IT-Haftpflicht für Freelancer, Agenturen & Softwarehäuser: Betriebs- plus Vermögensschadenhaftpflicht aus einer Police
Ein Update geht schief, der Shop Ihres Kunden steht zwei Tage still, und die Rechnung landet bei Ihnen. Genau für diesen Fall gibt es die IT-Haftpflicht. Wir holen Angebote bei zwölf Versicherern ein, lesen die Bedingungen für Sie und stehen im Schadenfall auf Ihrer Seite. Ohne Aufpreis, denn die Prämie ist dieselbe wie direkt beim Versicherer.
Was ist eine IT-Haftpflicht? Eine IT-Haftpflichtversicherung kombiniert die Betriebshaftpflicht (Personen- und Sachschäden, etwa der Kunde stolpert über Ihr Netzwerkkabel) mit einer Vermögensschadenhaftpflicht (reine Geldschäden, etwa Datenverlust oder Umsatzausfall beim Kunden nach einem Programmierfehler). Sie prüft Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte. Für IT-Freelancer, Agenturen und Softwarehäuser ist sie keine Pflicht, aber faktisch Voraussetzung für die meisten Aufträge.
- Warum IT-Betriebe beide Bausteine brauchen
- Offene Deckung: das ganze IT-Berufsbild
- Drei Schadenbeispiele aus dem IT-Alltag
- Haftpflicht oder Cyber? Drittschaden vs. Eigenschaden
- Was kostet eine IT-Haftpflicht?
- Auftraggeber, Subunternehmer, Ausland
- Aufschlag für Beratung? Gibt es nicht
- Bedingungen, an denen IT-Schäden scheitern
- Diese Versicherer fragen wir an
- Wer ist mitversichert?
- Häufige Fragen
Warum IT-Betriebe beide Bausteine brauchen
Die meisten IT-Freelancer, die zu uns kommen, haben schon eine Betriebshaftpflicht. Irgendwann online abgeschlossen, Häkchen dran. Dann fragen wir: Was passiert, wenn Ihr Skript beim Kunden die Kundendatenbank überschreibt? Antwort: Nichts. Die Betriebshaftpflicht zahlt keinen Cent. Sie deckt Personenschäden, Sachschäden und die Vermögensschäden, die daraus folgen. Eine gelöschte Datenbank ist weder Person noch Sache. Sie ist ein reiner Vermögensschaden, und dafür braucht es die Vermögensschadenhaftpflicht.
Ehrlich gesagt ist das der häufigste Irrtum in unseren Gewerbeberatungen für IT-Betriebe. Verständlich, denn Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht und IT-Haftpflicht klingen ähnlich, meinen aber verschiedene Werkzeuge. Ein Schraubendreher und ein Lötkolben liegen in derselben Werkstatt. Trotzdem tauschen Sie mit dem Schraubendreher keinen Kondensator.
Personenschaden
Ihr Techniker stolpert beim Kunden mit dem Serverwagen einen Mitarbeiter um. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Regress der Krankenkasse. Baustein: Betriebshaftpflicht.
Sachschaden
Beim Umbau des Racks fällt ein Switch herunter, der Leih-Laptop bleibt im Zug liegen. Reparatur oder Neuanschaffung. Baustein: Betriebshaftpflicht.
Reiner Vermögensschaden
Fehlerhafter Code, verpasste Deadline, Datenverlust bei der Migration. Niemand ist verletzt, nichts ist kaputt, trotzdem fehlt Geld. Baustein: Vermögensschadenhaftpflicht.
Eine gute IT-Haftpflicht vereint beide Bausteine in einer Police. In der IT gehen die Schadenarten ineinander über: Der Ausfall des Shops (Vermögensschaden) und der überhitzte Server (Sachschaden) hängen am selben Auftrag. Zwei Verträge bei zwei Versicherern führen im Ernstfall zum Ping-Pong, bei dem jeder auf den anderen zeigt. Das haben wir erlebt. Es ist nicht schön.
Offene Deckung: das ganze IT-Berufsbild statt Tätigkeitskatalog
Manche Versicherer versichern nur die Tätigkeiten, die Sie im Antrag ankreuzen. „Webentwicklung" steht drin, „SEO-Beratung" nicht. Zwei Jahre später empfehlen Sie dem Kunden eine falsche Weiterleitung alter URLs, sein Umsatz bricht ein. Der Versicherer prüft den Katalog, findet SEO nicht, lehnt ab. Korrekt nach Vertrag. Für Sie ein Desaster.
