🏗 Erstniederlassung, Praxisgründung, Praxisübernahme

Versicherungen für die Praxisgründung: die Reihenfolge, die Ihnen niemand sagt

Zulassung, Bank, Umbau, Personal, Geräte. Versicherungen stehen auf Platz 27 Ihrer Liste, und meistens ist das richtig. Bis auf drei Dinge, die vorher geregelt sein müssen, sonst wird es teuer oder unmöglich. Wir sortieren das mit Ihnen. Berater auf Festgehalt, Prämie wie beim Versicherer direkt.

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Welche Versicherungen braucht man bei einer Praxisgründung? Bei der Erstniederlassung greifen drei Ebenen ineinander: die Praxis (Berufshaftpflicht, Inhalt und Elektronik, Betriebsunterbrechung und Praxisausfall, Rechtsschutz, Cyber), die Person (Krankenversicherung, Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit, Risikoleben für das Darlehen, Altersvorsorge) und die Mitarbeiter (Betriebsrente, Gruppenunfall, betriebliche Krankenversicherung). Pflicht für die Zulassung ist nur die Berufshaftpflicht. Existenzbedrohend ist das Fehlen der anderen trotzdem.

Der Zeitplan: was wann steht

Die meisten Gründer melden sich bei uns zwei Wochen vor der Eröffnung, und das ist verständlich, denn bis dahin brennt jeden Tag etwas anderes und die Versicherung fühlt sich an wie das Problem von übermorgen. Nur passt das nicht zu allen Verträgen. Eine Berufshaftpflicht bekommen Sie in wenigen Tagen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit sauberer Risikoprüfung kann sechs bis zwölf Wochen brauchen, und bei einer Vorerkrankung kommt die anonyme Voranfrage davor.

Deshalb steht dieser Zeitplan am Anfang der Seite und nicht am Ende. Er ist keine Wissenschaft, sondern das, was sich bei uns in vielen Gründungsberatungen als praktikabel erwiesen hat.

WannWas zu tun istWarum genau dann
Sechs Monate vorherBerufsunfähigkeit prüfen oder abschließen, Vorerkrankungen anonym voranfragen, Krankenversicherung und Krankentagegeld klären, Angebot für die Berufshaftpflicht einholenRisikoprüfungen dauern. Und Ihr Gesundheitszustand wird selten besser, während Sie eine Praxis aufbauen.
Drei Monate vorherBerufshaftpflicht beantragen, Bescheinigung für Kammer und Zulassungsausschuss sichern, Risikolebensversicherung für das Praxisdarlehen aufsetzen, Inhalts- und Elektronikversicherung kalkulierenDie Bank verlangt die Sicherheit vor der Auszahlung. Der Zulassungsausschuss verlangt den Nachweis vor der Zulassung.
Zur EröffnungInhalt und Elektronik aktivieren, Betriebsunterbrechung und Praxisausfall einschließen, Cyber-Deckung, Rechtsschutz mit Arbeitsrecht und Regressbaustein, Anmeldung der ersten MitarbeiterAb dem ersten Behandlungstag stehen Werte in den Räumen, laufen Fixkosten und arbeiten Menschen für Sie.
Erstes JahrBetriebsrente aufsetzen, Gruppenunfall und betriebliche Krankenversicherung prüfen, Altersvorsorge starten, alle Summen gegen die echten Zahlen gegenrechnenNach zwölf Monaten kennen Sie Ihren tatsächlichen Umsatz. Vorher ist jede Summenermittlung eine Schätzung.
Versicherbar sind Sie nur, solange nichts passiert ist. Wer zuerst gründet und danach versichert, dreht die Reihenfolge um.

Drei Ebenen auf einen Blick

Stellen Sie sich Ihre Absicherung wie das Instrumentarium in Ihrem Behandlungsraum vor. Jedes Gerät hat einen Zweck, keines ersetzt das andere, und wer eines weglässt, merkt es genau in dem Moment, in dem er es braucht.

1. Ihre Praxis

Haftung gegenüber Patienten, die Werte in den Räumen und die Zeit, in der nicht behandelt wird. Also Arzthaftpflichtversicherung, Praxisinhalt und Elektronik, Praxisausfall und Betriebsunterbrechung, dazu Rechtsschutz und Cyber.

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2. Sie selbst

Ohne Sie steht die Praxis. Krankenversicherung und Krankentagegeld, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit den richtigen Klauseln, Unfallschutz, Risikoleben für das Darlehen und eine Altersvorsorge, die auch eine Insolvenz übersteht.

