Ratgeber PKV und Studienstart

Privat versichert ins Studium: PKV behalten oder studentische Krankenversicherung?

Mit der Einschreibung muss Ihr Kind sich entscheiden. Und diese Entscheidung ist oft für die ganze Studienzeit nicht mehr umkehrbar. Welche Wege es gibt und welchen Fehler wir in der Beratung immer wieder ausbügeln müssen, steht hier.

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Der Zulassungsbescheid ist da, das WG-Zimmer fast sicher, und dann kommt dieser Satz von der Hochschule: „Bitte weisen Sie Ihren Krankenversicherungsstatus nach." Für gesetzlich versicherte Familien ist das ein Klick. Für Familien, deren Kind privat versichert ist, beginnt hier eine Entscheidung, die bis weit nach dem Studium nachwirkt.

Falsch machen kann man dabei eigentlich nur eine Sache: die Tür zur PKV zuschlagen. Und genau das passiert erstaunlich oft. Aus Zeitdruck, aus Unwissen, manchmal auch, weil jemand am Telefon sagt: „Kündigen Sie doch einfach, als Student sind Sie gesetzlich günstiger dran." Das stimmt sogar. Es rächt sich nur gern zehn Jahre später, wenn keiner mehr an das Telefonat denkt.

Was bedeutet „privat versichert ins Studium"? Wer sich an einer deutschen Hochschule einschreibt, wird grundsätzlich in der studentischen Krankenversicherung (KVdS) versicherungspflichtig. Wer bisher privat versichert war, kann sich davon befreien lassen und in der PKV bleiben, oder in die gesetzliche Kasse wechseln und die PKV per Anwartschaft ruhen lassen. Die Befreiung ist fristgebunden und für die Dauer des Studiums nicht widerrufbar.

1. Was passiert mit der Krankenversicherung, wenn Ihr Kind sich einschreibt?

Mit der Einschreibung greift die Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung, kurz KVdS. Die Hochschule will heute nicht mehr nur eine Kopie Ihrer Police sehen. Sie erwartet eine elektronische Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse: Entweder „bei uns versichert" oder „von der Versicherungspflicht befreit". Ohne diese Meldung gibt es keine Immatrikulation, oder sie hängt in der Schwebe.

Heißt: Auch wer privat versichert bleibt, braucht einmal den Kontakt zu einer gesetzlichen Kasse. Denn nur die kann die Befreiung aussprechen und an die Hochschule melden.

Ein Sonderweg vorab, weil er manchmal übersehen wird: Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind unter Umständen beitragsfrei familienversichert sein, bis zum 25. Geburtstag. Die Einkommensgrenze liegt aktuell bei 565 € im Monat, bei einem Minijob bei 603 € (Überblick bei betanet). Aber Vorsicht: Verdient der privat versicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte und liegt er über der Versicherungspflichtgrenze, ist die Familienversicherung ausgeschlossen. Genau das ist bei Akademikerfamilien häufig der Fall, deshalb war Ihr Kind ja überhaupt privat versichert.

2. Die Wege im Überblick: Was passt zu Ihrem Kind?

Fast jeder Fall landet bei einer dieser drei Varianten. Die letzte ist die bequemste. Und meiner Meinung nach die gefährlichste.

VarianteWas Sie tunLaufende Kosten (grob)Weg zurück in die PKV
PKV behaltenBefreiungsantrag stellen, PKV auf einen Studenten- oder Ausbildungstarif umstellenBeihilfekinder bis 25: Restkostentarif, meist deutlich unter der KVdS. Ohne Beihilfe oder ab 25: studentische PKV ab rund 120 € aufwärtsIhr Kind verlässt die PKV gar nicht
KVdS plus AnwartschaftStudentische Kasse wählen, PKV-Vertrag in eine kleine Anwartschaft umwandelnRund 140 bis 150 € KVdS plus rund 5 % des NormalbeitragsOhne neue Gesundheitsprüfung, sobald die Voraussetzungen vorliegen
KVdS, PKV gekündigtStudentische Kasse wählen, PKV-Vertrag beendenNur der KVdS-BeitragNur mit neuer Gesundheitsprüfung, mit allem, was bis dahin in der Akte steht

Eine Anwartschaft ist eine Versicherung auf Ihre heutige Gesundheit. Und die ist mit 18 oder 19 so gut wie nie wieder.

