Deutsche Ärzteversicherung im Vergleich

Deutsche Ärzteversicherung (DÄV): Was Ärzte vor dem Abschluss prüfen sollten

Ein Anbietername mit „Ärzte" darin sagt noch nichts über das Bedingungswerk. Worauf es stattdessen ankommt – und wie Sie ein Angebot selbst einordnen.

Der Fairsicherungsladen® – Versicherungsmakler in Karlsruhe seit 1983

Worum es auf dieser Seite geht: Wir vergleichen Tarife zur Berufsunfähigkeitsversicherung anbieterübergreifend. Diese Seite fasst zusammen, was uns bei Angeboten der Deutschen Ärzteversicherung (DÄV) und ihres Vertriebs Deutsche Ärztefinanz (DÄF) in der Beratungspraxis auffällt – und welche Punkte Sie in jedem Angebot prüfen sollten, ganz gleich von wem es stammt.

Der Name „Ärzteversicherung" – was er sagt und was nicht

Wie ein Zielgruppenname wirkt – und warum er kein Qualitätsmerkmal ist

Die Deutsche Ärzteversicherung AG gehört zur AXA-Gruppe und richtet sich mit ihrem Namen gezielt an Medizinerinnen und Mediziner. Der Name wirkt, weil er Nähe und Spezialisierung suggeriert. Für die Frage, ob ein Tarif zu Ihnen passt, ist er trotzdem ohne Bedeutung: Entscheidend sind Bedingungswerk, Berufsgruppen-Einstufung und Beitragsstabilität – und die stehen im Kleingedruckten, nicht im Firmennamen.

Ein Anbietername ist kein Bedingungswerk. Prüfen lässt sich nur, was im Vertrag steht.

Was für Ärzte tatsächlich zählt

Aus mehreren tausend BU-Beratungen wissen wir, welche Punkte bei Medizinern über die Leistung entscheiden – und keiner davon hängt am Namen der Gesellschaft:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Ohne ihn kann der Versicherer Sie auf eine andere Tätigkeit verweisen, die Sie theoretisch noch ausüben könnten. Alle Tarife, die wir empfehlen, verzichten darauf.
  • Infektionsklausel: Für Ärzte der wichtigste Sonderfall. Es gibt große Unterschiede darin, ob ein behördliches Tätigkeitsverbot bereits als Leistungsfall gilt.
  • Umorganisation bei Niederlassung: Wer eine Praxis führt, muss wissen, ob und in welchen Grenzen der Versicherer eine Umorganisation verlangen darf.
  • Nachversicherung: Facharztprüfung, Niederlassung, Familiengründung – gute Tarife nennen diese Anlässe ausdrücklich und verzichten dann auf eine neue Gesundheitsprüfung.
  • Beitragsstabilität: Die Spanne zwischen Netto- und Bruttobeitrag entscheidet darüber, wie stark Ihr Beitrag steigen kann.

Unsere Einordnung nach 40 Jahren am Markt

Wir begleiten den Markt seit 1983 und sehen jedes Jahr hunderte bestehender Verträge. Unser Eindruck – ausdrücklich als Einschätzung und nicht als Tatsachenbehauptung: Die DÄV ist ein Lebensversicherer wie andere auch. In Ratings landet sie in den vergangenen Jahren regelmäßig im hinteren Feld, und in unseren eigenen Vergleichen finden wir für Ärztinnen und Ärzte häufig Tarife mit besseren Bedingungen zu vergleichbaren oder niedrigeren Beiträgen. Das ist kein Vorwurf an das Unternehmen, sondern das übliche Ergebnis eines Marktvergleichs: Wer nur einen Anbieter zur Auswahl hat, findet selten den passendsten.

Deutsche Ärztefinanz: Wie der Vertriebsweg funktioniert

Gebundene Vermittlung und Maklerberatung – der rechtliche Unterschied

Die Deutsche Ärztefinanz (DÄF) ist die Vertriebsorganisation der Deutschen Ärzteversicherung. Ihre Vermittler sind rechtlich Vertreter des Versicherers. Das ist völlig legal und im deutschen Versicherungsmarkt der Normalfall – aber es hat eine Konsequenz, die man kennen sollte: Ein gebundener Vermittler bietet die Produkte seines Hauses an, kein Marktangebot.

