Beihilfeergänzungstarif: die Lücke, die kaum jemand auf dem Zettel hat
„Ich bin Beamter, die Beihilfe zahlt doch die Hälfte, den Rest übernimmt die PKV – passt." So denken die meisten. Und liegen daneben. Denn die Beihilfe zahlt in vielen Fällen keine vollen 50 %. Genau diese Restlücke schließt der Beihilfeergänzungstarif. Was er leistet, was er kostet und wann er sich wirklich lohnt.
Was ist ein Beihilfeergänzungstarif?
Der Beihilfeergänzungstarif ist ein Zusatzbaustein zu Ihrer privaten Krankenversicherung. Er springt genau dort ein, wo Ihre Beihilfe kürzt oder gar nicht leistet, und fängt den Eigenanteil auf, der sonst an Ihnen hängen bleibt. Das Ziel ist einfach: Am Ende sollen volle 100 % Ihrer Rechnung erstattet sein, nicht nur 85 oder 90.
Ein Hinweis vorweg, weil er oft für Verwirrung sorgt: „Beihilfeergänzungstarif" ist der allgemeine Begriff. Die Versicherer nennen ihre Tarife jeweils anders. Bei der Allianz heißt der Baustein zum Beispiel BHEB, anderswo GEP, BC, EB oder BE. Gemeint ist immer dasselbe Prinzip.
Der Baustein ist freiwillig. Pflicht ist er nicht. Aber aus über 6.000 PKV-Beratungen sagen wir sehr deutlich: In den allermeisten Fällen ist er angeraten. Warum, dazu gleich mehr. Zuerst die Einordnung, die Ihnen kein Rechner gibt.
Das Wichtigste in drei Sätzen
- Nicht alle Leistungen sind voll beihilfefähig – viele werden gekürzt oder gedeckelt.
- Der Beihilfeergänzungstarif fängt genau diese Kürzungen auf und schützt Sie vor Zuzahlungen.
- Er ergänzt nur die Beihilfe, nicht die Lücken Ihres PKV-Tarifs. Beides muss zusammenpassen.
Was Sie auf dieser Seite erwartet
- Warum die Beihilfe keine vollen 50 % zahlt
- Wie der Tarif funktioniert (mit Rechenbeispiel)
- Die zwei Varianten: nur Zähne oder alles
- Was ein guter Tarif abdeckt
- Was er ausdrücklich nicht leistet
- Insider: Öffnungsaktion & Ergänzungstarif
- Beihilfe ist Ländersache
- Was kostet der Tarif? (mit Beitragstabellen)
Warum die Beihilfe selten volle 50 % zahlt
Die Beihilfe ist ein bewährtes System. Im Kern funktioniert sie wie die gesetzliche Krankenkasse und leistet in vielen Bereichen solide. Sie zahlt aber nur, was in der jeweiligen Beihilfeverordnung steht. Und dort sind über die Jahre still und leise immer mehr Deckel, Höchstsätze und Ausschlüsse eingezogen worden.
Vier Bereiche gehen in der Praxis richtig ins Geld:
- Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Oft gibt es feste Höchstbeträge je Behandlung, die unter dem liegen, was der Therapeut abrechnet.
- Hilfsmittel wie Hörgeräte, orthopädische Schuhe oder Heimdialysegeräte. Viele Verordnungen erstatten nur die „wirtschaftlichste Ausführung" oder arbeiten mit abgeschlossenen Listen. Was nicht drinsteht, wird nicht gezahlt.
- Zahnersatz. Hier werden regelmäßig die Material- und Laborkosten gekürzt. Genau die machen bei Kronen, Brücken oder Implantaten den großen Batzen aus.
- Kuren und Reha, meist nur im medizinisch notwendigen Umfang, oft mit Eigenanteilen und nicht in jeder Wunschklinik.
Dazu kommt ein Punkt, den kaum jemand kennt. Die Beihilfe erstattet ärztliche Rechnungen nur bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beziehungsweise Zahnärzte (GOZ). Es gibt aber gerade für schwierige Fälle ausgewiesene Spezialisten, die oberhalb dieser Höchstsätze abrechnen dürfen. Wer von der oder dem Besten behandelt werden will, zahlt diese Differenz sonst aus eigener Tasche. Ein guter Beihilfeergänzungstarif fängt auch das auf.
