Berufshaftpflicht für Architekten & Ingenieure: offene Deckung, Objektschutz und die Frage, warum Versicherer aussteigen
Ein Bauherr regressiert. Nicht in fünf Jahren, sondern nächsten Monat, und nicht wegen eines groben Fehlers, sondern wegen einer Kostenüberschreitung, die er Ihnen anlastet. In diesem Moment zählt nicht die Prämie, sondern ob Ihr Berufsbild komplett versichert ist und wer den Anspruch für Sie abwehrt. Wir kennen die wenigen Versicherer, die Planer noch gern zeichnen, und holen mindestens drei Angebote ein.
Was ist eine Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure? Es ist eine Vermögensschadenhaftpflicht für Planungs-, Überwachungs- und Beratungsfehler, kombiniert mit einer Bürohaftpflicht für Personen- und Sachschäden. Für Kammermitglieder ist sie nach den Landesarchitekten- und Ingenieurkammergesetzen Pflicht, in Baden-Württemberg mit 1,5 Millionen Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden je Fall. Gute Tarife versichern das ganze Berufsbild statt einzelner Tätigkeiten.
- Warum Versicherer aus der Planerhaftpflicht aussteigen
- Pflichtsummen nach Landesrecht: BW, RLP, NRW
- Vermögensschaden oder Bürohaftpflicht?
- Drei typische Planerschäden
- Offene Deckung: das ganze Berufsbild
- Jahresvertrag, Objektversicherung, Exzedent
- Wo sich zwei Planerpolicen unterscheiden
- Was kostet es und warum wir fragen
- Macht Beratung die Police teurer?
- Haftung, Büro, Sie selbst
- Diese Versicherer fragen wir an
- Wer ist mitversichert?
- Häufige Fragen
Die Grundlagen, also was Berufs-, Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht voneinander unterscheidet und was eine Berufshaftpflicht generell kostet, erklären wir auf unserer Übersichtsseite zur Berufshaftpflichtversicherung. Hier geht es um das, was für Planer anders ist: ein schrumpfender Versicherermarkt, Landesrecht statt Bundesgesetz, Schäden, die sich erst Jahre nach der Abnahme zeigen, und ein Berufsbild, das sich vom Entwurf bis zur Energieberatung ständig verschiebt.
Warum Versicherer aus der Planerhaftpflicht aussteigen und was das für Ihr Büro heißt
Die meisten Architekten halten ihre Berufshaftpflicht für ein Pflichtprodukt wie die Kammerumlage: einmal abgeschlossen, jedes Jahr bezahlt, erledigt. Was dabei untergeht: Die Sparte ist in den vergangenen Jahren deutlich teurer geworden, und mehrere Gesellschaften haben sich komplett aus ihr verabschiedet. Nicht aus Laune, sondern aus Rechnung.
Die Rechnung geht so. Die Prämie eines Planungsbüros ist im Verhältnis zum Risiko moderat. Der Schaden, wenn er kommt, liegt fast immer im fünfstelligen, oft im sechsstelligen Bereich. Und er kommt regelmäßig, weil Bauherren und Auftraggeber bei jedem Ärger am Bau zuerst auf den Planer schauen. Nicht selten ohne Berechtigung. Für den Versicherer ist jeder dieser Vorwürfe Arbeit, denn er muss ihn prüfen und abwehren, auch wenn am Ende nichts zu zahlen ist. Eine Sparte mit vielen Meldungen und hohen Einzelschäden ist für Kalkulatoren keine Freude. Also steigen sie aus, oder sie werden wählerisch.
Für Sie bedeutet das dreierlei. Erstens gibt es weniger Anbieter, und die verbliebenen prüfen Ihr Büro genauer: Umsatz, Tätigkeitsschwerpunkte, Vorschäden, Bauleitungsanteil. Zweitens kündigen Versicherer nach zwei, drei gemeldeten Fällen gern zum Ablauf, und dann braucht es jemanden, der den Markt kennt und einen Anschlussvertrag ohne Lücke hinbekommt. Drittens ist der wichtigste Teil Ihrer Police nicht die Zahlung, sondern die Abwehr: Die Berufshaftpflicht prüft jeden Anspruch, sagt Nein, wo Nein richtig ist, und führt den Prozess auf eigene Kosten. Ein passiver Rechtsschutz, den Sie bei jedem unberechtigten Regress brauchen. Warum Planer bei uns landen und bleiben: Wir wissen, welche Gesellschaft Planer noch gern zeichnet, und behalten Ihre Schadenquote im Blick, damit Ihr Vertrag nicht zum Ablauf gekündigt wird.
