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WohngebäudeversicherungDer Schutz für das, was Sie nicht ersetzen können – beraten in Karlsruhe und Landau

Ihr Haus ist wahrscheinlich der größte Posten in Ihrer Bilanz. Und der einzige, den Sie im Schadenfall nicht einfach neu kaufen können. Wir erklären, was eine gute Wohngebäudeversicherung leisten muss, was regelmäßig fehlt – und warum eine Police am Oberrhein anders aussehen sollte als eine in Hamburg.

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Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden am Gebäude selbst und an allem, was fest damit verbunden ist – Mauern, Dach, Heizung, Sanitär, Einbauküche je nach Bedingungen. Der Grundschutz umfasst drei Gefahren: Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Alles andere – Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Glasbruch, Photovoltaik – sind Zusatzbausteine, die Sie aktiv einschließen müssen.

Die Abgrenzung, die am häufigsten für Ärger sorgt: Das Gebäude ist versichert, Ihr Inventar nicht. Möbel, Kleidung, Elektronik gehören in die Hausratversicherung. Und wenn Ihr Dachziegel auf ein fremdes Auto fällt, zahlt weder die eine noch die andere, sondern die Haftpflicht.

Was Sie auf dieser Seite finden

  1. Der Grundschutz: drei Gefahren, drei Missverständnisse
  2. Was die Wohngebäudeversicherung nicht abdeckt
  3. Die Zusatzbausteine, die im Ernstfall den Unterschied machen
  4. Video: Bernd Krause erklärt die Wohngebäudeversicherung
  5. Die Versicherungssumme – warum Ihr Haus in „Mark 1914" gerechnet wird
  6. Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus: was sich unterscheidet
  7. Kauf, Bau, Sanierung, Vermietung – die vier Lebenslagen
  8. Warum die Region am Oberrhein Ihre Police verändert
  9. Beratung in Karlsruhe und Landau
  10. Häufige Fragen

1. Der Grundschutz: drei Gefahren, drei Missverständnisse

Jede Wohngebäudeversicherung in Deutschland baut auf denselben drei Säulen auf. Klingt simpel. Bei jeder dieser Säulen gibt es aber ein Missverständnis, das uns in der Beratung regelmäßig begegnet.

Feuer, Blitzschlag, Explosion

Brennt es, zahlt die Versicherung den Wiederaufbau. Auch bei Blitzeinschlag – und zwar bei direktem wie bei indirektem. Der brennende Dachstuhl ist der direkte Fall, der zerstörte Wechselrichter durch Überspannung der indirekte.

Das Missverständnis: Viele glauben, Überspannungsschäden seien automatisch dabei. Sind sie nicht. In älteren Bedingungswerken fehlt dieser Punkt regelmäßig – und ausgerechnet der trifft heute Wärmepumpe, Wallbox, Photovoltaik-Wechselrichter und die komplette Haussteuerung. Ein Gewitter über Karlsruhe kann so fünfstellige Schäden verursachen, ohne dass irgendwo Flammen zu sehen wären.

Leitungswasser

Der Schadentreiber Nummer eins. Nicht das spektakulärste Risiko, aber das häufigste – und in der Summe das teuerste. Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren, ausgetretenes Wasser, die Folgeschäden an Wänden, Estrich und Boden, dazu die Trocknung.

Das Missverständnis: Dass alle Rohre versichert seien. Sind sie nicht. Viele Basistarife decken nur Rohre innerhalb des Gebäudes. Bricht die Zuleitung unter Ihrer Einfahrt, zahlen Sie das Aufgraben, die Reparatur und das neue Pflaster selbst. Bei einem Reihenhaus mit gepflasterter Zufahrt sind das schnell 12.000 bis 18.000 Euro.

Sturm und Hagel

Deckt das abgedeckte Dach, zerschlagene Ziegel, den umgestürzten Baum auf dem Carport. Wichtig ist die Definition: Sturm gilt versicherungsrechtlich ab Windstärke 8, also ab etwa 62 km/h. Lässt sich das für Ihren Ort nicht nachweisen, prüfen die Versicherer, ob in der Umgebung vergleichbare Schäden aufgetreten sind.

Das Missverständnis: Dass Regen, der durchs kaputte Dach kommt, ein Sturmschaden sei. Das ist er – aber nur als Folgeschaden des Sturms. Läuft dagegen Wasser bei Starkregen über die Kellertreppe ins Haus, ohne dass ein Sturm im Spiel war, ist das ein Elementarschaden. Und der ist im Grundschutz nicht enthalten.

Drei Gefahren im Grundschutz.
Und die vierte ist die, die Ihnen am ehesten den Keller flutet.

2. Was die Wohngebäudeversicherung nicht abdeckt

Fast ebenso wichtig wie das, was drin ist. Wir erleben regelmäßig, dass Eigentümer im Schadenfall zum ersten Mal erfahren, dass sie beim falschen Vertrag angerufen haben.

