Bundesbeihilfe für Ministerialbeamte: Wo sie kürzt und die PKV einspringen muss
Die Bundesbeihilfe ist solide, aber keine Vollversicherung. Hier stehen die Bemessungssätze, die Kürzungen im Detail, die Einkommensgrenze für Ehepartner und was beim Wechsel zwischen Land und Bund passiert.
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Sind Sie hier richtig? Diese Seite behandelt die Bundesbeihilfe für Beamte in Bundesministerien. Für andere Fragen:
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Von Bernd Krause, Geschäftsführer und Vorsorgespezialist bei Der Fairsicherungsladen GmbH, Autor von „Der Finanzplaner für Akademiker"
Die Bundesbeihilfe gilt unter Beamten als solide. Das stimmt. Sie ist aber keine Vollversicherung, sondern eine Erstattung mit Prozentsätzen, Höchstbeträgen und Eigenbehalten. Wer im Bundesministerium anfängt oder aus einem Land zum Bund wechselt, sollte wissen, wo die Bundesbeihilfeverordnung kürzt. Denn genau dort muss die PKV einspringen.
Wie hoch ist die Beihilfe für Bundesbeamte? Nach der Bundesbeihilfeverordnung erhalten Beihilfeberechtigte 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen, mit mehr als einem berücksichtigungsfähigen Kind 70 Prozent, Versorgungsempfänger 70 Prozent. Für berücksichtigungsfähige Ehegatten gelten 70 Prozent, für Kinder 80 Prozent. Abgezogen werden Eigenbehalte, etwa bei Arznei- und Hilfsmitteln. Den Rest deckt ein Beihilfetarif der PKV.
1. Die Bemessungssätze des Bundes
| Person | Beihilfe Bund | PKV muss tragen |
|---|---|---|
| Beihilfeberechtigte | 50 % | 50 % |
| Beihilfeberechtigte mit mehr als einem berücksichtigungsfähigen Kind | 70 % | 30 % |
| Beihilfeberechtigte in Elternzeit mit einem Kind | 70 % | 30 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner | 70 % | 30 % |
| Kinder | 80 % | 20 % |
Jede Änderung in dieser Tabelle ist ein Anlass, den Tarif anzupassen. Das zweite Kind senkt Ihren Anteil, das Ende der Elternzeit oder das Ausscheiden der Kinder aus der Beihilfe erhöht ihn wieder. Für Erhöhungen gilt: Nach § 199 VVG können Sie innerhalb von sechs Monaten verlangen, dass der Versicherer ohne neue Gesundheitsprüfung aufstockt. Wer die Frist verpasst, braucht eine.
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Mehr InformationenBeihilfe und PKV einfach erklärt: wie die beiden zusammen 100 Prozent ergeben.
2. Wo die Bundesbeihilfe kürzt
Beihilfefähig heißt nicht voll erstattet. Ein paar Beispiele aus der Bundesbeihilfeverordnung, die in der Praxis immer wieder Fragen auslösen:
| Bereich | Was die Bundesbeihilfe macht | Was der Tarif deshalb können sollte |
|---|---|---|
| Arznei- und Hilfsmittel | Eigenbehalt von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Mittel, mit Belastungsgrenze | Eigenbehalte möglichst mitversichern |
| Zweibettzimmer im Krankenhaus | Beihilfefähig, aber mit einem Abzug von 14,50 Euro pro Tag | Abzug über die Beihilfeergänzung auffangen |
| Zahnersatz | Material- und Laborkosten nur anteilig | Starke Zahnleistung ohne lange Staffel |
| Brillen | Gläser für Erwachsene beihilfefähig, Gestelle nicht | Sehhilfen im Tarif, wenn gewünscht |
| Heilpraktiker, Kuren | Nur bis zu Höchstbeträgen, Kuren in Abständen | Klare Regel im Tarif statt Kulanz |
Genau hier zeigt sich, ob ein Beihilfeergänzungstarif etwas taugt. Manche Tarife stocken nur auf, wenn die Beihilfe zuerst etwas gezahlt hat. Kürzt die Beihilfe auf null, zahlt der Ergänzungstarif dann auch nichts. Andere ergänzen unabhängig davon. Auf den ersten Blick sehen beide gleich aus. Die Details zur Bundesbeihilfe insgesamt stehen auf der Seite Beihilfe und PKV beim Dienstherrn Bund.
Sie fangen im Bundesministerium an oder werden zum Bund versetzt? Schicken Sie uns Ihren Versicherungsschein oder Ihre Eckdaten. Wir prüfen, ob der Tarif zur Bundesbeihilfe passt.
Tarif auf Bundesbeihilfe prüfen lassen3. Ehepartner: die Einkommensgrenze
Ihr Ehepartner ist beim Bund berücksichtigungsfähig, wenn sein Gesamtbetrag der Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr eine Grenze nicht überschreitet, derzeit 22.648 Euro. Maßgeblich ist der Wert aus dem Steuerbescheid, nicht das Brutto. Liegt der Partner darunter, gibt es 70 Prozent Beihilfe, und ein Beihilfetarif für 30 Prozent ist meist sehr günstig. Liegt er darüber, braucht er eine eigene Lösung, oft die gesetzliche Kasse über den eigenen Arbeitgeber.
