PKV für Ärzte und Zahnärzte: Ärztetarif, Standardtarif und die eigene Akte
Sie kennen das Gesundheitssystem von innen, besser als jeder Versicherungsvertreter. Allerdings von der Behandlungsseite. Auf der Vertragsseite gelten andere Regeln: Bedingungen statt Leitlinien, Annahmepraxis statt Diagnose. Hier steht, was Mediziner über ihre private Krankenversicherung wissen sollten, bevor sie unterschreiben.
Diese Seite ist für angestellte und niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Sie stehen gerade am Anfang der Weiterbildung? Dann lesen Sie auch unseren Leitfaden PKV für Assistenzärzte. Den Überblick über alle akademischen Berufsgruppen finden Sie bei PKV für Akademiker. Sie sind als Amtsarzt, Sanitätsoffizier oder Professor verbeamtet? Dann gilt die Logik der Beihilfe: PKV für Beamte.
Sie kennen die Behandlung, nicht den Vertrag
Ärzte sind besondere Kunden. Sie wissen, was ein MRT kostet, welcher Kollege gut operiert und was hinter einer Diagnose steckt. Nur die Versicherungsseite kennen die wenigsten. Wie ein Versicherer einen Befund bewertet, was ein Tarif bei einer Honorarvereinbarung erstattet und warum zwei gleich klingende Leistungen sich im Ernstfall um Tausende Euro unterscheiden, lernt man in keiner Famulatur.
Dazu kommt die Zeit. Nachtdienst, Wochenenddienst, Fortbildung, dann die Familie. Die PKV wird zwischen Tür und Angel entschieden. Ein Kollege auf dem Flur hat einen Tipp, ein Vertreter steht beim Kongress am Stand, ein Gruppenvertrag wird über den Verband beworben. So entstehen Verträge, die 40 Jahre laufen sollen.
Das ist kein Vorwurf. Es ist das Muster, das wir in unserer Beratung immer wieder sehen. Ärzte vertrauen ihrem Fachwissen, und das zu Recht. Nur endet dieses Fachwissen genau dort, wo die Versicherungsbedingungen anfangen.
Wie eine PKV-Beratung bei uns abläuft, vom ersten Gespräch bis zum Antrag, sehen Sie auf unserer Beratungsseite. Kurz, transparent, ohne Abschlussdruck.
Beratungsablauf ansehenEin Gedanke aus meinem Buch passt gerade für Mediziner. Private Abrechnung ist für viele Praxen kein Luxus, sie ist Teil der Finanzierung:
„Wir wissen, dass Arztpraxen nur auf Basis von Kassenpatienten und Pauschalen nicht auskömmlich sind. Dadurch, dass Privatleistungen höher abgerechnet werden können, bleiben Praxen innovationsfähig. Neue Geräte, die dadurch erworben werden können, kommen auch den Kassenpatienten zugute."
Aus „Der Finanzplaner für Akademiker", Kapitel 6Wann die PKV für Ärzte und Zahnärzte zum Thema wird
Als angestellter Arzt dürfen Sie in die PKV wechseln, wenn Ihr regelmäßiges Jahresgehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Die beträgt aktuell 77.400 € und steigt zum Jahreswechsel voraussichtlich auf 84.150 €. Oft liest man, Ärzte lägen schon mit dem ersten Gehalt darüber. Das stimmt so nicht. Das tarifliche Grundgehalt im ersten Weiterbildungsjahr liegt in der Regel darunter. Darüber kommen viele erst mit Diensten, Stufenaufstiegen oder spätestens als Facharzt.
Zählen die Dienste mit?
Das ist die Frage, die Assistenzärzte uns am häufigsten stellen. Die Antwort: Es kommt darauf an, ob die Vergütung für Bereitschaftsdienste regelmäßig und vorhersehbar anfällt. Mit hinreichender Sicherheit zu erwartende Bestandteile zählen in der Regel mit, schwankende Einzeldienste eher nicht. Die Prüfung macht der Arbeitgeber zusammen mit der Krankenkasse. Wer hier auf eigene Faust kündigt, riskiert, dass die Kasse den Wechsel nicht anerkennt. Den genauen Ablauf erklären wir im Leitfaden PKV für Assistenzärzte.