Pflichtsummen nach Landesrecht: was AKBW, AK Rheinland-Pfalz und Ingenieurkammer verlangen
Anders als bei Anwälten und Ärzten regelt bei Architekten kein Bundesgesetz die Versicherungspflicht, sondern das Architektengesetz des jeweiligen Landes. Für unsere Kunden in Karlsruhe gilt das ArchG Baden-Württemberg, für die Südpfalz das ArchG Rheinland-Pfalz. Die Summen ähneln sich, die Details nicht., jeweils je Versicherungsfall:
| Konstellation | Personenschäden | Sach- und Vermögensschäden | Jahreshöchstleistung | Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg, freischaffender Architekt, Einzelbüro | 1.500.000 € | 250.000 € | mind. 2-fach | ArchG BW, AKBW Merkblatt 240 |
| Baden-Württemberg, PartG mbB, Berufs- und Kapitalgesellschaften | 1.500.000 € | 300.000 € | mind. 3-fach, unabhängig von der Partnerzahl | § 2a, § 2b ArchG BW, AKBW Merkblatt 350 (Stand 02/2026) |
| Rheinland-Pfalz, einzelner Architekt | 1.500.000 € | 250.000 € | angemessen, Kammerpraxis 2-fach | ArchG RLP, Berufsordnung AK RLP |
| Rheinland-Pfalz, Kapitalgesellschaft | 1.500.000 € | 300.000 € | Mindestsumme × (Gesellschafter + Geschäftsführer), mind. 4-fach | § 8 Abs. 2 ArchG RLP |
| Rheinland-Pfalz, Partnerschaft | 1.500.000 € | 300.000 € | mind. 2-fach | § 9 Abs. 3 ArchG RLP |
| Nordrhein-Westfalen (zum Vergleich) | 1.500.000 € | 250.000 € | 2-fach, Selbstbehalt max. 1 % | BauKaG NRW |
| Beratende Ingenieure (Kammereintrag) | Pflicht nach Landesingenieurkammergesetz, Summen in der Regel analog Architekten. Für nicht eingetragene Ingenieure freiwillig, faktisch aber von Auftraggebern gefordert. | z. B. IngKG BW | ||
Drei Dinge stehen in keiner Kammerbroschüre so deutlich, wie sie stehen sollten. Erstens verlangt die Kammerpflicht eine durchlaufende Jahreshaftpflicht. Eine reine Objektversicherung für Ihr aktuelles Projekt erfüllt sie nicht, auch wenn deren Summe höher ist. Zweitens gilt die Pflicht in Baden-Württemberg ausdrücklich auch für freie Mitarbeiter und für nebenberuflich Selbstständige. Der angestellte Architekt, der abends zwei Einfamilienhäuser auf eigene Rechnung plant, ist Kammermitglied mit eigener Versicherungspflicht. Drittens ist bei Gesellschaften die Höchstleistung des Jahres nicht einfach „dreifach": In Rheinland-Pfalz wird sie mit der Zahl der Gesellschafter und Geschäftsführer multipliziert. Eine GmbH mit vier Gesellschaftern und einem Fremdgeschäftsführer braucht dort das Fünffache der Mindestsumme im Jahr.
250.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden: eine Zulassungszahl, keine Risikozahl
Beispiel, bewusst einfach gerechnet: Sie planen ein Einfamilienhaus mit 650.000 Euro Bausumme. In der Ausführungsplanung fehlt eine Abdichtung, nach zwei Wintern steht Wasser im Keller. Sanierung des Sockels, Trockenlegung, neuer Estrich, Auszug der Familie für drei Monate: Solche Fälle landen schnell bei 120.000 bis 180.000 Euro. Bei zwei solchen Fällen im selben Jahr wäre die zweifach maximierte Mindestsumme aufgebraucht. Beim dritten zahlen Sie. Unsere Empfehlung, die wir mit dem Markt teilen: für Sach- und Vermögensschäden nicht unter 300.000 Euro, bei Bauleitung und Objektüberwachung eher 500.000 bis 1 Million, für Personenschäden 3 Millionen. Der Aufpreis ist überschaubar, weil die meisten Schäden klein bleiben.
Vermögensschaden oder Bürohaftpflicht? Für Planer fast immer beides
Zwei Begriffe, die im Alltag munter durcheinandergehen, im Schadenfall aber zwei verschiedene Verträge meinen. Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt Schäden, die direkt in Geld entstehen und für die Sie in Regress genommen werden: Der Bauherr rechnet vor, dass das Haus wegen Ihrer Kostenschätzung 90.000 Euro teurer wurde als beauftragt, oder dass Ihr Terminplan die Vermietung um ein halbes Jahr verschoben hat. Kein Ziegel ist kaputt, kein Mensch verletzt, und trotzdem fehlt Geld. Die Bürohaftpflicht dagegen leistet für Personen- und Sachschäden und für die Vermögensschäden, die daraus folgen. Der klassische Fall aus unserer Beratung: Ein Bauherr stolpert in Ihrem Büro über die Teppichkante und bricht sich den kleinen Finger. Er will kein Schmerzensgeld, Sie verstehen sich ja. Seine Krankenkasse und sein Arbeitgeber fragen trotzdem nach der Lohnfortzahlung. Bei Ihnen.
Warum wir das hier erwähnen, obwohl es auf jeder Grundlagenseite steht? Weil es bei Planern eine Besonderheit gibt: Ihre Berufshaftpflicht deckt Schäden am Bauwerk selbst, also das nasse Fundament und den gerissenen Unterzug, als Sachschaden ab, obwohl sie aus einem Planungsfehler stammen. Was sie nicht deckt, ist Ihre eigene Nachbesserung: die Planung noch einmal richtig zu machen, ist Ihre Vertragsleistung, kein Haftpflichtfall. Diesen Unterschied zwischen Mangelfolgeschaden und Erfüllungsanspruch zu kennen, erspart im Streit mit dem Bauherrn viel Frust. Die Grundlagen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben wir gesondert aufgeschrieben.
Drei Planerschäden, wie sie in jedem Büro passieren können
Die folgenden Fälle sind Beispiele, so wie sie uns in der Beratung begegnen und wie sie in den Schadenberichten der Versicherer stehen. Beträge sind bewusst als Größenordnung gesetzt, keine Statistik.
Beispiel 1: Die Kostenüberschreitung (reiner Vermögensschaden)
Ein Büro plant den Umbau eines Mehrfamilienhauses, Kostenschätzung 1,4 Millionen Euro. Während der Ausführung tauchen Altlasten im Baugrund auf, die ein Bodengutachten hätte zeigen können, das der Planer nicht empfohlen hat. Endabrechnung: 1,75 Millionen. Der Bauherr fordert die Differenz abzüglich dessen, was ohnehin nötig gewesen wäre, und stützt sich auf die Rechtsprechung zur Bausummenüberschreitung. Kein Sachschaden, kein Personenschaden. Ein Fall für die Vermögensschadendeckung, und zwar mit einer Summe deutlich über 250.000 Euro.
