haben Sie das Recht, in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln, unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen. Für Leistungen, die im neuen Tarif besser sind, kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen. Für alles andere nicht. Oft gibt es beim eigenen Versicherer neuere Tarife mit vergleichbarer Leistung zu einem niedrigeren Beitrag. Ein Kunde schrieb uns nach so einer Prüfung, er spare jetzt fast 50 Euro im Monat.
Es gibt Dienstleister, die einen solchen Tarifwechsel gegen ein Erfolgshonorar übernehmen, oft berechnet nach mehreren Monatsersparnissen. Wir prüfen das für unsere Kunden im Regelfall ohne separates Beratungshonorar, und wir sagen Ihnen auch, wenn sich ein Wechsel nicht lohnt, weil Sie Leistung abgeben würden, die Sie später vermissen.
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Mehr InformationenWarum der günstigste Tarif auf lange Sicht oft nicht der günstigste ist.
4. Schon unterschrieben?
Nach dem Erhalt der Vertragsunterlagen haben Sie 14 Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn alle Unterlagen und die Belehrung vollständig bei Ihnen sind. Wer innerhalb dieser Zeit merkt, dass das Angebot nicht passt, kann reagieren. Ist die Frist vorbei, lohnt der Blick auf einen Tarifwechsel innerhalb des Versicherers und auf die Frage, ob der Antrag sauber ausgefüllt wurde.
Den Weg in die PKV von Anfang an, mit Erstgespräch und Voranfrage, beschreibt die Seite Warum Richter von der PKV profitieren. Was bei einem Wechsel in ein anderes Land oder zum Bund passiert, steht auf der Hauptseite für Richter und Staatsanwälte.
Eine Auswahl der Gesellschaften, die wir vergleichen. Die Logos sind keine Rangliste.
So läuft die Prüfung Ihres Angebots oder Vertrags
- Unterlagen schicken. Angebot oder Versicherungsschein, Bedingungen, Bundesland, Familienstand.
- Abgleich. Mit der Beihilfe Ihres Dienstherrn und den zehn Prüffragen.
- Einschätzung. Schriftlich: was passt, was fehlt, was sich ändern lässt.
- Umsetzung, wenn gewünscht. Anpassung, Tarifwechsel oder neuer Antrag, fristgerecht.
Festgehalt statt Provision
Unsere Berater verdienen nicht mehr, wenn Sie wechseln. Darum hören Sie bei uns auch: Bleiben Sie, wo Sie sind.
Blick in die Bedingungen
Wir lesen die Texte hinter der Ampel, nicht nur die Ampel.
Im Leistungsfall an Ihrer Seite
Als Makler vertreten wir Ihre Interessen gegenüber dem Versicherer.
Was es kostet
Im Regelfall kein separates Beratungshonorar, auch nicht für einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer.
„Nach einer sehr freundlichen Beratung wurde mir die Möglichkeit aufgezeigt, meine Versicherung günstiger zu machen. Die Einschränkungen waren sehr gering und ich spare jetzt fast 50 EUR im Monat."
L. D. aus Karlsruhe„Dabei war nicht die teuerste Versicherung die am besten angepriesene, im Gegenteil, man teilte uns sogar mit, dass die Leistung identisch ist und man den teureren Preis nicht in Kauf nehmen müsse."
D. K. aus Karlsruhe„Fairerweise wurde uns manchmal sogar geraten, bei unseren bestehenden Verträgen zu bleiben. Es wird einem eben nichts angedreht."
P. H. aus KarlsruheAngebot oder Vertrag prüfen lassen
Schicken Sie uns Angebot oder Versicherungsschein, Bundesland und Familienstand. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
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Häufige Fragen zur Prüfung der PKV für Richter
Der Tarif passt zur Beihilfe Ihres Landes, die Beihilfeergänzung stockt ohne Kopplung an eine Vorleistung auf, der Hilfsmittelkatalog ist offen und ohne Zustimmungsvorbehalt, es gibt keine Selbstbeteiligung und eine nachvollziehbare Beitragshistorie.
Meist nicht. Beim Wechsel verlieren Sie einen Teil der Alterungsrückstellungen und müssen erneut eine Gesundheitsprüfung bestehen. Besser ist meist ein Tarifwechsel innerhalb des Versicherers nach § 204 VVG.
Ihr Beihilfesatz sinkt in vielen Ländern von 70 auf 50 Prozent. Innerhalb von sechs Monaten können Sie die PKV ohne Gesundheitsprüfung entsprechend aufstocken lassen. Danach in der Regel nur noch mit Gesundheitsprüfung.
Ja. Die Beihilfe steigt meist auf 70 Prozent, der PKV-Anteil sinkt auf 30 Prozent. Das senkt den Beitrag, passiert aber nicht immer automatisch.
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der vollständigen Vertragsunterlagen und der Belehrung, ohne Angabe von Gründen.
Im Regelfall kein separates Beratungshonorar. Wir prüfen Angebot oder Vertrag und sagen Ihnen, ob sich etwas ändern sollte, auch wenn die Antwort lautet: Alles in Ordnung.
Sie können es werden. Der Versicherer kann bei Verletzung der Anzeigepflicht je nach Verschulden noch Jahre später zurücktreten oder den Vertrag anpassen. Wer unsicher ist, sollte das prüfen lassen, bevor ein Leistungsfall eintritt.
Vorab selbst einlesen
Versicherungsratgeber für Beamte
Die wichtigsten Versicherungen für Beamte kompakt als PDF. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Ratgeber herunterladenRestkostenversicherung verstehen
Wie ein Beihilfetarif aufgebaut ist und was er ergänzen muss.
Zum RatgeberDas Buch
„Der Finanzplaner für Akademiker": Versicherungen, Vorsorge und Geldanlage in der richtigen Reihenfolge.
Mehr zum BuchWeiterlesen: Das passt zum Thema
Ein wirklich offener Hilfsmittelkatalog, Anschlussheilbehandlung, Reha.
Das nenne ich im Buch als Mindestanforderungen an jeden PKV-Tarif, dazu einen Beihilfeergänzungstarif, der im Kleingedruckten sehr offen formuliert ist. Klingt nach wenig. In der Praxis fallen damit schon viele Angebote heraus.
„Der Finanzplaner für Akademiker“ erklärt, wie PKV-Beiträge entstehen, warum Beitragsstabilität wichtiger ist als der Einstiegspreis und wie man Beratung einordnet. Geschrieben für Akademiker in Du-Form, ohne Produktkatalog.



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PKV-Vertrag prüfen lassenHinweis: Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung. §§ 199 und 204 VVG regeln Anpassung und Tarifwechsel; Details hängen vom Vertrag ab. Kundenstimmen sind Auszüge aus externen Bewertungen. Kundenstimmen sind Auszüge aus Bewertungen auf externen Bewertungsportalen.
Der Fairsicherungsladen GmbH, Waldstr. 65, 76133 Karlsruhe, anfrage@fair-ka.de, Telefon 0721 358 369