Facharzt, Oberarzt, Niederlassung
Spätestens mit dem Facharzt liegt das Gehalt im Krankenhaus fast immer über der Grenze. Wer sich niederlässt, ist selbstständig und kann sich ohnehin privat versichern, egal wie hoch das Einkommen ist. Bei Zahnärzten läuft es oft andersherum: Die Vorbereitungszeit in einer Praxis wird häufig unter der Grenze bezahlt, dafür kommt die eigene Praxis früher. Dann stellt sich die PKV-Frage zusammen mit Kredit, Mietvertrag und Personal, also genau dann, wenn am wenigsten Zeit dafür ist.
Und wer heute noch unter der Grenze liegt und sicher weiß, dass er später wechseln will? Der kann sich seinen heutigen Gesundheitszustand über eine Anwartschaft in der PKV sichern. Für Medizinstudenten gibt es außerdem Ausbildungstarife. Ob sich das rechnet, hängt am Lebenslauf. Ein Studienplatz in der Chirurgie mit Ziel Uniklinik ist eine andere Planung als die Allgemeinmedizin mit Praxis auf dem Land.
Sie sind unsicher, ob Ihre Dienste für den Wechsel reichen? Schicken Sie uns Ihre letzten Gehaltsabrechnungen, wir schauen gemeinsam drauf.
Gehaltsgrenze prüfen lassenÄrztetarif oder Standardtarif: Was Mediziner wirklich wählen sollten
Einige Versicherer bieten eigene Tarife nur für Ärzte und Zahnärzte an. Das ist kein Zufall. Für Versicherer sind Mediziner eine attraktive Zielgruppe: hohes Einkommen, lange Laufzeiten, oft gleich die ganze Familie. Die Ärztetarife sind deshalb häufig günstig und klingen nach Maßanfertigung.
Manchmal sind sie das auch. Manchmal ist der Name aber vor allem Verpackung. Ein Ärztetarif ist zunächst einmal ein Tarif für eine bestimmte Berufsgruppe. Ob er besser ist als ein Standardtarif, entscheidet sich an denselben Punkten wie bei jedem anderen Tarif, plus ein paar zusätzlichen Fragen:
| Frage | Warum sie zählt |
|---|---|
| Wie groß ist das Versichertenkollektiv? | Ein kleiner, geschlossener Kreis reagiert stärker auf einzelne teure Fälle. Das kann sich in Beitragsanpassungen zeigen. |
| Was passiert, wenn Sie nicht mehr kurativ tätig sind? | Wechsel in Forschung, Pharma, Gutachtertätigkeit oder ins Ausland: Prüfen Sie, was die Bedingungen dazu sagen. |
| Bis zu welchem Satz der Gebührenordnung wird erstattet? | Sie kennen die Steigerungsfaktoren. Ein Tarif, der nur bis zum Höchstsatz zahlt, lässt Sie bei einer Honorarvereinbarung allein. |
| Welche Tarife stehen später offen? | Der Wechsel innerhalb des Versicherers ist Ihr wichtigstes Werkzeug im Alter. Je weniger Tarife es gibt, desto kleiner der Spielraum. |
| Wie sind Hilfsmittel, Heilmittel und Zahn geregelt? | Hier unterscheiden sich Tarife am stärksten, und hier steht im Prospekt am wenigsten. |
Was Medizinern im Studium und in der Klinik oft niemand zeigt
Das Muster sehen wir seit Jahren. Im Studium oder in den ersten Klinikjahren kommt die Beratung zu Ihnen: Versicherungsvertreter am Campus, auf Infoabenden, über Kollegen, die selbst gerade abgeschlossen haben. In der PKV wird dann auffällig oft ein Ärztetarif der Barmenia vorgestellt. Bei der Arbeitskraft folgt die Basisrente mit BU-Zusatz, nicht selten bei der Alten Leipziger. Beides sind solide Gesellschaften. Problematisch ist allein, dass Ihnen jeweils nur eine gezeigt wird.
Dass auch andere Versicherer Tarife haben, die bei Medizinern traditionell stark vertreten sind, erfährt man in diesen Gesprächen selten. Die Hallesche und die DKV haben eigene Angebote für Ärzte. Die Alte Oldenburger wird gern als unbekannt abgetan, obwohl sie seit Jahrzehnten auf die private Krankenversicherung spezialisiert ist. Und die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK)? Kennen viele Mediziner nicht einmal dem Namen nach.