Unterm Strich werden aus den vermeintlichen „50 % Beihilfe plus 50 % PKV = 100 %" in der Realität schnell 85 oder 90 %. Die fehlenden zehn bis fünfzehn Prozent klingen nach wenig. Bis eine Rechnung über mehrere tausend Euro kommt.
Wie der Ergänzungstarif die Lücke schließt
Am einfachsten wird es an einer Rechnung deutlich. Nehmen wir eine Beamtin in Nordrhein-Westfalen mit 70 % Beihilfe, die eine dreigliedrige Keramikbrücke für 3.500 € braucht. Eigentlich müsste die Beihilfe 70 % übernehmen, also 2.450 €. Weil sie aber die Labor- und Materialkosten kürzt, bleibt sie darunter.
| Zahnersatz: 3.500 € | ohne Ergänzungstarif | mit passendem Tarif |
|---|---|---|
| PKV-Anteil (30 %) | 1.050 € | 1.050 € |
| Beihilfe (statt 2.450 € gekürzt) | 1.935 € | 1.935 € |
| Beihilfeergänzungstarif | – | 515 € |
| Ihr Eigenanteil | 515 € | 0 € |
515 € bei einer Brücke sind ärgerlich, aber verkraftbar. Der Punkt ist ein anderer: Solche Kürzungen summieren sich. Im höheren Alter, wenn Implantate oder eine Prothese anstehen, reden wir schnell über einen fünfstelligen Betrag. Und als privat versicherter Beamter dürfen Sie dafür keine normale Zahnzusatzversicherung abschließen. Der einzige Weg, diese Zahnersatz-Lücke zu schließen, führt über den Beihilfeergänzungstarif.
Dasselbe Prinzip greift bei den Heilmitteln. Ein Beispiel aus dem Alltag: zehn Sitzungen Physiotherapie wegen Rückenbeschwerden, der Therapeut rechnet 39 € je Sitzung ab. Die Beihilfe deckelt bei, sagen wir, 30 € und zahlt davon ihren Satz. Ihre PKV legt etwas drauf, aber je Sitzung bleibt eine Differenz. Bei zehn Terminen sind das schnell 40 bis 50 € Eigenanteil. Ein guter Ergänzungstarif übernimmt genau diese Differenz.
Die zwei Varianten: nur Zähne oder das ganze Paket
Ein Detail, das online fast nie erklärt wird, in der Beratung aber ständig für Aha-Momente sorgt: Die meisten Versicherer bieten zwei Beihilfeergänzungstarife an. Sie müssen sich also nicht nur zwischen den Gesellschaften entscheiden, sondern auch innerhalb einer Gesellschaft.
Nur Zahn
Ein reiner Zahn-Ergänzungstarif fängt die Kürzungen bei Material- und Laborkosten für Zahnersatz auf. Er ist günstig, lässt ambulante und stationäre Lücken aber offen.
Ambulant + stationär + Zahn
Der umfassende Tarif schließt zusätzlich die Lücken bei ambulanten und stationären Leistungen, Heilmitteln, Hilfsmitteln und der Abrechnung über den GOÄ-Höchstsätzen. In den meisten Fällen ist das die sinnvollere Wahl.
Sie erkennen die zwei Varianten oft schon an den Tarifkürzeln. Wenn ein Versicherer im Vergleich mit zwei Beträgen auftaucht (zum Beispiel „BE & BE+" oder „BE1 & BE2"), ist das genau diese Aufteilung: ein kleiner Baustein und ein großer. Welche Variante zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Beihilfeverordnung, Ihrem Alter und Ihrem Budget ab. Das schauen wir uns gemeinsam an.
Passt Ihr Ergänzungstarif zu Ihrer Beihilfeverordnung?
Das lässt sich nicht aus einer Tabelle ablesen. Wir prüfen es für Ihr Bundesland und Ihren Status. Unverbindlich und ohne Abschlussdruck.
Persönliche Beratung anfragen →Was ein guter Beihilfeergänzungstarif abdeckt
Man kann sich den umfassenden Tarif wie eine sehr gezielte Krankenzusatzversicherung vorstellen, nur eben speziell für die Beihilfe-Lücken. Je nach Gesellschaft und Variante fallen die Leistungen unterschiedlich aus. Ein leistungsstarker Tarif greift typischerweise bei:
Typische Leistungen
- Zahnersatz: Material- und Laborkosten
- Heilmittel (Physio, Ergo, Logopädie, Massagen)
- Hilfsmittel (Hörgeräte, orthopädische Schuhe u. v. m.)
- Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
- Ambulante Behandlungen über dem Beihilfesatz
- Abrechnung oberhalb der GOÄ-/GOZ-Höchstsätze
- Kuren und Reha-Eigenanteile
- je nach Tarif: Heilpraktiker & Naturheilverfahren
Worauf Sie achten sollten
- enge jährliche Höchstgrenzen
- lange Wartezeiten zu Vertragsbeginn
- Leistungsbegrenzungen beim Zahnersatz, teils dauerhaft
- keine Anpassung, wenn sich Ihr Beihilfesatz ändert
- schwach kalkulierte Billigtarife
- reine Zahn-Tarife, wo eigentlich mehr nötig wäre
Sie sehen: Beihilfeergänzungstarif ist nicht gleich Beihilfeergänzungstarif. Hier liegt die eigentliche Arbeit. Und der Grund, warum ein Blick ins Kleingedruckte am Ende mehr wert ist als der Blick auf den Monatsbeitrag.
Was der Beihilfeergänzungstarif ausdrücklich nicht leistet
Hier wird online viel durcheinandergeworfen, deshalb ganz klar: Der Tarif ergänzt die Beihilfe, nicht Ihre PKV. Wenn Ihr eigentlicher PKV-Tarif schon grundlegende Leistungen nicht abdeckt, haben Sie den falschen Grundtarif gewählt. Das lässt sich mit keinem Ergänzungsbaustein reparieren.
- Keine PKV-Lücken: Was Ihr Grundtarif nicht leistet, füllt der Ergänzungstarif nicht auf.
- Zweibettzimmer & Chefarzt im Krankenhaus: Das sind Wahlleistungen Ihres PKV-Grundtarifs oder ein eigener Baustein, nicht Sache des Ergänzungstarifs. Was hinter „Wahlleistungen" wirklich steckt, lesen Sie in unserem Beitrag zu den Einschränkungen der Beihilfe bei Wahlleistungen, und ob sie sich für Sie lohnen, klären wir unter Wahlleistungen & Beihilfeergänzung: behalten oder streichen?.
- Kostendämpfungspauschale: Der jährliche Eigenanteil, den manche Länder vorsehen, lässt sich darüber nicht abdecken.
- Kieferorthopädie für Erwachsene ohne schwere medizinische Indikation ist meist nicht beihilfefähig und damit auch nicht Sache des Ergänzungstarifs.
- Behandlungen ohne ärztliche Verordnung wie eine Wellness-Massage zahlt weder Beihilfe noch PKV noch Ergänzungstarif.
Diese Ehrlichkeit gehört dazu. Ein Baustein, der angeblich alles kann, ist entweder falsch verstanden oder falsch verkauft.
Öffnungsaktion und Ergänzungstarif – eine wichtige Warnung
Vielleicht haben Sie schon von der „Öffnungsaktion" gehört. Sie erlaubt Beamtinnen und Beamten mit Vorerkrankungen die Aufnahme in die PKV mit einem gedeckelten Risikozuschlag von höchstens 30 %, ohne dass der Antrag abgelehnt werden kann. Das klingt erst mal gut, hat aber einen Haken, den viele erst hinterher erfahren.
💡 Der Haken, den kaum jemand vorher sagt
In der Öffnungsaktion erhalten Sie in der Regel weder die KUR-Leistung noch den Beihilfeergänzungstarif. Sie zahlen also den 30-%-Zuschlag und tragen trotzdem die vollen Beihilfe-Lücken selbst, gerade im Alter oder bei Krankheit besonders spürbar. Wer stattdessen den regulären Weg gehen kann, hat oft die bessere Absicherung bei einem Zuschlag knapp unterhalb der 30 %.
Ob der reguläre Weg für Sie offensteht, hängt von Ihrer Gesundheitshistorie ab. Dafür gibt es das wichtigste Werkzeug überhaupt: die anonyme Risikovoranfrage. Wir klären Ihre Annahmechancen bei mehreren Gesellschaften, ohne dass Ihr Name auftaucht. Eine Absage hat so keine Folgen. Warum sich das lohnt, zeigen wir beim Thema anonyme Risikovoranfrage, und wie die Gesundheitsprüfung bei PKV und BU abläuft, lesen Sie separat. Auch mit einer Vorgeschichte ist mehr möglich, als die meisten denken. Mehr dazu auf unserer Seite PKV trotz Vorerkrankung.
