PKV für Ministerialbeamte: Bund oder Land, das entscheidet
Ob Bundesministerium oder Landesministerium macht für die Beihilfe den Unterschied. Hier steht, welche Regeln für Sie gelten, was die PKV kostet und worauf es bei Abordnung, Versetzung und Auslandseinsatz ankommt.
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Sind Sie hier richtig? Diese Seite ist der Überblick für Beamte in Ministerien. Für speziellere Fragen:
- Bundesministerien und Bundesbeihilfe: Bundesbeihilfe für Ministerialbeamte
- Fehler bei der PKV-Wahl vermeiden: Die teuersten PKV-Fehler
- Mittlerer, gehobener, höherer Dienst und politische Beamte: PKV nach Laufbahngruppe
Von Bernd Krause, Geschäftsführer und Vorsorgespezialist bei Der Fairsicherungsladen GmbH, Autor von „Der Finanzplaner für Akademiker"
„Ministerialbeamter" klingt nach einer eigenen Kategorie. Für die Krankenversicherung ist es eher eine Adresse. Wer in einem Bundesministerium in Berlin oder Bonn arbeitet, ist Bundesbeamter und bekommt Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung. Wer im Kultusministerium in Stuttgart oder im Innenministerium in Düsseldorf sitzt, ist Landesbeamter und bekommt Landesbeihilfe. Gleicher Schreibtisch, gleiche Vorlagen, unterschiedliche Regeln.
Dazu kommen Abordnungen, Wechsel zwischen Land und Bund, Einsätze im Ausland und am Ende vielleicht eine Funktion als politischer Beamter. Diese Seite sortiert das. Eine Premium-PKV für die Verwaltungsspitze braucht dagegen niemand. Was zählt, ist ein Tarif, der zur Beihilfe passt und über 40 Dienstjahre stabil bleibt.
Wie sind Ministerialbeamte krankenversichert? Wie alle Beamten über Beihilfe und meist eine private Krankenversicherung. Bundesbeamte in Bundesministerien erhalten Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung, Beamte in Landesministerien nach der Verordnung ihres Landes. Der Beihilfesatz liegt in der Regel bei 50 Prozent, mit zwei oder mehr Kindern bei 70 Prozent, im Ruhestand bei 70 Prozent. Den Rest deckt ein Beihilfetarif.
1. Bund oder Land: wer zahlt Ihre Beihilfe?
| Sie arbeiten | Dienstherr | Beihilfe nach |
|---|---|---|
| in einem Bundesministerium, Berlin oder Bonn | Bund | Bundesbeihilfeverordnung |
| in einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich eines Ministeriums | Bund | Bundesbeihilfeverordnung |
| in einem Landesministerium | Ihr Land | Beihilfeverordnung des Landes |
| abgeordnet vom Land an ein Bundesministerium | in der Regel weiter Ihr Land | meist weiter Landesbeihilfe |
| vom Land zum Bund versetzt | Bund | Bundesbeihilfeverordnung ab der Versetzung |
Die Unterschiede zwischen Bund und Ländern liegen im Detail: bei Wahlleistungen im Krankenhaus, bei Eigenbehalten und Pauschalen, bei Zahnersatz und Heilpraktikern. Was die Bundesbeihilfe für Bundesbeamte in Ministerien bedeutet, steht ausführlich auf der Seite Bundesbeihilfe für Ministerialbeamte. Für Landesministerien finden Sie die Regeln auf unseren Länderseiten, etwa für Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Hessen, und im Überblick auf der Seite Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder.
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Mehr InformationenBeihilfe ist Sache des Dienstherrn. Warum die PKV dazu passen muss, in einer Minute.