Unsere Einschätzung, ausdrücklich als Einschätzung: Ein Vergleich mit einem einzigen Angebot ist keiner. Das liegt nicht am einzelnen Berater, sondern am Modell. Wer gebunden vermittelt oder nur wenige Partner im Programm hat, kann Ihnen den Markt nicht zeigen. Das ist legal und steht in der Erstinformation, die Ihnen jeder Vermittler vor dem Gespräch geben muss. Lesen Sie sie.
Drei Fragen, die bei jedem Berater funktionieren, bei uns auch: Für wen arbeiten Sie rechtlich, als Makler oder als gebundener Vermittler? Wie viele Versicherer haben Sie für mich verglichen? Und zeigen Sie mir bitte zwei Alternativen zu Ihrem Vorschlag, mit den Originalbedingungen. Wer darauf keine klare Antwort hat, hat Ihnen auch keinen Vergleich gezeigt.
Ihnen liegt schon ein Angebot vom Campus oder aus der Klinik vor? Schicken Sie es uns. Wir legen zwei Alternativen mit Originalbedingungen daneben.
Zweitmeinung anfragenDie genannten Versicherer sind Beispiele aus unserer Marktübersicht, keine Rangfolge und keine Empfehlung. Tarife und Bedingungen ändern sich. Alle genannten Marken- und Unternehmensnamen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber und werden hier ausschließlich zur Beschreibung verwendet.
Gerade bei den Wahlleistungen im Krankenhaus wissen Mediziner, worauf es ankommt. Sie wissen, wer im Haus operiert und was ein Chefarzt in der Praxis bedeutet. Ob Ihr Tarif das später auch bezahlt, ist eine andere Frage. Die klären wir anhand der Originalbedingungen, Tarif für Tarif. Warum ein bekannter Markenname noch keine Spezialisierung bedeutet, lesen Sie in unserem Beitrag zur Deutschen Ärzteversicherung.
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Mehr InformationenBernd Krause vergleicht Ärztetarife mit Standardtarifen und erklärt, worauf Mediziner achten sollten.
Sie sind schon privat versichert und Ihr Beitrag steigt deutlich? Dann ist ein Wechsel des Versicherers selten die beste Idee, weil die Altersrückstellungen nur zum Teil mitgehen. Besser ist meist der Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb des eigenen Versicherers. Was speziell für Ärzte geht, steht bei den Wechselmöglichkeiten für Ärzte bei steigenden Beiträgen.
Ihnen liegt schon ein Angebot für einen Ärztetarif vor? Wir legen es neben zwei Standardtarife, mit den Originalbedingungen.
Ärztetarif prüfen lassenDie eigene Akte: warum gerade Ärzte bei den Gesundheitsfragen stolpern
Jetzt wird es unbequem, und zwar ausgerechnet für die, die es am besten wissen müssten. Ärzte behandeln sich gern selbst. Oder lassen sich behandeln, nur eben anders als ihre Patienten. Ein Blick des Kollegen aus der Orthopädie auf das Knie, kurz nach Dienstende. Ein Blutbild aus dem eigenen Labor. Ein Rezept, das man sich selbst ausstellt. Das Röntgenbild nach dem Sportunfall, gleich im eigenen Haus.
Für Sie ist das Alltag. Für den Versicherer ist es eine Untersuchung, eine Beratung oder eine Behandlung. Und genau danach fragen die Gesundheitsfragen. In meinem Buch steht es so:
„Damit ist jeder Arzt- oder Therapiebesuch angabepflichtig. Das muss sich nicht negativ auswirken."
Aus „Der Finanzplaner für Akademiker", Kapitel 6Ein Klassiker aus dem Klinikalltag ist die Nadelstichverletzung. Danach folgen Blutkontrollen, oft über den Durchgangsarzt dokumentiert. In aller Regel ist das völlig harmlos, wenn alles negativ war. Angeben müssen Sie es trotzdem. Wer es weglässt, weil es ja nur Routine war, riskiert im Leistungsfall den ganzen Vertrag.
