Krankenversicherung für Beamte und Referendare
Private Krankenversicherungen für Beamte, Referendare und Anwärter: Spezialisierte Beratung bei Der Fairsicherungsladen ® GmbH Finanzberatung & Versicherungsmakler, Fachmakler für Krankenversicherungen im Raum Karlsruhe oder Online-Beratung. Zertifizierte Beratungsleistung: Zertifikat Beratung für Beamte und ÖD
Unabhängiger Versicherungsmakler bedeutet wir arbeiten nicht für eine Bank oder Versicherung, sondern für Sie. Deswegen haben Sie bei uns die freie Auswahl und um so mehr Sie uns von Ihren Vorstellungen erzählen, um so besser können wir die besten Tarife für Sie finden.
Beamter/Referendar/Anwärter zu sein ist in Deutschland mit einigen Privilegien verbunden. So beteiligt sich zum Beispiel Bund oder Land als Dienstherr an den Krankheitskosten und bezahlt zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten.
Der Prozentsatz unterscheidet sich je nach Landesbeihilfeverordnung und ob man Kinder hat oder in welcher Höhe diese bezuschusst werden. Oftmals erhalten Beamte in manchen Bereichen deutlich bessere Leistungen als gesetzlich Krankenversicherte. Durch den Dienstherr ist also ein Teil der Kosten gedeckt. Für den anderen Teil muss sich der Beamte entweder gesetzlich oder besser privat krankenversichern. Es besteht generell eine Pflicht, eine Krankenversicherung zu haben. Ob man also Bundesbeamter ist oder in welchem Land, ist entscheidend für die richtigen Tarife der PKV.
Grundsätzlich hat man als Anwärter, Beamter und Referendar die Auswahl aus 14 privaten Krankenversicherungen mit zusammengerechnet mehr als 70 Bausteinen und Modulen, die sich je nach Anbieter unterscheiden, ebenso wie die Leistungsinhalte. Das soll jetzt nicht komplizierter klingen als es ist, mit den richtigen Hilfsmitteln lässt sich schnell der richtige Tarif finden. Und natürlich der Tarif, der auch nach der Ausbildungszeit günstig bleibt und nicht überdurchschnittlich teuer wird, weil man nicht aufgepasst hat.
Wir haben schon lange Erfahrung in der Onlineberatung gesammelt, genauer seit 2015. Insgesamt haben wir sehr viele angehende Referendare und Lehramtsanwärter aus allen großen Universitätsstädten die bei bei uns anfragen, bspw. Karlsruhe, Stuttgart, Heidelberg, Freiburg etc. Dementsprechend möchte ich sagen, werden Sie eine Onlineberatung bei uns genießen können, fast besser als eine Beratung bei Ihnen zu Hause (was nicht unser Stil ist) oder bei uns im Büro, und nicht weniger persönlich.
Wir benutzen ein System, das Ihnen erlaubt unseren Monitor zu sehen und dabei direkt Face-to-Face mit uns zu sprechen. Sie benötigen lediglich
✔ PC, Tablet oder Handy mit Internet
✔ Mikrofon
✔ Kamera (optional)
✔ keine Installation
Mit der Terminbestätigung erhalten Sie von uns einen Link, mit dem Sie sich dann einfach einloggen können und schon geht es los. Sie sehen alles was wir sehen, wir können uns gemeinsam Unterlagen anschauen oder in neutrale Vergleichsrechner schauen und Preise- und Leistungen vergleichen
✔ Es ist keine Installation notwendig
✔ Sie kommen auf unseren Rechner, nicht wir auf Ihren
Glauben Sie mir, so macht unabhängige Beratung für PKV online Ihnen genau so viel Spaß wie uns. Mehr zur Onlineberatung hier.
Das Wichtigste zur Übersicht
- Beihilfe ist Ihr Zuschuss vom Dienstherrn und unterscheidet sich je nach Dienstherr (Bund/Länder)
- Wer nicht krank ist, kann Geld zurück bekommen
- Schnellere und Bessere medizinische Versorgung
- In 90% aller Fälle günstiger als die GKV
- Private Krankenversicherung für Beamte auch im Alter bezahlbar
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Haben Sie Fragen oder suchen Sie eine Beratung zur PKV? Dann kontaktieren Sie uns gerne: >Kontaktanfrage< oder 0721 358 369.
