Gewerbehaftpflichtversicherung: welche Haftpflicht Ihr Betrieb wirklich braucht – alle Arten erklärt
„Die Gewerbehaftpflicht" gibt es nicht. Es gibt elf verschiedene Haftpflichtversicherungen für Betriebe, Praxen, Kanzleien und Vereine, und jede deckt genau ein Risiko. Diese Seite erklärt sie alle: Zweck, für wen, typischer Schaden, Fallstrick. Damit Sie wissen, welche Werkzeuge in Ihren Kasten gehören und welche nicht.
Was ist eine Gewerbehaftpflichtversicherung? Gewerbehaftpflicht ist der Oberbegriff für alle Haftpflichtversicherungen, die Schadenersatzansprüche Dritter gegen einen Betrieb, eine Praxis, eine Kanzlei oder einen Verein abdecken. Dahinter stecken elf eigenständige Versicherungsarten, von der Betriebshaftpflicht über die Vermögensschaden- und Produkthaftpflicht bis zur D&O. Welche davon Ihr Betrieb braucht, hängt nicht von der Rechtsform ab, sondern davon, was Sie tun, was Sie besitzen und wen Sie beschäftigen.
- Ein Oberbegriff, elf Werkzeuge
- Die drei Grundarten in Kürze
- Alle Haftpflichtarten im Einzelnen
- Welcher Betrieb braucht welche Arten?
- Was eine Gewerbehaftpflicht kostet
- Warum Beratung den Beitrag nicht erhöht
- Details, die über die Regulierung entscheiden
- Bestehende Verträge prüfen lassen
- Häufige Fragen
Ein Oberbegriff, elf Werkzeuge: warum „die Gewerbehaftpflicht" nicht existiert
Der Satz, den wir in Gewerbeberatungen am häufigsten hören, lautet: „Ich habe eine Gewerbehaftpflicht, ich bin versichert." Meist stimmt die erste Hälfte. Die zweite ist eine Wette. Denn auf der Police steht nicht „Gewerbehaftpflicht", sondern zum Beispiel „Betriebshaftpflicht für Bürobetriebe". Und die kennt weder den Beratungsfehler noch das fehlerhafte Produkt, weder den Ölfleck im Bach noch die Betriebsfeier mit 150 Gästen.
Stellen Sie sich einen Werkzeugkasten vor. Ein Hammer ist ein hervorragendes Werkzeug, aber niemand käme auf die Idee, damit eine Schraube zu setzen. Haftpflichtversicherungen funktionieren genauso: Jede Art ist für ein Risiko gebaut, keine ersetzt die andere. Wer nur den Hammer besitzt, hat für alles andere die eigene Brieftasche. Und die ist im Gewerbe nach oben offen. Das Gesetz kennt keine Obergrenze für Schadenersatz, Einzelunternehmer und Freiberufler haften zusätzlich mit dem Privatvermögen.
Diese Seite ist deshalb bewusst kein zweiter Ratgeber zur Berufshaftpflichtversicherung und keine Zuordnung nach Berufen wie unsere Übersicht Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht von A bis Z. Sie sortiert den Werkzeugkasten: Art für Art, mit Zweck, Zielgruppe, typischem Schaden und dem Fallstrick, den wir in der Praxis am häufigsten sehen.
Die drei Grundarten in Kürze
Drei Werkzeuge bilden das Fundament, alle anderen bauen darauf auf. Weil wir sie an anderer Stelle ausführlich erklären, hier nur der Kern in je einem Absatz.
Betriebshaftpflicht
Zahlt, wenn durch Ihren Betrieb, Ihre Mitarbeiter oder Ihre Geräte ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt wird, und die Geldfolgen daraus. Das Fundament für jeden Betrieb. Bausteine, Kosten und Rechner auf der Seite Betriebshaftpflicht für Selbstständige und kleine Betriebe.
Vermögensschadenhaftpflicht
Zahlt, wenn Ihr Fehler jemanden Geld kostet, ohne dass vorher etwas kaputtging: die Fehlberatung, die versäumte Frist, der Planungsfehler. Pflicht für Anwälte, Steuerberater, Architekten, Makler und Verwalter. Details auf der Seite Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Berufshaftpflicht
Kein eigenes Werkzeug, sondern der Name für den Kasten eines bestimmten Berufs: bei Ärzten eine Betriebshaftpflicht mit Behandlungsrisiko, bei Ingenieuren beide Bausteine in einer Police. Der Entscheidungsbaum steht im Ratgeber Berufshaftpflichtversicherung.
Der Unterschied zwischen Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht ist der, an dem die meisten Bestandsverträge scheitern. Ein Beispiel aus unserer Beratung: Einem Immobilienmakler wird vorgeworfen, er habe ein Haus unter Wert verkauft. Nichts ist kaputt, niemand verletzt, trotzdem fehlt dem Verkäufer Geld, und er will es vom Makler. Das ist ein echter Vermögensschaden. Die Betriebshaftpflicht des Maklers sagt dazu: nicht mein Werkzeug. Nur die Vermögensschadenhaftpflicht prüft, wehrt ab oder zahlt.