Größenordnung: 200.000 bis 300.000 EuroBeispiel 2: Die Bauleitung, die nicht hingeschaut hat (Sachschaden am Bauwerk)
Ein Ingenieurbüro übernimmt die Objektüberwachung für ein Bürogebäude. Der Rohbauer setzt die Bewehrung einer Decke falsch, der Bauleiter ist an dem Tag auf einer anderen Baustelle und nimmt die Decke später ohne Prüfung ab. Beim Aufbringen des Estrichs zeigen sich Risse, die Decke muss teilweise abgebrochen und neu betoniert werden. Der Rohbauer haftet, aber er ist insolvent. Der Bauherr hält sich an den Bauleiter, gesamtschuldnerisch. Solche Fälle sind der Grund, warum Bauleitung in vielen Tarifen als eigener Risikotreiber abgefragt und bepreist wird.
Größenordnung: sechsstellig, plus BauzeitverlängerungBeispiel 3: Der Sturz auf der Baustelle (Personenschaden)
Ein Elektriker stürzt durch eine ungesicherte Deckenöffnung, die laut Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan hätte abgedeckt sein müssen. Der Bauherr hatte den Planer als SiGeKo beauftragt. Schwere Wirbelverletzung, dauerhafte Einschränkung, Regress der Berufsgenossenschaft, Verdienstausfall über Jahrzehnte. Personenschäden dieser Art sind der Grund, warum wir bei Büros mit Bauleitung oder SiGeKo-Tätigkeit 3 Millionen Euro Personenschadendeckung für die Untergrenze halten, nicht die 1,5 Millionen der Kammer.
Größenordnung: siebenstellig bei dauerhafter InvaliditätWas den drei Fällen gemeinsam ist: Der Schaden fällt oft erst Jahre nach der Abnahme auf. Bei Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach § 634a BGB erst fünf Jahre nach der Abnahme, und der Bauherr meldet sich erfahrungsgemäß im vierten Jahr. Deshalb ist die Nachhaftung bei Planern kein Detail: Sie brauchen Versicherungsschutz für den Fehler von damals, auch wenn Sie inzwischen den Versicherer gewechselt, das Büro verkauft oder die Kammer verlassen haben. Es gilt die Summe zum Zeitpunkt des Verstoßes, und darum gehört die Deckungssumme mit dem Auftragsvolumen nach oben angepasst, nicht erst beim Schaden.
Welche Summe passt zu Ihrem größten Projekt? Wir rechnen die Kammermindestsumme gegen 500.000 Euro und 1 Million durch, bei mehreren Planerversicherern, und zeigen Ihnen, was der Sprung im Jahr wirklich kostet.
Summen durchrechnen lassen →Offene Deckung: warum wir Tarife bevorzugen, die Ihr ganzes Berufsbild versichern
Hier trennt sich für Planer die Spreu vom Weizen. Viele Tarife arbeiten mit einem Tätigkeitskatalog: Versichert ist, was im Antrag angekreuzt wurde. Hochbauplanung ja, Tragwerksplanung nein, Bauleitung bis 30 Prozent Umsatzanteil, Energieberatung nicht erwähnt. Solange Ihr Büro genau das tut, was 2019 im Antrag stand, ist alles gut. Nur tut es das nicht. Der Kollege übernimmt die Bauleitung für einen Stammkunden, die Mitarbeiterin macht den Energieberater-Lehrgang, das Büro steigt in die Brandschutzplanung ein. Jede dieser Verschiebungen ist im Katalogtarif eine Anzeige an den Versicherer, und jede vergessene Anzeige ist im Schadenfall eine Deckungslücke.
Die Alternative heißt offene Deckung: Versichert ist das gesamte Berufsbild des Architekten oder Ingenieurs, so wie es die Kammern definieren, ohne Aufzählung einzelner Tätigkeiten. Unsere Erfahrung aus vielen Planerberatungen: Diese Tarife kosten in der Regel nicht mehr als ein Katalogtarif, sie sind nur ehrlicher. Das Rahmenkonzept, das wir dafür am häufigsten anfragen, ist Markel Pro A&I über unsere Einkaufsgemeinschaft. Es versichert unter anderem:
- Architekten und Bauingenieure im Hochbau, Innenarchitekten, Garten- und Landschaftsarchitekten, städtebauliche Leistungen
- Beratende Ingenieure und Fachingenieure der technischen Gebäudeausrüstung
- Tragwerksplanung, thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, Vermessung, Projektsteuerung
- Gutachter und Sachverständige, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo), Baukoordination, Brandschutznachweise, Ingenieure für Arbeitssicherheit, technisches Facility Management
- Energieberatung als Teil des Berufsbilds, ohne separaten Zuschlag
Drei Eigenschaften machen für uns den Unterschied: das komplette Berufsbild statt einzelner Tätigkeiten, eine deutlich weitergehende Deckung bei der Vergabe an Subunternehmer und Fachplaner, und Bedingungen, die morgen noch passen, weil nicht der Antrag von damals zählt, sondern das, was ein Architekt oder Ingenieur eben tut. Wer als Planer zusätzlich Energieberatung anbietet, findet auf unserer Seite zur Haftpflichtversicherung für Energieberater, wo die Förderberatung eigene Fallstricke hat. Und wer wissen will, wie der Versicherer hinter dem Konzept arbeitet: Unsere Erfahrungen mit der Markel Versicherung stehen auf einer eigenen Seite. Markel ist übrigens nicht immer die Antwort. Bei reinen Tragwerksplanern oder großen Büros mit hohem Bauleitungsanteil liegen HDI, VHV oder AIA oft vorn, und das sagen wir Ihnen dann auch.
Jahresvertrag, Objektversicherung, Exzedent: welche Form für welches Projekt
Die durchlaufende Jahreshaftpflicht ist die Basis. Sie deckt alle Projekte des Büros mit einer Summe je Versicherungsfall und einer Höchstleistung pro Jahr. Für 90 Prozent der Büros reicht das. Dann kommt das eine Projekt, bei dem der Bauherr im Vertrag 5 Millionen Euro Deckung verlangt, projektbezogen, mit Nachweis. Dafür gibt es zwei Werkzeuge.