Beihilfe ist Ländersache – deshalb ist jeder Fall anders
Es gibt nicht „die" Beihilfe. Jedes Bundesland hat seine eigene Beihilfeverordnung, dazu kommt der Bund. Macht 17 verschiedene Regelwerke. Was in Bayern gilt, gilt in Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen längst nicht genauso. Und im Schnitt alle drei bis fünf Jahre wird an diesen Verordnungen geschraubt, meist nicht zu Ihren Gunsten.
Wie die Beihilfe grundsätzlich funktioniert, erklärt Bernd Krause in zwei Minuten im Video:
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Mehr Informationen▶ „Was ist die Beihilfe zur privaten Krankenversicherung bei Beamten?" – aus unserem YouTube-Kanal mit über 200 Videos.
Ein konkretes Beispiel aus unserer Region: In Baden-Württemberg sollte die Beihilfe eigentlich 50 % einer Rechnung übernehmen, tut das wegen diverser Deckel und Abrechnungsgrenzen aber oft nicht. Wer es genau wissen will, googelt einmal „Einschränkungen Beihilfe Baden-Württemberg" oder liest unsere Aufbereitung zum Zusatzbeitrag zur Beihilfe in Baden-Württemberg. Umgekehrt braucht ein Beamter in Bayern ein Krankenhaustagegeld von 35 €, in Baden-Württemberg ist genau das nicht nötig. Solche Details entscheiden über Ihren Tarif.
Deshalb gilt: Der passende PKV-Tarif und der passende Ergänzungstarif richten sich immer nach Ihrer Beihilfeverordnung, nicht umgekehrt. Einen Überblick über die Unterschiede gibt unsere Seite zu den Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder. Und was die Beihilfe überhaupt ist, erklären wir Schritt für Schritt unter Was ist die Beihilfe für Beamte?.
Sie wollen das große Ganze verstehen, nicht nur diesen einen Baustein? Ich habe die typischen Denkfehler beim Berufsstart in meinem Ratgeber gebündelt. Es geht darin nicht um mich, sondern um Ihre Entscheidungen: „Der Finanzplaner für Akademiker" ansehen →
Was kostet ein Beihilfeergänzungstarif?
Die ehrliche Antwort: gemessen an dem, was er absichert, überraschend wenig. Für einen umfassenden Tarif (ambulant, stationär und Zahn) liegen die Monatsbeiträge grob zwischen 10 und 40 €, je nach Versicherer, Bundesland, Eintrittsalter und ob Sie noch Anwärter sind. Ein reiner Zahn-Ergänzungstarif ist deutlich günstiger, deckt dafür aber eben nur die Zähne ab.
Damit Sie ein Gefühl für die Spanne bekommen, hier zwei echte Beitragsvergleiche aus unserer Beratungspraxis. Bitte lesen Sie sie richtig: Das ist ein reiner Preisvergleich. Die Leistungen sind darin nicht bewertet. Und genau das ist der Punkt – ein billiger Tarif, der beim teuren Zahnersatz dauerhaft deckelt, kann Sie am Ende mehr kosten als einer, der ein paar Euro mehr im Monat nimmt.
Beispiel 1: Bundesbeamter, Jahrgang 1998, 50 % Bemessung
| Versicherer | Tarif | Beitrag / Monat |
|---|---|---|
| Signal Iduna | EXKLUSIV-B | 3,92 € |
| Inter | BKZ U | 4,47 € |
| Hallesche | BEb.50 | 5,71 € |
| Münchener Verein | 725 | 6,32 € |
| Nürnberger | BE | 6,71 € |
| DBV | BN VisB-U | 7,49 € |
| HUK-Coburg | BE2 | 9,23 € |
| LKH | ET50 | 9,30 € |
| Alte Oldenburger | BET Plus | 9,32 € |
| HanseMerkur | BES | 10,38 € |
| Debeka | BC | 11,07 € |
| ARAG | BHEB50 | 11,18 € |
| DKV | BX | 12,59 € |
| SDK | B | 13,47 € |
| DBV | BN B-U | 15,86 € |
| Barmenia | GEP | 18,67 € |
| HanseMerkur | BEB | 19,62 € |
| uniVersa | uni-BZ plus | 20,52 € |
| R+V | EB1 | 22,56 € |
| Bay. Beamtenkrankenkasse | BErgänzung+ | 22,75 € |
| Union | BErgänzung+ | 22,75 € |
| ottonova | B21FC100 | 23,83 € |
| Concordia | BVE / BV Plus | 24,76 € |
| LVM | EB1 | 33,62 € |
| Allianz | BHEB | 38,85 € |
Reiner Beitragsvergleich, Leistungen nicht bewertet. Bundesbeamter, Jahrgang 1998, Bemessungssatz 50 %, ohne Vorerkrankungen. Berechnet mit der PKV-Vergleichssoftware der PSP Software GmbH, Stand 21.04.2026, Versicherungsbeginn 01.06.2026.