Sie wissen nicht, welche Bausteine in Ihrem Kasten fehlen? Schildern Sie uns in zwei Sätzen, was Ihr Betrieb tut. Wir sagen Ihnen, welche Arten Sie brauchen, welche nicht, und holen mindestens drei Angebote ein.
Betrieb schildern →Alle Haftpflichtarten für Gewerbe im Einzelnen
Jetzt der Rest des Werkzeugkastens. Zu jeder Art vier Dinge: wofür sie da ist, wer sie braucht, wie ein typischer Schaden aussieht und wo es in der Praxis hakt. Die Beispiele stammen aus unserer Beratung und aus Schadenfällen der Versicherer, vereinfacht dargestellt.
Bürohaftpflicht
Zweck: Die Betriebshaftpflicht für Betriebe, deren Risiko im Büro liegt und nicht auf der Baustelle: Kunden empfangen, beim Kunden arbeiten, Geräte transportieren.
Für wen: Berater, Agenturen, Planungsbüros, Kanzleien, IT-Dienstleister, Steuerberater. Also fast jeder, der eine Vermögensschadenhaftpflicht hat und glaubt, damit sei alles erledigt.
Typischer Schaden: Ein Kunde stolpert in Ihrem Büro über die Teppichkante und bricht sich den kleinen Finger. Sie kennen sich gut, er will kein Schmerzensgeld. Das hindert seine Krankenkasse nicht daran, die Behandlungskosten bei Ihnen einzufordern, und seinen Arbeitgeber nicht daran, die Lohnfortzahlung für die Krankschreibung von Ihnen zurückzuverlangen. Die Freundschaft hält, der Regress kommt trotzdem.
Fallstrick: Die Vermögensschadenhaftpflicht kennt keine Teppichkante, sie kennt nur Geldschäden. Und die Privathaftpflicht schließt berufliche Risiken aus. Ohne Bürohaftpflicht bleibt der Regress an Ihnen hängen. Die gute Nachricht: Sie gehört zu den günstigsten Gewerbeversicherungen überhaupt und lässt sich meist in die Berufshaftpflicht einschließen.
Produkthaftpflicht
Zweck: Deckt Schäden, die ein von Ihnen hergestelltes, bearbeitetes oder gehandeltes Produkt bei Dritten verursacht, nachdem es Ihren Betrieb verlassen hat. Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller dafür auch ohne Verschulden.
Für wen: Hersteller, Händler und Onlineshops, Importeure (die gelten rechtlich als Hersteller), Handwerker, die Teile liefern oder einbauen, Lebensmittelbetriebe, Kosmetikhersteller.
Typischer Schaden: Ein Onlineshop verkauft importierte Ladegeräte. Eines überhitzt nachts, die Küche des Kunden brennt aus. Der Kunde und seine Hausratversicherung halten sich an den Shop, weil der chinesische Hersteller nicht greifbar ist.
Fallstrick: Die einfache Produkthaftpflicht steckt in vielen Betriebshaftpflichttarifen. Die erweiterte Produkthaftpflicht für Aus- und Einbaukosten, Weiterverarbeitung und Rückruf steckt dort fast nie. Wer Teile liefert, die andere verbauen, braucht genau die. Und wer Ware in die USA verkauft, braucht einen Tarif, der das Land nicht ausschließt.
Umwelthaftpflicht und Umweltschadensversicherung
Zweck: Zwei Werkzeuge, die oft verwechselt werden. Die Umwelthaftpflicht deckt Ansprüche Dritter, wenn Ihr Betrieb über Boden, Wasser oder Luft einen Schaden anrichtet. Die Umweltschadensversicherung deckt die öffentlich-rechtliche Pflicht nach dem Umweltschadensgesetz, Natur wiederherzustellen, auch wenn kein Nachbar klagt.
Für wen: Handwerk mit Ölen, Lacken, Kraftstoffen, Kühlmitteln; Kfz-Betriebe; Landschaftsbau; Betriebe mit Heizöltank, Photovoltaik oder Lager; Landwirtschaft; Gastronomie mit Fettabscheider.
Typischer Schaden: Beim Befüllen des Heizöltanks eines Kunden läuft Öl über, sickert ins Erdreich und erreicht den Bach hinter dem Grundstück. Der Nachbar fordert Ersatz für seinen Garten (Umwelthaftpflicht), die Behörde die Sanierung des Gewässers (Umweltschadensversicherung).
Fallstrick: In vielen Betriebshaftpflichttarifen steckt ein Umwelt-Basisbaustein, der bei Anlagen wie Tanks und Lagern endet. Wer solche Anlagen betreibt, braucht die Anlagendeckung ausdrücklich. Und der Baustein Umweltschaden fehlt in Altverträgen häufiger, als man denkt.
Veranstaltungshaftpflicht
Zweck: Deckt Personen- und Sachschäden bei Veranstaltungen, die Sie als Veranstalter verantworten, inklusive Auf- und Abbau.
Für wen: Betriebe mit Firmenfeier, Tag der offenen Tür, Kundenevent, Messe oder Jubiläum; Vereine mit Sommerfest; Agenturen, die Events für Kunden durchführen; Kulturschaffende. Hinweise für Karlsruher Kultur- und Kreativbetriebe auf unserer Seite Kultur- und Kreativwirtschaft Karlsruhe.