Objekt- oder Projektversicherung
Eine eigene Police für ein einzelnes Bauvorhaben, mit eigener Summe und eigener Laufzeit bis zur Abnahme plus Nachhaftung. Sinnvoll bei Großprojekten, bei Generalplanung mit vielen Fachplanern oder wenn der Auftraggeber sie ausdrücklich fordert. Die Prämie ist einmalig und orientiert sich an Bausumme und Honorar. Sie ersetzt nicht den Jahresvertrag, sie ergänzt ihn für dieses eine Objekt.
Exzedentenversicherung
Eine Aufstockung der Jahresdeckung nach oben: Der Grundvertrag zahlt bis 1 Million, der Exzedent übernimmt darüber bis 3 oder 5 Millionen. Günstiger als eine komplett neue Police, weil der Exzedent statistisch selten greift. Passend für Büros, deren Projekte insgesamt gewachsen sind und die nicht für jedes Vorhaben einzeln versichern wollen.
Ein Wort zum Selbstbehalt, weil er bei Planern gern als Preishebel eingesetzt wird: Manche Kammern begrenzen ihn (in Nordrhein-Westfalen auf 1 Prozent der Summe), und Existenzgründer bekommen bei einigen Gesellschaften Einstiegstarife mit festem Selbstbehalt um 1.000 Euro. Das ist in Ordnung, solange Sie wissen, dass er in jedem einzelnen Fall greift. Bei einem Büro, das drei Bauherrenanfragen im Jahr abwehren lässt, sind 1.000 Euro Selbstbehalt schnell teurer als der Nachlass. Wir rechnen Ihnen beide Varianten aus.
Was Online-Rechner Ihnen nicht zeigen und was im Schadenfall entscheidet
Ein Rechner fragt Honorarumsatz, Bundesland und Summe ab. Was er nicht fragt: Wie hoch ist Ihr Bauleitungsanteil? Vergeben Sie Fachplanungen an Subunternehmer? Übernehmen Sie SiGeKo oder Brandschutznachweise? Haben Sie ein Büro übernommen, samt dessen alten Projekten? Genau dort entscheidet sich, ob die Police im Ernstfall zahlt. Die Punkte, die wir bei jedem Planerangebot zuerst lesen:
| Leistungsmerkmal | Standardtarif / Portal-Basis | Worauf wir achten |
|---|---|---|
| Versicherte Tätigkeiten | Tätigkeitskatalog aus dem Antrag, Bauleitung oft prozentual begrenzt | Offene Deckung: gesamtes Berufsbild inkl. Bauleitung, SiGeKo, Brandschutz, Energieberatung, Gutachten |
| Subunternehmer und Fachplaner | Nur eigene Leistung versichert | Haftung aus der Vergabe an Subplaner und freie Mitarbeiter eingeschlossen |
| Kostenüberschreitung | Häufig ausgeschlossen oder nur bei Kostenanschlag | Bausummenüberschreitung als reiner Vermögensschaden ausdrücklich mitversichert |
| Nachhaftung | Kurze Frist nach Vertragsende | Unbegrenzt oder mindestens fünf Jahre nach Büroaufgabe, passend zur Mängelverjährung am Bau |
| Besserstellungs- oder Innovationsklausel | Neue Bedingungen nur für Neukunden | Verbesserungen gelten automatisch für Ihren Bestandsvertrag |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche | Ja, aber Sachverständigenkosten teils gedeckelt | Volle Abwehr inkl. Gutachter, Gericht, selbstständiges Beweisverfahren |
| Personenschadensumme | Kammerminimum 1,5 Mio. € | 3 Mio. € bei Bauleitung oder SiGeKo, Jahreshöchstleistung 3-fach |
| Bürohaftpflicht und Mietsachschäden | Separater Vertrag oder niedriges Sublimit | In der Berufshaftpflicht enthalten, Mietsachschäden an Büroräumen mit voller Summe |
| Auslandsprojekte | Deutschland | EU und Schweiz eingeschlossen, weltweit auf Anfrage, wichtig für Büros an der Grenze zu Frankreich |
| Übernahme eines Büros | Keine Regelung für alte Projekte | Rückwärtsdeckung für unbekannte Verstöße, Bedingungsdifferenzdeckung ab Antrag |
| Selbstbehalt | Fest, oft 1.000 bis 2.500 € je Fall | Frei wählbar, an die Zahl der Anfragen pro Jahr angepasst |
Ehrlich gesagt gibt es einen Punkt, den auch der beste Tarif nicht abnimmt: die Erfüllung Ihrer eigenen Planungsleistung. Wer den Plan falsch gezeichnet hat, zeichnet ihn auf eigene Kosten neu. Versichert ist der Folgeschaden, nicht die Nachbesserung. Wer Ihnen etwas anderes verspricht, hat die Bedingungen nicht gelesen.
Was kostet die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure, und warum wir zuerst fragen
Die Versicherer kalkulieren Planer nach Honorarumsatz, Auftragsvolumen, Abrechnungsart nach HOAI-Leistungsphasen, Mitarbeiterzahl, Tätigkeitsschwerpunkten, Bauleitungsanteil, Vorschäden und Gründungsjahr. Marktüblich liegt ein Einzelbüro ohne Mitarbeiter, bei einem höheren dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Jahresbeitrag; ein Innenarchitekt startet bei manchen Anbietern um 450 Euro im Jahr, ein Tragwerksplaner mit Bauleitung liegt deutlich darüber. Büros mit fünf Mitarbeitern und Objektüberwachung bewegen sich im mittleren vierstelligen Bereich. Mehr Genauigkeit gibt es ohne Ihre Zahlen nicht, und wer sie Ihnen verspricht, rechnet mit Mindestsumme und maximalem Selbstbehalt.
Deshalb beginnt jede Planeranfrage bei uns mit einem kurzen Fragebogen: Was genau planen Sie, welche Leistungsphasen, wie viel Bauleitung, welches Auftragsvolumen, wie viele Mitarbeiter, welche Vorverträge und Vorschäden. Mit diesen Angaben fragen wir bei den Versicherern an, die Ihren Berufszweig zeichnen, und legen Ihnen mindestens drei Angebote nebeneinander. Das dauert wenige Tage, nicht Wochen. Einen Online-Rechner bieten wir für die Planerhaftpflicht bewusst nicht an: Kein Rechner kennt alle Tarife, keiner bildet Bauleitungsanteile oder Subunternehmervergabe ab, und wer online beantragt, bestätigt meist, dass keine Beratung stattgefunden hat. Für die Versicherung, an der Ihre Kammereintragung hängt, hielten wir das für keine gute Idee.