Wir bevorzugen in der Beratung deshalb Tarife mit offener Deckung: Das komplette IT-Berufsbild gilt als versichert, ganz gleich, wie sich Ihr Schwerpunkt verschiebt. Der Tarif Markel Pro IT, den wir über unsere Rahmenkonzepte bei Markel anbieten, zählt beispielhaft auf, was dazugehört:
- IT- und TK-Beratung, Schulung und Analyse
- Planung, Einrichtung und Organisation von Netzwerken
- IT-Gutachten und Sachverständigentätigkeit
- Hardware-Herstellung, Implementierung, Pflege und Handel
- Providerleistungen: Hosting, Content- und Access-Providing, Cloud-Computing, SaaS
- Software-Herstellung, Implementierung, Pflege, Modifizierung und Handel
- Internet- und Online-Dienstleistungen: Domain-Service, Webdesign, SEO, SEM
- Rechenzentrumsbetrieb, Datenerfassung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung
Die Liste ist nicht abschließend, und genau das ist der Punkt. Eine Agentur, die heute Websites baut und morgen KI-Chatbots integriert, bleibt versichert. Solche Tarife kosten in der Regel nicht mehr als die Katalogvariante. Sie müssen nur wissen, dass es sie gibt.
Tipp aus der Beratung
Suchen Sie in Ihrer Police den Abschnitt „versicherte Tätigkeiten". Eine Aufzählung mit Ankreuzfeldern ist ein Katalog. „Alle berufstypischen Tätigkeiten eines IT-Dienstleisters" ist eine offene Deckung. Unsicher? Schicken Sie uns die Police, wir sagen Ihnen, was drinsteht.
Drei Schadenbeispiele aus dem IT-Alltag
Die folgenden Fälle sind konstruierte Beispiele, wie wir sie in Beratungen besprechen. Die Beträge sind Beispielwerte, keine Abrechnungen echter Schäden.
Beispiel 1: Das Update am Freitagabend
Ein Freelancer spielt ein Plugin-Update in den Onlineshop seines Kunden ein. Der Checkout funktioniert danach nicht mehr, das fällt erst am Montag auf. Ein Wochenende ohne Bestellungen, dazu die Fehlersuche durch einen zweiten Dienstleister. Der Kunde weist den Umsatzausfall nach und stellt die Rechnung dem Freelancer.
Beispielhafte Forderung: 9.000 bis 14.000 €Beispiel 2: Die Deadline, die niemand im Blick hatte
Eine Agentur soll bis zum Messestart die neue Produktseite eines Maschinenbauers online stellen. Die Abnahme rutscht, die Seite geht drei Tage nach der Messe live. Der Kunde macht entgangene Anfragen und die verpuffte Anzeigenkampagne geltend. Ob und wie viel davon berechtigt ist, klärt der Versicherer. Das ist der eigentliche Wert der Police: Sie wehrt ab, was nicht berechtigt ist.
Beispielhafte Forderung: fünfstelligBeispiel 3: Die Migration ohne Backup-Check
Ein Systemhaus migriert die Buchhaltungsdaten eines Handelsbetriebs. Das Backup war unvollständig, drei Monate Belege sind weg. Der Kunde rekonstruiert die Daten manuell, mit Steuerberater und Überstunden, und dem Finanzamt droht er Fristen zu versäumen.
Beispielhafte Forderung: bis zu 100.000 €Keiner dieser Fälle ist böswillig oder unprofessionell. Es sind Freitage, Stress und ein übersehenes Detail. Haftpflichtfälle treffen nicht die Unfähigen, sondern die Beschäftigten.
Haftpflicht oder Cyber? Drittschaden vs. Eigenschaden
Die Antwort ist eine klare Linie: Die Haftpflicht zahlt, wenn andere durch Sie einen Schaden haben. Die Cyberversicherung zahlt, wenn Sie selbst angegriffen werden. Keins ersetzt das andere.
IT-Haftpflicht (Drittschaden)
- Ihr Fehler legt das System des Kunden lahm
- Datenverlust beim Kunden nach Ihrer Migration
- Datenschutzverstoß bei Kundendaten, die Sie verarbeiten
- Verletzung von Urheber- oder Namensrechten auf einer Kundenwebsite
Cyberversicherung (Eigenschaden)
- Ransomware verschlüsselt Ihre eigenen Rechner
- Forensik, Wiederherstellung, Krisen-PR für Ihren Betrieb
- Betriebsunterbrechung nach Angriff auf Ihre Systeme
- Erpressung, Benachrichtigungskosten, Vertragsstrafen
Wie groß das Thema ist, zeigt die Bitkom-Studie Wirtschaftsschutz 2025: 87 Prozent der befragten Unternehmen waren von Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage betroffen, 34 Prozent von Ransomware. Der Gesamtschaden für die deutsche Wirtschaft lag bei 289,2 Milliarden Euro, davon 202,4 Milliarden durch Cyberangriffe. Die Studie befragt Unternehmen ab zehn Mitarbeitern, die Zahlen beschreiben also Ihr Marktumfeld, nicht den Durchschnittsschaden eines Freelancers. Aber wer für Kunden Systeme betreut, sitzt an genau dieser Schnittstelle: Ein Angriff auf Sie kann zum Schaden bei Ihren Kunden werden. Dann greift die Haftpflicht für die Fremdschäden und die Cyberpolice für Ihre eigenen.