Typischer Schaden: Beim Firmenjubiläum kippt ein Sonnenschirm um und trifft einen Gast am Kopf. Oder das Catering-Zelt beschädigt den gemieteten Rasen des Veranstaltungsorts.
Fallstrick: Die Betriebsfeier ist in vielen Betriebshaftpflichttarifen mitversichert, aber nur bis zu einer bestimmten Teilnehmerzahl, die kaum jemand kennt. Ab dieser Grenze, bei externen Gästen oder gemieteten Räumen braucht es eine eigene Police. Sie ist, ehrlich gesagt, eine der günstigsten Versicherungen überhaupt, die Prämie richtet sich meist nach der Teilnehmerzahl. Ein Grund, sie zu vergessen, ist das nicht.
Vereinshaftpflicht
Zweck: Die Betriebshaftpflicht des Vereins. Sie deckt Ansprüche von Mitgliedern, Besuchern und Dritten gegen den Verein und seine Organe, meist inklusive kleinerer Veranstaltungen.
Für wen: Jeden eingetragenen Verein, vom Sportverein über den Musikverein bis zum Förderverein der Schule. Und ganz besonders den Vorstand.
Typischer Schaden: Beim Vereinsfest bricht eine Bierbank, ein Gast verletzt sich. Oder ein Übungsleiter lässt ein Gerät unbeaufsichtigt, ein Kind stürzt.
Fallstrick: Vorstände glauben oft, der Verein hafte allein. Das Gesetz schützt ehrenamtliche Vorstände zwar bei leichter Fahrlässigkeit, aber nicht bei Organisationsverschulden, und für Vermögensschäden aus Vorstandsentscheidungen braucht es eine Vermögensschaden- oder D&O-Deckung für Vereine. Konzepte, die Vereinshaftpflicht, Vermögensschaden und D&O in einer Police bündeln, gibt es zum Beispiel über Markel.
D&O-Versicherung (Organhaftpflicht)
Zweck: Deckt Vermögensschäden, für die Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte persönlich haften, wenn sie Entscheidungs- oder Beratungsfehler machen. Also die Haftung der Person, nicht des Betriebs.
Für wen: GmbH-Geschäftsführer, auch Gesellschafter-Geschäftsführer; Vorstände von AG, Genossenschaft und Verein; Beiräte. Besonders wichtig bei Fremdgeschäftsführern und bei mehreren Gesellschaftern, die sich später uneins werden könnten.
Typischer Schaden: Ein Geschäftsführer verpasst den richtigen Zeitpunkt für den Insolvenzantrag oder bestellt in der Krise Ware, die der Betrieb nicht mehr bezahlen kann. Der Insolvenzverwalter fordert den Schaden von ihm persönlich, mit seinem Privatvermögen.
Fallstrick: Die Haftung ist persönlich und unbeschränkt, die Betriebshaftpflicht der GmbH hilft dem Geschäftsführer nicht. Vorstände von Aktiengesellschaften müssen seit 2010 sogar einen gesetzlichen Selbstbehalt tragen, zehn Prozent des Schadens bis zum Anderthalbfachen des Jahresbruttobezugs, der separat versicherbar ist. Und bei der D&O zählt die Nachmeldefrist: Wer den Posten abgibt, haftet für alte Entscheidungen weiter.
Bauherrenhaftpflicht (gewerblich)
Zweck: Deckt Ihre Haftung als Bauherr während eines Bauvorhabens: Verkehrssicherung der Baustelle, Schäden an Nachbargebäuden, verletzte Passanten. Der Bauherr haftet neben dem Bauunternehmer, nicht statt seiner.
Für wen: Betriebe, die eine Halle bauen, eine Praxis umbauen, ein Betriebsgebäude sanieren oder ein Grundstück erschließen lassen.
Typischer Schaden: Ein Radfahrer stürzt abends über eine unbeleuchtete Baustellenabsperrung vor Ihrem Neubau. Der Bauunternehmer verweist auf Sie, Sie auf ihn. Am Ende zahlt der, der versichert ist.
Fallstrick: Die private Bauherrenhaftpflicht deckt nur private Vorhaben bis zu einer bestimmten Bausumme, was auf unserer Seite Bauherrenhaftpflicht erklärt ist. Gewerbliche Bauvorhaben laufen über die Betriebshaftpflicht, aber nur bis zu einer Bausumme, die im Vertrag steht und bei größeren Projekten schnell überschritten ist. Vor dem ersten Spatenstich lohnt ein Blick in diese Klausel.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (Betriebsgebäude)
Zweck: Deckt die Haftung aus dem Besitz eines Grundstücks oder Gebäudes: Räum- und Streupflicht, lose Dachziegel, defekte Treppenbeleuchtung, der Ast, der aufs Nachbarauto fällt.
Für wen: Betriebe, die ihr Gebäude besitzen und Teile davon vermieten; Praxisinhaber mit eigenem Ärztehaus; Unternehmer, die die Betriebsimmobilie privat halten und an die eigene GmbH vermieten. Der letzte Fall ist häufiger, als viele denken.
Typischer Schaden: Eine Passantin rutscht im Januar auf dem ungestreuten Gehweg vor Ihrem Betriebsgebäude aus und bricht sich das Handgelenk. Krankenkasse und Arbeitgeber melden sich, mit den bekannten Folgen.