Ein Versicherungsmakler steht rechtlich auf der anderen Seite: Er ist nach § 60 VVG verpflichtet, eine hinreichende Zahl von Produkten verschiedener Anbieter zugrunde zu legen, und er haftet Ihnen gegenüber für seine Empfehlung. Das ist kein Werturteil über einzelne Vermittler, sondern eine Frage des Auftrags.

Gebundene VermittlungVersicherungsmakler
RechtsstellungVertreter des VersicherersSachwalter des Kunden
ProduktauswahlTarife des eigenen HausesTarife verschiedener Gesellschaften
Haftungbeim Versichererbeim Makler, gegenüber dem Kunden
VergütungProvision, im Beitrag enthaltenCourtage, im Beitrag enthalten

Was das praktisch bedeutet

Fragen Sie in jedem Beratungsgespräch – bei uns genauso wie anderswo – zwei Dinge: Für wen arbeiten Sie rechtlich? Und wie viele Gesellschaften haben Sie für diese Empfehlung verglichen? Beide Antworten müssen Ihnen ohne Umschweife gegeben werden. Wir nennen unsere Vergleichsliste weiter unten vollständig.

Wie die Vergütung wirkt – ohne Vorwurf, aber mit Konsequenz

Bei Kombiprodukten aus Berufsunfähigkeitsschutz und Altersvorsorge fällt die Abschlussvergütung in aller Regel höher aus als bei einer reinen Risikoabsicherung. Das ist marktüblich und gilt für alle Vertriebswege. Es erklärt aber, warum solche Kombinationen häufig vorgeschlagen werden – und es ist ein guter Grund, aktiv nach der getrennten Variante zu fragen und beide Rechnungen nebeneinanderzulegen.

Bei uns entfällt dieser Effekt aus einem einfachen Grund: Unsere Beraterinnen und Berater arbeiten im Festgehalt. Kein Anteil ihres Einkommens hängt daran, welchen Tarif Sie abschließen oder ob Sie überhaupt abschließen.

Sechs Aussagen, die uns in Beratungsgesprächen begegnen

Aus Unterlagen und Gesprächsprotokollen, die uns Mandanten zur Verfügung gestellt haben

Die folgenden Aussagen sind uns in den vergangenen Jahren mehrfach begegnet – teils schriftlich, teils in der Schilderung von Mandanten. Wir ordnen sie fachlich ein. Ob und in welchem Umfang sie heute noch verwendet werden, wissen wir nicht; einzelne Äußerungen lassen sich einem Unternehmen ohnehin nicht pauschal zurechnen.

„Nur wir versichern Ihre konkrete Tätigkeit"

Die Aussage: Ein Anbieter sei der einzige, der die zuletzt ausgeübte ärztliche Tätigkeit versichere.

Fachlich eingeordnet: Diese Exklusivität gibt es nicht. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist heute Standard bei allen leistungsstarken BU-Tarifen; entscheidend ist, dass er im Bedingungswerk steht. Was die Klausel genau bedeutet, erklären wir in unserem Ratgeber zu den wichtigsten BU-Klauseln. Lassen Sie sich die entsprechende Stelle in den Bedingungen einfach zeigen – bei jedem Anbieter.

„Ein Beirat entscheidet im Streitfall für Sie"

Die Aussage: Ein Ärztebeirat entscheide bei Meinungsverschiedenheiten zugunsten der Versicherten.

Fachlich eingeordnet: Beiratsentscheidungen sind – soweit uns bekannt – Empfehlungen und keine rechtsverbindlichen Entscheidungen. Rechtlich verbindlich sind das Bedingungswerk und im Streitfall der Versicherungsombudsmann oder das Gericht. Ein Beirat kann trotzdem sinnvoll sein; er ersetzt aber keine belastbare Klausel.