Macht die Beratung Ihre Police teurer? Nein, und hier steht warum
Der Beitrag ist über uns identisch mit dem beim Versicherer oder im Portal. In jeder Prämie ist die Vermittlungscourtage bereits einkalkuliert; ohne Makler bleibt sie schlicht beim Versicherer. Über uns finanziert sie die Arbeit, die Sie sonst selbst machen müssten: Fragebogen prüfen, Tätigkeitskatalog abgleichen, Angebote gegenüberstellen und bei einem Regress des Bauherrn dranbleiben.
Bei Planern kommt hinzu, dass die besten Bedingungen gar nicht direkt zu haben sind. Markel zeichnet ausschließlich über Makler, und das A&I-Rahmenkonzept über unsere Einkaufsgemeinschaft enthält Verbesserungen gegenüber dem Markel-Standard: die weitergehende Subunternehmerdeckung, die Mitversicherung von Energieberatung und SiGeKo im Berufsbild, Eigenschadenkomponenten, die es weder über die Kammer-Gruppenverträge noch beim Versicherer direkt gibt. Zur gleichen Prämie, in vielen Fällen darunter. Wenn Ihr Kammer-Rahmenvertrag trotzdem besser ist, sagen wir Ihnen auch das. Kurz: Sie bekommen bei uns Angebote, die es online nicht gibt.
Praktikanten, Werkstudenten, freie Planer: wer ist mitversichert?
Im Planungsbüro arbeiten selten nur Festangestellte. Praktikanten aus dem Studium, Werkstudenten, ein freier Tragwerksplaner, ein Bauleiter auf Honorarbasis. Die Frage, wer davon in der Police steckt, kommt bei uns fast in jedem Erstgespräch.
Die Grundregel
Die Haftpflichtversicherung ist zuständig für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen zufügen. Praktikanten und Werkstudenten zählen dazu, solange sie in Ihrem Auftrag tätig oder unterwegs sind. Also etwa der Werkstudent, dessen Aufmaß in die Ausführungsplanung wandert und dort einen Fehler verursacht.
Was daraus nicht folgt
Erleidet eine dieser Personen selbst einen Schaden, ist das über die Haftpflicht nicht abgedeckt. Der Praktikant stürzt auf der Baustelle und verletzt sich: Das ist kein Fremdschaden, sondern ein Eigenschaden. Ob Sie so einen Fall der Berufsgenossenschaft melden müssen, hängt vom Status der Person ab und ist eine Frage der Lohnbuchhaltung, nicht der Versicherung. Sprechen Sie dazu mit Ihrer Steuerkanzlei.
Der Klassiker: das private Auto im Dienst
Davon abzugrenzen ist eine Konstellation, die wir in Bestandsverträgen fast nie abgesichert finden. Ist jemand in Ihrem Auftrag mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs, der Bauleiter etwa, der mit dem eigenen Wagen zur Baustelle fährt, und passiert dabei ein Unfall mit Schaden am Fahrzeug, kann ein Regressanspruch gegen Sie entstehen. Die Berufshaftpflicht ist dafür nicht zuständig. Das richtige Werkzeug heißt Dienstreisekasko, in manchen Tarifen auch Arbeitnehmerkasko. Sie kostet wenig und greift bei jedem dienstlich genutzten Privatfahrzeug.
Was wir vor dem Antrag klären
- Praktikanten und Werkstudenten: in aller Regel mitversichert, solange sie weisungsgebunden arbeiten und nicht eigenverantwortlich planen.
- Freie Planer und Fachingenieure: brauchen eine eigene Berufshaftpflicht. Lassen Sie sich die Bestätigung geben, bevor der Auftrag rausgeht.
- Subunternehmervergabe: nicht jeder Tarif deckt Fehler des Subunternehmers mit. Ein Punkt, an dem sich Konzepte deutlich unterscheiden.
- Bauleitung und SiGeKo: eigene Tätigkeiten, die gemeldet sein müssen.
Diese Punkte klären wir schriftlich mit der Gesellschaft ab, bevor der Antrag rausgeht. Eine mündliche Auskunft ist im Schadenfall nichts wert.
Unklar, wer bei Ihnen mitversichert ist? Schicken Sie uns Ihre Police und eine kurze Liste, wer bei Ihnen mitarbeitet. Wir lesen nach und sagen Ihnen, wo Lücken sind.
Police prüfen lassen →Haftung ist nur die erste Ebene. Planungsbüros sichern drei Dinge ab.
Denken Sie an Ihr CAD-System: Das Programm ersetzt nicht das Backup, und beides ersetzt nicht den Kollegen, der die Statik gegenrechnet. Jedes Werkzeug hat einen Zweck, keins übernimmt den des anderen. Bei Versicherungen ist es genauso.
1. Ihre Haftung
Die Berufshaftpflicht mit offener Deckung, Summe nach Projektgröße, Bürohaftpflicht inklusive. Dazu bei Bedarf Objektversicherung oder Exzedent für das eine große Vorhaben. Und für Bauherren, die Sie beraten, der Hinweis auf die Bauherrenhaftpflicht, denn die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle liegt nicht allein beim Planer.
2. Ihr Büro
Ein Planungsbüro besteht aus Daten: CAD-Modelle, BIM-Dateien, Ausschreibungen, zwanzig Jahre Projektarchiv. Eine Elektronikversicherung mit Datenwiederherstellung, wenn der Server nach dem Wasserschaden schweigt. Eine Cyber-Versicherung für den Tag, an dem eine Ransomware das Projektlaufwerk verschlüsselt und drei Abgabetermine platzen. Büroinhalt und Betriebsunterbrechung fragen Sie einfach mit an.