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3. Ihre Mitarbeiter

Ab der ersten Angestellten sind Sie Arbeitgeber. Betriebsrente ist Pflicht, Gruppenunfall und betriebliche Krankenversicherung sind freiwillig und binden Personal in einem Markt, in dem gute Leute selten geworden sind.

Ebene 1: Ihre Praxis

Die Berufshaftpflicht ist die einzige echte Pflicht. Ohne sie keine Zulassung, und ohne sie haften Sie als Einzelunternehmer oder Freiberufler in aller Regel persönlich mit Ihrem Privatvermögen. Eine pauschale Obergrenze für Schadenersatzansprüche kennt das deutsche Recht nicht. Bei einem schweren Personenschaden steht deshalb schnell der Fortbestand der ganzen Praxis auf dem Spiel. Welche Summen gefordert sind, welche wir empfehlen und was zwischen den Zeilen der Bedingungen steht, haben wir auf der Seite zur Arzthaftpflichtversicherung ausführlich aufgeschrieben. Kanzleien und Planungsbüros finden ihre Pflichtsummen bei der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte und Steuerberater und bei der Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure.

Ein Punkt, den Gründer gern übersehen: Auch die Verkehrssicherungspflicht gehört dazu, also die Pflicht, Ihre Räume so zu halten, dass sich dort niemand verletzt. Der lose Teppich im Wartezimmer, die nicht gestreute Eingangstreppe, das Kabel quer durch den Flur. Solche Schäden haben mit Medizin nichts zu tun und landen trotzdem bei Ihnen.

Praxisinhalt und Elektronik sind die Hausratversicherung Ihres Betriebs. Je nach Fachgebiet stecken in der Einrichtung Investitionen, die in die Hunderttausende oder sogar in Millionenhöhe gehen. Die Inhaltsversicherung deckt Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch und auf Wunsch Elementargefahren. Die Elektronikdeckung ergänzt genau das, was Geräten im Alltag wirklich passiert: Bedienfehler, Sturz, Kurzschluss, Überspannung, einfacher Diebstahl. Details dazu stehen bei der Praxisinhalts- und Elektronikversicherung.

Betriebsunterbrechung und Praxisausfall sind die Verträge, die im Gründungsstress am häufigsten hinten runterfallen. Dabei sind sie für einen Gründer besonders wichtig, denn Ihre Fixkosten sind am Anfang hoch und Ihre Rücklagen sind es nicht. Was passiert, wenn Sie drei Monate nach der Eröffnung sechs Wochen ausfallen? Die Bank will ihre Rate, das Personal sein Gehalt, der Vermieter seine Miete. Wie das funktioniert, erklären wir bei Praxisausfall und Betriebsunterbrechung.

Rechtsschutz und Cyber runden die Ebene ab. Der Rechtsschutz ist das Gegenstück zur Haftpflicht: Er hilft, wenn Sie Ansprüche durchsetzen wollen, wenn ein Arbeitsverhältnis vor Gericht endet oder wenn eine Krankenkasse Regress fordert. Für Heilberufe gibt es dafür eigene Konzepte, siehe Rechtsschutzversicherung für Heilberufe. Und weil in Ihrer Praxis Patientendaten liegen, sind Sie ein interessantes Ziel geworden. Eine Cyber-Versicherung zahlt Forensik, Wiederherstellung, Meldepflichten und den Ausfall, den ein verschlüsselter Server verursacht.

Sie haben einen Termin beim Zulassungsausschuss oder bei der Bank? Sagen Sie uns, bis wann Sie welche Bescheinigung brauchen. Wir liefern die Unterlagen rechtzeitig und ohne Rückfragen bei Ihnen.

Gründungsberatung anfragen →

Ebene 2: Sie selbst

Mit der Niederlassung fällt die Lohnfortzahlung weg. Es gibt keinen Arbeitgeber mehr, der sechs Wochen weiterzahlt, und es gibt niemanden, der Ihre Sozialversicherung im Hintergrund organisiert. Ab jetzt ist das Ihre Aufgabe, und ehrlich gesagt ist es der Teil, den Gründer am liebsten verschieben.