Grundsätzlich kann für Beamte mit Beihilfeanspruch durch eine Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung der bestmögliche Leistungsumfang und Schutz für den Beamten gewählt werden. Lediglich die große Auswahl an Tarifen mit unterschiedlichen Preisen und Leistungen führen immer zu der Frage:
- Was brauche ich denn und was ist gut für mich?
Nicht nur die unterschiedlichen Beihilfeverordnungen für Bundes- oder Landesbeamte unterscheiden sich, auch die Krankenversicherungen und deren Tarife, manche bieten sogar bis zu 3 verschiedene Varianten an.
Private Krankenversicherung für Beamte, Anwärter und Referendare
Beamte, Lehramtsanwärter und Referendare haben die Wahl der Krankenversicherung, das bedeutet Sie können wählen zwischen Krankenkasse (GKV) und privater Krankenversicherung für Beamte (PKV). Aufgrund des Beihilfeanspruchs durch den Dienstherren wie oben beschreiben ist die private Krankenversicherung (PKV) meist die bessere Wahl, sowohl von den Leistungen als auch von den Beiträgen her.
Das betrifft in der Regel Beamte und Anwärter aus Lehramt, Jura, Richter auf Probe, Finanzamt und Verwaltung sowie anderen Ämtern und Behörden. Polizeibeamte, Zoll, Justiz und Bundeswehr sind je nach dem Beihilfeberechtigt oder haben freie Heilfürsorge bis zur Pension und brauchen bis dahin eine kleine oder große Anwartschaft.
In der PKV benötigt der Beamte schließlich nur eine Restkostenversicherung für den Prozentsatz, den die Beihilfe nicht abdeckt. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es das nicht, es wird der volle Beitragssatz auf das gesamte Einkommen (ohne Zuschuss wie bei Arbeitnehmern) berechnet. Es kommt quasi zu einer Überversicherung.
Welche grundlegenden Unterschiede bestehen, worauf Sie achten müssen, wie sich Tarife am besten vergleichen lassen und Sie sich gut auf ein Beratungsgespräch vorbereiten, haben wir Ihnen auf den folgenden Seiten zusammengefasst.
Weiterlesen:
- Krankenversicherung für Beamte und Referendare
- Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder
- Vertragsgestaltung der Restkostenversicherung für Beamte und Referendare
- Auswahlkriterien der Krankenversicherung beihilfeberechtigter Beamte
- Die Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
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- Alte Oldenburger
- Allianz
- AXA/DBV
- Barmenia
- BBKK
- Debeka
- HUK
- Hanse Merkur
- Deutscher Ring
- Signal Iduna
- DKV
- SDK
- Inter
- Gothaer
- Versicherungskammer Bayern
- Union Krankenversicherung
Wichtig zu wissen ist, dass die Versicherungen jeweils nicht nur einen Tarif anbieten, sondern im Gegenteil 2-3 oder sogar ein Baukastenprinzip, dass sich sehr individuell gestalten lässt („Meine Bekannten sind Beamte und günstig bei der xy“). Alttarife („meine Tante ist seit 20 Jahren bei der xx und da sehr zufrieden“) sind dagegen meistens schon geschlossen, sodass man in diese Tarife nicht mehr einsteigen kann als Neu-Beamter.
Bitte beachten Sie, dass man je nach Gesundheitsverlauf eine anonyme Voranfrage bei einem oder mehreren Versicherungen stellen sollte, was wir als unabhängige Versicherungsmakler für private Krankenversicherung machen dürfen. Der Mythos von mehreren Anträgen gleichzeitg ist nichts als ein Mythos, der sich im Zweifel rächen kann durch Vertragsrücktritte durch Versicherer. Unsere Anfragen bei Versicherungen werden mit Chiffre durchgeführt sodass nur Sie und wir wissen, welche Person sich hinter den Gesundheitsangaben verbirgt.
