Haftpflichtversicherung für Energieberater: warum Betriebshaftpflicht allein Sie nicht schützt
Ein Zahlendreher im Sanierungsfahrplan, ein Förderantrag nach Auftragsvergabe gestellt, und Ihr Kunde verliert einen fünfstelligen Zuschuss. Die Betriebshaftpflicht zahlt dann keinen Cent, weil niemand verletzt und nichts kaputt ist. Wir stellen Ihnen die Police zusammen, die auch Beratungsfehler trägt, holen Angebote bei zehn Versicherern ein und stehen im Schadenfall auf Ihrer Seite. Ohne Aufpreis, die Prämie ist dieselbe wie direkt beim Versicherer.
Was ist eine Haftpflichtversicherung für Energieberater? Sie besteht aus zwei Bausteinen: der Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden (der Kunde stolpert über Ihren Blower-Door-Rahmen, die Thermografiekamera fällt auf den Parkettboden) und der Vermögensschadenhaftpflicht für reine Geldschäden aus Beratungsfehlern (fehlerhafter Sanierungsfahrplan, verlorener Förderzuschuss, falsche Wirtschaftlichkeitsberechnung). Sie prüft Ansprüche, wehrt unberechtigte ab und zahlt berechtigte. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie für Energieberater nicht, faktisch verlangen Auftraggeber und Ausschreibungen den Nachweis.
- Der Irrtum, der Energieberater teuer zu stehen kommt
- Wo bei Energieberatern Vermögensschäden entstehen
- Ist die Haftpflicht für Energieberater Pflicht?
- Was kostet die Haftpflichtversicherung für Energieberater?
- Berater, Planer oder Handwerker: welcher Tarif zu Ihnen passt
- Was die Beratung zusätzlich kostet
- Gleicher Preis, andere Deckung
- Haftung, Messgeräte, Sie selbst
- Wer ist mitversichert?
- Häufige Fragen
Der Irrtum, der Energieberater teuer zu stehen kommt
Die meisten Energieberater, die uns anrufen, sind bereits versichert. Privat. Und viele glauben, das reicht für den Anfang, schließlich sitzt man ja nur am Schreibtisch und rechnet. Tut es nicht. Für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit leistet die private Haftpflichtversicherung nicht, keinen Euro. Der Schritt in die Selbstständigkeit ist versicherungstechnisch der Moment, in dem Sie eine eigene Betriebshaftpflicht brauchen. Übrigens auch dann, wenn die Energieberatung nur nebenberuflich läuft.
Der zweite Irrtum ist subtiler und deutlich teurer. Wer eine Betriebshaftpflicht hat, fühlt sich abgesichert. Die Police leistet drei Dinge:
Personenschäden
Beim Ortstermin kippt Ihre Leiter, der Bauherr bricht sich das Handgelenk. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Regress der Krankenkasse.
Sachschäden
Sie öffnen für die Thermografie eine Verkleidung und beschädigen die Dampfbremse. Reparatur auf Ihre Rechnung.
Vermögensfolgeschäden
Geldschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden folgen: der Verdienstausfall des verletzten Bauherrn, die Lohnfortzahlung, die sein Arbeitgeber bei Ihnen zurückholt.
Und jetzt der Haken: Ein falsch berechneter Sanierungsfahrplan ist weder Person noch Sache. Der verlorene Förderzuschuss ist ein reiner Vermögensschaden. Genau den deckt die Betriebshaftpflicht nicht ab, egal wie hoch die Deckungssumme ist. Dafür brauchen Energieberater eine echte Vermögensschadenhaftpflicht. Nicht das 100.000-Euro-Sublimit, das in manchen Betriebshaftpflichttarifen für Vermögensschäden steht und im Kleingedruckten oft nur Folgeschäden meint, sondern eine Deckung, die Beratungs-, Berechnungs- und Planungsfehler ausdrücklich versichert.
Noch eine Begriffsklärung, weil sie in jedem zweiten Gespräch auftaucht: Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht werden im Markt meist synonym verwendet. Gemeint ist dasselbe Werkzeug. Entscheidend ist nicht der Name auf der Police, sondern ob die Vermögensschadendeckung drinsteckt.
Aus der Praxis: Mitarbeiter mitrechnen
Ein häufig vergessener Punkt: Die Haftpflicht leistet auch für Schäden, die Ihre Mitarbeiter verursachen, vom angestellten Bauzeichner bis zur Werkstudentin, die Messwerte aufnimmt. Dafür muss die Mitarbeiterzahl bei der Prämienberechnung angegeben sein. Wer mit „Einzelunternehmer" versichert ist und zwei Leute beschäftigt, riskiert im Schadenfall eine Kürzung.
Wo bei Energieberatern Vermögensschäden entstehen
Die folgenden Fälle sind Beispiele, wie wir sie in der Beratung durchspielen. Die Beträge sind Rechenbeispiele, keine Abrechnungen echter Schäden. Sie zeigen aber, warum die Sparte anders tickt als die Haftpflicht eines Fliesenlegers.