Fallstrick: Die Betriebshaftpflicht deckt in der Regel nur das Grundstück, das Sie selbst betrieblich nutzen. Sobald Sie vermieten oder das Gebäude privat halten, greift sie nicht mehr. Dann braucht der Eigentümer eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Wer die Immobilie durch einen Verwalter betreuen lässt, findet die Verwalterseite dazu unter Haftpflichtversicherung für Hausverwalter.
Welcher Betrieb braucht welche Arten? Die Matrix
Wenn Sie nach dem Lesen der elf Arten das Gefühl haben, Sie bräuchten alle, dann haben wir schlecht erklärt. Die meisten Betriebe brauchen zwei bis vier davon. Diese Tabelle zeigt für typische Betriebsarten, welche Werkzeuge Pflicht sind, welche wir in der Beratung fast immer empfehlen und welche nur in Sonderfällen sinnvoll sind. Wie wir beide wissen, ist Ihr Betrieb keine Tabellenzeile. Aber sie ist ein guter Ausgangspunkt.
| Betriebsart | Fundament | Fast immer sinnvoll | Je nach Fall prüfen |
|---|---|---|---|
| Handwerksbetrieb (SHK, Elektro, Bau, Maler) | Betriebshaftpflicht mit Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden | Umwelthaftpflicht, Produkthaftpflicht für eingebaute Teile | Erweiterte Produkthaftpflicht, gewerbliche Bauherrenhaftpflicht, Umweltschaden bei Anlagen |
| Berater, Agentur, IT-Dienstleister | Vermögensschadenhaftpflicht plus Bürohaftpflicht | Beide Bausteine in einer Police mit offener Deckung | Veranstaltungshaftpflicht bei Events für Kunden, D&O bei GmbH mit mehreren Gesellschaftern |
| Kanzlei, Steuerbüro, Planungsbüro | Vermögensschadenhaftpflicht (Pflicht mit Mindestsumme) | Bürohaftpflicht, D&O bei GmbH oder PartG mbB | Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei eigenem Kanzleigebäude |
| Arztpraxis, Heilberuf, Therapeut | Berufshaftpflicht mit Behandlungsrisiko (bei Ärzten Pflicht) | Bürohaftpflicht für die Praxisräume, meist enthalten | Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei eigenem Praxishaus, D&O beim MVZ |
| Ladengeschäft, Einzelhandel, Onlineshop | Betriebshaftpflicht mit Produkthaftpflicht | Erweiterte Produkthaftpflicht bei Import und Eigenmarken | Veranstaltungshaftpflicht bei Aktionstagen, Auslandsdeckung bei Versand ins Ausland |
| Gastronomie, Café, Catering | Betriebshaftpflicht mit Produkthaftpflicht für Speisen | Umwelthaftpflicht (Fettabscheider, Kühlmittel), Veranstaltungshaftpflicht | Mietsachschäden am gepachteten Lokal in ausreichender Höhe |
| Hersteller, Produktionsbetrieb | Betriebshaftpflicht mit erweiterter Produkthaftpflicht | Umwelthaftpflicht mit Anlagendeckung, Umweltschaden, Rückrufkosten | D&O, Auslandsdeckung USA und Kanada |
| Verein | Vereinshaftpflicht | Vermögensschaden- und D&O-Baustein für den Vorstand | Veranstaltungshaftpflicht für Feste über der Teilnehmergrenze |
| Betrieb mit eigener Immobilie | Betriebshaftpflicht (eigengenutzter Teil) | Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für vermietete oder privat gehaltene Teile | Gewerbliche Bauherrenhaftpflicht bei Um- und Anbauten |
. Die Einordnung sind Erfahrungswerte aus unserer Beratung und ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Berufsspezifische Seiten: Handwerk, IT-Betriebe, Kanzleien, Architekten und Ingenieure, Arztpraxen, Heilberufe und Therapeuten.
Ihre Zeile passt nicht ganz? Der Handwerker mit Onlineshop, die Praxis im eigenen Haus, der Verein mit Gastronomie: Kombinationen sind unser Alltag. Wir bauen den Kasten für Ihren Betrieb zusammen, oft in einer einzigen Police.
Angebot anfragen →Was eine Gewerbehaftpflicht kostet
Die ehrliche Antwort: Das hängt davon ab, welche Werkzeuge in den Kasten kommen und wie groß der Betrieb ist. Trotzdem lassen sich Größenordnungen nennen, die wir in unseren Angeboten regelmäßig sehen. Für die reine Betriebs- oder Bürohaftpflicht eines Solo-Selbstständigen mit Bürotätigkeit liegen die Jahresprämien marktüblich zwischen 80 und 300 €. Bei Handwerk und baunahen Tätigkeiten sind es eher 300 bis 1.000 €, bei kleinen Betrieben mit fünf bis zehn Mitarbeitern 500 bis 3.000 €. Beitragstreiber sind Branche, Umsatz oder Lohnsumme, Deckungssumme, Selbstbehalt und Vorschäden.