3. Sie selbst
Ingenieure gelten als sicherer Beruf, und genau deshalb sind die BU-Angebote aus dem Studium oft dünn. Warum, steht in unserem Beitrag BU für Ingenieure: warum 90 % der Uni-Angebote nicht taugen und in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure. Wer Sport treibt, liest die Fallstudie zum Bauingenieur mit Risikosport. Dazu die private Krankenversicherung für Selbstständige mit Krankentagegeld, denn ohne Sie steht das Büro still.
In unseren Planerberatungen wiederholt sich ein Muster: Die Berufshaftpflicht ist da, weil die Kammer sie verlangt. Die BU stammt aus dem Berufseinstieg und wurde nie ans Bürohonorar angepasst. Und die Frage, ob die Deckungssumme noch zum Auftragsvolumen passt, hat seit Jahren niemand gestellt. Beim Ärztehausprinzin unseres Hauses sitzt für jedes dieser Themen ein eigener Spezialist, Sie brauchen nur einen Ansprechpartner. Wer als Wirtschaftsingenieur zwischen Technik und Kaufmannschaft arbeitet, findet in der BU für Wirtschaftsingenieure die passende Einordnung, und wer die Testsieger-Listen kennt, sollte einmal lesen, wie sich BU-Tarife für Ingenieure gegen Testsiegertarife schlagen.
Diese Versicherer fragen wir für Architekten und Ingenieure an
Weil sich Gesellschaften aus der Sparte zurückgezogen haben, ist der Kreis überschaubar. Wer Planer noch aktiv zeichnet, prüft dafür genau. Unsere Anfragen für Architekten- und Ingenieurbüros gehen typischerweise an:
Das Markel-Rahmenkonzept bevorzugen wir bei Büros mit gemischtem Berufsbild, weil es die offene Deckung und die Subunternehmerklausel mitbringt. HDI und VHV sehen wir bei reinen Tragwerksplanern und bei Büros mit hohem Bauleitungsanteil oft vorn, AIA als Spezialist mit langer Planertradition, Hiscox bei beratenden Ingenieuren ohne Baustellenrisiko. Unsere Berater bekommen bei jedem dieser Namen dasselbe Gehalt, und deshalb sagen wir Ihnen ohne Umschweife, welchen Tarif wir für Ihr Büro bevorzugen und warum. Sitzt Ihr Büro in Karlsruhe, in Landau oder irgendwo in Deutschland: Die Anfrage läuft gleich, die Beratung per Video mit Bildschirmfreigabe, auch in unserer Niederlassung in Landau.
Sie haben schon eine Planerhaftpflicht? Dann prüfen wir sie, bevor wir über einen Wechsel reden.
Gerade bei Architekten ist der Wechsel eine Abwägung, kein Reflex. Ihr alter Vertrag trägt die Nachhaftung für alle Projekte, die unter ihm geplant wurden. Ein neuer Versicherer schaut auf Ihre Schadenquote, und wer zwei abgewehrte Anfragen als „Vorschäden" in den Antrag schreibt, bekommt nicht automatisch ein besseres Angebot. Deshalb fangen wir andersherum an: Wir übernehmen Ihren bestehenden Vertrag per Maklermandat ohne Mehrkosten. Die Prämie bleibt, nur der Ansprechpartner wechselt. Dann lesen wir: Ist die Summe seit der Kammereintragung je angehoben worden? Passt sie zum größten laufenden Projekt? Steht die Bauleitung drin, die Energieberatung, der SiGeKo? Sind alle Mitarbeiter gemeldet? Stimmt der Honorarumsatz, den Sie zuletzt gemeldet haben, noch?
- Übernahme ohne Mehrkosten: Ihr Vertrag bleibt, Ihre Prämie bleibt, wir werden Ihr Ansprechpartner.
- Bedingungen im Klartext: Wir gehen die Klauseln durch und sagen Ihnen, wo Ihre Deckung endet. Oder dass alles passt.
- Anpassung statt Neuabschluss: Summe fürs Großprojekt erhöhen, Bauleitung nachmelden, Exzedent aufsetzen, Selbstbehalt ändern. Oft beim bestehenden Versicherer.
- Wechsel nur, wenn er sich rechnet: bessere Bedingungen, günstigere Prämie oder beides. Sonst raten wir ab.
- Versicherer hat gekündigt? Dann zählt Tempo: Wir kennen die Gesellschaften, die Planer nach Schäden noch zeichnen, und schließen die Lücke zum Ablauf.
Betreuung übernehmen, ohne Vertragswechsel
Ein verbreiteter Irrtum: dass man erst kündigen muss, um den Berater zu wechseln. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Als Versicherungsmakler sind wir selbst Freiberufler, und wir können bestehende Verträge für Ihr Büro in unsere Betreuung übernehmen. Egal ob Berufshaftpflicht, Büroinhalt, Elektronik, Cyber, egal bei welcher Gesellschaft. Sie unterschreiben ein Maklermandat, und ab dann sind wir Ihr Ansprechpartner. Der Vertrag bleibt, der Versicherer bleibt, die Prämie bleibt.
Was danach passiert, hat drei mögliche Ausgänge, und der Wechsel ist nur einer davon.
Neu einstellen
Wir klären den aktuellen Bedarf und konfigurieren den bestehenden Vertrag passend: Summen, Tätigkeiten, Mitarbeiter, Selbstbehalt, Bausteine. Oft ist der Vertrag im Kern in Ordnung und nur falsch eingestellt.
Update beim selben Anbieter
Gerade bei Tarifen, die älter als sechs Jahre sind, lässt sich beim eigenen Versicherer häufig eine Verbesserung erreichen: bessere Bedingungen, niedrigerer Beitrag, manchmal beides. Ohne Gesellschaftswechsel.
Wechsel
Nur, wenn er sich rechnet. Wir prüfen ihn parallel zu den anderen beiden Wegen, damit Sie sehen, was Ihr aktueller Versicherer bietet und was der Markt dagegenhält.