Beispiel 1: Der Förderantrag nach Auftragsvergabe
Ein Energieberater begleitet die Sanierung eines Einfamilienhauses: Fassadendämmung und neue Fenster für 60.000 Euro. Der Bauherr unterschreibt beim Handwerker, bevor der Förderantrag gestellt ist. Der Zuschuss wird abgelehnt, weil das Vorhaben als begonnen gilt. Der Bauherr sagt: Dafür habe ich Sie doch beauftragt. Und er hat recht.
Beispielhafte Forderung: 12.000 € (20 % Zuschuss je nach Programm 20 bis 70 %)Beispiel 2: Der iSFP mit dem falschen U-Wert
Im individuellen Sanierungsfahrplan wird die Bestandswand mit einem zu guten U-Wert angesetzt. Die empfohlene Dämmstärke reicht nicht für die angestrebte Effizienzklasse, die Förderstufe wird verfehlt. Der Bauherr muss nachdämmen: Gerüst, Material, zweiter Handwerkereinsatz.
Beispielhafte Forderung: fünfstelligBeispiel 3: Die Wärmepumpe, die nicht zum Haus passt
Ein Berater empfiehlt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, ohne die Heizlast sauber zu berechnen. Im ersten Winter reicht die Leistung nicht, der Heizstab läuft durch, die Stromrechnung explodiert. Der Kunde fordert die Mehrkosten und den Umbau auf ein größeres Gerät.
Beispielhafte Forderung: 8.000 bis 15.000 €Beispiel 4: Feuchte hinter der Innendämmung
Bei einer Baubegleitung wird eine Innendämmung ohne ausreichende Bewertung des Tauwasserrisikos freigegeben. Zwei Jahre später: Schimmel, Rückbau, Sanierung. Hier vermischen sich Vermögens- und Sachschaden, und genau deshalb brauchen baubegleitende Energieberater beide Bausteine in einer abgestimmten Police.
Beispielhafte Forderung: fünfstellig bis sechsstelligKeiner dieser Berater war unfähig. Es waren volle Auftragsbücher, ein Programm, das sich zum dritten Mal in zwei Jahren geändert hat, und ein Detail, das im Stress durchgerutscht ist. Haftpflichtfälle treffen selten die Schlampigen. Sie treffen die Beschäftigten.
Was auch die beste Police nicht zahlt: Erfüllungsschäden
Sie sichern dem Kunden 30 Prozent Energieeinsparung zu, erreicht werden 18. Der Kunde will die Differenz. Das ist kein Haftpflichtfall, sondern ein Erfüllungsanspruch aus Ihrem Vertrag, und der ist in keiner Vermögensschadenhaftpflicht versichert. Versichert sind die Folgeschäden eines Fehlers, nicht die Nachbesserung Ihrer eigenen Leistung. Unser Rat: keine Einsparungen garantieren, sondern prognostizieren. Das ist keine Wortklauberei, das ist der Unterschied zwischen versichert und nicht versichert.
Ist die Haftpflichtversicherung für Energieberater Pflicht?
Kurze Antwort: gesetzlich nein, praktisch ja. Energieberater ist kein Kammerberuf, es gibt keine gesetzliche Mindestversicherungssumme wie bei Anwälten oder Ärzten. Die Ausnahme sind Architekten und Beratende Ingenieure, die als Energieberater arbeiten: Für sie gilt die Versicherungspflicht ihrer Kammer, in Baden-Württemberg mit festen Mindestsummen. Wer dazu gehört, ist auf unserer Seite zur Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure besser aufgehoben, weil dort die Kammervorgaben den Rahmen setzen.
Für alle anderen gilt die faktische Pflicht. Kommunen und Wohnungsunternehmen verlangen in Ausschreibungen regelmäßig eine Deckungsbestätigung mit festen Mindestsummen. Ob die Energieeffizienz-Expertenliste oder ein bestimmtes Förderprogramm einen Haftpflichtnachweis verlangt und in welcher Höhe, hängt vom Programm und der Art Ihrer Listung ab. Wir prüfen das mit Ihnen anhand der aktuellen Regelwerke, bevor wir Angebote einholen. Marktüblich sind für Energieberater Deckungssummen zwischen 250.000 Euro und 2 Millionen Euro für Vermögensschäden. Wer öffentlich beauftragt wird oder Baubegleitung macht, liegt erfahrungsgemäß am oberen Ende.