Krankenversicherung und Krankentagegeld

Mit der Selbstständigkeit können Sie frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Selbstständige wählen. Die Entscheidung hängt an Familienstand, Kinderplanung, Beitragsentwicklung und Ihrem Tarifbedarf, nicht am Startbeitrag. Dazu gehört zwingend ein Krankentagegeld, weil Sie sonst ab dem ersten Krankheitstag ohne Einkommen dastehen. Ärzte und Zahnärzte haben hier einen eigenen Weg über den Krankentagegeld-Sondertarif für Ärzte und Zahnärzte.

Berufsunfähigkeit

Die wichtigste Police neben der Haftpflicht. Wer eine BU aus dem Studium hat, sollte jetzt die Nachversicherungsgarantie nutzen: Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erhöhen viele Versicherer die Rente ohne neue Gesundheitsprüfung. Für Mediziner zählt außerdem die Infektionsklausel, die schon bei einem Tätigkeitsverbot wegen festgestellter Infektion leistet, also bevor überhaupt etwas ausgebrochen ist. Mehr dazu bei der BU für Ärzte und Zahnärzte und der BU für Freiberufler.

Risikoleben für das Praxisdarlehen

Die Bank verlangt beim Praxiskredit Sicherheiten, und die Risikolebensversicherung ist die günstigste davon. Sie wird per Abtretung hinterlegt, der Darlehensgeber wird begünstigt. Für Ihre Familie hat das denselben Effekt: Stirbt der Versorger, ist das Darlehen weg und nicht das Erbe. Wichtig ist, dass die Summe zum Darlehen passt und nicht zum Verkaufsgespräch der Bank.

Unfall, schwere Krankheiten, Altersvorsorge

Eine private Unfallversicherung mit 24-Stunden-Deckung und einer auf Ihren Beruf zugeschnittenen Gliedertaxe ergänzt die BU. Eine Absicherung schwerer Krankheiten zahlt bei Diagnose ein Kapital, mit dem sich eine Praxisvertretung finanzieren lässt. Und bei der Altersvorsorge ist ein Punkt für Gründer wichtig: Kapital in einer Basisrente ist in der Ansparphase auch im Insolvenzfall pfändungssicher. Wie das Versorgungswerk dazu steht, klären wir bei Versorgungswerk und Krankenkasse im Vergleich zur PKV.

Für Ärzte in Weiterbildung und kurz vor der Niederlassung

Wer noch angestellt ist und die Niederlassung plant, findet den passenden Einstieg im PKV-Leitfaden für Assistenzärzte sowie in den Grundlagen der Ärzteversicherungen. Was das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit tatsächlich leistet und wo es aufhört, steht bei der Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk.

Ebene 3: Ihre Mitarbeiter

Mit der ersten Angestellten werden Sie Arbeitgeber, und damit kommen Pflichten und Chancen zugleich, denn Sie tragen ab diesem Tag Verantwortung für jemanden, der von Ihrem Betrieb lebt. Gute Fachkräfte sind schwer zu finden und noch schwerer zu halten. Freiwillige Sozialleistungen sind dafür ein einfaches und meist preiswertes Mittel, das im Bewerbungsgespräch mehr Eindruck macht als fünfzig Euro mehr Gehalt.

  • Betriebliche Altersversorgung: Sie sind verpflichtet, mindestens einen Durchführungsweg anzubieten. Bei Entgeltumwandlung müssen Sie für Neuzusagen seit dem 1. Januar 2019 mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss weitergeben. Mehr geht immer und wirkt.
  • Gruppenunfallversicherung: Invaliditätsschutz für Ihr Team zu vergleichsweise kleinem Beitrag, auf Wunsch rund um die Uhr und damit auch in der Freizeit. Sie selbst können in vielen Konzepten mitversichert werden.
  • Betriebliche Krankenversicherung: Sie schließen den Vertrag und wählen die Zusatztarife, meist stationäre Leistungen. Ab einer bestimmten Mitarbeiterquote entfällt die Gesundheitsprüfung oder wird stark vereinfacht. Der Nebeneffekt ist handfest: schnellere Behandlung bedeutet kürzeren Krankenstand.

Unsere Erfahrung aus den Gründungsberatungen: Diese Ebene kommt fast immer im zweiten Jahr, und das ist auch in Ordnung. Wichtig ist nur, dass Sie die Betriebsrente nicht erst dann aufsetzen, wenn eine Mitarbeiterin danach fragt. Dann gerät der Arbeitgeber unter Zeitdruck und wählt das erstbeste Angebot.