„Wir haben die niedrigste Prozessquote"

Die Aussage: Der eigene Anbieter habe die niedrigste Prozessquote am Markt.

Fachlich eingeordnet: Prozessquoten werden regelmäßig erhoben, unter anderem von Morgen & Morgen. In der Auswertung 2022 lag die DÄV bei 1,0 Prozent; HDI (0,40 %), Alte Leipziger (0,71 %) und Barmenia (0,85 %) lagen niedriger. Solche Kennzahlen ändern sich jährlich – prüfen Sie die aktuelle Erhebung, statt einer Aussage im Gespräch zu vertrauen.

„Eine Beitragserhöhung ist nur theoretisch möglich"

Die Aussage: Der Nettobeitrag sei über Jahrzehnte nicht gestiegen, eine Anpassung deshalb unwahrscheinlich.

Fachlich eingeordnet: Die Möglichkeit zur Anpassung steht im Vertrag, unabhängig davon, ob ein Anbieter sie bisher genutzt hat. Es gibt Beispiele aus dem Markt, in denen Versicherer den Zahlbeitrag deutlich angehoben haben. Vergangene Beitragskonstanz ist kein Versprechen für die Zukunft – deshalb schauen wir bei jedem Vergleich auf die Spanne zwischen Netto- und Bruttobeitrag.

„Eine Ärztekammer fördert diesen Vertrag"

Die Aussage: Ein Berufsverband oder eine Ärztekammer bezuschusse einen bestimmten Tarif, deshalb sei er anfangs günstiger.

Fachlich eingeordnet: Uns ist keine Ärztekammer bekannt, die Versicherungsverträge bezuschusst; auf unsere Nachfrage bei einer Kammer wurde uns ein solches Modell nicht bestätigt. Günstige Anfangsbeiträge lassen sich technisch auch anders erklären – etwa über eine Beitragsstaffel, bei der der Beitrag später steigt. Lassen Sie sich die Beitragsentwicklung über die gesamte Laufzeit zeigen, nicht nur für die ersten Jahre.

„Wir beraten unabhängig"

Die Aussage: Der Vermittler berate anbieterunabhängig und stelle maßgeschneiderte Lösungen zusammen.

Fachlich eingeordnet: Hier lohnt eine Rückfrage. Wer als Vertreter eines Versicherers auftritt, vermittelt dessen Produkte – das ist zulässig, aber etwas anderes als ein Marktvergleich. Die Rechtsstellung muss Ihnen nach § 60 VVG offengelegt werden und steht in der Erstinformation, die Sie vor dem Gespräch erhalten. Ein Blick darauf klärt die Frage in zehn Sekunden.

Zahlen, die Sie selbst nachprüfen können

Quellen und Stand jeweils angegeben – Ratings ändern sich jährlich

Leistungsstärke im Wirtschaftswoche-Rating

Die Wirtschaftswoche bewertet in regelmäßigen Abständen die Leistungsfähigkeit von Lebensversicherern. In der uns vorliegenden Auswertung belegte die Deutsche Ärzteversicherung Platz 50 von 58 bewerteten Gesellschaften. Das ist eine Momentaufnahme einer einzelnen Untersuchung – aussagekräftig, aber kein Urteil über jeden einzelnen Tarif des Hauses.

AnbieterErgebnis in der AuswertungIn unserem Vergleich
Deutsche Ärzteversicherung−72 Punkte (Platz 50)im hinteren Feld
Alte Leipziger+24 Punkte (Platz 16)regelmäßig vorn
Barmenia+25 Punkte (Platz 15)regelmäßig vorn
HDIin dieser Auswertung nicht bewertetfür Heilberufe häufig stark

Welcher Tarif für Sie der passende ist, entscheidet sich nicht an einer Rangliste, sondern an Ihrer Tätigkeit und Ihrer Gesundheitshistorie. Ratings sind ein Filter, kein Ergebnis.