| Ihre Situation | Pflicht? | Was wir in der Regel empfehlen |
|---|---|---|
| Energieberater ohne Kammerzugehörigkeit (Beratung, iSFP, Energieausweise) | Keine gesetzliche Pflicht | Betriebshaftpflicht plus Vermögensschadendeckung, Summe nach Auftragsgröße und Ausschreibungsvorgaben |
| Architekt oder Beratender Ingenieur mit Energieberatung | Ja, Kammerpflicht | Berufshaftpflicht nach Landesrecht, Energieberatung als Tätigkeit ausdrücklich eingeschlossen |
| Handwerksbetrieb mit Energieberater-Zusatzqualifikation (SHK, Schornsteinfeger, Bau) | Keine gesetzliche Pflicht | Betriebshaftpflicht des Handwerks um einen Vermögensschadenbaustein für die Beratung erweitern |
| Nebenberufliche Energieberatung | Keine gesetzliche Pflicht | Eigene Police, die Nebenberuflichkeit spiegelt sich in der Prämie, nicht in der Deckung |
| Bewerbung auf öffentliche Ausschreibungen | Faktisch ja | Deckungsbestätigung mit den geforderten Summen, oft 1 bis 2 Mio. €, innerhalb weniger Tage lieferbar |
Steht in Ihrer Police das Wort Beratungsfehler? Schicken Sie uns den Vertrag oder beschreiben Sie kurz Ihre Tätigkeit. Wir sagen Ihnen innerhalb eines Werktags, ob die Vermögensschadendeckung fehlt, und holen drei Angebote ein.
Police prüfen lassen →Was kostet die Haftpflichtversicherung für Energieberater?
Marktüblich sind für nebenberufliche Energieberater etwa 150 bis 300 Euro im Jahr, für hauptberufliche Solo-Berater 500 bis 1.200 Euro und für Büros mit Mitarbeitern 1.500 bis 2.500 Euro. Spezialtarife für Energieberater starten bei einigen Anbietern um 260 Euro netto im Jahr, dann allerdings mit schmalen Summen und eigenem Selbstbehalt. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot liegt meist nicht Preisunterschied, sondern Leistungsunterschied.
Was die Prämie bei Energieberatern tatsächlich bestimmt:
- Tätigkeiten: reine Beratung und Energieausweise sind günstiger als Fördermittelberatung, Planung und Baubegleitung. Jede Nebentätigkeit gehört in den Antrag.
- Haupt- oder Nebenberuf und der Netto-Jahresumsatz.
- Mitarbeiter: jeder, der in Ihrem Namen rechnet oder misst.
- Deckungssumme: 1 Million statt 250.000 Euro Vermögensschaden kostet oft nur wenige Euro im Monat mehr. Die Lockangebote sparen an der falschen Stelle.
- Selbstbehalt, Vorschäden, Laufzeit- und Gründerrabatte.
Der Selbstbehalt-Tipp, den wir jedem Energieberater mitgeben
Ein hoher Selbstbehalt macht die Police günstig, gilt aber in jedem einzelnen Schadenfall. Rechenbeispiel: Sie wählen 2.500 Euro Selbstbehalt und sparen dafür 120 Euro Prämie im Jahr. Zwei Förderfälle mit je 6.000 Euro Forderung, und Sie zahlen 5.000 Euro aus eigener Tasche. Die Ersparnis von zehn Jahren ist in einem Winter weg. Wir empfehlen bei Energieberatern meist 250 bis 1.000 Euro, abhängig davon, wie viele Aufträge Sie im Jahr abwickeln.
Ehrlich gesagt könnten wir Ihnen hier auch ein Rechenbeispiel mit allen Rabatten und 5.000 Euro Selbstbehalt vorrechnen, das bei ein paar Euro im Monat landet. Das wäre nicht seriös. In unseren Angeboten sehen wir für hauptberufliche Solo-Energieberater mit Fördermittelberatung typischerweise Jahresbeiträge im mittleren dreistelligen Bereich, mit Vermögensschadendeckung und ohne Kleingedrucktes, das die Beratung ausschließt. Über die Rahmenkonzepte unserer Einkaufsgemeinschaft sind die Angebote in vielen Fällen deutlich günstiger als Standardtarife. Konkret wird es mit Ihren Zahlen, und das dauert bei uns einen Werktag.
Berater, Planer oder Handwerker: welcher Tarif zu Ihnen passt
Energieberater ist kein einheitliches Berufsbild, und die Versicherer sortieren Sie in drei Schubladen. Welche Schublade, entscheidet über Tarif, Prämie und darüber, ob ein Schaden überhaupt versichert ist.
Der Berater
Beratung privater Haushalte, iSFP, Energieausweise, Förderanträge. Versicherungstechnisch ein Dienstleister. Hier greifen wir auf Dienstleister-Konzepte zurück, etwa Markel Pro Dienstleister, der die Energieberatung für private Haushalte ausdrücklich nennt.
Der Planer
Sie planen, führen Bauleitung oder Baubegleitung durch, rechnen Heizlasten und Tragwerke. Dann gehören Sie in den Architekten- und Ingenieurtarif, in dem Energieberatung als Tätigkeit im Katalog steht, samt Sachschäden aus Planungsfehlern.
Der Handwerker
SHK-Betrieb, Schornsteinfeger oder Bauunternehmer mit Energieberater-Qualifikation. Die bestehende Betriebshaftpflicht des Handwerks bleibt, wir erweitern sie um einen Vermögensschadenbaustein für die Beratung. Oft der günstigste Weg.