Stand 20.11.2019 – Gültig für Beamte, Referendare, Anwärter (bspw- Lehramt, Jura, Richter auf Probe, Hochschule, Ämter und Behörden)
Bundesland | ambulanter Beihilfeanspruch | stationärer Beihilfeanspruch | ||
---|---|---|---|---|
Regelleistungen | Wahlleistungen | |||
Bund, Bayern, Baden-Württemberg¹, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | Beihilfeberechtigter | 50% (50%) | 50% (50%) | 50% (50%) |
Beihilfeberechtigter mit 2 oder mehr Kindern | 70% (50%) | 70% (50%) | 70% (50%) | |
Ehegatte | 70% (50%) | 70% (50%) | 70% (50%) | |
Versorgungsempfänger | 70% (50%) | 70% (50%) | 70% (50%) | |
Kind | 80% (80%) | 80% (80%) | 80% (80%) | |
Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein | Beihilfeberechtigter | 50% | 50% | keine |
Beihilfeberechtigter mit 2 oder mehr Kindern | 70% | 70% | keine | |
Ehegatte | 70% | 70% | keine | |
Versorgungsempfänger | 70% | 70% | keine | |
Kind | 80% | 80% | keine | |
Hessen | Beihilfeberechtigter, ledig | 50% | 65% | 65% |
Beihilfeberechtigter, verheiratet/verwitwet | 55% | 70% | 70% | |
Bremen | Beihilfeberechtigter, ledig | 50% | 65% | 65% |
Beihilfeberechtigter, verheiratet/verwitwet | 55% | 70% | 70% |
¹ bei erstmaligem Beihilfeanspruch nach dem 01.01.2013 gelten die in Klammern stehenden Sätze
Hessen und Bremen:
- die 5%ige Erhöhung der Sätze gilt nicht, wenn der Ehegatte beihilfeberechtigt oder pflichtversichert ist oder über der Einkommensgrenze verdient
- für jedes berücksichtigungsfähige Kind erhöht sich der Bemessungssatz um 5% bis maximal 70%
- der Bemessungssatz erhöht sich um 10% für Versorgungsempfänger
- für stationäre Leistungen erhöht sich der ambulante Bemessungssatz um 15% bis maximal 85% (nur Hessen)
- für berücksichtigungsfähige Angehörige gelten dieselben Sätze
Hamburg:
- Wahl zwischen „klassischer“ Beihilfe und „Pauschal-Beihilfe“ (= Beitragszuschuss zum Versicherungsbeitrag)
- Pauschal-Beihilfe in Höhe von 50% des nachgewiesenen KV-Beitrags je Person egal ob GKV oder PKV vollversichert
- Max. Zuschuss in Höhe von 50% des KV-Beitrags im Basistarif bei PKV
- Entscheidung ist unwiderruflich, d.h. für die Dauer der Verbeamtung
- Pauschal-Beihilfe gibt es nicht zur Pflegepflichtversicherung ( hier besteht unverändert Beihilfeanspruch)
Stand 20.11.2019 – Gültig für Soldaten und Polizeibeamte sowie Polizeianwärter
Bundesland | während der Ausbildung | nach der Ausbildung | Wahlleistungen (Zweibettzimmer, Privatarzt) | täglicher Abzug bei Aufenthalt im Zweibettzimmer während der freien Heilfürsorge |
---|---|---|---|---|
Bundeswehr | freie Heilfürsorge | freie Heilfürsorge | ab Besoldungsgruppe A8 | nein |
Bundespolizei | freie Heilfürsorge | freie Heilfürsorge | 100% | 14,50 € |
Baden-Württemberg | freie Heilfürsorge | freie Heilfürsorge | Bei Zahlung von 22,00 €: 50% (bei bis zu einem Kind) oder 70% (ab zwei Kindern) | nein |
Bayern | freie Heilfürsorge | Beihilfe | nein | nein |
Berlin | im einfachen und mittleren Dienst freie Heilfürsorge | Beihilfe | nein | nein |
Brandenburg | freie Heilfürsorge | freie Heilfürsorge, beihilfeberechtigte Polizei-Beamte können bis 31.12.2019 in die Heilfürsorge wechseln | nein | nein |