Beitragsspanne: der Unterschied zwischen Netto- und Bruttobeitrag

Viele BU-Tarife weisen zwei Beiträge aus: den Zahlbeitrag, den Sie tatsächlich überweisen, und den tariflichen Bruttobeitrag, bis zu dem der Versicherer anheben darf. Die Spanne dazwischen ist Ihr Risiko – und sie unterscheidet sich erheblich. Die folgenden Werte stammen aus unseren Vergleichsrechnungen und lassen sich in jedem Angebot nachrechnen:

Deutsche Ärzteversicherung56 %

Aus 200 € Zahlbeitrag könnten rechnerisch bis zu 312 € werden

Alte Leipziger18 %

Aus 200 € höchstens 236 €

HDI22 %

Aus 200 € höchstens 244 €

Barmenia24 %

Aus 200 € höchstens 248 €

So prüfen Sie das in Ihrem eigenen Angebot

Suchen Sie im Angebot nach „Zahlbeitrag" und „Bruttobeitrag" oder „tariflicher Beitrag". Teilen Sie den Bruttobeitrag durch den Zahlbeitrag – das Ergebnis ist Ihre persönliche Spanne. Ein Wert unter 25 Prozent ist gut, alles über 50 Prozent sollten Sie hinterfragen. Das funktioniert bei jedem Anbieter und dauert eine Minute.

Kombiprodukte aus BU und Altersvorsorge: worauf zu achten ist

Warum wir in den meisten Fällen zur Trennung raten

Verbreitet sind Produkte, die den Berufsunfähigkeitsschutz mit einer Altersvorsorge koppeln – im Ärztemarkt etwa unter Namen wie DocD'or, Precimus oder DocInvest. Solche Kombinationen sind nicht per se schlecht, und in einzelnen Konstellationen können sie passen. In unserer Beratungspraxis raten wir überwiegend zur Trennung, und zwar aus diesen Gründen:

  • Zwei Verträge in einem: Sie binden Absicherung und Vermögensaufbau aneinander. Wer später nur einen Teil ändern will, kann das oft nicht.
  • Kostenstruktur: Die Kosten für beide Bausteine fallen an. Ob das günstiger ist als zwei getrennte Verträge, lässt sich nur im konkreten Fall rechnen – lassen Sie sich beide Varianten nebeneinander zeigen.
  • Auswahl je Baustein: Der beste BU-Anbieter ist selten auch der beste für die Altersvorsorge. Bei getrennten Verträgen können Sie für jeden Bereich den passenden Anbieter wählen. Wie wir das mit einer Rentenversicherung sehen, erklären wir in diesem Video.
  • Transparenz: Bei kombinierten Produkten ist schwerer zu erkennen, welcher Teil des Beitrags wohin fließt. Fragen Sie gezielt nach der Aufteilung.

Zur Einordnung: Der Bund der Versicherten hat das Produkt DocInvest im Jahr 2016 mit dem Titel „Versicherungskäse des Jahres" bedacht – eine Bewertung dieser Verbraucherschutzorganisation, die wir hier als fremde Quelle wiedergeben. Ob und wie sich das Produkt seitdem verändert hat, können wir nicht beurteilen.

Besondere Vorsicht bei der Kombination mit einer Basisrente

Häufig wird die BU mit einer Basisrente (Rürup-Rente) verbunden. Der Steuervorteil wirkt vor allem bei hohen Einkommen. Dem stehen erhebliche Einschränkungen gegenüber: keine Kapitalauszahlung, keine freie Vererbbarkeit, keine Kündigungsmöglichkeit. Für viele Ärztinnen und Ärzte ist das die falsche Hülle für den BU-Schutz – prüfen sollte man es dennoch im Einzelfall, gemeinsam mit dem Steuerberater.

Niedrige Anfangsbeiträge richtig lesen

Manche Angebote arbeiten mit reduzierten Beiträgen in den ersten Jahren. Das kann sinnvoll sein, wenn das Einkommen am Anfang niedrig ist – etwa in der Assistenzarztzeit. Wichtig ist nur, dass Sie wissen, was danach kommt: Lassen Sie sich die Beitragsentwicklung über die volle Laufzeit ausweisen und rechnen Sie die Summe über alle Jahre. Ein günstiger Einstieg ist kein Vorteil, wenn er über die Laufzeit teurer wird.