Das Problem ist selten, dass etwas Schlimmes in der Akte steht. Das Problem ist, dass niemand genau weiß, was überhaupt in der Akte steht. Gerade bei informellen Behandlungen gibt es oft keine saubere Dokumentation, wohl aber Abrechnungsdaten bei der Krankenkasse. Wie Sie an diese Daten kommen und was zu tun ist, wenn eine Praxis die Auskunft verweigert, steht bei unserem Beitrag zum Auskunftsrecht bei Ärzten. Ja, das gilt auch, wenn der Arzt ein Kollege ist.
Was der Versicherer genau wissen will, erklären wir bei den Gesundheitsfragen der PKV. Und warum nach zehn Jahren nicht automatisch alles verjährt ist, lesen Sie beim Mythos 10 Jahre Verjährung.
Wenn doch etwas in der Akte steht: Dann klären wir das vorab anonym bei mehreren Versicherern, ohne Ihren Namen. Wie das richtig läuft, steht bei der Risikovoranfrage, aber bitte richtig und bei PKV trotz Vorerkrankung.
Sie sind nicht sicher, was alles angegeben werden muss? Wir gehen die Fragen mit Ihnen gemeinsam durch, bevor ein Antrag rausgeht.
Gesundheitsangaben besprechenNiederlassung, Praxis und Familie: was sich mit der Selbstständigkeit ändert
Mit der eigenen Praxis fällt der Arbeitgeberzuschuss weg. Den kennen Sie aus der Klinik: Er beträgt aktuell höchstens 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung. Ab der Niederlassung zahlen Sie den ganzen Beitrag selbst. Der Basisanteil bleibt als Sonderausgabe steuerlich absetzbar, die Mehrleistungen nicht.
Beim Selbstbehalt dreht sich die Rechnung. Als Angestellter spart der Arbeitgeber bei einem hohen Selbstbehalt die Hälfte der Beitragssenkung mit. Als Praxisinhaber gehört Ihnen die ganze Ersparnis. Ein höherer Selbstbehalt kann sich dann rechnen, vor allem mit einer Rücklage im Rücken.
Krankentagegeld und Praxisausfall sind zwei verschiedene Dinge
Wenn Sie als Praxisinhaber krank werden, läuft die Praxis weiter, nur ohne Einnahmen. Miete, Personal, Leasing, Kreditrate. Das Krankentagegeld ersetzt Ihr Einkommen, nicht die Fixkosten der Praxis. Dafür gibt es die Praxisausfallversicherung. Viele Niedergelassene haben nur eines von beiden und merken es erst im Krankheitsfall. Beim Krankentagegeld zählt außerdem der Beginn: Wer keine Rücklage für sechs Wochen hat, braucht einen früheren Leistungsbeginn. Für Heilberufe gibt es dafür einen Krankentagegeld-Sondertarif für Ärzte und Zahnärzte. Und die Arzthaftpflicht ist noch einmal etwas ganz anderes: Sie schützt vor Ansprüchen Ihrer Patienten, nicht Ihr eigenes Einkommen.
Ärztepaare und Kinder
Ärzte heiraten auffällig oft Ärzte. Für die PKV hat das eine Folge, die viele überrascht: Ist der privat versicherte Elternteil der besser verdienende und liegt sein Einkommen über der Grenze, können die Kinder nicht beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung des anderen Elternteils bleiben. Dann wird jedes Kind privat versichert, mit eigenem Beitrag. Ein Neugeborenes kann ohne Gesundheitsprüfung mitversichert werden, wenn ein Elternteil lange genug privat versichert ist und die Anmeldung rechtzeitig erfolgt. Mehr dazu bei der Kindernachversicherung und bei Kinder in PKV oder GKV.
Niederlassung geplant? Wir rechnen PKV, Selbstbehalt, Krankentagegeld und Praxisausfall in einem Durchgang, bevor der Kreditvertrag unterschrieben ist.
Niederlassung absichernDie Grundlagen für die richtige Reihenfolge der Absicherung als Mediziner haben wir bei den Ärzteversicherungen zusammengestellt. Warum das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit selten reicht, erkläre ich im Video.
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Mehr InformationenBernd Krause erklärt, wann das ärztliche Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit zahlt und wann nicht.
PKV, Krankentagegeld und BU: ein Gespräch, eine Gesundheitsprüfung
Wenn Sie ohnehin über die PKV nachdenken, ist das der beste Moment, auch Ihre Arbeitskraft anzuschauen. Das Versorgungswerk zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente in der Regel erst, wenn Sie gar keine ärztliche Tätigkeit mehr ausüben können. Die chirurgische Hand ist dort nicht versichert, der Arzt als Ganzes schon.