Fünf Fehler, die wir bei Gründungen immer wieder sehen

1. Zu spät angefragt

Zwei Wochen vor der Eröffnung ist für die Berufshaftpflicht machbar und für die Berufsunfähigkeit knapp bis unmöglich. Wer eine Vorerkrankung mitbringt, braucht davor noch eine anonyme Voranfrage. Rechnen Sie ab dem Erstgespräch mit zwei bis drei Monaten, wenn alles ordentlich laufen soll.

2. Deckungssumme aus dem Musterantrag

Der Antrag, den es beim Verband oder vom Vorgänger gibt, enthält meist die Mindestsumme. Die reicht für die Zulassung. Sie reicht nicht zwingend für einen schweren Personenschaden. Die Summe gehört zu Ihrem Fachgebiet und Ihrem Risiko, nicht zum Formular.

3. Praxisdarlehen ohne Risikoleben

Sechsstellige Kredite laufen weiter, auch wenn der Kreditnehmer nicht mehr lebt. Ohne Risikolebensversicherung erbt die Familie die Schulden und verkauft im schlechtesten Fall die eigene Immobilie. Diese Police kostet in jungen Jahren erstaunlich wenig.

4. Vorerkrankung erst im Antrag entdeckt

Wer Gesundheitsfragen direkt im Antrag beantwortet und eine Ablehnung kassiert, hat ein Problem. Die Ablehnung ist meldepflichtig und wandert in eine Datei, die andere Versicherer abfragen. Deshalb klären wir kritische Punkte vorher anonym, ohne Ihren Namen.

5. Summen nie wieder angefasst

Die Praxis wächst, die Verträge nicht. Inventarwert, Umsatz, Mitarbeiterzahl und Deckungssumme laufen auseinander, und im Schadenfall kürzt der Versicherer anteilig. Ein jährlicher Check dauert zwanzig Minuten und ist bei uns Teil der Betreuung.

Und was funktioniert

Ein Termin, in dem alle drei Ebenen auf einem Blatt stehen, mit Prioritäten und Kosten. Danach entscheiden Sie, was jetzt kommt und was warten kann. Kein Paket, keine Bündelung, keine Unterschrift im ersten Gespräch.

Die anonyme Risikovoranfrage: unser wichtigster Handgriff für Gründer

Das hier ist der Teil, den man in keinem Portal findet, und er entscheidet oft über den gesamten weiteren Verlauf. Bei Berufsunfähigkeit, privater Krankenversicherung und beim Personenausfall in der Praxisausfallversicherung prüfen Versicherer Ihre Gesundheit. Wer dort einen Antrag stellt und abgelehnt wird, bekommt mehr als eine Absage. Die Ablehnung wird im Regelfall in einem Hinweis- und Informationssystem vermerkt, das andere Gesellschaften abfragen können, wenn Sie es später bei ihnen versuchen. Die zweite Anfrage wird dadurch schwerer als die erste.

Deshalb fragen wir vorher an, und zwar ohne Ihren Namen. Wir beschreiben den medizinischen Sachverhalt anonymisiert, schicken ihn an mehrere Risikoprüfer und bekommen deren Einschätzung schriftlich zurück. Erst danach stellen wir den Antrag, und zwar dort, wo das Votum am besten ist. Wie das im Detail abläuft, steht bei der anonymen Risikovoranfrage bei BU und PKV.

Ein abgelehnter Antrag ist teurer als ein verlorenes Vierteljahr. Erst anonym fragen. Dann unterschreiben.

Kostet die Begleitung durch die Gründung extra?

Ihre Prämie ist über uns dieselbe wie bei einem Portal oder direkt beim Versicherer. In jedem Tarif steckt eine Vermittlungscourtage, die längst einkalkuliert ist. Wer direkt abschließt, überlässt sie dem Versicherer als Gewinn. Über uns bekommen Sie dafür jemanden, der die Bedingungen liest, bei mehreren Gesellschaften anfragt und im Schadenfall Ihre Seite vertritt.

Für Gründer kommt ein zweiter Punkt dazu. Über unsere Einkaufsgemeinschaft VEMA haben wir Zugang zu Deckungskonzepten, die es weder beim Versicherer direkt noch über den Berufsverband gibt: Existenzgründerrabatte in der Berufshaftpflicht, Vorsorgeklauseln für Geräte, die erst nach Vertragsbeginn geliefert werden, Unterversicherungsverzicht in der Inhaltsdeckung, kürzere Karenzzeiten beim Praxisausfall. Häufig zur gleichen Prämie wie der Standardtarif, oft darunter. Anders gesagt: Sie bekommen bei uns Angebote, die es online nicht gibt.