Ihr Ministerium: die passende Seite
Ministerialbeamter ist nicht gleich Ministerialbeamter. Wer im Auswärtigen Amt arbeitet, braucht einen Tarif mit weltweitem Schutz. Wer aus dem Ministerium in eine nachgeordnete Behörde wechselt, bleibt beim Bund, aber die Arbeit sieht plötzlich ganz anders aus. Deshalb hier die Bundesministerien im aktuellen Ressortzuschnitt, und wo wir für Ihren Geschäftsbereich ausführlicher geschrieben haben.
| Ministerium | Typische Behörden im Geschäftsbereich | Passende Seite |
|---|---|---|
| Auswärtiges Amt (AA) | Zentrale in Berlin und Bonn, Botschaften und Konsulate | PKV im Auswärtigen Dienst |
| Bundesministerium des Innern (BMI) | Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, BAMF, Statistisches Bundesamt | Bundespolizei, BKA, Verfassungsschutz, BAMF, Statistisches Bundesamt |
| Bundesministerium der Finanzen (BMF) | Zoll, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben | PKV für Zollbeamte, Finanzverwaltung |
| Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) | Bundeswehrverwaltung, Beschaffungsamt der Bundeswehr, Soldaten | PKV für Soldaten und Bundeswehrbeamte |
| Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) | Bundesgerichtshof, Generalbundesanwalt, Bundesamt für Justiz | PKV für Richter und Staatsanwälte |
| Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) | Bundesnetzagentur, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle | Bundesnetzagentur |
| Bundesministerium für Verkehr (BMV) | Kraftfahrt-Bundesamt, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, Luftfahrt-Bundesamt | Kraftfahrt-Bundesamt |
Für alle anderen Ressorts gilt dasselbe Grundprinzip, die Bundesbeihilfeverordnung: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), für Arbeit und Soziales (BMAS), für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), für Gesundheit (BMG), für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Dazu das Bundeskanzleramt. Wie die Bundesbeihilfe für Sie konkret rechnet, steht auf der Seite Bundesbeihilfe für Ministerialbeamte. Welche Rolle Ihre Laufbahngruppe spielt, erklärt die Seite PKV nach Laufbahngruppe.
Im Landesministerium? Dann gilt die Beihilfe Ihres Landes, und die passende Seite hängt am Ressort: Kultusministerium und Schulverwaltung bei den Lehrkräften, Justizministerium bei Richtern und Staatsanwälten und im Justizvollzug, Wissenschaftsministerium bei den Professoren, Innenministerium bei Polizei und Feuerwehr, Finanzministerium bei der Finanzverwaltung. Für die kommunale Ebene gibt es die Seite für Kommunalbeamte.
Links zu beamtenberatung-plus.de öffnen sich in einem neuen Tab. Das ist unsere Seite speziell für Beamte, dort sprechen wir Sie mit Du an.
2. Was die PKV im Ministerium kostet
Ein Ministerialrat zahlt für denselben Tarif dasselbe wie eine Regierungsinspektorin gleichen Alters. Der PKV-Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif ab, nicht von der Besoldung. Bei der gesetzlichen Kasse ist es umgekehrt: Dort steigt der Beitrag mit dem Einkommen, und Beamte zahlen ihn ohne Arbeitgeberanteil allein.
| Beispiel | GKV ohne Dienstherrenanteil, nur Krankenversicherung | Beihilfetarif PKV, Erfahrungswert |
|---|---|---|
| Gehobener Dienst, rund 4.000 € brutto | rund 680 € | meist 230 bis 450 € |
| Höherer Dienst, rund 5.500 € brutto | rund 930 € | meist 230 bis 450 € |
| B-Besoldung, über der Bemessungsgrenze | knapp 1.000 €, gedeckelt | meist 230 bis 450 € |
Gerechnet mit dem ermäßigten Satz plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag, ohne Pflegeversicherung. Je höher die Besoldung, desto deutlicher der Abstand. Im mittleren Dienst und bei großen Familien mit nur einem Einkommen kann die Rechnung knapper werden. Das behandelt die Seite PKV nach Laufbahngruppe.
Sie fangen im Ministerium an oder wechseln zwischen Land und Bund? Schicken Sie uns Dienstherrn, Geburtsdatum und Ihre heutige Versicherung. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist.
Anfrage für Ministerialbeamte3. Abordnung, Versetzung, Ausland
Kaum eine Laufbahn ist so beweglich wie die im Ministerialdienst. Für die Krankenversicherung zählen drei Fälle:
- Abordnung. Der Dienstherr bleibt in der Regel derselbe, damit auch die Beihilfe. Klären Sie trotzdem vor Beginn, welche Beihilfestelle zuständig ist.