3. Weg 1: In der PKV bleiben und den Studententarif nutzen

Für viele Familien ist das der naheliegende Weg, gerade wenn das Kind bisher über die Beihilfe eines Elternteils abgesichert war. Der Vertrag läuft weiter, die Gesundheitsangaben von damals gelten weiter, und kein Kinderarztbesuch der letzten Jahre spielt eine Rolle. Viele Versicherer haben dafür eigene Studenten- oder Ausbildungstarife, die günstiger sind, weil sie in dieser Phase noch keine oder geringere Altersrückstellungen aufbauen.

Was kostet die studentische PKV?

In der Regel ab rund 120 € im Monat, nach oben offen. Wie viel genau, hängt an vier Stellschrauben: am Versicherer, an der Tarifgeneration, in der Ihr Kind steckt, an der Leistungsstufe (bei vielen Gesellschaften heißt das Komfort oder Premium) und an der gewählten Selbstbeteiligung. Fast jeder Versicherer hat dafür nicht einen Studententarif, sondern mehrere Varianten. Und genau da liegt der Hund begraben: Wer am Telefon einfach „den Studententarif" bestellt, bekommt oft die erste Variante, die dem Sachbearbeiter einfällt.

Meiner Erfahrung nach lohnt es sich, die Optionen nebeneinanderzulegen. Eine höhere Selbstbeteiligung kann bei einem gesunden 19-Jährigen, der zweimal im Jahr zum Arzt geht, richtig Geld sparen. Bei einem Kind mit regelmäßigen Behandlungen geht dieselbe Rechnung nach hinten los. Das ist keine Frage, die man pauschal beantworten kann, sondern eine, die man einmal sauber durchrechnet.

Schritt eins: Den Versicherer sofort anrufen

Ich sage Eltern in solchen Fällen immer dasselbe: Warten Sie nicht, bis der Semesterbeitrag überwiesen ist. Rufen Sie bei Ihrem Versicherer an, sobald die Zulassung da ist, und beantragen Sie die Umstellung auf den Studententarif. Wenn Sie den genauen Studienbeginn noch nicht kennen, nennen Sie einfach den nächsten Monatsersten, also zum Beispiel den 01.11. Das klingt unordentlich, ist aber gängige Praxis: Den Termin können Sie auf dem Änderungsantrag später problemlos korrigieren. Wer dagegen erst auf das perfekte Datum wartet, verliert Wochen.

Schritt zwei: Der Befreiungsantrag, und warum er fristgebunden ist

Damit Ihr Kind in der PKV bleiben darf, braucht es eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der KVdS. Den Antrag stellen Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl, und zwar innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht. So steht es in § 8 SGB V. Verpasst Ihr Kind die Frist, ist es gesetzlich pflichtversichert, ob es will oder nicht.

Wer stellt den Antrag praktisch? Da gibt es drei Varianten:

  • Manche Versicherer übernehmen das als Service für Sie. Die AXA beziehungsweise DBV zum Beispiel kümmert sich auf Wunsch um den Befreiungsantrag.
  • Bei anderen lohnt die direkte Nachfrage: „Stellen Sie den Befreiungsantrag für uns, oder machen wir das selbst?"
  • Oder Ihr Kind geht persönlich in eine Geschäftsstelle einer großen Kasse, etwa der Techniker oder der Barmer, und stellt den Antrag dort.

Wer den Antrag vor Ort abgibt, lässt sich den Eingang auf einer Kopie quittieren. Mit Datum und Stempel. Klingt nach Behördenpedanterie? Ist es auch. Aber die Frist ist hart, und die Hochschulen wollen inzwischen sowohl den Status (gesetzlich oder privat) als auch die Befreiung bestätigt sehen. Wenn so ein Antrag auf dem Weg zwischen Postfach und Sachbearbeiter verschwindet, und das kommt vor, haben Sie ohne Quittung schlicht nichts in der Hand.

Was viele nicht wissen: Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Sie gilt grundsätzlich für das gesamte Studium.

Ihr Kind kann also nicht im dritten Semester sagen „jetzt doch lieber gesetzlich". Wer sich befreien lässt, bleibt bis zum Studienende privat versichert, auch wenn sich die Beitragssituation unterwegs ändert. Das ist der Punkt, den wir gemeinsam vorher durchrechnen sollten (siehe Abschnitt 5).