Wie wir Cyber-Tarife vergleichen und was ein guter Tarif leisten muss, lesen Sie auf unserer Seite zur Cyber-Risk-Versicherung. Wer beide Bausteine bei einem Versicherer bündeln möchte, findet auf der Seite zur Markel Cyber-Versicherung die Details zum Rahmenkonzept.
Haben Sie nur die Betriebshaftpflicht, oder steckt die Vermögensschadendeckung schon drin? Schicken Sie uns Ihre Police oder Ihre Tätigkeitsbeschreibung. Wir sagen Ihnen innerhalb eines Werktags, wo die Lücke ist, und holen drei Angebote ein.
Police prüfen lassen →Was kostet eine IT-Haftpflicht?
Die Portale werben mit „ab 12,50 Euro im Monat". Das stimmt sogar, für einen Freelancer mit 25.000 Euro Jahresumsatz, hohem Selbstbehalt und schmaler Deckung. Die Spanne für dieselbe Umsatzgröße reicht in den Portalrechnern bis 88,50 Euro monatlich. Zwischen diesen beiden Zahlen liegt nicht Preisunterschied, sondern Leistungsunterschied. Wir könnten Ihnen jetzt auch ein Rechenbeispiel mit allen Rabatten und 2.500 Euro Selbstbehalt vorrechnen. Sinnvoll wäre das nicht.
Was die Prämie tatsächlich bestimmt:
- Umsatz und Tätigkeitsschwerpunkt: Ein Cloud-Provider mit 200 Kunden trägt ein anderes Risiko als ein Freelancer, der Frontend-Komponenten baut.
- Mitarbeiter und Subunternehmer: Jeder, der in Ihrem Namen beim Kunden arbeitet, muss mitversichert sein. Ein oft vergessener Punkt.
- Deckungssumme: Bei IT-Tätigkeiten sehen wir in Rahmenverträgen von Auftraggebern regelmäßig Vorgaben zwischen einer und fünf Millionen Euro. Höhere Summen kosten oft nur wenige Euro mehr im Jahr.
- Selbstbehalt: Senkt die Prämie, gilt aber in jedem einzelnen Schadenfall. Wer 2.500 Euro Selbstbehalt wählt, zahlt bei drei kleinen Schäden im Jahr 7.500 Euro selbst. Wir empfehlen meist 500 bis 1.000 Euro.
- Vorschäden, Haupt- oder Nebenberuf, Laufzeit- und Gründerrabatte.
In unseren Angeboten sehen wir für Solo-Freelancer mit Beratungs- und Entwicklungstätigkeit typischerweise Jahresbeiträge im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich, für Agenturen und Systemhäuser mit Mitarbeitern entsprechend mehr. Über Rahmenkonzepte unserer Einkaufsgemeinschaft sind die Angebote in vielen Fällen deutlich günstiger als Standardtarife, bei besseren Bedingungen. Konkret wird es erst mit Ihren Zahlen, und das dauert bei uns einen Werktag.
Auftraggeber, Subunternehmer, Ausland: die Punkte, die in Ihrem Vertrag stehen müssen
Der Deckungsnachweis. Konzerne, Behörden und größere Mittelständler verlangen vor Projektstart eine Versicherungsbestätigung mit Deckungssumme. Wer sie nicht binnen Tagen liefern kann, verliert den Auftrag an den Nächsten. Unsere Kunden bekommen die Bestätigung aus der Simplr-App oder per Mail von uns, oft am selben Tag.
Die Freelancer-Kette. Agentur beauftragt Freelancer, Freelancer holt Spezialisten dazu. Wer haftet, wenn das dritte Glied den Fehler macht? Gegenüber dem Kunden zuerst die Agentur. Deshalb muss Ihre Police die Vergabe an Subunternehmer abdecken und im Idealfall auch den Regress gegen Sie, wenn Sie selbst das dritte Glied sind. Tarife mit offener Deckung regeln das meist mit, Katalogtarife oft nicht.
Die AGB-Haftungsbegrenzung. Viele IT-Dienstleister begrenzen ihre Haftung in den AGB auf die Auftragssumme. Das ist klug, hilft aber nur bei leichter Fahrlässigkeit und nur, wenn die Klausel wirksam ist. Vor Gericht kippen solche Klauseln regelmäßig. Verlassen Sie sich nicht auf Ihre AGB, sondern auf Ihre Police. Die AGB sind der Zaun, die Versicherung ist die Mauer.