Die Prämie ist überall gleich. Der Unterschied ist, wer danach für Sie arbeitet.

Sonderfall Praxisübernahme: die Altfälle des Vorgängers

Eine Übernahme ist keine Gründung mit Möbeln. Sie ist ein eigener Fall, weil Sie Patienten, Akten und manchmal auch das Personal übernehmen, für die Behandlungen Ihres Vorgängers aber weiterhin dessen Versicherung einstehen muss und nicht Ihre. Drei Punkte klären wir dabei immer:

  • Nachhaftung des Abgebenden: Für Behandlungen vor dem Übergabestichtag haftet dessen Vertrag, nicht Ihrer. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass eine ausreichende Nachhaftung besteht. Ansprüche können Jahrzehnte später kommen.
  • Rückwärtsdeckung für unbekannte Verstöße: Wenn Sie Fälle fortführen, die vor Ihrer Zeit begonnen haben, ist eine Rückwärtsversicherung sinnvoll. Sie deckt Verstöße, die bei Antragstellung noch niemand kannte.
  • Bedingungsdifferenzdeckung beim Versichererwechsel: Läuft der alte Vertrag noch, beginnt der neue oft erst später. Diese Klausel schließt die Lücke, indem der neue Versicherer ab Antragstellung für alles einsteht, was der alte nicht deckt.

Der zweite Klassiker bei Übernahmen betrifft die Sachversicherung. Sie kaufen Einrichtung und Geräte zu einem verhandelten Preis, oft deutlich unter Neuwert. Versichert wird trotzdem der Neuwert, also das, was die Wiederbeschaffung heute kostet. Wer den Kaufpreis in die Police schreibt, ist am Tag der Übernahme unterversichert und merkt es erst beim ersten Wasserschaden.

Wenn das Geld knapp ist: die ehrliche Priorität

Am Anfang ist das Budget begrenzt, jede Rate zählt, und irgendwo muss man Abstriche machen, weil ein Gründungsbudget nun einmal endlich ist und die Bank nicht endlos mitgeht. Wir sagen Ihnen, wo wir sie machen würden, und wo nicht. Das ist eine Meinung, keine Wissenschaft, aber sie stammt aus vielen Gründungsgesprächen.

RangWasUnsere Einordnung
1BerufshaftpflichtNicht verhandelbar. Pflicht für die Zulassung, existenzbedrohend ohne.
2BerufsunfähigkeitNicht verschieben. Jedes Jahr Wartezeit kostet Beitrag und Gesundheit.
3Krankenversicherung mit KrankentagegeldOhne Lohnfortzahlung fehlt sonst ab Tag eins das Einkommen.
4Praxisinhalt und ElektronikSobald Werte in den Räumen stehen, spätestens zur Eröffnung.
5Risikoleben, falls ein Darlehen läuftVerlangt ohnehin die Bank, kostet jung sehr wenig.
6Praxisausfall und BetriebsunterbrechungWichtig, aber die Karenzzeit lässt sich am Anfang länger wählen.
7Cyber und RechtsschutzSinnvoll ab dem ersten Behandlungstag, im Zweifel im ersten Jahr nachrüstbar.
8Unfall, schwere Krankheiten, AltersvorsorgeWichtig, aber planbar. Basisrente lohnt sich, sobald Gewinn entsteht.
9MitarbeiterversorgungKommt mit dem Team. Betriebsrente vorbereiten, bevor jemand fragt.

Was wir ausdrücklich nicht empfehlen: alles auf einmal in einem Bündelvertrag abzuschließen, weil das einfacher aussieht. Bündel sind bequem und im Detail oft schwächer, und wer später einen Baustein wechseln will, hängt am ganzen Paket. Uns ist eine saubere Reihenfolge lieber als ein rundes Paket.

Sie wissen noch nicht, was zuerst kommt? Wir bauen Ihnen die Reihenfolge auf ein Blatt, mit Kosten pro Baustein und ehrlicher Einordnung, was warten kann.

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Sie haben schon Verträge? Dann prüfen wir sie, bevor wir über neue reden.

Fast jeder Gründer bringt einen Bestand mit. Eine BU aus dem Studium, eine Haftpflicht aus der Anstellungszeit, eine Unfallversicherung, die die Eltern abgeschlossen haben. Manches davon ist besser, als es aussieht. Alte Berufsunfähigkeitsverträge etwa haben oft Bedingungen, die es heute so nicht mehr gibt. Deshalb fangen wir nie mit einem Neuabschluss an, sondern mit dem, was da ist. Per Maklermandat übernehmen wir Ihre Verträge ohne Mehrkosten, die Prämie bleibt gleich, nur der Ansprechpartner wechselt.