Die Zusatzwerkzeuge sind meist überraschend günstig. Eine Veranstaltungshaftpflicht für ein Firmenfest kostet oft weniger als das Catering für einen einzigen Gast. Der Umweltbaustein und die einfache Produkthaftpflicht stecken in guten Betriebshaftpflichttarifen ohne Aufpreis. Teurer wird es bei der erweiterten Produkthaftpflicht, bei Anlagendeckungen und bei der D&O, weil dort das Schadenpotenzial sechs- oder siebenstellig ist.
Unser Tipp zur Deckungssumme
Wählen Sie die Summe nach dem, was im schlimmsten Fall passieren kann, nicht nach dem, was die Prämie um zwanzig Euro senkt. Bei Berufen mit Personenrisiko halten wir 5 Mio. € für die vernünftige Untergrenze. Hohe Summen kosten meist nur wenige Euro im Jahr mehr, weil die meisten Schäden klein sind. Und lassen Sie die Finger von hohen Selbstbehalten, die den Beitrag im Rechner schön klein machen: Der Selbstbehalt gilt in jedem einzelnen Fall, auch beim dritten Regress im selben Jahr.
Warum es auf dieser Seite keinen Vergleichsrechner gibt
Kein Onlinerechner bildet elf Haftpflichtarten mit allen Kombinationen ab. Er kennt keine Anlagendeckung, keine Teilnehmergrenze und keine Vermögensschadenhaftpflicht für Ihren Beruf. Und wer online beantragt, bestätigt meist, dass der Anbieter nicht berät und nicht haftet. Einen Rechner als Erstorientierung für die reine Betriebshaftpflicht finden Sie auf der Seite Betriebshaftpflicht für Selbstständige. Warum uns das nicht reicht, steht in Die Grenzen von Vergleichsrechnern.
Warum Beratung den Beitrag nicht erhöht
Ein verbreiteter Irrtum: dass Beratung den Beitrag erhöht. Tut sie nicht. Die Courtage ist in jeder Gewerbeprämie eingepreist, mit oder ohne Makler. Ohne Makler behält der Versicherer sie. Mit uns bezahlt sie die Auswahl der richtigen Haftpflichtart, den Bedingungsvergleich und die Betreuung, wenn Sie tatsächlich einmal einen Schaden melden müssen.
Bei den Haftpflichtarten kommt ein Punkt dazu, den Portale nicht leisten können: das Bündeln. Über unsere Einkaufsgemeinschaft haben wir Deckungskonzepte, die mehrere Werkzeuge in einer Police vereinen, zum Beispiel Betriebshaftpflicht, Umweltbaustein und Produkthaftpflicht für Handwerk und Handel, Büro- und Vermögensschadenhaftpflicht mit offener Deckung für Berater und IT, oder Vereinshaftpflicht mit Vermögensschaden- und D&O-Modul. Solche Konzepte gibt es weder beim Berufsverband noch beim Versicherer direkt. Sie sind in vielen Fällen deutlich günstiger als die Summe der Einzelverträge, und vor allem: Es gibt keine Lücke zwischen den Policen, in die ein Schaden fallen kann.
Die Details, die über die Regulierung entscheiden
Zwei Betriebshaftpflichtpolicen zum gleichen Preis können im Schadenfall Welten auseinanderliegen. Der Rechner zeigt Ihnen die Deckungssumme und die Prämie. Diese Zeilen zeigt er nicht.
| Leistungsmerkmal | Standardtarif / Portal-Basis | Worauf wir achten |
|---|---|---|
| Mietsachschäden am Büro, Laden, Lokal | Kleines Sublimit, oft nur Feuer und Wasser | Volle Summe, auch für Schäden durch Umbau und Betrieb |
| Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden | Ausgeschlossen oder stark begrenzt | Mitversichert, mit Summe passend zum Auftragswert |
| Produkthaftpflicht | Nur einfache Deckung | Erweitert: Aus- und Einbaukosten, Weiterverarbeitung, Rückruf als Baustein |
| Umwelt | Basisbaustein ohne Anlagen | Umwelthaftpflicht mit Anlagendeckung plus Umweltschadensversicherung |
| Betriebsfeiern und Veranstaltungen | Bis zu einer Teilnehmerzahl, die nicht auf der Police steht | Grenze bekannt, darüber eigene Veranstaltungshaftpflicht |
| Schlüsselverlust, Be- und Entladen, Kfz beim Kunden | Häufig ausgeschlossen | Mitversichert, inklusive Schließanlagentausch |
| Subunternehmer | Nur Auswahlverschulden | Schäden durch beauftragte Subunternehmer mitversichert |
| Neue Tätigkeiten | Müssen nachgemeldet werden | Vorsorge- und Innovationsklausel oder offene Deckung |
| Nachhaftung bei Betriebsaufgabe | Nicht geregelt | Verbindlich vereinbart, bei Vermögensschaden möglichst unbegrenzt |
| Selbstbehalt | Hoch, damit der Beitrag klein wirkt | So gewählt, dass Sie jeden Fall tragen können |
Haftung ist nur die erste Ebene. Betriebe sichern drei Dinge ab.
Alle elf Arten auf dieser Seite haben eines gemeinsam: Sie zahlen an andere. Für den eigenen Schaden und für den Inhaber braucht der Kasten zwei weitere Fächer.