Diese drei Wege prüfen wir nebeneinander, nicht nacheinander. Sie sehen am Ende, was Ihr bestehender Vertrag hergibt, was ein Update daraus machen würde und was der Markt bietet. Dann entscheiden Sie. Anbieterunabhängig, ohne Mehrkosten für Sie.
Alle Verträge in einer App: Simplr
Policen, Beiträge, Schadenmeldung, Dokumente: TÜV-zertifiziert, kostenfrei für unsere Kunden. Auch Verträge, die nicht über uns laufen, können Sie dort hinterlegen und verwalten lassen. Für die Deckungsbestätigung, die der nächste Bauherr verlangt, reicht ein Fingertipp.
Mehr zum Simplr-Kundencenter · Bestehende Verträge übernehmen lassen
Hinweis: Verträge bei HUK, HUK24, Debeka, LVM, Cosmos Direkt und WGV können wir nicht betreuen. Diese Gesellschaften arbeiten nicht mit Maklern zusammen.

Warum Planer bei uns landen und bleiben
Ihre Bauherren vertrauen darauf, dass Sie Statik, Baurecht und Kosten im Griff haben. Dasselbe dürfen Sie von uns bei Ihren Versicherungen erwarten. Seit 1983 in Karlsruhe, inzwischen mit zweitem Standort in Landau, Gewerbeversicherungen seit über 20 Jahren, mehrere hundert versicherte Büros, Praxen und Betriebe.
Wie die Anfrage bei uns abläuft
- AnfrageFormular oder Anruf. Sie nennen Fachrichtung, Honorarumsatz, Mitarbeiter, Bauleitungsanteil. Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.
- Fragebogen und RisikoanalyseLeistungsphasen, Auftragsvolumen, Subunternehmer, Vorschäden, Kammervorgaben Ihres Bundeslands. Online, Sie sehen unseren Bildschirm.
- AngeboteMindestens drei Angebote von Planerversicherern, die Unterschiede in den Bedingungen markiert. Sie entscheiden, ohne Abschlussdruck.
- BetreuungAntrag, Police, Nachweis für die Kammer, Simplr-App. Später: Deckungsbestätigungen für Bauherren, Anpassungen, Schadenfall, jährlicher Check.
Was Planer und Selbstständige über uns sagen
Angebot für Ihre Berufshaftpflicht als Architekt oder Ingenieur anfragen
Zwei Minuten reichen: Fachrichtung, ungefährer Honorarumsatz, Mitarbeiter, Bauleitung ja oder nein, ob ein Vertrag besteht. Den Fragebogen und alles Weitere klären wir im Gespräch, per Video oder Telefon. Unverbindlich, ohne Abschlussdruck, und Sie entscheiden am Ende, ob und was Sie abschließen.
Kurzanfrage mit Rückruf
Sie schreiben uns in zwei Sätzen, worum es geht. Wir melden uns und klären den Rest im Gespräch.
- Dauert unter zwei Minuten
- Gut, wenn Sie erst einmal sortieren wollen
- Rückruf oder E-Mail, wie Sie mögen
Vollständige Erfassung
Damit wir Ihnen schneller und besser weiterhelfen können: Unser Erfassungsbogen fragt Leistungsbild, Auftragsvolumen, Mitarbeiter, Umsatz, Vorschäden und Ihre Wunschdeckung ab. Danach können wir sofort bei mehreren Gesellschaften anfragen, ohne Zwischenschleife.
- Ihre Bürodaten in einem Durchgang
- Wir rechnen direkt, statt erst nachzufragen
- Auf Wunsch bis zum Abschluss durchgängig
Planen Sie rund 15 Minuten ein. Halten Sie Umsatzzahlen und, falls vorhanden, Ihre bestehende Police bereit.
Lieber sprechen? 0721 358 369 (Mo–Fr) oder anfrage@fair-ka.de. Beratung vor Ort in Karlsruhe und in Landau, per Video oder Telefon bundesweit. Oder über unsere Kontaktseite.
Häufige Fragen zur Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure
Ja, für in die Architektenkammer eingetragene freischaffende Architekten nach dem jeweiligen Landesarchitektengesetz. In Baden-Württemberg gelten 1,5 Millionen Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden je Fall, bei Partnerschaften mbB und Gesellschaften 300.000 Euro mit dreifacher Jahreshöchstleistung. Die Kammer kann den Nachweis verlangen. Verlangt wird eine durchlaufende Jahreshaftpflicht, eine reine Objektversicherung reicht nicht. Die Pflicht gilt auch für freie Mitarbeiter und nebenberuflich Selbstständige.
Gesetzlich verpflichtet sind nur Beratende Ingenieure mit Kammereintrag nach dem Landesingenieurkammergesetz. Alle anderen Ingenieure sind frei, und zwar frei, das volle Risiko selbst zu tragen. In der Praxis verlangen Industriekunden, Bauträger und öffentliche Auftraggeber vor der Beauftragung eine Deckungsbestätigung mit fester Mindestsumme. Wer plant, prüft oder überwacht, haftet außerdem als Einzelunternehmer mit dem Privatvermögen. Wir behandeln die Ingenieurhaftpflicht deshalb genauso ernst wie die Pflichtversicherung eines Architekten.
Bei einer offenen Deckung ist das gesamte Berufsbild des Architekten oder Ingenieurs versichert, nicht nur die im Antrag angekreuzten Tätigkeiten. Übernimmt Ihr Büro Bauleitung, SiGeKo, Brandschutznachweise oder Energieberatung, bleibt es versichert, ohne dass Sie den Vertrag anpassen müssen. Katalogtarife decken nur, was aufgezählt ist, und jede vergessene Anzeige neuer Tätigkeiten wird im Schadenfall zur Lücke. Wir bevorzugen offene Deckungen in der Beratung, sie kosten in der Regel nicht mehr.