  • Übernahme ohne Mehrkosten: Ihr Vertrag bleibt, Ihre Prämie bleibt, wir werden Ihr Ansprechpartner.
  • Bedingungs-Check: Wir lesen das Kleingedruckte und zeigen Ihnen, was fehlt, oder dass alles passt.
  • Anpassung statt Neuabschluss: Nachversicherungsgarantie in der BU nutzen, Berufsgruppe in der Unfallversicherung korrigieren, Summen an die Praxis anpassen.
  • Wechsel nur, wenn er sich rechnet: bessere Bedingungen, günstigere Prämie oder beides. Sonst raten wir ab.

Bestehende Verträge mitbringen

Wenn Sie schon Verträge haben, etwa aus der Anstellung oder von einer Praxisübernahme: Die müssen nicht gekündigt werden. Als Versicherungsmakler sind wir selbst Freiberufler, und wir können bestehende Verträge für Ihre Praxis in unsere Betreuung übernehmen. Egal ob Haftpflicht, Inhalt, Elektronik, Cyber, Praxisausfall, egal bei welcher Gesellschaft. Sie unterschreiben ein Maklermandat, und ab dann sind wir Ihr Ansprechpartner. Der Vertrag bleibt, der Versicherer bleibt, die Prämie bleibt.

Was danach passiert, hat drei mögliche Ausgänge, und der Wechsel ist nur einer davon.

Neu einstellen

Wir klären den aktuellen Bedarf und konfigurieren den bestehenden Vertrag passend: Summen, Tätigkeiten, Mitarbeiter, Selbstbehalt, Bausteine. Oft ist der Vertrag im Kern in Ordnung und nur falsch eingestellt.

Update beim selben Anbieter

Gerade bei Tarifen, die älter als sechs Jahre sind, lässt sich beim eigenen Versicherer häufig eine Verbesserung erreichen: bessere Bedingungen, niedrigerer Beitrag, manchmal beides. Ohne Gesellschaftswechsel.

Wechsel

Nur, wenn er sich rechnet. Wir prüfen ihn parallel zu den anderen beiden Wegen, damit Sie sehen, was Ihr aktueller Versicherer bietet und was der Markt dagegenhält.

Diese drei Wege prüfen wir nebeneinander, nicht nacheinander. Sie sehen am Ende, was Ihr bestehender Vertrag hergibt, was ein Update daraus machen würde und was der Markt bietet. Dann entscheiden Sie. Anbieterunabhängig, ohne Mehrkosten für Sie.

Ein alter Vertrag ist nicht automatisch schlecht. Er ist meistens nur nie wieder angefasst worden.

Alle Verträge in einer App: Simplr

Policen, Beiträge, Schadenmeldung, Dokumente, alles TÜV-zertifiziert und kostenfrei für unsere Kunden. Gerade in einer Gründungsphase, in der jede Woche ein neuer Vertrag dazukommt, ist ein Ort für alles mehr wert als ein weiterer Ordner. Auch Verträge, die nicht über uns laufen, lassen sich hinterlegen.

Mehr zum Simplr-Kundencenter · Bestehende Verträge übernehmen lassen

Hinweis: Verträge bei HUK, HUK24, Debeka, LVM, Cosmos Direkt und WGV können wir nicht betreuen. Diese Gesellschaften arbeiten nicht mit Maklern zusammen.

TÜV Nord zertifizierte Simplr Versicherungs-App für Praxisgründer

Sie eröffnen einmal. Wir begleiten das ständig.

Sie haben Jahre in Ihre Ausbildung gesteckt, damit Ihnen Patienten und Mandanten vertrauen. Genau das dürfen Sie umgekehrt von uns erwarten. Seit 1983 in Karlsruhe, inzwischen mit zweitem Standort in Landau, Gewerbeversicherungen seit über 20 Jahren, mehrere hundert versicherte Praxen, Kanzleien und Betriebe.