Beispiel 2: Baden-Württemberg, 32 Jahre, 50 % Beihilfe
Dieses zweite Beispiel zeigt schön die beiden Varianten: Wo zwei Beträge stehen, ist das die Aufteilung in einen kleinen und einen umfassenderen Baustein.
| Versicherer | Tarif | Beitrag / Monat |
|---|---|---|
| Continentale | EB-BU | 2,52 € |
| HUK-Coburg | BE1 & BE2 | 8,34–10,76 € |
| DBV | BN VisB-U | 8,75 € |
| Alte Oldenburger | BET Plus | 11,12 € |
| Concordia | BVE & BV Plus | 14,28 € + 13,60 € |
| DKV | BX | 16,44 € |
| ARAG | BHEB50 | 18,27 € |
| Signal Iduna | BE & BE+ | 19,39 € + 6,51 € |
| Barmenia | GEP | 21,08 € |
| Debeka | BC | 21,19 € |
| R+V | EB1 | 29,70 € |
Reiner Beitragsvergleich, Leistungen nicht bewertet. Beamter aus Baden-Württemberg, 32 Jahre, 50 % Beihilfe, Stand Januar 2025. Beträge dienen der Orientierung, kein Angebot.
Zwei Dinge fallen auf. Erstens: Ein und derselbe Versicherer taucht in beiden Tabellen mit unterschiedlichen Beträgen auf. Das liegt an Alter, Bundesland und Stichtag – Ihr Beitrag ist eben so individuell wie ein Fingerabdruck. Zweitens, und das ist wichtiger: Der Preis sagt nichts über die Leistung. Genau deshalb vergleichen wir nicht nur Beiträge, sondern die Bedingungen dahinter.
Was Ihre PKV insgesamt kostet, hängt vom Grundtarif, den Bausteinen und Ihrer Situation ab. Für Anwärter und Referendare gelten besondere, vergünstigte Konditionen. Dazu unsere Seite Kosten der PKV für Beamtenanwärter. Und wie die Restkostenversicherung sinnvoll aufgebaut wird, lesen Sie unter Vertragsgestaltung der Restkostenversicherung.
Warum Sie den Tarif nicht blind online abschließen sollten
Vergleichsportale versprechen den besten Tarif in drei Klicks. Bei einem so kleinteiligen Thema ist das riskant. Was bei einem Anbieter mitversichert ist, kann beim nächsten ausgeschlossen sein, und das erkennen Sie erst im Leistungsfall, wenn es zu spät ist. Öffentliche Rechner bilden die vielen für Beamte relevanten Tarifvarianten je nach Bundesland, Status und Familie schlicht nicht vollständig ab. Warum das so ist, haben wir hier aufgeschrieben: Warum PKV-Vergleichsportale für Beamte versagen.
Festgehalt statt Provision
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Vier Schritte, unverbindlich, und an keiner Stelle geben Sie die Entscheidung aus der Hand.
Situation klären
Bundesland, Status, Beihilfesatz, Familie und ob schon eine PKV besteht.
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Passende Tarife im Vergleich, bei Vorerkrankung anonyme Risikovoranfrage.
Sie entscheiden
In Ruhe, ohne Druck. Wir übernehmen den Antrag und betreuen Sie langfristig.
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Sagen Sie uns Ihr Bundesland und Ihren Status. Wir prüfen, welche Lücken Ihre Beihilfe lässt und welcher Ergänzungstarif sie am besten schließt. Wenn schon eine PKV besteht, schauen wir, ob der passende Baustein dabei ist.
Lieber telefonisch? 0721 358 369 · oder direkt zum Kontaktformular. Beratung in Karlsruhe und bundesweit per Online-Beratung.