Nicht automatisch. Viele Tarife fragen den Bauleitungsanteil am Umsatz ab und begrenzen ihn oder verlangen einen Zuschlag, weil Objektüberwachung das größte Sach- und Personenschadenrisiko eines Planungsbüros ist. Wer Bauleitung übernimmt, sollte prüfen, ob sie ausdrücklich oder über eine offene Deckung mitversichert ist, und die Personenschadensumme auf 3 Millionen Euro anheben. Gleiches gilt für SiGeKo-Tätigkeiten und Projektsteuerung.
Der Jahresvertrag deckt alle Projekte des Büros mit einer Summe je Fall und einer Höchstleistung pro Jahr und erfüllt die Kammerpflicht. Die Objekt- oder Projektversicherung sichert ein einzelnes Bauvorhaben mit eigener, meist höherer Summe bis zur Abnahme plus Nachhaftung ab, etwa wenn der Bauherr 5 Millionen Euro projektbezogen verlangt. Eine Exzedentenversicherung stockt die Jahresdeckung nach oben auf und ist oft günstiger als eine separate Objektpolice. Alle drei ergänzen sich, keine ersetzt die andere.
Mängelansprüche bei Bauwerken verjähren nach § 634a BGB fünf Jahre nach der Abnahme, und viele Schäden zeigen sich erst im vierten Jahr. Die Nachhaftung sorgt dafür, dass Fehler aus der Vertragslaufzeit versichert bleiben, auch wenn Sie den Versicherer gewechselt, das Büro aufgegeben oder die Kammer verlassen haben. Es gilt die Deckungssumme zum Zeitpunkt des Verstoßes. Bei Büroaufgabe oder Ruhestand sollte die Nachhaftung unbegrenzt oder mindestens fünf Jahre laufen.
Das passiert in der Planerhaftpflicht häufiger als in anderen Sparten, weil Versicherer die Schadenquote eng beobachten. Wichtig ist, keine Lücke zum Ablauf entstehen zu lassen, denn ohne Versicherung ruht Ihre Kammerzulassung. Wir kennen die Gesellschaften, die Planer auch nach Vorschäden zeichnen, bereiten die Vorschadenmeldung sauber auf und achten auf Rückwärtsdeckung für noch unbekannte Verstöße. Melden Sie sich in diesem Fall bitte sofort, nicht erst zwei Wochen vor Ablauf.
Nur, wenn der Tarif die Bausummenüberschreitung als reinen Vermögensschaden ausdrücklich einschließt. Bauherren fordern regelmäßig die Differenz zwischen Kostenschätzung und Endabrechnung, gestützt auf die Rechtsprechung zur Kostenüberschreitung. Standardtarife schließen das teilweise aus oder begrenzen es auf bestimmte Leistungsphasen. Wir prüfen diesen Punkt bei jedem Angebot, weil er zu den häufigsten Regressgründen gegen Planer gehört.
Ja, auf drei Wegen: dauerhafte Erhöhung des Jahresvertrags, ein Exzedent, der die Summe nach oben aufstockt, oder eine Objektversicherung nur für dieses Bauvorhaben. Welcher Weg günstiger ist, hängt von Bausumme, Laufzeit und Ihrem Honoraranteil ab. Bei bestehenden Kunden erledigen wir das meist beim aktuellen Versicherer innerhalb weniger Tage, inklusive der Deckungsbestätigung für den Bauherrn.
Für die Tätigkeit im Anstellungsverhältnis ja, dort haftet der Arbeitgeber und dessen Berufshaftpflicht deckt Sie als Mitarbeiter. Sobald Sie nebenbei auf eigene Rechnung planen, auch nur ein Einfamilienhaus für Bekannte, sind Sie in Baden-Württemberg selbst versicherungspflichtig, und die Police des Arbeitgebers greift nicht. Nebenberufliche Tarife sind deutlich günstiger, weil sie nach Umsatz kalkuliert werden, die Tätigkeit muss aber gemeldet sein.
In der Regel ja, solange sie weisungsgebunden arbeiten und nicht eigenverantwortlich planen. Freie Planer und Fachingenieure brauchen eine eigene Berufshaftpflicht, lassen Sie sich die Bestätigung vor der Auftragsvergabe geben. Achten Sie außerdem darauf, ob Ihr Tarif Fehler von Subunternehmern mitdeckt, hier unterscheiden sich die Konzepte deutlich. Verletzt sich ein Praktikant selbst auf der Baustelle, ist das kein Haftpflichtfall, sondern eine Frage für Ihre Lohnbuchhaltung.
Die Berufshaftpflicht nicht. Wenn jemand in Ihrem Auftrag mit dem Privatfahrzeug fährt, kann bei einem Schaden am Fahrzeug ein Regressanspruch gegen Sie als Arbeitgeber entstehen. Dafür ist die Dienstreisekasko gedacht. Bei Büros mit regelmäßigen Baustellenfahrten gehört sie ins Konzept.
Ja. Über ein Maklermandat übernehmen wir bestehende Verträge in die Betreuung, unabhängig von der Sparte und der Gesellschaft. Der Vertrag bleibt, der Versicherer bleibt, die Prämie bleibt, wir werden Ihr Ansprechpartner. Danach prüfen wir drei Wege parallel: den Vertrag passend neu einstellen, ein Update beim selben Anbieter erreichen oder wechseln. Der Service ist anbieterunabhängig und für Sie ohne Mehrkosten.
Gerade dann. Bedingungswerke entwickeln sich weiter, und viele Versicherer bieten für ältere Tarife ein Update im eigenen Haus an: bessere Bedingungen, oft ein niedrigerer Beitrag, manchmal beides. Das geht ohne Gesellschaftswechsel. Wir prüfen das parallel zum Marktvergleich, damit Sie beide Optionen nebeneinander sehen.
Bernd Krause, Geschäftsführer, Versicherungsmakler, Autor von „Der Finanzplaner für Akademiker". Führt den Fairsicherungsladen seit 2018 in zweiter Generation. Über 200 Erklärvideos auf YouTube, Focus Top 300 Versicherungsmakler.
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