4. Weg 2: Studentische Krankenversicherung plus Anwartschaft

Die KVdS ist für Studierende ein fairer Deal. Bemessungsgrundlage ist nicht das echte Einkommen, sondern der BAföG-Bedarfssatz, aktuell 855 €. Der allgemeine Beitrag liegt damit bei 87,38 € im Monat. Dazu kommen der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse und die Pflegeversicherung. Unterm Strich zahlt Ihr Kind rund 140 bis 150 € im Monat, ab 23 ohne eigene Kinder etwas mehr wegen des Kinderlosenzuschlags in der Pflege. Die KVdS läuft bis zum Ende des Semesters, in dem Ihr Kind 30 wird. Eine aktuelle Aufschlüsselung der Beitragsbestandteile finden Sie zum Beispiel bei der Barmer.

Wer diesen Weg geht, sollte den PKV-Vertrag nicht kündigen, sondern in eine Anwartschaftsversicherung umwandeln. Bei der kleinen Anwartschaft wird der Gesundheitszustand von heute eingefroren. Sie kostet typischerweise rund 5 % des normalen Beitrags. Sobald Ihr Kind später wieder privat versichert sein darf, etwa als Beamter, als Selbstständiger oder als Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze, aktiviert es den Vertrag. Ohne neue Gesundheitsfragen.

Rechenbeispiel: Was kostet die Sicherheit?

Studentische Krankenversicherung inkl. Pflege (Beispielkasse)146,40 € / Monat
Kleine Anwartschaft, 5 % von angenommen 412,60 € Normalbeitrag20,63 € / Monat
Zusammen167,03 € / Monat
Davon Anwartschaft über 10 Semester1.237,80 €
Beispielwerte zur Veranschaulichung. Ihr Versicherer, Tarif und Zusatzbeitrag bestimmen die echten Zahlen.

1.237,80 € für fünf Jahre. Fragen Sie sich mal, was es kostet, wenn Ihr Kind mit 26 wegen einer Diagnose aus dem Studium in keine PKV mehr kommt, oder nur mit einem Zuschlag, der über 40 Jahre fünfstellig wird. Spätestens dann wird aus dem „rausgeworfenen Geld" die günstigste Versicherung, die Ihr Kind je hatte.

Sie wissen nicht, ob Ihr Versicherer eine Anwartschaft oder einen Studententarif anbietet? Mit Ihrem Mandat klären wir das direkt mit ihm.

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5. Sonderfall: Ihr Kind war bisher beihilfeberechtigt

Jetzt wird es fachlich, und genau hier passieren die meisten Fehler. Kinder von Beamten sind über die Beihilfe der Eltern abgesichert, in vielen Ländern zu 80 %. Privat versichert ist nur der Rest, über einen sogenannten Restkosten- oder Beihilfetarif. Das macht den Vertrag günstig. Es hat aber zwei Haken, die beim Studienstart zählen.

Haken 1: Die Anwartschaft läuft nur auf die Beihilfetarife

Wenn Ihr Kind in die KVdS wechselt und Sie den Vertrag in eine Anwartschaft umwandeln, sichern Sie nur das, was heute versichert ist. Also die 20 %. Wird Ihr Kind später nicht Beamter, sondern zum Beispiel angestellter Ingenieur mit hohem Gehalt, bräuchte es eine volle PKV. Der Rest müsste dann neu beantragt werden, mit Gesundheitsprüfung.

Deshalb kann bei Beihilfekindern die Umwandlung in einen Optionstarif sinnvoller sein als eine kleine Anwartschaft. Ein Optionstarif sichert das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung in einen vollen Tarif zu wechseln. Das klappt allerdings nur, wenn der Versicherer mitspielt. Nicht jeder bietet die Umwandlung aus einem Beihilfetarif heraus an. Welche Variante bei angehenden Lehrern wirklich trägt, haben wir im Beitrag Anwartschaft oder Optionstarif für Lehramtsstudenten auseinandergenommen.