1. Ihre Haftung
Die Werkzeuge dieser Seite: Betriebs-, Büro-, Berufs-, Vermögensschaden-, Produkt-, Umwelt-, Veranstaltungs-, Vereinshaftpflicht, D&O, Bauherren- und Grundbesitzerhaftpflicht.
2. Ihr Betrieb
Inhalts- und Elektronikversicherung, Betriebsunterbrechung, Firmenrechtsschutz und die Cyberversicherung für den Eigenschaden nach einem Angriff. Der Durchschnittsschaden bei kleinen und mittleren Betrieben liegt dort bei über 100.000 €.
3. Sie selbst
Fällt der Inhaber aus, zahlt keine Haftpflicht der Welt. BU für Selbstständige und Freiberufler, PKV für Selbstständige, Krankentagegeld und die Altersvorsorge ohne Rentenversicherungspflicht.
Sie haben schon Gewerbehaftpflichtverträge? Dann prüfen wir sie, bevor wir über einen Wechsel reden.
Bei Betrieben, die schon länger bestehen, finden wir selten gar keine Haftpflicht. Wir finden Lücken zwischen den Arten: die Betriebshaftpflicht von 2014, die den Onlineshop nicht kennt; der Umweltbaustein, der beim neuen Heizöltank endet; die GmbH, deren Geschäftsführer seit Jahren ohne D&O arbeitet. Ein Wechsel ist dafür meist nicht nötig. Wir übernehmen Ihre Verträge per Maklermandat ohne Mehrkosten und legen alle Policen nebeneinander. Dann sehen Sie auf einen Blick, welches Werkzeug fehlt und welches doppelt im Kasten liegt.
- Übernahme ohne Mehrkosten: Ihre Verträge bleiben, Ihre Prämien bleiben, wir werden Ihr Ansprechpartner.
- Lückencheck über alle Arten: Wir prüfen, ob Produkt, Umwelt, Veranstaltung, Mietsache und neue Tätigkeiten abgedeckt sind. Oder ob alles passt.
- Anpassung statt Neuabschluss: Baustein einschließen, Deckungssumme erhöhen, Tätigkeit nachmelden, meist beim bestehenden Versicherer.
- Wechsel nur, wenn er sich rechnet: bessere Bedingungen, günstigere Prämie oder ein Konzept, das mehrere Verträge ersetzt. Sonst raten wir ab.
Betreuung übernehmen, Verträge behalten
Egal welche Haftpflichtarten bei Ihnen laufen: Für den Betreuungswechsel muss keine davon gekündigt werden. Als Versicherungsmakler sind wir selbst Freiberufler, und wir können bestehende Verträge für Ihren Betrieb in unsere Betreuung übernehmen. Egal ob alle Haftpflichtarten, Inhalt, Elektronik, Cyber, egal bei welcher Gesellschaft. Sie unterschreiben ein Maklermandat, und ab dann sind wir Ihr Ansprechpartner. Der Vertrag bleibt, der Versicherer bleibt, die Prämie bleibt.
Was danach passiert, hat drei mögliche Ausgänge, und der Wechsel ist nur einer davon.
Neu einstellen
Wir klären den aktuellen Bedarf und konfigurieren den bestehenden Vertrag passend: Summen, Tätigkeiten, Mitarbeiter, Selbstbehalt, Bausteine. Oft ist der Vertrag im Kern in Ordnung und nur falsch eingestellt.
Update beim selben Anbieter
Gerade bei Tarifen, die älter als sechs Jahre sind, lässt sich beim eigenen Versicherer häufig eine Verbesserung erreichen: bessere Bedingungen, niedrigerer Beitrag, manchmal beides. Ohne Gesellschaftswechsel.
Wechsel
Nur, wenn er sich rechnet. Wir prüfen ihn parallel zu den anderen beiden Wegen, damit Sie sehen, was Ihr aktueller Versicherer bietet und was der Markt dagegenhält.
Diese drei Wege prüfen wir nebeneinander, nicht nacheinander. Sie sehen am Ende, was Ihr bestehender Vertrag hergibt, was ein Update daraus machen würde und was der Markt bietet. Dann entscheiden Sie. Anbieterunabhängig, ohne Mehrkosten für Sie.
Alle Verträge in einer App: Simplr
Policen, Beiträge, Schadenmeldung, Dokumente: TÜV-zertifiziert, kostenfrei für unsere Kunden. Auch Verträge, die nicht über uns laufen, können Sie dort hinterlegen und verwalten lassen.
Mehr zum Simplr-Kundencenter · Bestehende Verträge übernehmen lassen
Hinweis: Verträge bei HUK, HUK24, Debeka, LVM, Cosmos Direkt und WGV können wir nicht betreuen. Diese Gesellschaften arbeiten nicht mit Maklern zusammen.

Ihr Handwerk, unser Handwerk
Sie würden Ihren Kunden nicht raten, das Dach mit dem Hammer zu decken, nur weil er gerade zur Hand ist. Wir raten Ihnen nicht zu einer Police, nur weil sie gerade im Rechner steht. Seit 1983 in Karlsruhe, Gewerbe seit über 20 Jahren, dazu unsere Niederlassung in Landau für die Südpfalz, bundesweit per Video mit Bildschirmfreigabe.
