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Inhaltsverzeichnis
- Wie können Kinder in der PKV ab Geburt versichert werden?
- Häufige Fragen zur PKV für Kinder
- Fazit: Frühzeitig informieren und Vorteile nutzen
Wie können Kinder in der PKV ab Geburt versichert werden?
Wenn Sie oder Ihr Partner in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, können Sie Ihr Kind bereits ab Geburt in die PKV aufnehmen. Der Sachverhalt ist dabei ziemlich einfach: Entweder bei Ihnen oder Ihrem Ehepartner kann das Kind innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung in die PKV aufgenommen werden. Wichtig ist die Einhaltung der Frist, denn nach diesen 8 Wochen wird eine Gesundheitsprüfung fällig. Sollte das Kind bereits krank sein, könnte die PKV den Antrag sogar ablehnen. Daher ist schnelles Handeln entscheidend.
Viele Versicherer haben eine weitere Regel: Ein Elternteil muss mindestens seit 3 Monaten bei der PKV aktiv versichert sein, bevor das Kind aufgenommen werden kann. Dies sollten Eltern unbedingt im Vorfeld prüfen.
Häufige Fragen zur PKV für Kinder
1. Können Kinder direkt ab Geburt in der PKV versichert werden?
Ja, Kinder können direkt ab Geburt in der PKV versichert werden, wenn mindestens ein Elternteil privatversichert ist. Sie müssen jedoch darauf achten, dass Sie die Frist von 8 Wochen einhalten, um die Gesundheitsprüfung zu umgehen. Zudem können Sie den Arbeitgeberzuschuss auch für den Kinderbeitrag erhalten, wenn Sie angestellt sind. Dieser Zuschuss wird mit Ihrem Beitrag verrechnet, bis der Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung erreicht ist.
2. Was ist, wenn ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert ist?
Ist ein Elternteil in der GKV und der andere in der PKV, dann spielt das Einkommen eine Rolle. Verdient der privatversicherte Elternteil mehr und überschreitet dessen Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann das Kind privat versichert werden. Ansonsten bleibt es oft in der Familienversicherung der GKV. Hier zum Blogartikel Kinder in GKV oder PKV.
TIPP: Man kann Kindern auch die PKV mit einem Optionstarif sichern, dieser kostet 1-5 eur mtl. je nach Versicherer für das Kind, womit ihr Kind später in die PKV wechseln kann, wenn es jetzt noch in die GKV mit rein kann.
Bei Beamten sind die Sachverhalte etwas leichter und der Beitrag aufgrund der hohen Beihilfe geringer als bei Angestellten und Selbstständigen.
3. Welche Fristen sind wichtig?
Die wichtigste Frist ist die 8-Wochen-Frist nach der Geburt. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung in die PKV aufnehmen. Außerdem sollten Sie bereits vor der Geburt das entsprechende Formular bei der Versicherung anfordern. Tragen Sie alle relevanten Tarife ein, sodass Sie nach der Geburt nur noch den Namen und das Geburtsdatum ergänzen müssen. Die Steuer-ID kann nachgereicht werden. So sparen Sie Zeit und vermeiden Stress.
4. Wie hoch sind die Beiträge für Kinder in der PKV?
Die Beiträge für Kinder sind in der Regel niedriger als für Erwachsene, da Kinder weniger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Der genaue Beitrag hängt vom gewählten Tarif ab. Außerdem erhalten Sie als Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuss, der auch für den Kinderbeitrag gilt.
5. Was passiert, wenn das Kind krank oder vorzeitig geboren wird?
Auch für kranke oder frühgeborene Kinder gilt: Wenn sie innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt in die PKV aufgenommen werden, entfällt die Gesundheitsprüfung. Diese Regelung gibt Eltern die Sicherheit, dass ihr Kind gut versorgt ist.
6. Können Kinder von der PKV in die GKV wechseln?
Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist für Kinder nur möglich, wenn sich die Versicherungssituation der Eltern ändert, z.B. durch einen Jobwechsel in ein angestelltes Verhältnis, in dem die GKV Pflicht wird. Andernfalls bleibt das Kind in der PKV. Mit Beginn eines Studiums oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit (Ausbildung, Beruf,…) kann bzw. muss ein Kind zurück in die GKV. Dann ist eine Anwartschaft statt einer Kündigung der PKV sinnvoll.
7. Was ist mit bestehenden Verträgen?
Sollten Sie bereits Kunde bei uns sein oder möchten Sie Ihren Vertrag in unser System übertragen, unterstützen wir Sie gerne kostenlos über unsere Simplr-App. Dies gilt auch für Kunden, die noch nicht bei uns im Mandat sind. So behalten Sie immer den Überblick über Ihre Versicherungen und können sich jederzeit bei Fragen an uns wenden. Auch die Versicherungen oder die Kindernachversicherung wird dabei nicht teurer als bei der Versicherung direkt und Sie bekommen trotzdem unseren Service. Neukunden können wir ohne vorherige Vertragsanlage und „Aktivierung“ leider nicht helfen, da wir die Tarife der Eltern kennen/sehen müssen. Bei Fragen dazu gerne melden.
Fazit: Frühzeitig informieren und Vorteile nutzen
Eltern sollten sich frühzeitig über die Optionen zur privaten Krankenversicherung (PKV) für ihr Kind informieren und alle notwendigen Schritte in die Wege leiten. Besonders wichtig ist, dass Sie die Frist von 8 Wochen nach der Geburt einhalten, um die Gesundheitsprüfung zu umgehen. Nutzen Sie auch den Arbeitgeberzuschuss und sichern Sie sich so finanzielle Vorteile. Wir vom Fairsicherungsladen stehen Ihnen gerne beratend zur Seite – ob als Bestandskunde oder als Neukunde. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung oder legen Sie Ihre Verträge in unserer Simplr-App an.