Haken 2: Mit 25 fällt die Beihilfe weg, die Befreiung aber nicht

Die Beihilfe für Kinder hängt am Kindergeld. Und das endet bei Studierenden in der Regel mit dem 25. Geburtstag. Ab dann wird der bisherige Beihilfetarif in eine normale studentische PKV umgewandelt, Ihr Kind ist also zu 100 % privat versichert und zahlt den vollen Studententarif, je nach Versicherer und Variante ab rund 120 € im Monat. Das Gesetz sorgt dabei für eine wichtige Absicherung: Nach § 199 Abs. 2 VVG muss der Versicherer diese Umstellung ohne neue Gesundheitsprüfung vornehmen, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Wegfall der Beihilfe gestellt wird. Sechs Monate. Nicht sieben. Darauf verlassen, dass der Versicherer von selbst daran denkt, würde ich mich nicht.

Der Beitrag steigt dann natürlich spürbar. Und weil die Befreiung von der KVdS nicht widerrufen werden kann, gibt es keinen Ausweg in die günstige studentische Kasse. Rechnen Sie also vorher kurz nach: Wer mit 19 anfängt und ein Bachelor-Master-Studium in Regelstudienzeit schafft, ist mit rund 24 fertig. Wer ein Auslandssemester, einen Fachwechsel oder eine Promotion einplant, studiert mit 27 noch. Zwei, drei Jahre zum vollen Studententarif können sich trotzdem lohnen. Man sollte es nur wissen, bevor man unterschreibt.

Die dritte Möglichkeit für Beihilfekinder ist deshalb oft die eleganteste: als Studierender in der PKV bleiben und nach dem Studium entscheiden. Wird Ihr Kind Beamter, geht es nahtlos in die PKV für Referendare und Anwärter über. Wird es angestellt und gesetzlich pflichtversichert, kommt dann die Anwartschaft ins Spiel.

6. Der teuerste Fehler: Die PKV kündigen und ohne Anwartschaft wechseln

Wir haben es schon häufig erlebt. Das Kind schreibt sich ein, die Familie entscheidet sich für die studentische Kasse, und der PKV-Vertrag wird gekündigt. Ist ja logisch, warum für etwas zahlen, das man gerade nicht nutzt?

Fünf, sechs Jahre später sitzt uns dann der junge Absolvent gegenüber. Er will in die PKV, manchmal als frisch verbeamteter Referendar, manchmal als Berufseinsteiger mit gutem Gehalt. Und dann kommt der Gesundheitsfragebogen. Im Studium ist das Leben passiert: eine Krankschreibung, um eine Prüfung überhaupt verschieben zu können, eine Behandlungsserie beim Orthopäden nach der Lernphase am Schreibtisch, ein Befund, der beim Arzt eben in die Akte gewandert ist. Jede dieser Kleinigkeiten muss angegeben werden. Und jede kann zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen.

Es tut mir nicht leid, das so deutlich zu sagen: Wer die PKV seines Kindes ohne Anwartschaft kündigt, spart an der falschen Stelle. Das betrifft ausdrücklich auch Kinder, die eine Beamtenlaufbahn einschlagen. Wer glaubt, als Beamter komme man „sowieso irgendwie" in die PKV, unterschätzt, wie viel ein Zuschlag über 40 Versicherungsjahre kostet, und wie viel teurer es wird, wenn ein Versicherer gar nicht erst annimmt. Mit einer Anwartschaft wäre das alles kein Thema gewesen. Für 20 Euro im Monat.

Versicherungen sind Wetten. Wer verliert, zahlt. Mit der Anwartschaft wetten Sie für rund 20 Euro im Monat darauf, dass in zehn Jahren nicht alles so glatt läuft wie heute. Das ist die einzige Wette, die ich jedem Studienanfänger ans Herz lege.

Kleiner Trost, falls die Kündigung schon passiert ist: Mit einer sauber vorbereiteten anonymen Risikovoranfrage lässt sich später oft noch ein Versicherer finden, der vernünftig annimmt. Das ist dann aber Reparatur und keine Planung mehr.

7. Warum ein Versichererwechsel zum Studienstart fast nie passt

Ab und zu fragen uns Eltern: „Wenn wir sowieso umstellen, sollten wir dann nicht gleich zu einem günstigeren Versicherer gehen?" Meine Antwort: In den allermeisten Fällen ist das Humbug. Ein neuer Versicherer bedeutet eine neue Gesundheitsprüfung. Und damit verschenken Sie genau den Vorteil, den der alte Vertrag hat, nämlich dass die Gesundheit von damals zählt. Das ist ein bisschen so, als würden Sie ein eingefahrenes Auto mit Garantie gegen einen Neuwagen tauschen, bei dem der Hersteller erst einmal fragt, wie oft Sie schon in der Werkstatt waren.

