⏲ Wenn der Umsatz stoppt und die Kosten bleiben

Praxisausfallversicherung und Betriebsunterbrechung: wer Ihre Fixkosten zahlt, wenn nichts mehr geht

Ein Wasserschaden schließt die Praxis für sechs Wochen. Oder Sie brechen sich die Hand. Der Sachschaden ist versichert, der Umsatzausfall meistens nicht. Wir bauen die zweite Hälfte des Schutzes, die in den meisten Verträgen fehlt. Berater auf Festgehalt, Prämie wie beim Versicherer direkt.

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Was ist eine Praxisausfallversicherung? Die Praxisausfallversicherung ersetzt die laufenden Kosten einer Praxis, wenn der Inhaber durch Krankheit, Unfall oder eine behördliche Anordnung ausfällt und deshalb nicht behandelt werden kann. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt dieselbe Aufgabe nach einem Sachschaden, also nach Brand, Wasser, Sturm oder Einbruch. Beide zahlen keine Reparatur, sondern Miete, Gehälter, Leasingraten und entgangenen Gewinn.

Die Rechnung, die keiner aufmacht

Ein Rohrbruch über der Praxis. Wasser läuft durch die Decke, über Nacht, unbemerkt. Am Montag stehen Sie in zwei Zentimetern Wasser, der Trocknungsdienst kommt, der Gutachter kommt, und jemand sagt Ihnen, dass Estrich raus muss. Die Inhaltsversicherung reguliert die Einrichtung. Sehr gut. Nur behandelt niemand mehr in diesen Räumen, und zwar für sechs Wochen.

Jetzt kommt die Frage, die im ersten Schreck untergeht. Wovon zahlen Sie in diesen sechs Wochen die Löhne Ihrer Mitarbeiter, die Miete, die Leasingraten für die Geräte, die Praxissoftware, die Versicherungen, die Tilgung des Praxisdarlehens und Ihren eigenen Lebensunterhalt?

Rechenbeispiel: sechs Wochen ohne Umsatz

Beispiel: Eine Praxis hat monatliche Fixkosten von 28.000 Euro. Personal, Miete, Leasing, Software, Beiträge, Tilgung. Der Wasserschaden legt den Betrieb sechs Wochen lahm, das sind rund 42.000 Euro, die abfließen, während auf der Einnahmenseite nichts hereinkommt. Dazu kommt der entgangene Gewinn, also das, was Sie selbst zum Leben entnehmen. Die Sachversicherung zahlt davon keinen Cent, weil sie Sachen ersetzt und keine Zeit.

Genau diese Lücke schließt die Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie ersetzt fortlaufende, umsatzunabhängige Kosten und den entgangenen Betriebsgewinn für die Dauer des Stillstands. Sie ist der zweite Teil der Praxisinhalts- und Elektronikversicherung, und in vielen Verträgen, die wir zur Prüfung bekommen, ist sie schlicht nicht drin.

Ein Sachschaden kostet Sie zweimal Geld. Einmal für die Sache. Und einmal für die Zeit.

Zwei Auslöser, zwei völlig verschiedene Policen

Hier liegt der häufigste Denkfehler in dieser Sparte, und er kostet Menschen regelmäßig richtig Geld. Es gibt zwei Gründe, warum eine Praxis stillsteht, und für jeden gibt es eine eigene Versicherung. Wer das durcheinanderbringt, hält sich für abgesichert und ist es nicht.

Auslöser 1: Der Raum ist kaputt

Brand, Löschwasser, Leitungswasser, Sturm, Einbruch, Vandalismus. Die Räume sind unbenutzbar, die Geräte zerstört, die Sanierung dauert. Zuständig ist die Betriebsunterbrechungsversicherung. Voraussetzung ist immer ein versicherter Sachschaden. Ohne Sachschaden kein Leistungsfall.

Auslöser 2: Der Behandler fällt aus

Krankheit, Unfall, Quarantäne, behördliches Tätigkeitsverbot. Die Praxis ist unversehrt, aber der Einzige, der dort Leistungen erbringen darf, liegt flach. Zuständig ist die Praxisausfallversicherung. Sie zahlt Fixkosten und in guten Tarifen auch die Kosten einer Vertretung.