Für Energieberater und andere Dienstleister fragen wir aktuell die Tarife von Allcura, andsafe, Ergo, Gothaer, HDI, Helvetia, Hiscox, Markel, Signal Iduna und VHV an. Bei Markel und Hiscox nutzen wir Rahmenkonzepte, bei den anderen Einzelanfragen. Was wir dabei bevorzugen: Tarife mit offener Deckung, bei denen das ganze Berufsbild versichert ist und nicht nur die angekreuzten Tätigkeiten. Wer heute Energieausweise ausstellt und nächstes Jahr in die Baubegleitung einsteigt, bleibt so versichert, ohne dass jemand daran denken muss. Solche Tarife kosten in der Regel nicht mehr. Davon raten wir ab: den Tarif nehmen, weil er im Portal oben stand, ohne zu wissen, in welcher Schublade Sie gelandet sind.
Was unsere Beratung Sie zusätzlich kostet: nichts
Über uns zahlen Sie keinen Euro mehr als beim Versicherer direkt. Die Vermittlungscourtage ist in jedem Tarif einkalkuliert. Ohne Makler streicht der Versicherer sie ein, mit Makler bekommen Sie eine Gegenleistung dafür: geprüfte Bedingungen, mehrere Angebote nebeneinander und jemanden, der einspringt, wenn ein Bauherr wegen einer Förderzusage Ansprüche stellt.
Für Energieberater kommt ein zweiter Punkt dazu. Über unsere Einkaufsgemeinschaft VEMA bieten wir Rahmenkonzepte, die es weder über Berufsverbände noch beim Versicherer direkt gibt. Beispiel Markel: gleiche Prämie wie im Standardtarif, aber mit zusätzlich verhandelten Bedingungsverbesserungen, etwa bei Eigenschäden und Datenschutzverstößen. Beispiel Hiscox: Berufshaftpflicht für Beratungsberufe, die wir gegen neun weitere Versicherer stellen. Und weil unsere Berater auf Festgehalt arbeiten, hat niemand bei uns einen Grund, Ihnen einen bestimmten Versicherer nahezulegen. Sie bekommen Angebote, die es online schlicht nicht gibt.
Zwei Angebote, gleicher Preis, völlig andere Deckung
Ein Vergleichsrechner sortiert nach Preis, weil er die Bedingungen nicht lesen kann. Bei Energieberatern ist das besonders heikel, weil der wichtigste Baustein, die Vermögensschadendeckung, in den Basistarifen entweder fehlt oder auf ein Sublimit gedeckelt ist. Worauf wir achten:
| Leistungsmerkmal | Standardtarif / Portal-Basis | Worauf wir achten |
|---|---|---|
| Vermögensschäden aus Beratung | Nur Folgeschäden oder Sublimit 50.000 bis 100.000 € | Echte Vermögensschadenhaftpflicht, Summe passend zu Fördervolumen und Ausschreibungen |
| Versicherte Tätigkeiten | Katalog: Energieausweis ja, Baubegleitung nein | Offene Deckung für das ganze Berufsbild Energieberatung |
| Fördermittelberatung | Häufig ausgeschlossen oder nicht erwähnt | Ausdrücklich eingeschlossen, inklusive Fristversäumnis beim Antrag |
| Nachhaftung | Kurz oder gar nicht geregelt | Mehrjährig bis unbegrenzt, denn Dämmfehler zeigen sich nach Jahren |
| Sachschäden aus Planungsfehlern | Nicht versichert (Beratungstarif) | Bei Baubegleitung eingeschlossen oder A&I-Tarif gewählt |
| Mietsachschäden / Tätigkeitsschäden | Niedriges Sublimit | Angemessen für Arbeiten am Gebäude des Kunden |
| Datenschutzverstöße | Ausgeschlossen | Materielle und immaterielle Schäden, denn Sie verarbeiten Gebäude- und Verbrauchsdaten |
| Subunternehmer | Nur nach Nachmeldung | Vergabe an Zeichner, Messdienstleister, Statiker mitversichert |
| Jahreshöchstleistung | 1-fach | 2- bis 3-fach maximiert, mehrere Förderfälle im Jahr leeren den Vertrag nicht |
| Selbstbehalt | 2.500 € und mehr, um den Preis zu drücken | 250 bis 1.000 €, mit Prämie zusammen besprochen |
| Bedingungsdifferenzdeckung | Kein Thema im Online-Antrag | Beim Wechsel gelten bessere Bedingungen ab Antrag, nicht erst ab Vertragsbeginn |
Warum wir für Energieberater keinen Vergleichsrechner anbieten
Kein Onlinerechner bildet die Kombination aus Betriebshaftpflicht und echter Vermögensschadenhaftpflicht mit Fördermittelberatung, Baubegleitung und Nebentätigkeiten korrekt ab. Dazu kommt: Beim Online-Antrag bestätigen Sie in der Regel, dass der Anbieter nicht berät und nicht haftet. Das kann in Ordnung sein. Oder Sie möchten, dass jemand die Verantwortung für die Auswahl mitträgt. Dann fragen Sie an, und wir rechnen mit unseren Beratungsrechnern, die deutlich mehr Tarife und Sonderrisiken kennen.