USA und Kanada. Sobald ein Kunde, ein Server oder ein Nutzer in Nordamerika sitzt, wird es teuer, weil dort anders geklagt und anders verurteilt wird. Standardtarife schließen USA und Kanada häufig aus oder deckeln sie. Wer SaaS anbietet oder für internationale Konzerne entwickelt, braucht den Einschluss ausdrücklich im Vertrag. Wir fragen das im Erstgespräch ab, weil es hinterher nicht mehr zu reparieren ist.
Aufschlag für Beratung? Gibt es nicht.
Ihr Beitrag ist über uns exakt derselbe wie im Portal oder beim Versicherer direkt. Die Courtage ist Teil der Kalkulation, egal wer vermittelt. Fällt kein Makler an, bleibt sie beim Versicherer. Läuft es über uns, bezahlt sie den Vergleich der Bedingungen, die Deckungsbestätigung für Ihren Auftraggeber und die Begleitung, wenn ein Kunde Sie für einen Ausfall verantwortlich macht.
Für IT-Betriebe kommt ein zweiter Punkt dazu. Über unsere Einkaufsgemeinschaft VEMA bieten wir Rahmenkonzepte, die es weder über Berufsverbände noch beim Versicherer direkt gibt. Beispiel Markel Pro IT: gleiche Prämie wie im Standardtarif, aber mit zusätzlich verhandelten Bedingungsverbesserungen. Beispiel Hiscox: Berufshaftpflicht für IT und Beratung mit Auslandsdeckung, die wir gegen elf weitere Versicherer stellen. Sie bekommen bei uns Angebote, die es online schlicht nicht gibt. Und Berater, die auf Festgehalt arbeiten, also keinen Grund haben, Ihnen einen bestimmten Versicherer nahezulegen.
Die Bedingungen, an denen IT-Schäden scheitern
Ein Vergleichsrechner sortiert nach Preis. Er kann nicht anders, weil er die Bedingungen nicht liest. Wir schon. Die folgende Tabelle zeigt, worauf wir bei IT-Haftpflichttarifen achten und wo die Basistarife der Portale typischerweise dünn werden.
| Leistungsmerkmal | Standardtarif / Portal-Basis | Worauf wir achten |
|---|---|---|
| Versicherte Tätigkeiten | Katalog mit Ankreuzfeldern | Offene Deckung für das gesamte IT-Berufsbild |
| Vermögensschäden | Nur Folgeschäden aus Personen-/Sachschaden oder niedriges Sublimit | Echte Vermögensschadenhaftpflicht, Summe passend zum Auftragsvolumen |
| Nachhaftung | Kurz oder gar nicht geregelt | Mehrjährig bis unbegrenzt, Verstoßprinzip klar definiert |
| Auslandsdeckung | Europa, USA/Kanada ausgeschlossen | Weltweit inklusive USA/Kanada, wenn Ihr Geschäft es braucht |
| Subunternehmer | Nur nach Nachmeldung | Vergabe an Freelancer und Regress mitversichert |
| Datenschutzverstöße | Ausgeschlossen oder nur materielle Schäden | Materielle und immaterielle Schäden, Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter |
| Rechtsverletzungen | Urheber-, Marken-, Namensrecht nicht enthalten | Eingeschlossen, inklusive Abmahnkosten |
| Eigenschaden / Reputation | Nicht enthalten | Baustein für Website-Blockade, Reputationsschaden, Vertrauensschaden |
| Jahreshöchstleistung | 1-fach, ein großer Schaden leert den Vertrag | 2- bis 3-fach maximiert |
| Selbstbehalt | Hoch, um die Prämie zu drücken | Angemessen, in Kombination mit Prämie besprochen |
| Bedingungsdifferenzdeckung | Kein Thema im Online-Antrag | Beim Wechsel: bessere Bedingungen gelten ab Antrag, nicht erst ab Vertragsbeginn |
Warum wir für die IT-Haftpflicht keinen Vergleichsrechner anbieten
Kein Onlinerechner bildet die Kombination aus Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht mit allen IT-Tätigkeiten, Subunternehmern und Auslandsbezug korrekt ab. Und beim Online-Antrag bestätigen Sie in der Regel, dass der Anbieter nicht berät und nicht haftet. Das kann in Ordnung sein. Oder Sie möchten, dass jemand die Verantwortung für die Auswahl mitträgt. Dann fragen Sie an, und wir rechnen mit unseren Beratungsrechnern, die deutlich mehr Tarife und Sonderrisiken kennen.
Welche dieser Zeilen fehlen in Ihrem Vertrag? Wir markieren Ihnen in drei Angeboten die Unterschiede in den Bedingungen, damit Sie nicht nach Preis, sondern nach Leistung entscheiden.