Ein Produktionsbetrieb läuft ein paar Wochen ohne den Chef weiter. Eine Praxis nicht. Sie sind der persönliche Leistungserbringer, Sie sind die Einnahmequelle, und wenn Sie ausfallen, wird geschlossen oder vertreten. Deshalb gibt es diese Police überhaupt, und deshalb ist sie für Einzelpraxen und kleine Gemeinschaftspraxen wichtiger als für jedes andere Unternehmen dieser Größe.

Ein Vertrag für beides

Viele Anbieter fassen Sachgefahren und Personenausfall in einer Praxis- oder Betriebsausfallversicherung zusammen. Das ist bequem und meist günstiger als zwei Verträge. Prüfen Sie trotzdem, welcher Teil welche Summe und welche Haftzeit hat, denn oft ist der Personenteil deutlich knapper bemessen als der Sachteil. Die Beiträge sind übrigens Betriebsausgaben, weil die Police betriebliche Kosten absichert.

Haftzeit: warum zwölf Monate der Standard sind

Die Haftzeit ist der Zeitraum, für den der Versicherer nach dem Schaden zahlt. Üblich sind zwölf Monate ab Eintritt des Sachschadens. Längere Haftzeiten von 18, 24 oder 36 Monaten lassen sich vereinbaren, und in bestimmten Konstellationen halten wir das für zwingend.

Warum? Weil die Wiederherstellung selten am Handwerker scheitert. Sie scheitert an Genehmigungen, an Lieferzeiten für Spezialgeräte, an einem Vermieter, der sich mit seinem Gebäudeversicherer streitet, oder an einem Sachverständigenverfahren, das sich zieht. Wer eine Praxis mit aufwendigem Innenausbau und langen Gerätelieferzeiten betreibt, sollte über zwölf Monate hinausgehen.

Und noch ein Punkt, der in der Beratung oft für Stirnrunzeln sorgt: Die Haftzeit endet nicht, wenn die Praxis wieder öffnet. Sie endet, wenn der Betrieb wieder auf dem alten Stand ist. Patienten, die während der Schließung zum Kollegen gewechselt sind, kommen nicht alle am Tag der Wiedereröffnung zurück. Gute Bedingungen berücksichtigen diesen Wiederanlauf ausdrücklich.

Wie hoch sind Ihre monatlichen Fixkosten wirklich? Wir rechnen sie mit Ihnen durch und leiten daraus Versicherungssumme und Haftzeit ab. Danach wissen Sie, worüber wir reden.

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Kleine, mittlere und große Betriebsunterbrechung

Die Sparte kennt drei Bauformen. Der Unterschied klingt technisch, entscheidet aber darüber, ob Ihre Summe im Ernstfall passt oder ob Sie draufzahlen.

VarianteWie die Summe entstehtPasst fürDer Haken
Kleine BU (KBU)Versicherungssumme entspricht der Summe der InhaltsversicherungKleine Büros und Praxen mit überschaubarem UmsatzUmsatz und Inventarwert haben nichts miteinander zu tun. Wächst der Umsatz, wächst die Deckung nicht mit.
Mittlere BU (MBU)Summe wird eigenständig aus Umsatz und Fixkosten ermitteltPraxen, Kanzleien und Betriebe mit relevantem PersonalbestandDie saubere Lösung. Auch ohne eigene Inhaltsversicherung abschließbar.
Große BU (GBU)Individuelle Kalkulation mit DeckungsbeitragsrechnungGrößere und industrielle BetriebeAufwendig in der Ermittlung, für eine Praxis in aller Regel überdimensioniert.

Unsere Haltung dazu ist deutlich. Die kleine Betriebsunterbrechung ist besser als nichts, aber sie ist eine Verlegenheitslösung. Sie koppelt Ihren Umsatzschutz an den Wert Ihrer Möbel, und das ergibt inhaltlich keinen Sinn. Wenn Sie Personal beschäftigen, empfehlen wir die mittlere Variante mit eigener Summenermittlung. Der Aufpreis ist in vielen Fällen kleiner, als die Kunden erwarten.

Die Summe wandert mit dem Umsatz

Die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechung wird aus dem Jahresumsatz abgeleitet. Steigt Ihr Umsatz, muss sie mitwachsen, sonst passiert dasselbe wie bei der Inhaltsversicherung: anteilige Kürzung im Schadenfall. Wir prüfen das im jährlichen Check, ohne dass Sie daran denken müssen.