Als privat versicherter Arzt bekommen Sie nach der Lohnfortzahlung kein Krankengeld von einer Kasse. Das Krankentagegeld ersetzt es. Es läuft, solange Sie vorübergehend nicht arbeiten können. Steht fest, dass Sie dauerhaft berufsunfähig sind, endet es, und die BU muss übernehmen. Medizinisch gesprochen: Akutversorgung und Rehabilitation. Wer beides von verschiedenen Leuten ohne Übergabe planen lässt, hat eine Versorgungslücke.
Und diese Lücke ist konkret. Ob Sie berufsunfähig sind, entscheiden der Krankentagegeld-Versicherer und der BU-Versicherer jeweils nach ihren eigenen Bedingungen. Stellt der eine die Berufsunfähigkeit fest, während der andere noch prüft, fehlt im ungünstigen Fall über Monate das Einkommen. Deshalb gehören Höhe, Beginn und Bedingungen von Krankentagegeld und BU-Rente auf einen Tisch, am besten in einem Termin mit der PKV.
Zwei Mythen begegnen uns bei Medizinern dabei immer wieder. Der erste: „Das Versorgungswerk sichert mich ab." Es zahlt in der Regel erst, wenn Sie gar keine ärztliche Tätigkeit mehr ausüben können. Der zweite: „Die BU als Zusatz zur Basisrente ist steuerlich am klügsten." Diese Kombination wird Medizinern oft angeboten. Prüfen Sie dabei drei Punkte. Mehr als die Hälfte des Beitrags muss in die Altersvorsorge fließen, die BU wird also an einen Sparvertrag gekoppelt, der sich nicht kündigen und nicht beleihen lässt. Die BU-Rente aus dieser Kombination ist zum großen Teil steuerpflichtig, eine eigenständige BU-Rente nur mit dem kleinen Ertragsanteil. Und Ihr Beitrag zum Versorgungswerk nutzt den steuerlichen Höchstbetrag für die Basisvorsorge bereits zu einem guten Teil, die zusätzliche Steuerersparnis fällt oft kleiner aus als im Angebot gerechnet.
BU, Krankentagegeld und PKV in einem Termin abstimmen, mit einer Gesundheitsprüfung für alles: So vermeiden Sie die Lücke zwischen den Verträgen.
Absicherung abstimmen lassenBU schon im Studium abgeschlossen?
Gut so. Aber die Rente, die im Studium gepasst hat, passt selten zum Facharztgehalt. Viele Tarife erlauben eine Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung, etwa bei Approbation, Facharztprüfung oder Niederlassung, allerdings nur innerhalb von Fristen. Bei der Gelegenheit prüfen wir, ob eine Infektionsklausel enthalten ist. Sie greift, wenn ein Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz droht.
Noch keine BU?
Dann nutzen wir die Gesundheitsprüfung doppelt. Der Rücken vom langen Stehen im OP, die Schulter vom Sport: Die BU fragt, ob das Ihre Arbeit auf Dauer gefährdet. Die PKV fragt, ob es weitere Behandlungskosten erwarten lässt. Dieselbe Akte, zwei Blickwinkel, ein Termin.
Gesundheitsfragen bei PKV und BU | Wie hoch muss die BU-Rente sein?
So läuft Ihre PKV-Beratung bei uns ab
Sie kennen das Prinzip aus dem Ärztehaus: Jeder Kollege ist Spezialist für sein Fach. So arbeiten wir auch. Ein PKV-Spezialist, ein BU-Spezialist, unter einem Dach. Unverbindlich und ohne Abschlussdruck.
Kurze Anfrage
Per E-Mail oder Formular, ein paar Sätze reichen. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einem Terminvorschlag.
Gespräch per Video
Anamnese, nur eben für Ihre Absicherung: Gehalt und Dienste, Weiterbildungsplan, Niederlassung, Familie und was schon an Verträgen da ist.
Vergleich und Gesundheitsangaben
Zwei, drei Tarife mit Originalbedingungen nebeneinander, Ärztetarif und Standardtarif im direkten Vergleich, die Gesundheitsangaben sauber dokumentiert. Auf Wunsch gleich mit BU und Krankentagegeld.