Drei Angebote anfragen →Diese Versicherer fragen wir für IT-Betriebe an
Für IT-Unternehmen, IT-Berater und Freelancer vergleichen wir aktuell die Tarife von Helvetia (Baloise-Tarife), Markel, AIG, Allcura, AXA, Baobab, Ergo, Hiscox, VHV, Versicherungskammer Bayern, Württembergische und Zurich. Bei Markel und Hiscox greifen wir auf Rahmenkonzepte zurück, bei den anderen auf Einzelanfragen. Welcher Versicherer am Ende passt, hängt von Ihrer Tätigkeit ab: Für reine Softwareentwicklung sieht die Rangliste anders aus als für einen Cloud-Provider mit Rechenzentrumsbetrieb. Davon raten wir ab: den erstbesten Tarif nehmen, weil er im Portal oben stand.
Werkstudenten, Praktikanten, Freelancer im Projekt: wer ist mitversichert?
In IT-Projekten arbeiten fast immer gemischte Teams. Ein Werkstudent schreibt Tests, ein Praktikant pflegt Content, ein externer Freelancer übernimmt das Frontend. Wenn dabei etwas schiefgeht, ist die Frage nach der Deckung schnell da.
Die Grundregel
Die Haftpflichtversicherung ist zuständig für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen zufügen. Werkstudenten und Praktikanten zählen dazu, solange sie in Ihrem Auftrag tätig oder unterwegs sind. Also etwa der Werkstudent, dessen Deployment die Datenbank des Kunden zerschießt.
Was daraus nicht folgt
Erleidet eine dieser Personen selbst einen Schaden, ist das über die Haftpflicht nicht abgedeckt. Der Praktikant verletzt sich im Büro: Das ist kein Fremdschaden, sondern ein Eigenschaden. Ob Sie so einen Fall der Berufsgenossenschaft melden müssen, hängt vom Status der Person ab und ist eine Frage der Lohnbuchhaltung, nicht der Versicherung. Sprechen Sie dazu mit Ihrer Steuerkanzlei.
Der Klassiker: das private Auto im Dienst
Davon abzugrenzen ist eine Konstellation, die wir in Bestandsverträgen fast nie abgesichert finden. Ist jemand in Ihrem Auftrag mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs, der Kollege etwa, der mit dem eigenen Wagen zum Kunden fährt, und passiert dabei ein Unfall mit Schaden am Fahrzeug, kann ein Regressanspruch gegen Sie entstehen. Die Berufshaftpflicht ist dafür nicht zuständig. Das richtige Werkzeug heißt Dienstreisekasko, in manchen Tarifen auch Arbeitnehmerkasko. Sie kostet wenig und greift bei jedem dienstlich genutzten Privatfahrzeug.
Was wir vor dem Antrag klären
- Werkstudenten und Praktikanten: weisungsgebunden tätig, in der Regel mitversichert.
- Freelancer und Subunternehmer: arbeiten auf eigene Rechnung und brauchen eine eigene Police. Holen Sie sich die Bestätigung, bevor der Vertrag steht, sonst haften Sie gegenüber dem Kunden allein.
- Auftraggeber mit Nachweispflicht: viele Kunden verlangen eine Deckungsbestätigung, oft mit einer Mindestsumme. Prüfen Sie das vor Vertragsschluss.
- Wachsendes Team: Umsatz und Mitarbeiterzahl gehören gemeldet, sonst droht die Kürzung.
Diese Punkte klären wir schriftlich mit der Gesellschaft ab, bevor der Antrag rausgeht. Eine mündliche Auskunft ist im Schadenfall nichts wert.
Unklar, wer bei Ihnen mitversichert ist? Schicken Sie uns Ihre Police und eine kurze Liste, wer bei Ihnen mitarbeitet. Wir lesen nach und sagen Ihnen, wo Lücken sind.
Police prüfen lassen →Haftung ist nur die erste Ebene. IT-Selbstständige sichern drei Dinge ab.
Jedes Werkzeug in Ihrer Werkstatt hat einen Zweck, und keins ersetzt das andere. Die Haftpflicht schützt Ihr Vermögen vor fremden Ansprüchen. Ihr Büro und Ihre Technik schützt sie nicht. Und Sie selbst schon gar nicht.
1. Ihre Haftung
IT-Haftpflicht mit Betriebs- und Vermögensschadenbaustein, offener Deckung und Auslandsschutz. Bei Beratungsschwerpunkt zusätzlich die klassische Berufshaftpflichtversicherung im Blick behalten.
2. Ihr Büro und Ihre Systeme
Elektronikversicherung für Laptops, Server und mobile Geräte (auch bei Fehlbedienung und einfachem Diebstahl), Büroinhalt, Cyberversicherung für Eigenschäden, Firmenrechtsschutz für Streit mit Auftraggebern. Anfrage genügt.
3. Sie selbst
Wer am Bildschirm arbeitet, unterschätzt das Risiko. Unsere Seiten zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Informatiker und zur BU für Wirtschaftsinformatiker zeigen, worauf es ankommt. Dazu die private Krankenversicherung für Selbstständige mit Krankentagegeld.