Wenn das Gesundheitsamt zumacht

Es braucht keinen Brand, um eine Praxis zu schließen. Ein Verdacht genügt. Wird bei einem Mitarbeiter oder Patienten eine meldepflichtige Infektion vermutet, kann die Behörde die Praxis vorübergehend dichtmachen. Der Raum ist heil, die Geräte laufen, es darf nur niemand hinein.

Dafür gibt es die Betriebsschließungsversicherung, die sich als Baustein an den Praxisschutz anhängen lässt. Sie leistet in der Regel:

  • Schließungsschaden: entgangener Gewinn, fortlaufende Kosten und die Kosten der Wiedereröffnung, meist als dokumentierte Tagesentschädigung für eine vereinbarte Dauer, üblich sind 30 oder 60 Tage.
  • Warenschäden: behördlich angeordnete Vernichtung oder Entseuchung von erregerverdächtigen Waren und Vorräten.
  • Desinfektionskosten, sofern sie behördlich angeordnet oder gesetzlich vorgeschrieben sind.
  • Lohnkosten für Beschäftigte, denen wegen Ansteckungsverdacht oder Infektion die Tätigkeit untersagt wird.
  • Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen, die die Behörde anordnet.

Ehrlich gesagt: Dieser Baustein hat in den vergangenen Jahren viel Vertrauen verloren, weil die Bedingungswerke sehr unterschiedlich formuliert sind und sich am Katalog der jeweils genannten Erreger entscheiden. Wir lesen deshalb genau hin, welche Krankheiten und Erreger ein Tarif nennt und ob er auf eine feste Liste oder auf das jeweils geltende Recht verweist. Wer diesen Baustein kauft, ohne das gelesen zu haben, kauft ein Gefühl.

Was die Beratung an Ihrem Beitrag ändert

Die Prämie über uns ist dieselbe wie bei einem Portal oder direkt beim Versicherer. In jedem Tarif ist die Vermittlungscourtage bereits eingerechnet. Wer direkt abschließt, verschenkt sie an den Versicherer, der sie als Gewinn verbucht. Über uns bekommen Sie dafür jemanden, der die Bedingungen liest, mehrere Gesellschaften anfragt und im Leistungsfall die Korrespondenz übernimmt.

Gerade bei Ausfall- und Unterbrechungsdeckungen ist das mehr wert als anderswo, weil hier fast alles Verhandlungssache ist. Über unsere Einkaufsgemeinschaft VEMA haben wir Zugang zu Deckungskonzepten, die es weder beim Versicherer direkt noch über den Berufsverband gibt: verlängerte Haftzeiten ohne saftigen Zuschlag, Wiederanlaufkosten nach der Wiedereröffnung, Vertretungskosten in realistischer Höhe, kürzere Karenzzeiten beim Personenausfall. Häufig zur gleichen Prämie wie der Standardtarif. Sie bekommen bei uns also Angebote, die es online nicht gibt.

Die Prämie ist überall gleich. Der Unterschied ist, wer danach für Sie arbeitet.

Praxisausfall, Krankentagegeld oder Berufsunfähigkeit? Drei Policen, drei Aufgaben

Diese Frage stellen uns Selbstständige häufiger als jede andere in diesem Bereich, und die Antwort lohnt sich, weil hier viel doppelt versichert und gleichzeitig viel vergessen wird. Die drei Verträge schließen sich nicht aus. Sie sitzen auf verschiedenen Zeitachsen und zahlen an verschiedene Adressaten.

 PraxisausfallKrankentagegeldBerufsunfähigkeit
Was wird ersetztBetriebliche Fixkosten und VertretungskostenIhr privates NettoeinkommenEine vereinbarte Monatsrente
Wann greift esAb Ende der Karenzzeit, oft nach wenigen TagenAb dem vereinbarten KarenztagAb sechs Monaten voraussichtlicher Dauer, meist ab 50 Prozent
Wie langeFür die vereinbarte HaftzeitBis zur Genesung oder bis zur BerufsunfähigkeitBis zum Ende der Vertragslaufzeit
SteuerlichBetriebsausgabe, Leistung ist BetriebseinnahmeBeiträge als Vorsorgeaufwand, Leistung steuerfreiJe nach Vertragsart unterschiedlich
ZweckDie Praxis am Leben haltenDie Miete zu Hause bezahlenDas Berufsleben absichern, wenn es endet