Antrag und Betreuung
Sie entscheiden in Ruhe. Danach betreuen wir Ihren Vertrag, von der Arztrechnung bis zur Beitragsanpassung, digital über die Simplr-App.
Warum Sie das mit uns klären sollten
Festgehalt statt Provision
Unsere Berater arbeiten auf Festgehalt, ohne individuellen Provisionsanreiz. Das Unternehmen erhält wie jeder Makler die Courtage vom Versicherer. Im Regelfall gibt es kein separates Beratungshonorar und keine Mehrkosten gegenüber einem Direktabschluss.
100+ Versicherer, Originalbedingungen
Wir vergleichen anbieterübergreifend mit lizenzierter Tarifsoftware und lesen die Bedingungen im Zusammenhang. Entscheidend ist, wie etwas versichert ist.
Ärztehausprinzip
Jeder Berater ist Spezialist für ein Thema. Wer bei uns zur PKV berät, macht das jeden Tag, seit 1983.
Auch nach dem Abschluss da
Beitragsanpassung, Tarifwechsel, Leistungsfall: Als Makler stehen wir auf Ihrer Seite, nicht auf der des Versicherers.
Beratung per Video: Sie kommen auf unseren Rechner
Neun von zehn Beratungen laufen bei uns online, deutschlandweit. Sie brauchen einen Laptop oder ein Tablet mit Browser. Wir teilen den Bildschirm, Sie sehen Tarifvergleich und Bedingungen live und fragen nach, wann immer Sie wollen. Wo Sie wohnen, spielt keine Rolle. Wer lieber persönlich kommt, ist in Karlsruhe und Landau willkommen. Mehr dazu bei der PKV-Beratung online.
Nach dem Abschluss: alles in einer App

Arztrechnungen einreichen, Beitragsanpassungen prüfen lassen, Dokumente finden: In der TÜV-zertifizierten Simplr-App erledigen Sie das per Fingertipp, und wir kümmern uns um den Rest. So funktioniert der Simplr-Kundencenter.
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„Zu keinem Zeitpunkt hatte ich das Gefühl, dass mir etwas „angedreht" wird. Stattdessen standen meine Bedürfnisse und das für mich am besten passende Produkt immer im Fokus.“
„Zwei Tarife können auf den ersten Blick beide einen offenen Hilfsmittelkatalog anbieten. Herr Krause hat mir aber gezeigt, dass sich hinter einer scheinbar gleichen Leistung aufgrund von Formulierungen und Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen trotzdem erhebliche Unterschiede verbergen können.“
„Besonders zufrieden war ich mit der ausführlichen Beratung und einer gut gestalteten Präsentation zu den Themen, die mir wichtig waren. Sehr hilfreich war zudem, dass die Anträge vom Team ausgefüllt wurden, so dass nur noch das Durchlesen und Unterschreiben meinerseits erforderlich war.“
Ihre PKV-Anfrage als Arzt oder Zahnarzt
Ein paar Sätze reichen: angestellt oder niedergelassen, Fachrichtung, ungefähres Gehalt, gewünschter Beginn. Gern auch ein Angebot, das Ihnen schon vorliegt. Wir melden uns mit Terminvorschlägen, auch außerhalb Ihrer Dienstzeiten. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einem Terminvorschlag.
Lieber per E-Mail? E-Mail-Anfrage mit Vorlage öffnen
Häufige Fragen von Ärzten und Zahnärzten zur PKV
Wenn das regelmäßige Bruttojahresgehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Sie beträgt aktuell 77.400 € und steigt zum Jahreswechsel voraussichtlich auf 84.150 € (vorläufiger Wert). Das tarifliche Grundgehalt im ersten Weiterbildungsjahr liegt meist darunter. Viele erreichen die Grenze mit Diensten, Stufenaufstiegen oder als Facharzt.
Das hängt davon ab, ob die Vergütung regelmäßig und mit hinreichender Sicherheit anfällt. Vorhersehbare, regelmäßige Bestandteile zählen in der Regel mit, schwankende Einzeldienste eher nicht. Die Prüfung erfolgt über den Arbeitgeber und die Krankenkasse.