Welche dieser Zeilen fehlen in Ihrem Vertrag? Wir legen Ihnen drei Angebote nebeneinander und markieren die Unterschiede in den Bedingungen, damit Sie nicht nach Preis, sondern nach Leistung entscheiden.
Drei Angebote anfragen →Praktikanten, Werkstudenten, freie Kollegen: wer ist mitversichert?
Auch im kleinen Energieberatungsbüro arbeitet selten nur einer. Ein Werkstudent macht die Aufnahme vor Ort, ein freier Kollege übernimmt die Thermografie, ein Praktikant tippt Daten ein. Wer davon in der Police steckt, ist eine berechtigte Frage.
Die Grundregel
Die Haftpflichtversicherung ist zuständig für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen zufügen. Praktikanten und Werkstudenten zählen dazu, solange sie in Ihrem Auftrag tätig oder unterwegs sind. Also etwa der Werkstudent, dessen falsches Aufmaß in den Sanierungsfahrplan wandert.
Was daraus nicht folgt
Erleidet eine dieser Personen selbst einen Schaden, ist das über die Haftpflicht nicht abgedeckt. Der Praktikant stürzt bei der Begehung von der Leiter: Das ist kein Fremdschaden, sondern ein Eigenschaden. Ob Sie so einen Fall der Berufsgenossenschaft melden müssen, hängt vom Status der Person ab und ist eine Frage der Lohnbuchhaltung, nicht der Versicherung. Sprechen Sie dazu mit Ihrer Steuerkanzlei.
Der Klassiker: das private Auto im Dienst
Davon abzugrenzen ist eine Konstellation, die wir in Bestandsverträgen fast nie abgesichert finden. Ist jemand in Ihrem Auftrag mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs, der Kollege etwa, der mit dem eigenen Wagen zur Objektbegehung fährt, und passiert dabei ein Unfall mit Schaden am Fahrzeug, kann ein Regressanspruch gegen Sie entstehen. Die Berufshaftpflicht ist dafür nicht zuständig. Das richtige Werkzeug heißt Dienstreisekasko, in manchen Tarifen auch Arbeitnehmerkasko. Sie kostet wenig und greift bei jedem dienstlich genutzten Privatfahrzeug.
Was wir vor dem Antrag klären
- Praktikanten und Werkstudenten: weisungsgebunden tätig, in der Regel mitversichert.
- Freie Kollegen: brauchen eine eigene Berufshaftpflicht, gerade weil bei der Förderberatung reine Vermögensschäden entstehen können.
- Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste: gilt personenbezogen. Wer unterschreibt, muss auch gelistet und versichert sein.
- Umsatz und Mitarbeiterzahl: meldepflichtig, sonst droht die Kürzung.
Diese Punkte klären wir schriftlich mit der Gesellschaft ab, bevor der Antrag rausgeht. Eine mündliche Auskunft ist im Schadenfall nichts wert.
Unklar, wer bei Ihnen mitversichert ist? Schicken Sie uns Ihre Police und eine kurze Liste, wer bei Ihnen mitarbeitet. Wir lesen nach und sagen Ihnen, wo Lücken sind.
Police prüfen lassen →Haftung ist nur die erste Ebene. Energieberater sichern drei Dinge ab.
Jedes Werkzeug in Ihrem Koffer hat einen Zweck, und keins ersetzt das andere. Die Haftpflicht schützt Ihr Vermögen vor fremden Ansprüchen. Ihre Thermografiekamera schützt sie nicht. Und Sie selbst schon gar nicht.
1. Ihre Haftung
Betriebshaftpflicht plus Vermögensschadenhaftpflicht, offene Deckung, Nachhaftung. Die Grundlagen zu Pflichtberufen, Summen und Klauseln finden Sie im Ratgeber zur Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler.
2. Ihre Messgeräte und Ihr Büro
Thermografiekamera, Blower-Door-Anlage, Datenlogger und Laptop sind schnell fünfstellig wert und ständig unterwegs. Die Elektronikversicherung zahlt auch bei Sturz, Fehlbedienung und einfachem Diebstahl aus dem Auto. Dazu Büroinhalt und die Cyberversicherung für Ihre Gebäudedaten und Förderunterlagen. Anfrage genügt.
3. Sie selbst
Wer auf Dachböden klettert und Keller vermisst, sollte das eigene Einkommen absichern: Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler, dazu die private Krankenversicherung für Selbstständige mit Krankentagegeld, weil ohne Arbeitgeber niemand sechs Wochen weiterzahlt.
Sie haben schon eine Haftpflicht als Energieberater? Dann prüfen wir sie, bevor wir über einen Wechsel reden.