Ein typischer Fall aus der Beratung: Ein Praxisinhaber bricht sich beim Skifahren das Handgelenk und fällt zehn Wochen aus. Der Praxisausfall zahlt Miete, Gehälter und die Vertretung, damit die Praxis geöffnet bleibt und die Patienten nicht abwandern. Das Krankentagegeld ersetzt parallel das, was er privat entnommen hätte. Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler bleibt außen vor, weil nach zehn Wochen alles wieder gut ist. Wäre die Hand dauerhaft geschädigt, würden die ersten beiden auslaufen und die dritte einspringen.

Für Ärzte und Zahnärzte gibt es beim Krankentagegeld einen eigenen Weg: den Krankentagegeld-Sondertarif für Ärzte und Zahnärzte. Und wer als Mediziner über die Berufsunfähigkeit nachdenkt, findet die berufsspezifischen Punkte in unserem Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte, inklusive der Infektionsklausel, die bei einem Tätigkeitsverbot schon leistet, bevor eine Erkrankung überhaupt ausgebrochen ist.

Der Praxisausfall rettet die Praxis. Das Krankentagegeld rettet Ihren Haushalt. Verwechseln Sie die beiden nicht.

Karenzzeit: der Preishebel, den kaum jemand nutzt

Die Karenzzeit ist die Zeitspanne zwischen dem Ausfall und dem Beginn der Leistung. Bei der Praxisausfallversicherung sind wenige Tage üblich, bei der Betriebsunterbrechung oft eine feste Zahl von Stunden oder Tagen. Wer hier bewusst entscheidet, spart spürbar Prämie.

Unsere Faustregel: Was Sie aus der Portokasse locker überbrücken, muss nicht versichert sein. Eine Praxis mit solider Liquidität hält drei Tage Ausfall aus, ohne dass jemand nervös wird. Diese drei Tage als Karenz zu wählen senkt den Beitrag deutlich stärker, als die meisten vermuten. Umgekehrt ist eine lange Karenz falsch, wenn ein Praxisdarlehen bedient wird und das Konto ohnehin auf Kante genäht ist.

Rechnen statt raten

Beispiel: Bei 28.000 Euro Fixkosten im Monat kostet Sie jeder Ausfalltag rund 930 Euro. Bei drei Tagen Karenz tragen Sie also etwa 2.800 Euro selbst, bei zehn Tagen schon 9.300 Euro. Diese beiden Zahlen legen wir Ihnen neben die jeweilige Prämie, und dann entscheiden Sie. Nicht nach Gefühl, sondern nach Ihrer Liquidität.

Klauseln, über die kein Rechner spricht

Auch hier gilt: Zwei Angebote sehen gleich aus, bis man die Bedingungen liest. Das sind die Zeilen, an denen wir bei Ausfall- und Unterbrechungsdeckungen zuerst hängen bleiben.

LeistungsmerkmalStandardtarif / Portal-BasisWorauf wir achten
VersicherungssummeGekoppelt an die Inhaltssumme (kleine BU)Eigenständig aus Umsatz und Fixkosten ermittelt
HaftzeitZwölf Monate, ohne Prüfung der WiederbeschaffungszeitPassend zur Lieferzeit der Geräte, bei Bedarf 18 bis 36 Monate
Personenausfall des InhabersNicht enthalten, nur SachgefahrenKrankheit, Unfall und behördliches Tätigkeitsverbot eingeschlossen
VertretungskostenNicht erwähnt oder kleines SublimitKosten einer Praxisvertretung in realistischer Höhe
Wiederanlauf nach ÖffnungLeistung endet mit der WiedereröffnungLeistung bis zur Rückkehr auf das alte Umsatzniveau
Behördliche SchließungAusgeschlossenBaustein Betriebsschließung mit klar benanntem Umfang
Ausfall durch Gebäudeschaden des VermietersNur bei Schaden an eigenen SachenAuch wenn der Sachschaden am Gebäude Dritter entsteht
RückwirkungsschädenNicht versichertAusfall durch Schaden bei Zulieferern oder Abrechnungsstellen einschließbar
KarenzzeitVoreingestellt, ohne Bezug zur LiquiditätBewusst gewählt, gegen die Prämie gerechnet
Anpassung der SummeBleibt, bis jemand nachfragtJährlicher Check gegen den aktuellen Umsatz