- Versetzung zwischen Land und Bund. Neuer Dienstherr, neue Beihilfeverordnung. Ihr PKV-Vertrag läuft weiter. Ändert sich der Beihilfeanspruch, können Sie den Tarif nach § 199 VVG innerhalb von sechs Monaten ohne neue Gesundheitsprüfung anpassen.
- Ausland. Ein Einsatz an einer Auslandsvertretung, eine Abordnung an eine internationale Organisation oder ein Wechsel zu einer EU-Institution hat jeweils andere Folgen. Wer als nationaler Experte entsandt wird, bleibt meist in der deutschen Beihilfe. Wer in den Dienst einer EU-Institution tritt, kommt in deren eigenes Krankenversicherungssystem. Die deutsche PKV ruht dann am besten über eine Anwartschaft, damit die Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung klappt.
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Mehr InformationenWas Beamte bei längeren Auslandseinsätzen über ihre PKV wissen müssen.
4. Was der Tarif können muss
Ministerialbeamte brauchen keinen anderen Tarif als andere Beamte. Sie brauchen einen guten. Das heißt:
- Beihilfeergänzung ohne Kopplung an eine Vorleistung der Beihilfe.
- Offener Hilfsmittelkatalog ohne Zustimmungsvorbehalt.
- Keine Selbstbeteiligung.
- Auslandsschutz, der zu Dienstreisen und Einsätzen passt.
- Eine Beitragsentwicklung, die sich über Jahre nachweisen lässt.
Die typischen Fehler bei der Wahl, vom zu billigen Tarif bis zur unsauberen Gesundheitsangabe, stehen auf der Seite Die teuersten PKV-Fehler im Ministerialdienst.
Eine Auswahl der Gesellschaften, die wir vergleichen. Die Logos sind keine Rangliste.
So läuft Ihre Beratung
- Dienstherr und Lage klären. Bund oder Land, Status, Familie, geplante Wechsel.
- Gesundheit aufbereiten. Mit anonymen Voranfragen, bevor ein Antrag gestellt wird.
- Vergleich. Tarife, die zu Ihrer Beihilfe passen, per Bildschirm oder in Karlsruhe.
- Antrag und Begleitung. Auch bei späteren Versetzungen und Auslandseinsätzen.

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M. P. aus Karlsruhe„Den Leuten vom Fairsicherungsladen ist dies in meinem Fall gelungen, erst dem Vater, dann dem Sohn. Das dürfen andere Kunden gerne wissen."
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Häufige Fragen zur PKV für Ministerialbeamte
Beamte in Bundesministerien erhalten Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung, Beamte in Landesministerien nach der Verordnung ihres Landes. In der Regel 50 Prozent, mit zwei oder mehr Kindern 70 Prozent, im Ruhestand 70 Prozent.
Nein. Sie brauchen einen guten Beihilfetarif, der zur Beihilfe des Dienstherrn passt, ohne Selbstbeteiligung, mit offener Beihilfeergänzung und offenem Hilfsmittelkatalog. Sogenannte Premium-Tarife für Führungskräfte sind dafür nicht nötig.
In der Regel bleibt Ihr bisheriger Dienstherr zuständig und damit auch die Landesbeihilfe. Erst bei einer Versetzung zum Bund gilt die Bundesbeihilfeverordnung.
Wenn sich Ihr Beihilfeanspruch ändert, ja. Nach § 199 VVG können Sie innerhalb von sechs Monaten eine Anpassung ohne neue Gesundheitsprüfung verlangen.
Nach unserer Erfahrung meist 230 bis 450 Euro im Monat für die hauptversicherte Person, unabhängig von der Besoldungsgruppe. In der gesetzlichen Kasse zahlen Beamte im höheren Dienst ohne Dienstherrenanteil oft 900 Euro und mehr.
Wer in den Dienst einer EU-Institution tritt, kommt in deren eigenes Krankenversicherungssystem. Die deutsche PKV lässt sich über eine Anwartschaft ruhen lassen, damit die Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung möglich ist. Bei einer Entsendung als nationaler Experte bleibt es meist bei der deutschen Beihilfe.
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