Sinnvoll ist fast immer: beim bisherigen Versicherer bleiben und dort den passenden Tarif oder die passende Ruheform wählen. Wenn der Vertrag langfristig nicht passt, schauen wir uns das nach dem Studium in Ruhe an, dann mit 100+ Versicherern im Vergleich und einer konkreten Berufsperspektive.

8. Der Fahrplan in 6 Schritten

  1. Zulassung da? Versicherer anrufen. Studententarif oder Anwartschaft anfragen. Kein Datum zur Hand? Den nächsten Monatsersten angeben und später auf dem Änderungsantrag korrigieren.
  2. Familienversicherung prüfen. Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, klären Sie kurz, ob eine beitragsfreie Familienversicherung möglich ist.
  3. Beihilfe klären. War Ihr Kind beihilfeberechtigt? Dann vor jeder Entscheidung prüfen: Anwartschaft, Optionstarif oder Verbleib in der PKV.
  4. Entscheiden und Frist notieren. Der Befreiungsantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Kasse sein.
  5. Antrag stellen und quittieren lassen. Über den Versicherer (wenn er den Service anbietet) oder persönlich in einer Geschäftsstelle, mit Eingangsstempel auf der Kopie.
  6. Meldung an die Hochschule kontrollieren. Die Kasse meldet elektronisch. Fragen Sie nach, ob die Meldung raus ist, bevor die Einschreibungsfrist abläuft.

9. So begleiten wir die Umstellung

Zwischen Versicherer, gesetzlicher Kasse und Hochschule hin und her zu telefonieren, während das Kind gleichzeitig eine Wohnung sucht und Einführungswochen hat, ist kein Vergnügen. Das übernehmen wir gern. Wir sprechen mit Ihrem Versicherer, prüfen Studententarif, Anwartschaft und Optionstarif, rechnen die Varianten für Ihr Kind durch und sorgen dafür, dass der Befreiungsantrag rechtzeitig dort ankommt, wo er hingehört.

Diese Begleitung übernehmen wir pro bono. Sie zahlen dafür kein Honorar, und an Ihrem Beitrag ändert sich nichts. Eine Bedingung gibt es allerdings, und die ist nicht verhandelbar: Wir brauchen zumindest für die PKV des Elternteils, in dessen Vertrag Ihr Kind in der Regel mitversichert ist, eine Maklervollmacht. Ohne dieses Mandat muss uns der Versicherer keine Auskunft geben, und wir könnten nicht sicherstellen, dass die Umstellung oder Anpassung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Deshalb werden wir ohne Mandat nicht tätig und erteilen auch keine weiteren Auskünfte zum Vertrag.

Der Weg dahin dauert ein paar Minuten:

  1. In unserer Simplr-App registrieren. Über die Simplr-Registrierung legen Sie sich einen Zugang an. Simplr ist TÜV-zertifiziert und zeigt Ihnen später alle Verträge an einem Ort.
  2. Den PKV-Vertrag des Elternteils anlegen. Versicherer und Vertragsnummer genügen.
  3. Den Vertrag mit Maklervollmacht aktivieren. Damit erteilen Sie uns das Mandat für diesen Vertrag.
  4. Termin vereinbaren. Wie die Aktivierung im Detail funktioniert, erklären wir Ihnen vor dem Termin noch genauer. Danach sprechen wir mit dem Versicherer und begleiten die Umstellung bis zur Meldung an die Hochschule.

Mehr zur App finden Sie auf unserer Seite zum Simplr-Kundencenter.

Bei diesen Versicherern können wir leider nicht tätig werden: HUK-Coburg, HUK24, Debeka, LVM, Cosmos Direkt, WGV, Generali, VRK und Bruderhilfe.

Für Verträge dieser Gesellschaften können wir keine Betreuung per Maklervollmacht übernehmen. Wenn Ihr Kind dort versichert ist, wenden Sie sich bitte direkt an den Versicherer. Der Fahrplan oben hilft Ihnen trotzdem bei jedem Schritt.

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Unsere Berater verdienen an keinem Abschluss extra. Wenn der beste Weg „beim alten Versicherer bleiben" heißt, sagen wir genau das.