Warum steht hier kein Rechner? Weil die Versicherungssumme aus Ihrer Buchhaltung kommt und nicht aus einem Dropdown. Fixkosten, Umsatzentwicklung, Personalstruktur, Lieferzeiten Ihrer Geräte und Ihre Liquidität bestimmen Summe, Haftzeit und Karenz. Beim Onlineabschluss bestätigen Sie in der Regel, dass Sie nicht beraten wurden. Bei einer Police, die im Ernstfall Ihre Existenz trägt, halten wir das für die falsche Reihenfolge. Unsere Beratungsrechner kennen mehr Tarife und mehr Sonderrisiken als jedes öffentliche Portal.

Haftung, Betrieb, Person: drei Ebenen, drei Werkzeuge

Ein Werkzeug hat einen Zweck. Der Schraubendreher ersetzt die Zange nicht, und die Zange nicht den Hammer. Bei Versicherungen ist es genauso, und die Ausfalldeckung sitzt genau in der Mitte.

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1. Ihre Haftung

Was Sie anderen antun. Für Praxen die Arzthaftpflichtversicherung, für Kanzleien die Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte und Steuerberater, für Planungsbüros die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure. Der Überblick steht im Ratgeber Berufshaftpflichtversicherung.

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2. Ihr Betrieb

Die Sachwerte über Inhalt und Elektronik, die Zeit über die Ausfall- und Unterbrechungsdeckung dieser Seite, die Daten über eine Cyber-Versicherung. Übrigens: Auch ein Hackerangriff kann den Betrieb tagelang stoppen, und diese Unterbrechung gehört in die Cyber-Police, nicht in die Sachversicherung.

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3. Sie selbst

Fällt die Person dauerhaft aus, hilft keine Betriebspolice. Dafür stehen die BU für Freiberufler, das Krankentagegeld und die private Krankenversicherung für Selbstständige. Wer neu gründet, sortiert die Reihenfolge mit unserem Leitfaden zur Praxisgründung.

Sie haben schon eine Ausfalldeckung? Dann prüfen wir sie, bevor wir über einen Wechsel reden.

In neun von zehn Verträgen, die wir zur Prüfung bekommen, steht irgendeine Form von Betriebsunterbrechung drin. Die Frage ist nur, welche. Meist ist es die kleine Variante, gekoppelt an die Inhaltssumme, und der Personenausfall fehlt komplett. Per Maklermandat übernehmen wir den Vertrag ohne Mehrkosten, die Prämie bleibt gleich, nur der Ansprechpartner wechselt. Dann lesen wir nach: Wie hoch ist die Summe, wie lang die Haftzeit, ist der Inhaber mitversichert, und passt der Umsatz von damals noch zu heute?

  • Übernahme ohne Mehrkosten: Ihr Vertrag bleibt, Ihre Prämie bleibt, wir werden Ihr Ansprechpartner.
  • Bedingungs-Check: Wir lesen das Kleingedruckte und zeigen Ihnen, was fehlt, oder dass alles passt.
  • Anpassung statt Neuabschluss: Summe an den Umsatz anpassen, Haftzeit verlängern, Personenausfall ergänzen, oft beim bestehenden Versicherer.
  • Wechsel nur, wenn er sich rechnet: bessere Bedingungen, günstigere Prämie oder beides. Sonst raten wir ab.

Kunde werden, ohne zu wechseln

Bevor über eine neue Police geredet wird: Sie müssen nichts kündigen, um bei uns Kunde zu sein. Als Versicherungsmakler sind wir selbst Freiberufler, und wir können bestehende Verträge für Ihre Praxis in unsere Betreuung übernehmen. Egal ob Praxisausfall, Betriebsunterbrechung, Inhalt, Haftpflicht, egal bei welcher Gesellschaft. Sie unterschreiben ein Maklermandat, und ab dann sind wir Ihr Ansprechpartner. Der Vertrag bleibt, der Versicherer bleibt, die Prämie bleibt.

Was danach passiert, hat drei mögliche Ausgänge, und der Wechsel ist nur einer davon.