Kündigen ist schnell gemacht und manchmal genau falsch. Ein langjährig schadenfreier Vertrag trägt Nachlässe, die ein neuer Versicherer erst wieder gewähren müsste. Und wer vor drei Jahren einen Fördermittelantrag betreut hat, der erst heute beanstandet wird, braucht die Nachhaftung des alten Vertrags. Deshalb übernehmen wir bestehende Verträge zuerst per Maklermandat: Prämie bleibt, Versicherer bleibt, nur der Ansprechpartner wechselt. Dann lesen wir die Bedingungen. Steckt die Vermögensschadendeckung drin? Deckungssumme noch passend zu den Ausschreibungen, auf die Sie sich bewerben? Baubegleitung als Tätigkeit gemeldet? Mitarbeiter und Umsatz aktuell? Erst danach reden wir über einen Wechsel, und nur, wenn er sich rechnet.
- Übernahme ohne Mehrkosten: Ihr Vertrag bleibt, Ihre Prämie bleibt, wir werden Ihr Ansprechpartner.
- Lückenanalyse: Wir vergleichen Ihre Police mit dem, was der Markt heute bietet. Oder dass alles passt.
- Anpassung statt Neuabschluss: Deckungssumme erhöhen, Tätigkeiten nachmelden, Selbstbehalt ändern, oft beim bestehenden Versicherer.
- Wechsel nur, wenn er sich rechnet: bessere Bedingungen, günstigere Prämie oder beides. Sonst raten wir ab.
Kunde werden, ohne zu kündigen
Sie müssen nichts umstellen, um mit uns zu arbeiten. Kein Vertrag muss dafür beendet werden. Als Versicherungsmakler sind wir selbst Freiberufler, und wir können bestehende Verträge für Ihr Büro in unsere Betreuung übernehmen. Egal ob Berufshaftpflicht, Vermögensschadendeckung, Messtechnik, Cyber, egal bei welcher Gesellschaft. Sie unterschreiben ein Maklermandat, und ab dann sind wir Ihr Ansprechpartner. Der Vertrag bleibt, der Versicherer bleibt, die Prämie bleibt.
Was danach passiert, hat drei mögliche Ausgänge, und der Wechsel ist nur einer davon.
Neu einstellen
Wir klären den aktuellen Bedarf und konfigurieren den bestehenden Vertrag passend: Summen, Tätigkeiten, Mitarbeiter, Selbstbehalt, Bausteine. Oft ist der Vertrag im Kern in Ordnung und nur falsch eingestellt.
Update beim selben Anbieter
Gerade bei Tarifen, die älter als sechs Jahre sind, lässt sich beim eigenen Versicherer häufig eine Verbesserung erreichen: bessere Bedingungen, niedrigerer Beitrag, manchmal beides. Ohne Gesellschaftswechsel.
Wechsel
Nur, wenn er sich rechnet. Wir prüfen ihn parallel zu den anderen beiden Wegen, damit Sie sehen, was Ihr aktueller Versicherer bietet und was der Markt dagegenhält.
Diese drei Wege prüfen wir nebeneinander, nicht nacheinander. Sie sehen am Ende, was Ihr bestehender Vertrag hergibt, was ein Update daraus machen würde und was der Markt bietet. Dann entscheiden Sie. Anbieterunabhängig, ohne Mehrkosten für Sie.
Alle Verträge in einer App: Simplr
Policen, Beiträge, Schadenmeldung, Deckungsbestätigung für die nächste Ausschreibung: TÜV-zertifiziert, kostenfrei für unsere Kunden. Auch Verträge, die nicht über uns laufen, können Sie dort hinterlegen und verwalten lassen.
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Hinweis: Verträge bei HUK, HUK24, Debeka, LVM, Cosmos Direkt und WGV können wir nicht betreuen. Diese Gesellschaften arbeiten nicht mit Maklern zusammen.

Sie beraten zu Energie, wir zu Absicherung
Ihre Kunden vertrauen darauf, dass Sie die Förderlandschaft kennen, die Bauphysik im Griff haben und Fehler finden, bevor sie teuer werden. Dasselbe erwarten Sie zu Recht von uns bei Versicherungen. Seit 1983 in Karlsruhe, Gewerbe seit über 20 Jahren, mit zweitem Standort in Landau. Beratung bundesweit per Video, Sie sehen dabei unseren Bildschirm.
So läuft Ihre Anfrage ab
- AnfrageFormular oder Anruf. Sie schildern kurz Tätigkeiten, Umsatz, Mitarbeiter und ob Sie Baubegleitung machen. Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.
- RisikoanalyseWir klären Nebentätigkeiten, Ausschreibungsvorgaben, Kammerzugehörigkeit und die passende Schublade beim Versicherer. Online, Sie sehen unseren Bildschirm.
- AngeboteMindestens drei Angebote, die Unterschiede in den Bedingungen markiert. Sie entscheiden, ohne Abschlussdruck.
- BetreuungAntrag, Police, Deckungsbestätigung, Simplr-App. Später: Anpassungen, Schadenfall, jährlicher Check.