Ein Ärztetarif ist ein Tarif, den ein Versicherer nur für Ärzte und Zahnärzte anbietet. Er ist oft günstig, aber nicht automatisch besser. Entscheidend sind die Bedingungen: Erstattung nach Gebührenordnung, Hilfsmittel, Zahn, Größe des Kollektivs, Wechselmöglichkeiten und was passiert, wenn Sie nicht mehr kurativ tätig sind.
Ja. Die Gesundheitsfragen fragen nach Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen, egal ob formell in einer Praxis oder informell durch einen Kollegen. Auch Kontrollen nach einer Nadelstichverletzung gehören dazu. Meist wirkt sich das nicht negativ aus, wenn es sauber angegeben wird.
Eher als für Angestellte. Ohne Arbeitgeberzuschuss gehört Ihnen die ganze Beitragsersparnis. Mit einer Rücklage kann ein höherer Selbstbehalt sinnvoll sein. Der Selbstbehalt selbst ist allerdings nicht als Sonderausgabe absetzbar, der Basisbeitrag schon.
In aller Regel beides. Das Krankentagegeld ersetzt Ihr Einkommen, die Praxisausfallversicherung die laufenden Kosten der Praxis wie Miete, Personal und Leasing. Wer keine Rücklage für sechs Wochen hat, sollte das Krankentagegeld früher beginnen lassen.
Ist der privat versicherte Elternteil der besser verdienende und liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, können die Kinder nicht beitragsfrei gesetzlich familienversichert werden. Dann werden sie privat versichert. Neugeborene können ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden, wenn ein Elternteil lange genug privat versichert ist und die Anmeldung rechtzeitig erfolgt.
Selten als erste Wahl. Mehr als die Hälfte des Beitrags muss in die Altersvorsorge fließen, der Vertrag lässt sich nicht kündigen oder beleihen, und die BU-Rente ist zum großen Teil steuerpflichtig. Weil der Beitrag zum Versorgungswerk den steuerlichen Höchstbetrag bereits zu einem guten Teil nutzt, fällt der Steuervorteil oft kleiner aus als erwartet. Eine eigenständige BU, abgestimmt auf PKV und Krankentagegeld, ist meist flexibler.
Im Regelfall gibt es kein separates Beratungshonorar und keine Mehrkosten gegenüber einem Direktabschluss. Kommt ein Vertrag über uns zustande, erhalten wir die vorgesehene Vermittlungsvergütung vom Versicherer. Unsere Berater arbeiten auf Festgehalt.
Aus meinem Buch: Das PKV-Kapitel für Akademiker
Das Zitat über Arztpraxen und Privatpatienten oben stammt aus Kapitel 6 meines Buchs „Der Finanzplaner für Akademiker". Dort geht es um die Frage, was eine PKV leisten muss, warum billige Tarife oft schlechter sind als die gesetzliche Kasse und wie man die Gesundheitsfragen vorbereitet. Geschrieben für den Berufseinstieg, so, dass man es zwischen zwei Diensten lesen kann.
Für Mediziner besonders spannend: das Kapitel über die Arbeitskraft. Denn das Versorgungswerk ist kein Ersatz für eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung, und das Buch erklärt, warum.
Mehr zum Inhalt auf der Buchseite. Und wer lieber lernt als liest: der Onlinekurs PKV für Angestellte und Freiberufler.
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Über den Autor: Bernd Krause
Bernd Krause führt den Fairsicherungsladen in zweiter Generation, gegründet 1983 von seinem Vater. Er ist Autor des Buchs „Der Finanzplaner für Akademiker" und erklärt auf YouTube in über 200 Videos, wie Versicherungen wirklich funktionieren. Sein Antrieb: dafür sorgen, dass kluge Menschen keine dummen Versicherungen abschließen, sondern endlich Ruhe haben.
Sie stellen Diagnosen. Wir lesen Bedingungen.
Ärztetarif oder Standardtarif, Dienste und Gehaltsgrenze, Praxis und Familie: Wir rechnen Ihre PKV durch, bevor Sie unterschreiben. Per Video, auch nach dem Dienst, mit einem Berater auf Festgehalt.
Der Fairsicherungsladen GmbH | Waldstr. 65 | 76133 Karlsruhe | anfrage@fair-ka.de | Tel. 0721 358 369 | Karlsruhe, Landau und online deutschlandweit