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Neu einstellen

Wir klären den aktuellen Bedarf und konfigurieren den bestehenden Vertrag passend: Summen, Tätigkeiten, Mitarbeiter, Selbstbehalt, Bausteine. Oft ist der Vertrag im Kern in Ordnung und nur falsch eingestellt.

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Update beim selben Anbieter

Gerade bei Tarifen, die älter als sechs Jahre sind, lässt sich beim eigenen Versicherer häufig eine Verbesserung erreichen: bessere Bedingungen, niedrigerer Beitrag, manchmal beides. Ohne Gesellschaftswechsel.

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Wechsel

Nur, wenn er sich rechnet. Wir prüfen ihn parallel zu den anderen beiden Wegen, damit Sie sehen, was Ihr aktueller Versicherer bietet und was der Markt dagegenhält.

Diese drei Wege prüfen wir nebeneinander, nicht nacheinander. Sie sehen am Ende, was Ihr bestehender Vertrag hergibt, was ein Update daraus machen würde und was der Markt bietet. Dann entscheiden Sie. Anbieterunabhängig, ohne Mehrkosten für Sie.

Ein alter Vertrag ist nicht automatisch schlecht. Er ist meistens nur nie wieder angefasst worden.

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Das sagen Kunden, die einen Schaden hinter sich haben

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P.L. · Offenburg · Begleitung im Schadenfall
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Häufige Fragen zur Praxisausfall- und Betriebsunterbrechungsversicherung

Was ist der Unterschied zwischen Praxisausfall und Betriebsunterbrechung?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung setzt einen Sachschaden voraus, etwa Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch. Die Praxisausfallversicherung greift, wenn der Inhaber selbst ausfällt, also bei Krankheit, Unfall oder einem behördlichen Tätigkeitsverbot. Beide ersetzen laufende Kosten und entgangenen Gewinn, aber sie werden von völlig verschiedenen Ereignissen ausgelöst. Viele Anbieter kombinieren beides in einem Vertrag.

Was zahlt die Praxisausfallversicherung genau?

Sie übernimmt die fortlaufenden Betriebskosten, solange die Praxis nicht arbeiten kann: Personalkosten, Miete, Leasingraten, Beiträge, Energie, Praxissoftware und in guten Tarifen auch die Kosten einer Vertretung. Nicht ersetzt werden Ihre privaten Ausgaben, dafür ist das Krankentagegeld zuständig. Gezahlt wird nach Ablauf der Karenzzeit bis zum Ende der vereinbarten Haftzeit.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Grundlage ist der Jahresumsatz beziehungsweise die Summe aus fortlaufenden Fixkosten und kalkuliertem Gewinn. Bei der kleinen Betriebsunterbrechung wird sie einfach von der Inhaltsversicherung übernommen, was in vielen Fällen zu niedrig ausfällt. Wir empfehlen die eigenständige Ermittlung und eine jährliche Prüfung, weil eine zu niedrige Summe im Schadenfall anteilig gekürzt wird.

Wie lange zahlt die Versicherung? Was bedeutet Haftzeit?

Die Haftzeit ist der maximale Leistungszeitraum ab dem Schadeneintritt. Üblich sind zwölf Monate, längere Haftzeiten von 18, 24 oder 36 Monaten lassen sich vereinbaren. Sinnvoll ist eine längere Haftzeit dann, wenn die Wiederherstellung dauert, etwa wegen Genehmigungen, aufwendigem Innenausbau oder langen Lieferzeiten für Spezialgeräte. Gute Bedingungen zahlen auch für die Wiederanlaufphase nach der Öffnung.

Ersetzt die Praxisausfallversicherung ein Krankentagegeld?

Nein, sie ergänzt es. Die Praxisausfallversicherung hält den Betrieb am Leben und zahlt betriebliche Kosten, das Krankentagegeld ersetzt Ihr privates Einkommen. Wer nur eines von beiden hat, deckt die halbe Wahrheit ab. Steuerlich sind die Beiträge zur Praxisausfallversicherung Betriebsausgaben, die Leistung ist dann Betriebseinnahme. Diese Frage sollten Sie mit Ihrem Steuerberater durchgehen.

Zahlt die Versicherung, wenn das Gesundheitsamt die Praxis schließt?