Was Selbstständige über die Beratung sagen
Angebot für Ihre Haftpflichtversicherung als Energieberater anfragen
Was wir brauchen: Ihre Tätigkeiten (Beratung, iSFP, Förderanträge, Baubegleitung), ungefähren Jahresumsatz, Zahl der Mitarbeiter, ob Sie einer Kammer angehören und, falls vorhanden, Ihre bisherige Police. Daraus machen wir mindestens drei Angebote mit markierten Unterschieden. Unverbindlich, ohne Abschlussdruck.
Kurzanfrage mit Rückruf
Sie schreiben uns in zwei Sätzen, worum es geht. Wir melden uns und klären den Rest im Gespräch.
- Dauert unter zwei Minuten
- Gut, wenn Sie erst einmal sortieren wollen
- Rückruf oder E-Mail, wie Sie mögen
Vollständige Erfassung
Damit wir Ihnen schneller und besser weiterhelfen können: Unser Erfassungsbogen fragt Beratungsschwerpunkte, Förderprogramme, Umsatz, Vorschäden und Ihre Wunschdeckung ab. Danach können wir sofort bei mehreren Gesellschaften anfragen, ohne Zwischenschleife.
- Ihre Tätigkeitsdaten in einem Durchgang
- Wir rechnen direkt, statt erst nachzufragen
- Auf Wunsch bis zum Abschluss durchgängig
Planen Sie rund 15 Minuten ein. Halten Sie Umsatzzahlen und, falls vorhanden, Ihre bestehende Police bereit.
Lieber sprechen? 0721 358 369 (Mo–Fr) oder anfrage@fair-ka.de. Beratung vor Ort in Karlsruhe und in unserer Niederlassung in Landau, per Video oder Telefon bundesweit. Weitere Wege finden Sie auf unserer Kontaktseite.
Häufige Fragen zur Haftpflichtversicherung für Energieberater
Nein, in aller Regel nicht. Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden sowie die Vermögensschäden, die daraus folgen. Der typische Schaden eines Energieberaters ist aber ein reiner Vermögensschaden: ein fehlerhafter Sanierungsfahrplan, ein verlorener Zuschuss, eine falsche Wirtschaftlichkeitsberechnung. Dafür braucht es eine echte Vermögensschadenhaftpflicht. Prüfen Sie in Ihrem Vertrag, ob Beratungsfehler ausdrücklich versichert sind oder nur ein kleines Sublimit für Vermögensschäden steht.
Gesetzlich nicht, denn Energieberater ist kein Kammerberuf. Anders bei Architekten und Beratenden Ingenieuren, die als Energieberater arbeiten: Für sie gilt die Versicherungspflicht ihrer Kammer mit festen Mindestsummen. Faktisch verlangen Kommunen und Wohnungsunternehmen bei Ausschreibungen regelmäßig eine Deckungsbestätigung. Ob die Expertenliste oder ein Förderprogramm einen Nachweis fordert, hängt vom Programm und der Listung ab und wird von uns vor der Anfrage geprüft.
Marktüblich sind für Vermögensschäden 250.000 Euro bis 2 Millionen Euro, für Personen- und Sachschäden 3 bis 5 Millionen Euro. Die richtige Summe richtet sich nach dem Fördervolumen Ihrer Projekte und den Vorgaben in Ausschreibungen. Wer Mehrfamilienhäuser oder kommunale Gebäude betreut, sollte höher ansetzen. Höhere Summen kosten oft nur wenige Euro mehr im Monat. Wir rechnen Ihnen die Stufen nebeneinander vor.
Marktüblich sind rund 150 bis 300 Euro im Jahr im Nebenberuf, 500 bis 1.200 Euro für hauptberufliche Solo-Berater und 1.500 bis 2.500 Euro für Büros mit Mitarbeitern. Spezialtarife beginnen bei einigen Anbietern um 260 Euro netto, dann mit schmaleren Summen. Entscheidend sind Tätigkeiten, Umsatz, Mitarbeiter, Deckungssumme und Selbstbehalt. Konkret wird es mit Ihren Zahlen, innerhalb eines Werktags.
Nein. Eine nicht erreichte Einsparung oder Effizienzklasse ist ein Erfüllungsanspruch aus Ihrem Vertrag, kein Haftpflichtschaden. Erfüllungsschäden sind in keiner Vermögensschadenhaftpflicht versichert. Versichert sind die Folgeschäden eines Beratungsfehlers, etwa der verlorene Zuschuss oder die Kosten für eine nötige Nachdämmung. Deshalb raten wir, Einsparungen zu prognostizieren und nie zu garantieren.
Meist nicht, wenn Ihre Berufshaftpflicht die Energieberatung als Tätigkeit ausdrücklich einschließt. Gute Architekten- und Ingenieurtarife führen Energieberatung im Katalog oder versichern das ganze Berufsbild offen. Prüfen sollten Sie, ob Fördermittelberatung und die Beratung privater Haushalte außerhalb eines Bauprojekts mitversichert sind. Das ist der Punkt, an dem es im Schadenfall regelmäßig hakt.