Die Checkliste für jedes BU-Angebot

Fünf Fragen, die Sie jedem Anbieter stellen sollten – uns eingeschlossen

1Für wen arbeiten Sie rechtlich – für den Versicherer oder für mich?
2Wie viele Gesellschaften haben Sie für diese Empfehlung verglichen?
3Wie hoch ist die Spanne zwischen Zahl- und Bruttobeitrag?
4Wo steht der Verzicht auf die abstrakte Verweisung im Bedingungswerk?
5Welche Nachversicherungsanlässe sind ausdrücklich genannt?

Wie wir arbeiten

  • Beraterinnen und Berater im Festgehalt – ohne Provisionsanreiz je Abschluss
  • Anbieterübergreifender Vergleich statt Angebot eines einzelnen Hauses
  • Anonyme Risikovoranfrage bei Vorerkrankungen, bevor Ihr Name irgendwo auftaucht
  • Sie sehen die Angebote am Monitor – auch die, die wir nicht empfehlen
  • Als Makler sind wir rechtlich Ihrem Interesse verpflichtet und haften dafür
  • Versicherungsmakler in Karlsruhe seit 1983

Unsere Einschätzung

Für Ärztinnen und Ärzte finden wir im Marktvergleich meist Tarife mit besseren Bedingungen, als ein einzelner Anbieter sie bieten kann – das gilt für die Deutsche Ärzteversicherung ebenso wie für jedes andere Haus, das nur die eigenen Produkte anbietet. Was in Ihrem Fall das Beste ist, sagen wir Ihnen erst, wenn wir Ihre Situation kennen. Mehr zu unserer Sicht steht auf der Seite BU für Ärzte und Zahnärzte.

Sie haben bereits eine Police der DÄV?

Dann ist der erste Schritt nicht die Kündigung, sondern eine Bestandsaufnahme. Wir sehen uns Ihren Vertrag an und sagen Ihnen, wo er gut ist und wo nicht – auch dann, wenn das Ergebnis lautet, dass Sie ihn behalten sollten. Bestehende Verträge können wir außerdem in unsere Betreuung übernehmen, ohne dass Sie wechseln und ohne Mehrkosten für Sie.

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Sie haben eine Police der Deutschen Ärzteversicherung. Was jetzt?

Wenn Sie bis hierher gelesen haben, sitzen Sie vermutlich mit einem Vertrag da und fragen sich, ob er der richtige ist. Die naheliegende Reaktion ist Ärger. Die zweitnaheliegende ist Kündigung. Beides hilft Ihnen gerade nicht weiter.

Kündigen Sie nichts, bevor Sie wissen, was Sie stattdessen bekommen würden.

Das ist keine Floskel. Zwischen Ihrem Abschluss und heute liegen Jahre, und in dieser Zeit hat sich Ihre Gesundheitsakte gefüllt. Der Vertrag, den Sie damals bekommen haben, bekommen Sie heute vielleicht nicht mehr, jedenfalls nicht zu denselben Bedingungen. Wer erst kündigt und dann sucht, steht im schlechtesten Fall ohne alles da.

Die drei Wege, in dieser Reihenfolge

1. Prüfen lassen

Wir sehen uns Ihre Police an: Bedingungen, Rentenhöhe, hinterlegte Tätigkeit, Verweisungsverzicht, Infektionsklausel. Sie bekommen eine schriftliche Einschätzung. Auch dann, wenn sie lautet: Der Vertrag ist besser als sein Ruf.

2. In Betreuung übernehmen

Als Versicherungsmakler übernehmen wir Ihren bestehenden Vertrag per Maklermandat. Ohne Kündigung, ohne neue Gesundheitsprüfung, ohne Mehrkosten. Ihr Beitrag bleibt identisch, die Courtage wechselt lediglich den Empfänger.

