Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung
21. Januar 2020Unabhängige Versicherungsberatung Online
21. April 2020Ein Rückkehr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung wird häufig überlegt, besonders wenn die Beiträge der privaten Krankenversicherung steigen. Folgende Informationen sind wertungsfrei bei der Überlegung zu berücksichtigen:
Ab dem 55. Lebensjahr gibt es so gut wie keine Möglichkeit mehr, aus der privaten Krankenversicherung heraus zu kommen. Die möglichen Optionen sind sehr begrenzt.
Viele fragen sich dann, was mit den sogenannten Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung bei Verlassen ist: Die Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung spielen bei der Überlegung eine sehr untergeordnete Rolle, da diese bei einer Kündigung nicht ausbezahlt werden und zukünftige Entwicklungen der Beiträge ja ein Blick in die Glaskugel sind.
Maßgeblicher ob es Sinn macht ist eher die Überlegung, in wie weit Sie mögliche Einkünfte in der Rente haben und in wie weit die dann für die Berechnung der gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet werden. Dazu zählen auch Einkünfte aus Kapital, Betriebsrenten und Mieten etc..
Hier finden Sie eine ausführliche Darstellung der Beiträge PKV vs. GKV im Alter.
Die Regelung, um in der Rente den halben Beitrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erstattet zu bekommen (Stichwort Krankenversicherung der Rentner KVdR) zu erhalten ist, dass man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 9/10 gesetzlich Krankenversichert war. Also erster Tag in dem man im Leben versicherungspflichtig gearbeitet hat bis zum Rententermin, davon exakt die Mitte und dann auf die letzte Hälfte schauen. Auskunft kann in der Regel die Rentenversicherung treffen. Als Faustformel gilt, dass es nach dem 40. Lebensjahr eng wird wenn man davor bereits privat Krankenversichert war. Zu beachten sind auch Zurechnungszeiten wegen Kindern.
Ansonsten bleibt noch der generelle Zuschuss für Personen, die eine gesetzliche Rente haben und in der PKV sind, in der Regel Angestellte. Dabei wird der halbe Betrag berechnet, der als Krankenversicherung auf die gesetzliche Rente zu zahlen wäre. Mehr Details dazu hier.
WICHTIG: Viele Angestellte vergessen bei Rückwechselwunsch, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch Beiträge auf die Betriebsrenten berechnet, nicht nur auf die gesetzliche Rente. Das bitte beachten, der „Abstand“ zur PKV verringert sich damit teils erheblich. Außerdem fallen bei der PKV die 10% gesetzlichen Altersrückstellungen, das Krankentagegeld sowie etwaige vorausbezahlte Altersrückstellungen weg.
Dem gegenüber steht auch, dass für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte natürlich auch in der Rentenzeit, sofern Einkünfte aus Kapital oder Vermietung sowie betrieblichen Renten, diese ebenfalls für die Berechnung der Höhe der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge herangezogen werden.
Zugegeben, die Leistungsfähigkeit eines durchschnittlichen Finanzberaters oder Versicherungsmaklers hört hier schnell auf. Wichtig ist für Sie an dieser Stelle, das Gespräch mit einer gesetzlichen Krankenversicherung und der Rentenstelle zu suchen.
Zudem wird gerne vergessen, dass die ca. 10% des Beitrag der privaten Krankenversicherung mit dem 60. Lebensjahr (nach heutigem Stand) der gesetzlichen Altersrückstellungen wegfallen, also die Krankenversicherung entsprechend günstiger wird. Ebenfalls entfallen Krankentagegeld, was meist auch zwischen 50 und 100 Euro monatlich ausmacht.
Ob dann die private weiterhin so schlecht abschneidet, ist die große Frage.
Hinweis: Wenn man einen PKV-Tarif hat der Altersrückstellungen hat, kann man bspw. auch bei Verlassen der PKV diese in Zusatzkrankenversicherungen (ambulant, stationär, Zahn oder auch Pflegezusatz) umgewandelt, und die Altersrückstellungen berücksichtigt werden. Wenn man zum Beispiel gerne eine Pflegezusatzversicherung hätte aber im bisherigen Vertrag noch keine (nur die Pflegepflicht, also gesetzliche) enthalten war, wird zwar die Gesundheitsprüfung erfolgen, die vorhandenen Altersrückstellungen wirken sich jedoch mindernd aus.
Manchmal macht auch einfach ein Tarifwechsel Sinn, sprich beim gleichen Versicherer in einen neueren, gleichwertigen Krankenversicherungstarif zu wechseln. Das wird oftmals günstiger und man verliert die Altersrückstellungen nicht. Ansonsten bleiben noch der Basistarif und der Standard-Tarif als Optionen übrig, das Backup vom Backup-Plan.