Ja, und sie ist vergleichsweise günstig. Die private Haftpflicht leistet für berufliche Schäden nicht, auch nicht im Nebenberuf. Ein einziger verlorener Förderzuschuss übersteigt die Jahresprämie um ein Vielfaches. Die Nebenberuflichkeit senkt die Prämie, nicht die Deckung. Wichtig ist, den Nebenberuf im Antrag korrekt anzugeben, damit Umsatz und Tätigkeiten stimmen.
Nicht über die Haftpflicht, denn die zahlt nur fremde Schäden. Für Ihre eigenen Geräte brauchen Sie eine Elektronikversicherung. Sie ersetzt Schäden durch Sturz, Fehlbedienung, Überspannung und einfachen Diebstahl, auch unterwegs und aus dem Fahrzeug. Eine Büroinhaltsversicherung deckt Feuer, Leitungswasser und Einbruch, aber nicht die heruntergefallene Kamera beim Ortstermin. Beides lässt sich kombinieren.
Ja. Wir übernehmen bestehende Verträge per Maklermandat ohne Mehrkosten, die Prämie bleibt gleich. Dann prüfen wir Vermögensschadendeckung, Deckungssumme, versicherte Tätigkeiten, Mitarbeiter und Umsatzangabe. Vieles lässt sich beim bestehenden Versicherer anpassen, etwa die Summe für eine Ausschreibung erhöhen oder Baubegleitung nachmelden. Einen Wechsel empfehlen wir nur, wenn er bessere Bedingungen oder eine günstigere Prämie bringt.
Weil kein Rechner die Kombination aus Betriebshaftpflicht und echter Vermögensschadenhaftpflicht mit Fördermittelberatung, Baubegleitung und Nebentätigkeiten korrekt abbildet. Rechner sortieren nach Preis und übersehen genau den Baustein, der bei Energieberatern zählt. Beim Online-Antrag bestätigen Sie zudem meist, dass der Anbieter nicht berät und nicht haftet. Wir rechnen stattdessen mit Beratungsrechnern, die mehr Tarife und Sonderrisiken kennen.
Praktikanten und Werkstudenten sind als weisungsgebundene Mitarbeiter in der Regel mitversichert. Freie Kollegen brauchen eine eigene Berufshaftpflicht, gerade weil bei der Förderberatung reine Vermögensschäden entstehen können. Beachten Sie außerdem, dass die Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste personenbezogen gilt. Verletzt sich ein Praktikant bei der Begehung selbst, ist das kein Haftpflichtfall, sondern eine Frage für Ihre Lohnbuchhaltung.
Für den Schaden am privaten Fahrzeug ist die Berufshaftpflicht nicht zuständig. Bei dienstlicher Nutzung kann ein Regressanspruch gegen Sie entstehen. Abgesichert wird das über eine Dienstreisekasko. Wer regelmäßig zu Objekten fährt oder fahren lässt, sollte sie einplanen.
Ja. Über ein Maklermandat übernehmen wir bestehende Verträge in die Betreuung, unabhängig von der Sparte und der Gesellschaft. Der Vertrag bleibt, der Versicherer bleibt, die Prämie bleibt, wir werden Ihr Ansprechpartner. Danach prüfen wir drei Wege parallel: den Vertrag passend neu einstellen, ein Update beim selben Anbieter erreichen oder wechseln. Der Service ist anbieterunabhängig und für Sie ohne Mehrkosten.
Gerade dann. Bedingungswerke entwickeln sich weiter, und viele Versicherer bieten für ältere Tarife ein Update im eigenen Haus an: bessere Bedingungen, oft ein niedrigerer Beitrag, manchmal beides. Das geht ohne Gesellschaftswechsel. Wir prüfen das parallel zum Marktvergleich, damit Sie beide Optionen nebeneinander sehen.
Bernd Krause – Geschäftsführer, Versicherungsmakler, Autor von „Der Finanzplaner für Akademiker". Führt den Fairsicherungsladen seit 2018 in zweiter Generation. Über 200 Erklärvideos auf YouTube, Focus Top 300 Versicherungsmakler.
„Wir sorgen dafür, dass kluge Menschen keine dummen Versicherungen abschließen. Diese Ehrlichkeit ist #besserberaten."
Mehr über Bernd Krause · Über den Fairsicherungsladen · YouTube-Kanal
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Alle Ratgeber finden Sie in unserer Ratgeber-Übersicht. Wenn danach Fragen offen sind, rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Unverbindlich und ohne Abschlussdruck.
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Wenn Sie wissen wollen, mit wem Sie es zu tun bekommen, bevor Sie anrufen: In diesem Video erklärt Bernd Krause, warum unsere Berater Festgehalt bekommen und was das für Ihre Beratung bedeutet.
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Ihre Haftpflicht als Energieberater: Beratungsfehler inklusive, jemand an Ihrer Seite
Drei Angebote mit markierten Unterschieden, innerhalb eines Werktags. Sie entscheiden, ohne Abschlussdruck.
Angebot anfragen →Der Fairsicherungsladen GmbH · Waldstr. 65 · 76133 Karlsruhe · 0721 358 369 · anfrage@fair-ka.de · #besserberaten · Seit 1983