PKV-Spezialisten nach dem Ärztehausprinzip

Bei uns berät jemand, der sich jeden Tag mit PKV, Beihilfe und Anwartschaften beschäftigt, und nicht heute PKV, morgen Hausrat und übermorgen Bausparvertrag macht.

100+ Versicherer im Blick

Wenn nach dem Studium ein neuer Tarif ansteht, vergleichen wir anbieterübergreifend, nicht im Sortiment einer Gesellschaft.

Seit 1983 in Karlsruhe

Viele Eltern, deren Kinder jetzt studieren, haben wir selbst einmal beraten. Diese Familien kennen wir oft über zwei Generationen.

Bernd Krause, Versicherungsmakler in Karlsruhe
„Zeig mir deinen Versicherungsordner und ich sage dir, wer dich beraten hat."
Bernd Krause, aus „Der Finanzplaner für Akademiker"

Studienstart mit PKV: Lassen Sie uns das gemeinsam regeln

Schreiben Sie uns kurz, wo Ihr Kind versichert ist und wann das Studium beginnt. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und erklären Ihnen, wie Sie den Vertrag in Simplr anlegen und mit der Maklervollmacht aktivieren. Die Begleitung übernehmen wir pro bono.

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Oder nutzen Sie direkt das Formular:

Häufige Fragen zu PKV und Studium

Grundsätzlich ja: Mit der Einschreibung entsteht Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung. Wer bisher privat versichert war, kann sich aber innerhalb von drei Monaten befreien lassen und in der PKV bleiben.

Für die gesamte Dauer des Studiums. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Ein späterer Wechsel in die günstige studentische Kasse ist damit ausgeschlossen, auch wenn der PKV-Beitrag zum Beispiel mit 25 steigt.

Rund 140 bis 150 € im Monat inklusive Pflegeversicherung. Grundlage ist der BAföG-Bedarfssatz, dazu kommen der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse und ab 23 ohne Kinder der Kinderlosenzuschlag in der Pflege.

Eine kleine Anwartschaft kostet typischerweise rund 5 % des normalen Monatsbeitrags. Bei einem Beitrag von 412,60 € wären das etwa 20,63 € im Monat. Dafür bleibt der Gesundheitszustand von heute für eine spätere Rückkehr in die PKV maßgeblich.

Eine Anwartschaft sichert nur den Beihilfetarif, also meist nur 20 %. Für eine spätere volle PKV kann ein Optionstarif besser sein, sofern der Versicherer die Umwandlung anbietet. Außerdem endet die Beihilfe in der Regel mit 25, weil das Kindergeld wegfällt. Dann wird der Beihilfetarif in eine normale studentische PKV zu 100 % umgewandelt. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten gestellt, geht das ohne neue Gesundheitsprüfung.

Bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl. Manche Versicherer wie AXA beziehungsweise DBV übernehmen das als Service. Alternativ geht Ihr Kind persönlich in eine Geschäftsstelle, etwa der Techniker oder der Barmer, und lässt sich den Eingang auf einer Kopie quittieren.

Fast nie. Ein neuer Versicherer verlangt eine neue Gesundheitsprüfung. Der bestehende Vertrag hat den Vorteil, dass die damaligen Gesundheitsangaben gelten. Besser ist, beim bisherigen Versicherer den passenden Studententarif oder eine Anwartschaft zu wählen.

Dann ist eine spätere Rückkehr nur mit neuer Gesundheitsprüfung möglich. Alles, was im Studium ärztlich dokumentiert wurde, muss angegeben werden und kann zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen. Eine anonyme Risikovoranfrage hilft, die Chancen vorab zu klären.

In der Regel ab rund 120 € im Monat aufwärts. Der Beitrag hängt vom Versicherer, der Tarifgeneration, der Leistungsstufe (etwa Komfort oder Premium) und der gewählten Selbstbeteiligung ab. Die meisten Versicherer bieten dafür mehrere Varianten an.

Ja, und zwar pro bono. Voraussetzung ist eine Maklervollmacht zumindest für die PKV des Elternteils: In der Simplr-App registrieren, den Vertrag anlegen und mit Maklervollmacht aktivieren. Ohne dieses Mandat werden wir nicht tätig und erteilen keine weiteren Auskünfte. Ausgenommen sind Verträge bei HUK-Coburg, HUK24, Debeka, LVM, Cosmos Direkt, WGV, Generali, VRK und Bruderhilfe.