Wie wir vorgehen
- AnfrageFormular oder Anruf. Sie schildern kurz Tätigkeit, Umsatz, Mitarbeiter, Gebäude. Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.
- RisikoanalyseWir gehen die elf Arten mit Ihnen durch und klären Nebentätigkeiten, Anlagen, Veranstaltungen. Online, Sie sehen unseren Bildschirm.
- AngeboteMindestens drei Angebote, die Unterschiede in den Bedingungen markiert. Sie entscheiden, ohne Abschlussdruck.
- BetreuungAntrag, Police, Simplr-App. Später: Anpassungen, Schadenfall, jährlicher Check.
Das sagen Betriebe und Vereine, die über uns versichert sind
Angebot für Ihre Gewerbehaftpflicht anfragen
Zwei Minuten reichen: Was Ihr Betrieb tut, ungefährer Jahresumsatz, Mitarbeiter, ob Sie Produkte liefern, Anlagen betreiben oder ein Gebäude besitzen, und welche Verträge bestehen. Den Rest klären wir per Video oder Telefon. Unverbindlich und ohne Abschlussdruck.
Kurzanfrage mit Rückruf
Sie schreiben uns in zwei Sätzen, worum es geht. Wir melden uns und klären den Rest im Gespräch.
- Dauert unter zwei Minuten
- Gut, wenn Sie erst einmal sortieren wollen
- Rückruf oder E-Mail, wie Sie mögen
Vollständige Erfassung
Damit wir Ihnen schneller und besser weiterhelfen können: Unser Erfassungsbogen fragt Betriebsart, Tätigkeiten, Umsatz, Mitarbeiter, Vorschäden und Ihre Wunschdeckung ab. Danach können wir sofort bei mehreren Gesellschaften anfragen, ohne Zwischenschleife.
- Ihre Betriebsdaten in einem Durchgang
- Wir rechnen direkt, statt erst nachzufragen
- Auf Wunsch bis zum Abschluss durchgängig
Planen Sie rund 15 Minuten ein. Halten Sie Umsatzzahlen und, falls vorhanden, Ihre bestehende Police bereit.
Lieber sprechen? 0721 358 369 (Mo–Fr) oder anfrage@fair-ka.de. Beratung vor Ort in Karlsruhe und in Landau, per Video oder Telefon bundesweit. Oder über unsere Kontaktseite.
Häufige Fragen zur Gewerbehaftpflichtversicherung
Gewerbehaftpflicht ist der Oberbegriff für alle Haftpflichtversicherungen eines Betriebs, die Betriebshaftpflicht ist eine davon, meist das Fundament. Sie deckt Personen- und Sachschäden bei Dritten samt Folgekosten. Reine Vermögensschäden, Produktfehler nach Auslieferung, Umweltschäden aus Anlagen, große Veranstaltungen oder die persönliche Haftung eines Geschäftsführers brauchen jeweils eine eigene Art oder einen eigenen Baustein. Wer nur „Betriebshaftpflicht" auf der Police stehen hat, sollte prüfen, welche dieser Fächer leer sind.
Ja, denn Ihre Haftung ist nicht kleiner, nur weil Ihr Umsatz klein ist. Wer im Nebengewerbe einen Kunden verletzt oder dessen Sache beschädigt, haftet unbegrenzt mit dem Privatvermögen. Die Privathaftpflicht schließt berufliche Tätigkeiten aus. Für Solo-Selbstständige mit Bürotätigkeit liegen die Prämien marktüblich zwischen 80 und 300 € im Jahr, viele Versicherer haben eigene Nebengewerbetarife. Wichtig ist, dass die tatsächliche Tätigkeit im Vertrag steht.
Nein, keinen Cent. Die Privathaftpflicht schließt Schäden aus beruflicher und gewerblicher Tätigkeit ausdrücklich aus, auch bei kleinen Nebenjobs, auch beim Freundschaftsdienst mit Fachwissen. Umgekehrt ist es übrigens oft anders: In vielen Berufshaftpflichtpolicen für Ärzte oder Heilberufe ist die private Haftung beitragsfrei mitversichert. Welche Police was deckt, steht in den Bedingungen, nicht im Namen des Vertrags.
Die Umwelthaftpflicht deckt Ansprüche von Nachbarn und anderen Dritten, wenn Ihr Betrieb über Boden, Wasser oder Luft einen Schaden verursacht. Die Umweltschadensversicherung deckt die öffentlich-rechtliche Pflicht nach dem Umweltschadensgesetz, geschädigte Natur wiederherzustellen, auch wenn niemand klagt und kein Privatgrundstück betroffen ist. Betriebe mit Tanks, Lagern oder wassergefährdenden Stoffen brauchen beide, mit ausdrücklicher Anlagendeckung. Der Basisbaustein vieler Betriebshaftpflichttarife reicht dort nicht.
Die einfache Produkthaftpflicht steckt in den meisten Betriebshaftpflichttarifen für Handel. Sie reicht, solange Sie Ware unverändert weiterverkaufen und der Hersteller in der EU greifbar ist. Wer importiert, gilt rechtlich selbst als Hersteller und haftet nach dem Produkthaftungsgesetz ohne Verschulden. Wer Eigenmarken führt, Teile liefert, die andere verbauen, oder ins Ausland verkauft, braucht die erweiterte Produkthaftpflicht mit Aus- und Einbaukosten und passender Auslandsdeckung.
