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            Private Krankenversicherung PKV
            Krankenversicherung für Beamte
            7. Juni 2019
            Universa Zahnzusatzversicherung
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            12. Juni 2019
            veröffentlicht von AKrause
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            Private Krankenversicherung für Anwärter und Referendare

            Für wen sie in Frage kommt und für wen sie sich lohnt.

            Referendare im Beamtenverhältnis haben zu Beginn ihrer Karriere eine Entscheidung zu treffen. Eine Entscheidung über die künftige Gesundheitsversorgung. Denn es geht darum, künftig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Krankenversicherung versichert zu sein.

            Bei Referendaren im Angestelltenverhältnis stellt sich die Frage nach der Form der Krankenversicherung hingegen nicht, da diese in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein müssen. Kommen wir deshalb zu den Auswahlmöglichkeiten für Referendare im Beamtenverhältnis.

            Gesetzliche oder private Krankenversicherung für Anwärter und Referendare?

            Damit Sie sich diese Frage beantworten können, macht es Sinn zunächst einmal die unterschiedlichen Modelle zu verstehen. Während die gesetzliche Krankenversicherung ihre Beiträge von den Einkommensverhältnissen des Versicherten abhängig macht, sind bei der privaten Krankenversicherung diverse Eckdaten wie das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und vieles mehr für die Bemessung der Beiträge verantwortlich.

            Darüber hinaus unterscheiden sich die beiden Varianten darin, dass die gesetzliche Krankenversicherung eine kostenfreie Mitversicherung von Kindern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern gewährt. Bei der privaten Krankenversicherung hingegen ist für jedes Kind eine gesonderte Versicherung notwendig.

            Ein weiterer Unterschied macht sich in der Praxis bemerkbar. Privat Versicherte sind nämlich für die in Anspruch genommenen Leistungen (Arztbesuche, etc.) die Rechnungsempfänger. Diese Rechnungen sind mit Zahlungsfristen versehen, so dass der Versicherte die Rechnung nicht selten selbst bezahlen muss, ehe er den Rechnungsbetrag von seiner Versicherung erstattet bekommt.

            Das alles hört sich also im ersten Moment nach klaren Vorteilen für die gesetzliche Krankenversicherung an. Doch so einfach und pauschal lässt sich das nicht beantworten. Denn es gibt auch Vorteile für die private Krankenversicherung für Anwärter und Referendare.

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            Welche Vorteile hat die private Krankenversicherung für Anwärter und Referendare?

            Die private Krankenversicherung bietet Anwärtern und Referendaren im direkten Vergleich zu den Beitragssätzen der gesetzlichen Krankenversicherungen besondere Einsparpotenziale. Denn es gibt viele besonders günstige Tarife. Hier kann kräftig Geld gespart werden. Doch warum ist das so? Das liegt an zwei Gründen:

            1. Individueller und maßgeschneiderter Versicherungsschutz

            Während die gesetzlichen Krankenversicherungen allgemeingültige Beitragssätze für die jeweiligen Einkommen haben und aus diesem Grund auch nur standardisierte Leistungen anbieten können, ist es den privaten Versicherern möglich viel individueller auf ihre Versicherten einzugehen. Dies macht sich bereits bei der Aufnahme bemerkbar, denn hier wird in vielen Fällen neben dem Eintrittsalter auch die Krankenhistorie sowie der Gesundheitszustand berücksichtigt. So hat die private Krankenversicherung die Möglichkeit einem jungen und gesunden Kunden einen günstigeren Tarif anzubieten, als jemandem der unter chronischen Krankheiten leidet. Des weiteren hat der Versicherte selber auch die Auswahl, in welchem Umfang er gerne auf bestimmte Leistungen besteht oder eben verzichtet. Das macht das Versicherungspaket insgesamt individueller und zumeist besser.

            2. Beihilfe

            Die Beihilfe liefert besondere Argumente, welche für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung sprechen. Denn hierbei handelt es sich um den staatlichen Zuschuss für die Behandlungskosten. Die Höhe der Beihilfe variiert von Land zu Land, liegt jedoch bei Referendaren im Schnitt bei 50%. Demnach muss bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung lediglich der übrig bleibende Teil versichert werden. Staat und PKV teilen sich somit die Kosten.

            Die Kombination aus Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung ist hingegen nicht möglich. Wenn man sich also für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, zahlt man die volle Beitragshöhe wie jeder andere nicht beihilfeberechtigte Versicherte mit gleichem Einkommen.

            DerFairsicherungsladen fasst zusammen:

            Dadurch, dass sich die Beihilfe nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse kombinieren lässt, haben die privaten Versicherer mit Ihren Beihilfetarifen in den meisten Fällen die Nase vorn. Sicherlich gibt es vereinzelt Referendare, deren Lebensumstände dennoch für den Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung sprechen (Chronische Krankheiten, viele Kinder, etc.). Für den Großteil der Anwärter und Referendare gibt es jedoch tolle Tarife, die den Versicherungsschutz günstiger und umfangreicher ausfallen lassen, als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

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