Sie haben schon eine IT-Haftpflicht? Dann prüfen wir sie, bevor wir über einen Wechsel reden.
Ein Wechsel ist nicht automatisch die bessere Lösung. Wer seit Jahren schadenfrei versichert ist, hat oft Rabatte, die ein neuer Vertrag erst wieder verdienen müsste. Und wer vor drei Jahren einen Fehler gemacht hat, der erst heute auffällt, braucht die Nachhaftung des alten Vertrags. Deshalb übernehmen wir bestehende Verträge zuerst per Maklermandat: Prämie bleibt, Versicherer bleibt, nur der Ansprechpartner wechselt. Dann lesen wir die Bedingungen. Deckungssumme noch zum Auftragsvolumen passend? Tätigkeiten vollständig, auch die neuen? Subunternehmer gemeldet? Umsatz aktuell? Erst danach reden wir über einen Wechsel, wenn er sich rechnet.
- Übernahme ohne Mehrkosten: Ihr Vertrag bleibt, Ihre Prämie bleibt, wir werden Ihr Ansprechpartner.
- Lückenanalyse: Wir vergleichen Ihre Police mit dem, was der Markt heute bietet. Oder dass alles passt.
- Anpassung statt Neuabschluss: Deckungssumme erhöhen, Tätigkeiten nachmelden, Selbstbehalt ändern, oft beim bestehenden Versicherer.
- Wechsel nur, wenn er sich rechnet: bessere Bedingungen, günstigere Prämie oder beides. Sonst raten wir ab.
Kunde werden, ohne einen Vertrag anzufassen
Viele denken, Maklerwechsel heißt Vertragswechsel. Tut es nicht. Als Versicherungsmakler sind wir selbst Freiberufler, und wir können bestehende Verträge für Ihren Betrieb in unsere Betreuung übernehmen. Egal ob Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht, Elektronik, Cyber, egal bei welcher Gesellschaft. Sie unterschreiben ein Maklermandat, und ab dann sind wir Ihr Ansprechpartner. Der Vertrag bleibt, der Versicherer bleibt, die Prämie bleibt.
Was danach passiert, hat drei mögliche Ausgänge, und der Wechsel ist nur einer davon.
Neu einstellen
Wir klären den aktuellen Bedarf und konfigurieren den bestehenden Vertrag passend: Summen, Tätigkeiten, Mitarbeiter, Selbstbehalt, Bausteine. Oft ist der Vertrag im Kern in Ordnung und nur falsch eingestellt.
Update beim selben Anbieter
Gerade bei Tarifen, die älter als sechs Jahre sind, lässt sich beim eigenen Versicherer häufig eine Verbesserung erreichen: bessere Bedingungen, niedrigerer Beitrag, manchmal beides. Ohne Gesellschaftswechsel.
Wechsel
Nur, wenn er sich rechnet. Wir prüfen ihn parallel zu den anderen beiden Wegen, damit Sie sehen, was Ihr aktueller Versicherer bietet und was der Markt dagegenhält.
Diese drei Wege prüfen wir nebeneinander, nicht nacheinander. Sie sehen am Ende, was Ihr bestehender Vertrag hergibt, was ein Update daraus machen würde und was der Markt bietet. Dann entscheiden Sie. Anbieterunabhängig, ohne Mehrkosten für Sie.
Alle Verträge in einer App: Simplr
Policen, Beiträge, Schadenmeldung, Deckungsbestätigung für Ihren Auftraggeber: TÜV-zertifiziert, kostenfrei für unsere Kunden. Auch Verträge, die nicht über uns laufen, können Sie dort hinterlegen und verwalten lassen.
Mehr zum Simplr-Kundencenter · Bestehende Verträge übernehmen lassen
Hinweis: Verträge bei HUK, HUK24, Debeka, LVM, Cosmos Direkt und WGV können wir nicht betreuen. Diese Gesellschaften arbeiten nicht mit Maklern zusammen.

Spezialisten reden am liebsten mit Spezialisten
Ihre Kunden vertrauen darauf, dass Sie den Stack kennen, die Architektur sauber aufsetzen und Fehler finden, bevor sie teuer werden. Dasselbe erwarten Sie zu Recht von uns bei Versicherungen. Seit 1983 in Karlsruhe, Gewerbe seit über 20 Jahren, mit zweitem Standort in Landau. Beratung bundesweit per Video, Sie sehen dabei unseren Bildschirm.
Vier Schritte bis zum passenden Angebot
- AnfrageFormular oder Anruf. Sie schildern kurz Tätigkeit, Umsatz, Mitarbeiter, Auslandsbezug. Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.