Meist ja, aber nur bis zu einer Teilnehmerzahl, die in den Bedingungen steht und die kaum jemand kennt. Bei größeren Festen, externen Gästen, gemieteten Räumen oder Veranstaltungen, die Sie für Kunden durchführen, braucht es eine eigene Veranstaltungshaftpflicht. Sie gehört zu den günstigsten Versicherungen überhaupt, die Prämie richtet sich in der Regel nach der Teilnehmerzahl. Wir prüfen vor jedem Event, ob Ihre Police reicht.
Ja, in bestimmten Fällen. Das Gesetz schützt ehrenamtliche Vorstände bei leichter Fahrlässigkeit, nicht aber bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Organisationsverschulden, etwa wenn Aufsichtspflichten nicht geregelt waren. Die Vereinshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden gegenüber Mitgliedern und Gästen. Für Vermögensschäden aus Vorstandsentscheidungen, etwa bei Fördermitteln oder Verträgen, braucht der Verein einen Vermögensschaden- oder D&O-Baustein. Konzepte, die alle drei bündeln, gibt es zum Beispiel bei Markel.
Die GmbH schützt Ihr Privatvermögen vor Gläubigern der Gesellschaft, nicht vor Ansprüchen der Gesellschaft gegen Sie. Für Entscheidungsfehler haften Geschäftsführer persönlich und unbeschränkt, und in der Insolvenz macht der Verwalter diese Ansprüche regelmäßig geltend. Bei Ein-Personen-GmbHs ist das Risiko geringer, bei mehreren Gesellschaftern, Fremdgeschäftsführern und wachsenden Betrieben empfehlen wir die D&O. Die Betriebshaftpflicht der GmbH hilft dem Geschäftsführer in diesen Fällen nicht.
Ja. Wir übernehmen Ihre Verträge per Maklermandat ohne Mehrkosten und prüfen alle Arten nebeneinander: Deckungssummen, versicherte Tätigkeiten, Produkt-, Umwelt- und Veranstaltungsbausteine, Mietsachschäden, Mitarbeiterzahl und Umsatz. Fehlende Bausteine lassen sich meist beim bestehenden Versicherer einschließen. Ein Wechsel kommt nur infrage, wenn Bedingungen oder Prämie besser werden oder ein Konzept mehrere Einzelverträge ersetzt. Verträge bei HUK, Debeka, LVM, Cosmos Direkt und WGV können wir nicht betreuen.
Weil kein Onlinerechner elf Haftpflichtarten mit ihren Kombinationen abbildet. Er kennt keine Anlagendeckung, keine Teilnehmergrenze, keine erweiterte Produkthaftpflicht und keine Vermögensschadenhaftpflicht für Ihren Beruf. Bei einem Online-Antrag bestätigen Sie außerdem meist, dass keine Beratung stattgefunden hat und der Anbieter nicht haftet. Für die reine Betriebshaftpflicht finden Sie auf unserer Seite Betriebshaftpflicht für Selbstständige einen Rechner als Erstorientierung. Wer dort abschließt, wird trotzdem von uns betreut.
Ja. Über ein Maklermandat übernehmen wir bestehende Verträge in die Betreuung, unabhängig von der Sparte und der Gesellschaft. Der Vertrag bleibt, der Versicherer bleibt, die Prämie bleibt, wir werden Ihr Ansprechpartner. Danach prüfen wir drei Wege parallel: den Vertrag passend neu einstellen, ein Update beim selben Anbieter erreichen oder wechseln. Der Service ist anbieterunabhängig und für Sie ohne Mehrkosten.
Gerade dann. Bedingungswerke entwickeln sich weiter, und viele Versicherer bieten für ältere Tarife ein Update im eigenen Haus an: bessere Bedingungen, oft ein niedrigerer Beitrag, manchmal beides. Das geht ohne Gesellschaftswechsel. Wir prüfen das parallel zum Marktvergleich, damit Sie beide Optionen nebeneinander sehen.
Bernd Krause – Geschäftsführer, Versicherungsmakler, Autor von „Der Finanzplaner für Akademiker". Führt den Fairsicherungsladen seit 2018 in zweiter Generation. Über 200 Erklärvideos auf YouTube, Focus Top 300 Versicherungsmakler.
„Wir sorgen dafür, dass kluge Menschen keine dummen Versicherungen abschließen. Diese Ehrlichkeit ist #besserberaten."
Mehr über Bernd Krause · Über den Fairsicherungsladen · YouTube-Kanal
Vertiefung zu den einzelnen Arten
Ihr Werkzeugkasten: vollständig, ohne Doppeltes, ohne Lücke
Schildern Sie uns in zwei Minuten, was Ihr Betrieb tut. Wir sagen Ihnen, welche Haftpflichtarten Sie brauchen, welche nicht, und holen die Angebote ein.
Angebot anfragen →Der Fairsicherungsladen GmbH · Waldstr. 65 · 76133 Karlsruhe · 0721 358 369 · anfrage@fair-ka.de · #besserberaten · Seit 1983