Bremen | freie Heilfürsorge | freie Heilfürsorge | nein | nein |
Hamburg | freie Heilfürsorge | freie Heilfürsorge, wenn ein Eigenanteil von 1,4% vom Grundgehalt vereinbart werden, sonst Beihilfe | nein | nein |
Hessen | Beihilfe | Beihilfe | nein | entfällt |
Mecklenburg-Vorpommern | freie Heilfürsorge | freie Heilfürsorge | nein | nein |
Nordrhein-Westfalen | freie Heilfürsorge | freie Heilfürsorge | 50% (bei bis zu einem Kind) oder 70% (ab zwei Kinden) | Zweibettzimmer: 15,00 € für 30 Tage pro Jahr Privatarzt: 10,00 € für 30 Tage pro Jahr |
Niedersachsen | freie Heilfürsorge | freie Heilfürsorge, wenn 1,3% vom Grundgehalt als Eigenanteil vereinbart sind, ansonsten Beihilfe | nein | nein |
Rheinland-Pfalz | Beihilfe | freie Heilfürsorge, während des Dienstes in der Bereitschaftspolizei, in allen anderen Fällen Beihilfe | nein | entfällt |
Saarland | Beihilfe | Beihilfe | nein | entfällt |
Sachsen | freie Heilfürsorge | freie Heilfürsorge | nein | nein |
Sachsen-Anhalt | freie Heilfürsorge | freie Heilfürsorge, wenn Besodlungseinbehalt vereinbart wird, sonst Beihilfe | nein | nein |
Schleswig-Holstein | freie Heilfürsorge, wenn ein Eigenanteil von 1,4% vom Grundgehalt vereinbart werden, sonst Beihilfe | freie Heilfürsorge, wenn ein Eigenanteil von 1,4% vom Grundgehalt vereinbart werden, sonst Beihilfe | nein | nein |
Thüringen | freie Heilfürsorge | Beihilfe | 50% (bei bis zu einem Kind) oder 70% (ab zwei Kinden) | ja |
Sonderfall Baden-Württemberg: Zusatzbeitrag für Wahleistungen
Die Wahlleistungen im Krankenhaus (Zweibettzimmer – Chefarzt) werden ja prinzipiell durch die Beihilfe und die private Krankenversicherung zu je 50% geteilt. In Baden-Württemberg hat die Beihilfe allerdings entschieden, dass sie die Hälfte zu den Wahlleistungen nur dann trägt, wenn man als Beamter dort den monatlichen Zusatzbeitrag zahlt. Dieser ist jedoch nicht verpflichtend, sodass bei Nichtzahlung des Zusatzbeitrags dieser Punkt durch die Beihilfe nicht abgedeckt wird.
Man kann die Wahlleistungen Alternativ bei der privaten Krankenversicherung (zumindest den meisten, fragen Sie uns gerne) auch aufstocken von 50% auf 100%. Diese Lösung ist meist günstiger, außer es müssen Risikozuschläge berücksichtigt werden. Bei dem Wunsch nachh Aufstocken kann durch die Versicherung eine neue Risikoprüfung verlangt werden.
So funktioniert der Beratungsablauf der privaten Krankenversicherung:
> unabhängige Beratung zur PKV genauer erklärt <
Vorerkrankung oder gefährliche Sportart sind vorhanden und damit nicht klar, ob eine Annahme möglich ist? Kein Problem! Hier im Diagnosetool einfach testen, komplett anonym.
Sollte etwas unklar oder ein Ergebnis nicht verständlich sein, bitte auf jeden Fall anfragen! …Computer sind manchmal nicht so schlau wie Berufserfahrung.
Eine Beratung um die richtige Krankenversicherung zu finden sollte klar strukturiert sein. Von der Information bis hin zu den Gesundheitsfragen und dem Wunschtarif. Wie so eine Beratung sowohl als Online-Termin oder auch bei uns im Büro abläuft, erfahren Sie hier.
Wir würden uns freuen Sie kennen zulernen.