- RisikoanalyseWir klären Tätigkeitsschwerpunkte, Subunternehmer, Anforderungen Ihrer Auftraggeber. Online, Sie sehen unseren Bildschirm.
- AngeboteMindestens drei Angebote, die Unterschiede in den Bedingungen markiert. Sie entscheiden, ohne Abschlussdruck.
- BetreuungAntrag, Police, Deckungsbestätigung, Simplr-App. Später: Anpassungen, Schadenfall, jährlicher Check.
Kundenstimmen von Freelancern und Betrieben
Angebot für Ihre IT-Haftpflicht anfragen
Was wir brauchen: Ihre Tätigkeitsschwerpunkte, ungefähren Jahresumsatz, Zahl der Mitarbeiter oder Subunternehmer und, falls vorhanden, Ihre bisherige Police. Daraus machen wir mindestens drei Angebote mit markierten Unterschieden. Unverbindlich, ohne Abschlussdruck.
Kurzanfrage mit Rückruf
Sie schreiben uns in zwei Sätzen, worum es geht. Wir melden uns und klären den Rest im Gespräch.
- Dauert unter zwei Minuten
- Gut, wenn Sie erst einmal sortieren wollen
- Rückruf oder E-Mail, wie Sie mögen
Vollständige Erfassung
Damit wir Ihnen schneller und besser weiterhelfen können: Unser Erfassungsbogen fragt Tätigkeiten, Auftraggeber, Umsatz, Subunternehmer, Vorschäden und Ihre Wunschdeckung ab. Danach können wir sofort bei mehreren Gesellschaften anfragen, ohne Zwischenschleife.
- Ihre Betriebsdaten in einem Durchgang
- Wir rechnen direkt, statt erst nachzufragen
- Auf Wunsch bis zum Abschluss durchgängig
Planen Sie rund 15 Minuten ein. Halten Sie Umsatzzahlen und, falls vorhanden, Ihre bestehende Police bereit.
Lieber sprechen? 0721 358 369 (Mo–Fr) oder anfrage@fair-ka.de. Beratung vor Ort in Karlsruhe und in unserer Niederlassung in Landau, per Video oder Telefon bundesweit. Weitere Wege finden Sie auf unserer Kontaktseite.
Häufige Fragen zur IT-Haftpflicht
Nein. Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden sowie die daraus folgenden Vermögensschäden. Der typische IT-Schaden ist aber ein reiner Vermögensschaden: Datenverlust, Umsatzausfall, verpasste Deadline. Dafür braucht es die Vermögensschadenhaftpflicht. Eine IT-Haftpflicht kombiniert beide Bausteine in einer Police. Prüfen Sie in Ihrem Vertrag, ob echte Vermögensschäden versichert sind oder nur ein kleines Sublimit.
Gesetzlich nicht. IT-Berufe sind keine Kammerberufe, es gibt keine vorgeschriebene Mindestsumme. Faktisch ist sie trotzdem Pflicht, weil viele Auftraggeber vor Projektstart eine Deckungsbestätigung verlangen, oft mit Vorgaben zur Deckungssumme im Rahmenvertrag. Ohne Nachweis kein Auftrag. Und ohne Police haften Sie als Einzelunternehmer mit Ihrem Privatvermögen.
Die IT-Haftpflicht zahlt, wenn andere durch Ihre Arbeit einen Schaden erleiden, zum Beispiel der Kunde nach einem fehlerhaften Update. Die Cyberversicherung zahlt, wenn Sie selbst angegriffen werden: Ransomware auf Ihren Rechnern, Forensik, Wiederherstellung, eigene Betriebsunterbrechung. Beides zusammen ergibt den vollständigen Schutz, keins ersetzt das andere.
Das richtet sich nach Ihrem Schadenpotenzial und den Vorgaben Ihrer Auftraggeber. In Rahmenverträgen sehen wir regelmäßig Anforderungen zwischen einer und fünf Millionen Euro. Wer Systeme betreibt, an denen der Umsatz des Kunden hängt, sollte eher höher ansetzen. Höhere Summen kosten oft nur wenige Euro mehr im Jahr. Wir rechnen Ihnen die Stufen nebeneinander vor.
Portalrechner zeigen für einen Freelancer mit 25.000 Euro Jahresumsatz Beiträge zwischen etwa 12,50 und 88,50 Euro im Monat. Die Spanne entsteht durch Deckungssumme, Selbstbehalt, Tätigkeiten und Bedingungsqualität. In unseren Angeboten liegen Solo-Freelancer typischerweise im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich pro Jahr. Konkret wird es mit Ihren Zahlen, innerhalb eines Werktags.
Nicht automatisch. Katalogtarife verlangen oft eine Nachmeldung, manche schließen die Vergabe an Dritte aus. Gute Tarife mit offener Deckung versichern die Vergabe an Subunternehmer mit und regeln auch den Fall, dass Sie selbst als Subunternehmer vom Auftraggeber in Regress genommen werden. Nennen Sie uns im Erstgespräch, wie Ihre Projektketten aussehen.