3. Nur wenn es sich rechnet: wechseln

Und dann erst, wenn der neue Vertrag wirklich besser ist und angenommen wurde. Bis dahin läuft der alte weiter. Diese Reihenfolge ist nicht verhandelbar, egal wie unzufrieden Sie mit dem Altvertrag sind.

Was Sie bei uns nicht bekommen: ein Gespräch, dessen Ergebnis schon feststeht, bevor es beginnt. Unsere Beraterinnen und Berater arbeiten im Festgehalt, ohne individuellen Provisionsanreiz. Uns kostet es nichts, Ihnen von einem Wechsel abzuraten – und genau deshalb hören Sie es von uns, wenn es so ist.

Police prüfen lassen – unverbindlich →

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Nicht, bevor Sie wissen, was Sie stattdessen bekommen würden. Zwischen Abschluss und heute liegen meist Jahre, in denen sich Ihre Gesundheitsakte gefüllt hat. Wer zuerst kündigt und dann sucht, steht im schlechtesten Fall ohne Schutz da. Die richtige Reihenfolge lautet: prüfen, dann entscheiden, und erst wechseln, wenn ein neuer Vertrag wirklich besser ist und angenommen wurde.

Ja. Als Versicherungsmakler übernehmen wir Ihren bestehenden Vertrag per Maklermandat in die Betreuung – ohne Kündigung, ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Mehrkosten. Ihr Beitrag bleibt exakt gleich, die Courtage wechselt lediglich vom bisherigen Vermittler zu uns.

Der Name richtet sich an die Zielgruppe, sagt aber nichts über das Bedingungswerk. Die Deutsche Ärzteversicherung AG gehört zur AXA-Gruppe, der Vertrieb erfolgt über die Deutsche Ärztefinanz. Entscheidend für Ihre Absicherung sind Bedingungswerk, Berufsgruppen-Einstufung und Beitragsstabilität – und die vergleichen wir anbieterübergreifend über mehr als 30 Gesellschaften.

Für Sie entstehen keine Mehrkosten. Kein Tarif wird durch unsere Beratung teurer als beim Direktabschluss, weil die Vertriebskosten in jedem Vertrag ohnehin eingerechnet sind. Unsere Berater arbeiten im Festgehalt ohne individuellen Provisionsanreiz – uns kostet es nichts, Ihnen von einem Wechsel abzuraten.

An der Erstinformation, die Ihnen nach § 60 VVG vor dem Gespräch ausgehändigt werden muss. Dort steht, ob Sie es mit einem Versicherungsvertreter, einem Versicherungsmakler oder einem Versicherungsberater zu tun haben. Ein Vertreter vermittelt die Produkte seines Hauses, ein Makler ist Ihnen gegenüber verpflichtet und haftet für seine Empfehlung. Beides ist zulässig – Sie sollten nur wissen, welches von beidem vor Ihnen sitzt.

Zu den Angaben auf dieser Seite: Die genannten Rating-Ergebnisse stammen aus einer Auswertung der Wirtschaftswoche, die Prozessquoten aus der Erhebung von Morgen & Morgen (2022); HDI wurde in der Wirtschaftswoche-Auswertung nicht bewertet. Die Bewertung „Versicherungskäse des Jahres" (2016) ist eine Auszeichnung des Bundes der Versicherten, die wir hier als fremde Quelle wiedergeben. Die Angaben zur Beitragsspanne beruhen auf unseren eigenen Vergleichsrechnungen. Sinngemäß wiedergegebene Aussagen stammen aus Unterlagen und Schilderungen, die uns Mandantinnen und Mandanten zur Verfügung gestellt haben; sie sind Einzelfälle und lassen keinen Schluss auf ein Unternehmen insgesamt zu. Alle genannten Marken- und Unternehmensnamen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber und werden hier ausschließlich zur Beschreibung und zum Vergleich verwendet. Ratings, Kennzahlen und Tarife ändern sich – maßgeblich ist immer die aktuelle Erhebung und das Bedingungswerk in Ihrem konkreten Angebot.