Das Spannende sind die Übergänge. Wer in Elternzeit geht, Teilzeit arbeitet oder in Rente geht, kann in die Beihilfe hineinrutschen. Wer wieder voll arbeitet, fällt heraus. Wir schauen deshalb nicht nur auf den Moment, sondern auf die nächsten Jahre.
4. Wechsel vom Land zum Bund und zurück
Viele Ministerialbeamte kommen aus Landesverwaltungen, manche gehen wieder zurück. Der PKV-Vertrag bleibt, die Beihilfe wechselt. Was sich typischerweise ändert:
- Aus Baden-Württemberg zum Bund: Der monatliche Abzug von 22 Euro für Wahlleistungen im Krankenhaus fällt weg. Beim Bund sind Wahlleistungen beihilfefähig, mit dem Tagesabzug beim Zweibettzimmer.
- Aus Bremen: Dort sind Wahlleistungen im Krankenhaus und Heilpraktiker nicht beihilfefähig. Beim Bund sind Wahlleistungen beihilfefähig, der Tarif kann entsprechend angepasst werden.
- Aus einem Land mit pauschaler Beihilfe: Wer dort gesetzlich mit Zuschuss versichert war, sollte vor der Versetzung klären, ob und wie der Zuschuss beim Bund weiterläuft. Im Zweifel führt der Weg in die PKV über eine neue Gesundheitsprüfung.
- Abordnung statt Versetzung: Dann bleibt meist alles beim Alten, weil der Dienstherr derselbe bleibt.
Wie solche Wechsel ablaufen, haben wir am Beispiel von Lehrkräften auf der Seite zum Bundeslandwechsel beschrieben. Das Prinzip ist dasselbe. Die Regeln der Länder finden Sie zum Beispiel für Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Berlin.
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Mehr InformationenWas die Beihilfe nicht abdeckt, in einer Minute.
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U. B. aus Wöschbach„Als es bei einer der Versicherungen dann Probleme gab, hat er sich ebenfalls gut gekümmert."
C. S. aus KarlsruheTarif auf die Bundesbeihilfe prüfen lassen
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Häufige Fragen zur Bundesbeihilfe für Ministerialbeamte
50 Prozent, mit mehr als einem berücksichtigungsfähigen Kind 70 Prozent, als Versorgungsempfänger 70 Prozent. Berücksichtigungsfähige Ehegatten erhalten 70 Prozent, Kinder 80 Prozent.
Nach der Bundesbeihilfeverordnung erhalten Beihilfeberechtigte in Elternzeit mit einem Kind 70 statt 50 Prozent. Ihr PKV-Tarif kann für diese Zeit angepasst werden.
Wenn sein Gesamtbetrag der Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr die Grenze nicht überschreitet, derzeit 22.648 Euro. Dann erhält er 70 Prozent Beihilfe.
Unter anderem Eigenbehalte bei Arznei- und Hilfsmitteln von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, sowie 14,50 Euro pro Tag beim Zweibettzimmer im Krankenhaus. Für die Eigenbehalte gilt eine Belastungsgrenze.
Nach unserem Stand nicht in der Form, wie einige Länder sie anbieten. Bundesbeamte in der gesetzlichen Kasse zahlen den Beitrag in der Regel allein. Wir beobachten, ob sich das ändert.
Wenn sich Ihr Beihilfeanspruch ändert, ja. Innerhalb von sechs Monaten ist eine Anpassung ohne neue Gesundheitsprüfung möglich. Bei einer Abordnung bleibt meist alles beim Alten.
Einer, der unabhängig von einer Vorleistung der Beihilfe aufstockt und die typischen Kürzungen des Bundes auffängt, etwa beim Zweibettzimmer, beim Zahnersatz und bei Eigenbehalten. Welcher das ist, zeigt nur der Vergleich der Bedingungen.
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So heißt ein Abschnitt im Buch. Gemeint ist die Rente, aber es gilt für die Beihilfe genauso: Sie wird aus Steuern bezahlt, und wo gespart wird, steht in der Verordnung. Wer in einem Bundesministerium arbeitet, kennt das von der anderen Seite des Schreibtischs.
„Der Finanzplaner für Akademiker“ erklärt PKV, Berufs- und Dienstunfähigkeit, Altersvorsorge und Geldanlage, in der Reihenfolge, die nach dem Studium Sinn ergibt. Geschrieben für Akademiker in Du-Form, ohne Produktkatalog.



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Tarif auf Bundesbeihilfe prüfen lassenHinweis: Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung. Angaben zur Bundesbeihilfeverordnung nach aktuellem Stand, gerundet und ohne Gewähr. Beträge und Grenzen werden regelmäßig angepasst. Kundenstimmen sind Auszüge aus Bewertungen auf externen Bewertungsportalen.
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