Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung. In der Privaten Krankenversicherung ist immer ein Sparanteil des Beitrags zur sogenannten Alterungsrückstellung eingebaut. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben um die steigenden Kosten im Alter zu berücksichtigen und damit zumindest teilweise auffangen zu können. Der Kunde zahlt also in jungen Jahren einen höheren Beitrag, als seine Altersgruppe nach dem statistischen Risiko zur Kostendeckung zahlen müsste. Durch diese Kalkulation mit dem Bestandteil der Alterungsrückstellungen erreicht der Versicherer, dass frühzeitig Kapital für die mit zunehmendem Alter steigenden Krankheitskosten (Kopfschäden) aufgebaut werden. Im Alter ist der Beitrag dann im Vergleich zu den tatsächlich verursachten Kosten niedriger, da nun die angesammelten Rückstellungen dieses Defizit ausgleichen.

Eine Erklärung der Aktuarsvereinigung, die trotzdem sehr klar ist, finden Sie hier.

Das Sparen der Altersrückstellung durch den Krankenversicherer  ist aber individuelles Sparen für den einzelnen Kunden.

Man spricht hier vom kollektiven Sparbuch, d.h. die einzelnen Altersgruppen eines Tarifs sparen die Rückstellung gemeinsam an, die später zur Begrenzung von Beitragserhöhungen dieser Altersgruppe verwendet wird. Je mehr langjährig versicherte Kunden in einem Tarif sind, desto höher sind bei diesem Kollektiv die angesammelten Mittel für Beitragsentlastungen im Alter. Wenn ein Versicherer also häufiger seine Tarife vom Markt nimmt (man spricht hier vom Schließen des Tarifs) und durch Neue ersetzt, ist die Gefahr einer deutlichen Überalterung und damit Beitragssteigerung im Alter recht groß. Krankenversicherer mit wenigen oder gar mit langjährigen Tarifen arbeiten also wahrscheinlicher im Interesse der Versicherten.

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