Häufige Fragen zum Beihilfeergänzungstarif
Nein, er ist freiwillig. Weil die Beihilfe aber in vielen Bereichen kürzt oder deckelt, ist er für die allermeisten Beamten angeraten. Ohne ihn tragen Sie die Differenz zwischen Rechnung und Erstattung selbst, gerade bei Zahnersatz, Hilfsmitteln und Heilmitteln kann das teuer werden.
„Beihilfeergänzungstarif" ist der allgemeine Begriff. Jeder Versicherer vergibt seinen eigenen Tarifnamen: Bei der Allianz heißt er zum Beispiel BHEB, bei anderen GEP, BC, EB oder BE. Das Prinzip ist immer gleich – der Tarif schließt die Lücken, die Ihre Beihilfe lässt.
Ihr PKV-Grundtarif (die Restkostenversicherung) deckt Ihren eigenen Anteil an den Krankheitskosten. Der Beihilfeergänzungstarif schließt gezielt die Lücken auf der Seite der Beihilfe, dort wo Ihr Dienstherr kürzt oder nicht leistet. Er ersetzt keinen guten Grundtarif, sondern ergänzt ihn.
Die meisten Versicherer bieten zwei Varianten an: einen reinen Zahn-Tarif und einen umfassenden Tarif für ambulant, stationär und Zahn. Der reine Zahn-Tarif ist günstiger, lässt aber die übrigen Lücken offen. In den meisten Fällen ist der umfassende Tarif die sinnvollere Wahl. Was zu Ihnen passt, hängt von Beihilfeverordnung, Alter und Budget ab.
Für einen umfassenden Tarif (ambulant, stationär und Zahn) grob zwischen 10 und 40 € im Monat, je nach Versicherer, Bundesland, Alter und Anwärterstatus. Ein reiner Zahn-Ergänzungstarif ist günstiger. Entscheidend ist der Leistungsumfang, nicht der niedrigste Preis – ein billiger Tarif, der beim Zahnersatz deckelt, kann am Ende teurer werden.
Fast alle großen Beamten-Versicherer bieten einen an, mit sehr unterschiedlichem Leistungsumfang. Wichtig: Sie können den Ergänzungstarif in der Regel nur bei der Gesellschaft abschließen, bei der auch Ihr PKV-Grundtarif läuft. Deshalb schon vor der PKV-Wahl darauf achten.
Nein. Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung sind Wahlleistungen und gehören in den PKV-Grundtarif oder einen eigenen Baustein, nicht in den Beihilfeergänzungstarif.
In der Öffnungsaktion erhalten Sie in der Regel weder die KUR-Leistung noch den Beihilfeergänzungstarif. Sie zahlen den Zuschlag von bis zu 30 % und tragen die Beihilfe-Lücken trotzdem selbst. Ob der reguläre Weg mit voller Absicherung offensteht, klären wir vorab über eine anonyme Risikovoranfrage.
Grundsätzlich ja, meist aber mit erneuter Gesundheitsprüfung. Am einfachsten ist der Einstieg direkt mit der PKV. Wurde er beim ersten Antrag vergessen, lässt er sich oft über eine Zusatzerklärung nachtragen. Sprechen Sie uns an, wir prüfen das.
Telefonisch unter 0721 358 369, über das Kontaktformular oder per Online-Beratung. Vor Ort: Waldstr. 65, 76133 Karlsruhe. Wir beraten in Karlsruhe und bundesweit per Video.
Passend dazu – weiterführende Themen für Beamte
Über den Autor: Bernd Krause
Bernd Krause führt den Fairsicherungsladen seit 2018 in zweiter Generation, gegründet hat ihn sein Vater 1983. Gerade beim Thema Beihilfeergänzung sieht er in der Praxis immer wieder, wie viel Geld an Details hängt, die in keiner Tabelle stehen. Sein Wissen teilt er in seinem Ratgeber „Der Finanzplaner für Akademiker", in über 200 YouTube-Videos und in Webinaren. Für Beamte, Referendare und Anwärter gibt es mit Beamtenberatung Plus zusätzlich eine eigene Spezialmarke des Hauses.
Ihre Beihilfe hat Lücken. Schließen wir sie, bevor die Rechnung kommt.
Wir prüfen für Ihr Bundesland und Ihren Status, welcher Beihilfeergänzungstarif wirklich passt. Anbieterunabhängig, auf Festgehalt, und Sie entscheiden am Ende selbst.
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