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Eine Entscheidung, die 40 Jahre nachwirkt

Meistens reichen ein Anruf beim Versicherer und ein Antrag mit Quittung. Wenn Sie das nicht allein sortieren möchten, begleiten wir Ihr Kind durch die Umstellung.

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Der Finanzplaner für Akademiker von Bernd Krause, Buch als Geschenk zum Studienstart
Geschenktipp zum Studienstart

Das sinnvollste Geschenk zum Studienstart kostet 6,95 €

Die Krankenversicherung ist jetzt sortiert. Gut so. Nur ist sie die erste von vielen Geldfragen, und die nächsten stellt Ihrem Kind meistens nicht mehr Mama oder Papa. Sondern der freundliche Herr, der im zweiten Semester zum „Finanz-Workshop für Akademiker" einlädt. Oder die Kommilitonin, die neuerdings „nebenbei auch Finanzen macht".

Nicht jeder dieser Berater ist schlecht. Aber wer nicht weiß, wie solche Gespräche funktionieren, unterschreibt mit 21 Verträge, die er mit 35 teuer wieder auflöst. Das sehen wir in der Beratung seit Jahren, und deshalb habe ich „Der Finanzplaner für Akademiker" geschrieben.

Das Buch ist kein Produktkatalog. Es erklärt, warum „alle dich als Kunden wollen" (so heißt Kapitel 2 wirklich), welche Fragen man jedem Berater stellen sollte, uns eingeschlossen, und welche drei Versicherungen nach der Uni tatsächlich wichtig sind. Dazu Altersvorsorge, Geldanlage mit ETF samt der Risiken, die in Hochglanzprospekten gern fehlen, und Immobilien. Geschrieben in Du-Form, so wie ein älterer Freund mit Ihrem Kind reden würde, der sich auskennt und nichts verkaufen will.

Kapitel 2: Alle wollen dich als Kunden
Kapitel 2: Alle wollen dich als Kunden
Kapitel 3: Berater wollen nur verkaufen
Kapitel 3: Berater wollen nur verkaufen
Kapitel 6: Top-3-Versicherungen nach der Uni
Kapitel 6: Top-3-Versicherungen nach der Uni

Rechnen wir kurz. Eine einzige unnötige Police zum Studienstart, sagen wir 30 € im Monat über 40 Jahre, sind 14.400 € Beitrag. Das Buch kostet 6,95 €, und davon bezahlen Sie nur Druck und Versand. Sie können Ihrem Kind nicht jede Finanzentscheidung abnehmen. Aber Sie können dafür sorgen, dass es die richtigen Fragen kennt, bevor jemand mit dem Antrag kommt.

„Endlich mal nicht ein Buch, das nur ein Thema hyped und alles andere kleinredet, sondern ein kompletter Überblick über alle wichtigen Themen."

Lisa, 31, Mathematikerin

„Das Buch ist wirklich top, ich konnte eine ganze Menge mitnehmen, was meine Finanzplanung betrifft."

Lukas, 28, Maschinenbauingenieur

„Alles Wichtige auf einen Blick, ohne unnötige Phrasen. Das Buch hat mir absolut geholfen, mich nach der Uni zu orientieren."

Hanna, 35, Ärztin
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Herausgeber: finanzen fairstehen FDL GmbH. Das Buch dient der finanziellen Bildung und ersetzt keine individuelle Beratung. Geldanlagen sind mit Risiken verbunden, bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Beitragswerte, Bemessungsgrundlagen und Einkommensgrenzen werden regelmäßig angepasst. Die genannten Zahlen zur studentischen Krankenversicherung entsprechen dem zuletzt veröffentlichten Stand, das Rechenbeispiel zur Anwartschaft ist eine eigene Beispielrechnung. Welche Tarife, Anwartschaften und Optionsrechte Ihr Versicherer anbietet, richtet sich nach dessen Bedingungen.

Quellen: § 8 SGB V, § 199 VVG, Barmer: Kosten der studentischen Krankenversicherung, betanet: Krankenversicherung für Studenten.

Alle genannten Marken- und Unternehmensnamen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber und werden hier ausschließlich zur Beschreibung verwendet.

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