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In vier Schritten durch die Gründung

  1. AnfrageFormular oder Anruf. Sie nennen Fachgebiet, geplanten Starttermin und ob Sie neu gründen oder übernehmen. Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.
  2. BestandsaufnahmeWir sichten Ihre vorhandenen Verträge, klären Gesundheitsfragen vorab anonym und bauen die Reihenfolge. Online, Sie sehen unseren Bildschirm.
  3. AngeboteMindestens drei Angebote je Baustein, die Unterschiede markiert, Kosten und Prioritäten auf einem Blatt. Sie entscheiden, ohne Abschlussdruck.
  4. Start und BetreuungAnträge, Bescheinigungen für Kammer und Bank, Simplr-App. Danach: Summen anpassen, Mitarbeiterthemen, jährlicher Check.

Das sagen Gründer, die wir begleitet haben

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Nennen Sie uns Ihr Fachgebiet, den geplanten Starttermin und ob Sie neu gründen oder eine Praxis übernehmen. Falls schon Verträge bestehen, schicken Sie sie einfach mit. Sie bekommen eine sortierte Reihenfolge und mindestens drei Angebote je Baustein. Unverbindlich, ohne Abschlussdruck.

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Kurzanfrage mit Rückruf

Sie schreiben uns in zwei Sätzen, worum es geht. Wir melden uns und klären den Rest im Gespräch.

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Damit wir Ihnen schneller und besser weiterhelfen können: Unser Erfassungsbogen fragt Fachrichtung, Standort, Praxisform, Investitionsvolumen, Mitarbeiter und Ihre Wunschdeckung ab. Danach können wir sofort bei mehreren Gesellschaften anfragen, ohne Zwischenschleife.

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Planen Sie rund 15 Minuten ein. Halten Sie Umsatzzahlen und, falls vorhanden, Ihre bestehende Police bereit.

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Häufige Fragen zur Praxisgründung

Welche Versicherung brauche ich bei der Praxisgründung zuerst?

Die Berufshaftpflicht, weil sie Voraussetzung für Zulassung und Kammereintrag ist und weil Sie als Freiberufler sonst persönlich mit Ihrem Privatvermögen haften. Direkt danach kommen Berufsunfähigkeit und Krankenversicherung mit Krankentagegeld, denn beide brauchen Vorlauf und hängen an Ihrem Gesundheitszustand. Sachversicherungen für Inhalt und Elektronik folgen, sobald Werte in den Räumen stehen.

Wie früh sollte ich mich um Versicherungen kümmern?

Für die Berufshaftpflicht reichen oft wenige Tage. Für Berufsunfähigkeit, private Krankenversicherung und den Personenausfall in der Praxisausfallversicherung sollten Sie mit sechs Monaten Vorlauf planen. Risikoprüfungen dauern, und bei Vorerkrankungen kommt eine anonyme Voranfrage davor. Wer erst zwei Wochen vor der Eröffnung anfängt, bekommt zwar Schutz, aber nicht unbedingt den besten.

Was kostet der Versicherungsschutz für eine neue Praxis?

Das hängt vom Fachgebiet, der Praxisgröße, dem Inventarwert, der Mitarbeiterzahl und Ihren persönlichen Bausteinen ab. Eine Pauschalzahl wäre unseriös, weil zwischen einer kleinen Therapiepraxis und einer operativ tätigen Facharztpraxis Welten liegen. Was wir zusagen können: Sie bekommen für jeden Baustein mindestens drei Angebote und die Kosten pro Position, damit Sie priorisieren können.

Gibt es Rabatte für Existenzgründer?

Ja, viele Gesellschaften geben in der Berufshaftpflicht Nachlässe in den ersten Jahren, weil Umsatz und Risiko am Anfang niedriger sind. Über unsere Einkaufsgemeinschaft kommen Deckungskonzepte dazu, die es weder beim Versicherer direkt noch beim Berufsverband gibt. Wichtig ist, dass der Beitrag nach der Rabattphase realistisch bleibt. Wir zeigen Ihnen deshalb immer beide Zahlen.

Was ist eine anonyme Risikovoranfrage und warum ist sie wichtig?

Wir schildern Ihren medizinischen Sachverhalt ohne Ihren Namen mehreren Risikoprüfern und bekommen deren Votum schriftlich zurück. Erst danach stellen wir den Antrag dort, wo das Ergebnis am besten ist. Der Grund: Ein abgelehnter oder erschwerter Antrag wird in einem Hinweissystem vermerkt, das andere Versicherer abfragen können. Diese Reihenfolge kostet etwas Zeit und rettet regelmäßig den Vertrag.

Verlangt die Bank für das Praxisdarlehen eine Versicherung?