Nur wenn USA und Kanada ausdrücklich im Vertrag eingeschlossen sind. Viele Standardtarife schließen Nordamerika aus oder deckeln die Leistung, weil dort höhere Schadenersatzsummen üblich sind. Wer SaaS anbietet, Server in den USA betreibt oder für US-Konzerne entwickelt, braucht den Einschluss. Das ist ein Punkt, den wir bei jedem IT-Betrieb im Erstgespräch abfragen.
Ja. Wir übernehmen bestehende Verträge per Maklermandat ohne Mehrkosten, die Prämie bleibt gleich. Dann prüfen wir Deckungssumme, versicherte Tätigkeiten, Subunternehmer, Auslandsdeckung und Umsatzangabe. Vieles lässt sich beim bestehenden Versicherer anpassen, etwa die Summe erhöhen oder neue Tätigkeiten nachmelden. Einen Wechsel empfehlen wir nur, wenn er bessere Bedingungen oder eine günstigere Prämie bringt.
Bei bestehenden Kunden meist am selben Tag: Sie laden die Bestätigung aus der Simplr-App oder schreiben uns kurz, wir schicken sie mit den geforderten Angaben zur Deckungssumme. Bei Neuabschluss hängt es vom Versicherer ab, in der Regel liegt die Police innerhalb weniger Tage nach Antrag vor. Wenn ein Projektstart drängt, sagen Sie es uns, dann priorisieren wir.
Werkstudenten und Praktikanten arbeiten weisungsgebunden und sind in der Regel mitversichert. Freelancer und Subunternehmer arbeiten auf eigene Rechnung und brauchen eine eigene Police. Holen Sie sich die Deckungsbestätigung, bevor der Vertrag steht, sonst haften Sie gegenüber Ihrem Kunden allein. Verletzt sich ein Praktikant im Büro, ist das kein Haftpflichtfall, sondern eine Frage für Ihre Lohnbuchhaltung.
Nein. Für Schäden am privaten Fahrzeug, das dienstlich genutzt wird, gibt es die Dienstreisekasko. Ohne sie kann der Mitarbeiter Regress bei Ihnen nehmen. Der Beitrag ist gering, der Ärger ohne sie erfahrungsgemäß nicht.
Ja. Über ein Maklermandat übernehmen wir bestehende Verträge in die Betreuung, unabhängig von der Sparte und der Gesellschaft. Der Vertrag bleibt, der Versicherer bleibt, die Prämie bleibt, wir werden Ihr Ansprechpartner. Danach prüfen wir drei Wege parallel: den Vertrag passend neu einstellen, ein Update beim selben Anbieter erreichen oder wechseln. Der Service ist anbieterunabhängig und für Sie ohne Mehrkosten.
Gerade dann. Bedingungswerke entwickeln sich weiter, und viele Versicherer bieten für ältere Tarife ein Update im eigenen Haus an: bessere Bedingungen, oft ein niedrigerer Beitrag, manchmal beides. Das geht ohne Gesellschaftswechsel. Wir prüfen das parallel zum Marktvergleich, damit Sie beide Optionen nebeneinander sehen.
Bernd Krause – Geschäftsführer, Versicherungsmakler, Autor von „Der Finanzplaner für Akademiker". Führt den Fairsicherungsladen seit 2018 in zweiter Generation. Über 200 Erklärvideos auf YouTube, Focus Top 300 Versicherungsmakler.
„Wir sorgen dafür, dass kluge Menschen keine dummen Versicherungen abschließen. Diese Ehrlichkeit ist #besserberaten."
Mehr über Bernd Krause · Über den Fairsicherungsladen · YouTube-Kanal
Lieber erst lesen?
Für alle, die sich lieber selbst einlesen, bevor sie jemanden anrufen.
Alle Ratgeber finden Sie in unserer Ratgeber-Übersicht. Wenn danach Fragen offen sind, rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Unverbindlich und ohne Abschlussdruck.
Wofür wir stehen, in vier Minuten
Wenn Sie wissen wollen, mit wem Sie es zu tun bekommen, bevor Sie anrufen: In diesem Video erklärt Bernd Krause, warum unsere Berater Festgehalt bekommen und was das für Ihre Beratung bedeutet.
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Ihre IT-Haftpflicht: beide Bausteine, offene Deckung, jemand an Ihrer Seite
Drei Angebote mit markierten Unterschieden, innerhalb eines Werktags. Sie entscheiden, ohne Abschlussdruck.
Angebot anfragen →Der Fairsicherungsladen GmbH · Waldstr. 65 · 76133 Karlsruhe · 0721 358 369 · anfrage@fair-ka.de · #besserberaten · Seit 1983