Nur mit dem Baustein Betriebsschließung. Er leistet eine dokumentierte Tagesentschädigung für eine vereinbarte Dauer, üblich sind 30 oder 60 Tage, außerdem Warenschäden, angeordnete Desinfektion und Lohnkosten für Beschäftigte mit Tätigkeitsverbot. Entscheidend ist, welche Erreger und Krankheiten der jeweilige Tarif nennt. Genau diesen Katalog lesen wir vor dem Abschluss mit Ihnen durch.

Was kostet eine Praxisausfallversicherung?

Der Beitrag hängt an der Versicherungssumme, der Haftzeit, der Karenzzeit, Ihrer Tätigkeit und Ihrem Alter, denn beim Personenausfall spielt das Gesundheitsrisiko mit hinein. Eine Pauschalzahl wäre geraten. Was wir sagen können: Die Karenzzeit ist der stärkste Preishebel, und eine kluge Wahl an dieser Stelle spart oft mehr als der Wechsel des Anbieters. Wir rechnen Ihnen beide Varianten nebeneinander.

Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

Beim Personenausfall in der Regel ja, denn der Versicherer trägt das Risiko Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Vorerkrankungen können zu Ausschlüssen, Zuschlägen oder einer Ablehnung führen. Deshalb klären wir kritische Punkte vorab über eine anonyme Risikovoranfrage, bevor irgendwo Ihr Name steht. Wie das funktioniert, erklären wir bei der anonymen Risikovoranfrage.

Bin ich als Kanzlei oder Planungsbüro auch betroffen?

Ja, die Logik ist dieselbe. Auch eine Kanzlei ohne Räume arbeitet nicht, und in einer kleinen Sozietät hängt der Umsatz an wenigen Köpfen. Für Büros heißt das Produkt Betriebsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung, der Personenausfall lässt sich ebenfalls einschließen. Wichtig sind hier vor allem Rückwirkungsschäden, etwa wenn ein Dienstleister oder ein Rechenzentrum ausfällt.

Kann ich meinen bestehenden Vertrag von Ihnen prüfen lassen?

Ja. Per Maklermandat übernehmen wir ihn ohne Mehrkosten, die Prämie bleibt gleich. Danach prüfen wir Versicherungssumme, Haftzeit, Karenzzeit, den Einschluss des Personenausfalls und die Bausteine für Vertretung und behördliche Schließung. Ein Wechsel kommt nur infrage, wenn er sich in Bedingungen oder Prämie rechnet. Nicht betreuen können wir Verträge bei HUK, HUK24, Debeka, LVM, Cosmos Direkt und WGV.

Kann ich Kunde werden, ohne meine bestehenden Versicherungen zu wechseln?

Ja. Über ein Maklermandat übernehmen wir bestehende Verträge in die Betreuung, unabhängig von der Sparte und der Gesellschaft. Der Vertrag bleibt, der Versicherer bleibt, die Prämie bleibt, wir werden Ihr Ansprechpartner. Danach prüfen wir drei Wege parallel: den Vertrag passend neu einstellen, ein Update beim selben Anbieter erreichen oder wechseln. Der Service ist anbieterunabhängig und für Sie ohne Mehrkosten.

Mein Vertrag ist über sechs Jahre alt. Lohnt sich eine Prüfung?

Gerade dann. Bedingungswerke entwickeln sich weiter, und viele Versicherer bieten für ältere Tarife ein Update im eigenen Haus an: bessere Bedingungen, oft ein niedrigerer Beitrag, manchmal beides. Das geht ohne Gesellschaftswechsel. Wir prüfen das parallel zum Marktvergleich, damit Sie beide Optionen nebeneinander sehen.

Bernd Krause, Geschäftsführer Der Fairsicherungsladen GmbH Karlsruhe

Bernd Krause, Geschäftsführer, Versicherungsmakler, Autor von „Der Finanzplaner für Akademiker". Führt den Fairsicherungsladen seit 2018 in zweiter Generation. Über 200 Erklärvideos auf YouTube, Focus Top 300 Versicherungsmakler.

„Wir sorgen dafür, dass kluge Menschen keine dummen Versicherungen abschließen. Diese Ehrlichkeit ist #besserberaten."

Mehr über Bernd Krause · Über den Fairsicherungsladen · YouTube-Kanal

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