In aller Regel ja. Üblich ist eine Risikolebensversicherung in Höhe des Darlehens, die per Abtretung als Sicherheit hinterlegt wird. Manche Banken fragen zusätzlich nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wichtig ist, dass Sie den Vertrag frei wählen und nicht das Hausprodukt der Bank nehmen müssen. Wir vergleichen für Sie und liefern die Abtretungserklärung rechtzeitig.

Ich übernehme eine bestehende Praxis. Was ist anders?

Drei Punkte. Erstens haftet für Behandlungen vor dem Stichtag der Vertrag des Vorgängers, dessen Nachhaftung Sie sich bestätigen lassen sollten. Zweitens hilft bei fortgeführten Fällen eine Rückwärtsdeckung für Verstöße, die bei Antragstellung noch unbekannt waren. Drittens muss die Inventarsumme dem Neuwert entsprechen und nicht dem verhandelten Kaufpreis, sonst sind Sie ab Tag eins unterversichert.

Brauche ich als Gründer schon eine Betriebsrente für Mitarbeiter?

Sobald Sie jemanden anstellen, müssen Sie mindestens einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung anbieten. Wandelt eine Mitarbeiterin Gehalt um, sind Sie bei Neuzusagen seit dem 1. Januar 2019 verpflichtet, mindestens 15 Prozent des Umwandlungsbetrags zuzuschießen. Setzen Sie das früh auf, dann können Sie es als Benefit kommunizieren, statt unter Zeitdruck zu reagieren.

Kann ich alles in einem Paket abschließen?

Technisch ja, sinnvoll selten. Pakete sind bequem, im Detail aber oft schwächer als die jeweils beste Einzellösung, und ein späterer Wechsel eines Bausteins hängt am ganzen Vertrag. Wir bauen deshalb lieber eine saubere Reihenfolge mit den jeweils passenden Gesellschaften. Die Verwaltung übernimmt danach ohnehin die Simplr-App, dann ist auch die Übersicht kein Argument mehr.

Beraten Sie auch außerhalb von Karlsruhe?

Ja, bundesweit. Gründungsberatungen laufen bei uns überwiegend per Video mit Bildschirmfreigabe, damit Sie jeden Vergleich mitlesen können, während wir ihn aufbauen. Persönlich sind wir in Karlsruhe und in unserer Niederlassung in Landau für Sie da. Zwischen den Terminen läuft der Austausch per Mail, Telefon und über die Simplr-App.

Kann ich Kunde werden, ohne meine bestehenden Versicherungen zu wechseln?

Ja. Über ein Maklermandat übernehmen wir bestehende Verträge in die Betreuung, unabhängig von der Sparte und der Gesellschaft. Der Vertrag bleibt, der Versicherer bleibt, die Prämie bleibt, wir werden Ihr Ansprechpartner. Danach prüfen wir drei Wege parallel: den Vertrag passend neu einstellen, ein Update beim selben Anbieter erreichen oder wechseln. Der Service ist anbieterunabhängig und für Sie ohne Mehrkosten.

Mein Vertrag ist über sechs Jahre alt. Lohnt sich eine Prüfung?

Gerade dann. Bedingungswerke entwickeln sich weiter, und viele Versicherer bieten für ältere Tarife ein Update im eigenen Haus an: bessere Bedingungen, oft ein niedrigerer Beitrag, manchmal beides. Das geht ohne Gesellschaftswechsel. Wir prüfen das parallel zum Marktvergleich, damit Sie beide Optionen nebeneinander sehen.

Bernd Krause, Geschäftsführer Der Fairsicherungsladen GmbH Karlsruhe

Bernd Krause, Geschäftsführer, Versicherungsmakler, Autor von „Der Finanzplaner für Akademiker". Führt den Fairsicherungsladen seit 2018 in zweiter Generation. Über 200 Erklärvideos auf YouTube, Focus Top 300 Versicherungsmakler.

„Wir sorgen dafür, dass kluge Menschen keine dummen Versicherungen abschließen. Diese Ehrlichkeit ist #besserberaten."

Mehr über Bernd Krause · Über den Fairsicherungsladen · YouTube-Kanal

Weiterführende Seiten für Gründer

Ihre Praxis startet. Der Rest gehört sortiert.

Eine Reihenfolge statt eines Pakets, drei Angebote je Baustein, Bescheinigungen rechtzeitig bei Kammer und Bank. Und jemand, der auch nach der Eröffnung noch ans Telefon geht.

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