Das ist es nichtDas brauchen Sie stattdessen
Möbel, Kleidung, Elektronik, FahrräderHausratversicherung – alles, was beim Umzug mitkommt
Schaden, den Ihr Haus bei Dritten anrichtetHaus- und Grundbesitzerhaftpflicht, bei Selbstnutzung oft in der Privathaftpflicht
Glasbruch an Fenstern, Wintergarten, CeranfeldGlasversicherung – als eigener Baustein oder eigene Police
Ertragsausfall und Elektronik der PhotovoltaikanlagePhotovoltaikversicherung
Schäden während einer BaumaßnahmeBauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflicht
Streit mit Mietern, Nachbarn oder HandwerkernRechtsschutzversicherung
Verschleiß, Baumängel, Pfusch am BauGar keine Versicherung – das ist Gewährleistung gegenüber dem Handwerker

3. Die Zusatzbausteine, die im Ernstfall den Unterschied machen

Zwei Verträge mit demselben Grundschutz können sich im Schadenfall um sechsstellige Beträge unterscheiden. Der Unterschied steckt in diesen Bausteinen:

Elementarschäden

Überschwemmung, Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben. Je nach Erhebung sind rund 40 Prozent der Wohngebäude in Deutschland ohne diesen Schutz. Am Oberrhein halten wir ihn für nicht verhandelbar – warum, steht in Abschnitt 8.

Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit

Ohne diesen Verzicht kürzt der Versicherer die Leistung quotal, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig verursacht haben. Vergessene Kerze, offenes Dachfenster beim Gewitter, im Winter nicht abgestellte Außenzapfstelle. Gute Tarife verzichten bis zur vollen Versicherungssumme.

Ableitungsrohre auf dem Grundstück

Rohre außerhalb des Gebäudes, aber auf Ihrem Grund. Der Klassiker unter den unerwarteten Rechnungen, weil Aufgraben und Wiederherstellen teurer sind als die Reparatur selbst.

Überspannungsschäden

Der indirekte Blitzschlag. Grillt Wechselrichter, Wärmepumpensteuerung, Wallbox und Haustechnik, ohne dass es brennt. In Verträgen vor 2015 fast immer eine Lücke.

Nebenkosten im Schadenfall

Aufräum-, Abbruch- und Dekontaminationskosten, Hotelunterbringung, Mehrkosten durch behördliche Auflagen beim Wiederaufbau. Fünf Prozent der Versicherungssumme sind zu wenig, zehn bis zwanzig Prozent solide.

Unbenannte Gefahren

Die Allgefahren-Erweiterung: versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Findet sich nur in Premiumtarifen – wenn sie drin ist, ist das ein starkes Argument.

Mythos: „Elementar bekomme ich sowieso nicht, ich wohne am Hang."

In dieser Pauschalität stimmt das nicht. Entscheidend ist die ZÜRS-Zone Ihrer konkreten Adresse, nicht Ihr Gefühl. Wir sehen häufiger den umgekehrten Fall: Leute in unauffälliger Lage, die Elementar problemlos für 80 bis 150 Euro im Jahr bekämen und es nie eingeschlossen haben, weil nie jemand danach gefragt hat.

Und umgekehrt: Wer in Zone 3 oder 4 einen Altvertrag mit Elementar hat, sitzt auf einem Vertrag, den er heute nicht mehr nachkaufen könnte. Den kündigt man nicht.

4. Video: Wohngebäudeversicherung – was ist versicherbar?

Gebraucht und unbeliebt zugleich. Für die einen zu teuer, für die anderen genau richtig. In diesem Video gehe ich durch, was sich an einem Gebäude überhaupt versichern lässt – und wo die Grenzen liegen.

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Ein Punkt aus dem Video, der oft untergeht

Wer sein Eigenheim finanziert hat, hat die Wohngebäudeversicherung meistens gar nicht frei gewählt: Der Darlehensvertrag verpflichtet Sie dazu. Banken sichern sich über einen Sicherungsschein ab, und ohne Nachweis fließt in der Regel keine Auszahlung.

Das heißt aber nicht, dass Sie beim Versicherer bleiben müssen, den die Bank vorschlägt. Sie schulden der Bank den Nachweis einer Gebäudeversicherung, nicht einen bestimmten Anbieter. Wer das weiß, verhandelt anders.

5. Die Versicherungssumme: warum Ihr Haus in „Mark 1914" gerechnet wird

Auf Ihrer Police steht keine Euro-Summe, sondern ein Wert in Mark 1914. Das klingt nach Schrulligkeit, hat aber einen praktischen Grund: So muss niemand jedes Jahr die Versicherungssumme neu festsetzen. Der Wert 1914 wird mit dem Baupreisindex hochgerechnet, und Ihr Beitrag folgt über den Anpassungsfaktor. Das nennt sich gleitende Neuwertversicherung und ist der Grund, warum Ihr Beitrag jedes Jahr steigt, ohne dass sich an Ihrem Haus etwas verändert hätte.

Der Haken: Das funktioniert nur, wenn der Wert 1914 ursprünglich korrekt ermittelt wurde – und seither jede bauliche Veränderung nachgetragen worden ist. Nach einem Dachausbau stimmt er praktisch nie mehr. Die Folge ist Unterversicherung, und die kürzt jeden Schaden anteilig, auch den kleinen.

Wie die Summe ermittelt wird und woran Sie erkennen, ob Ihre noch passt: Die richtige Versicherungssumme. Wer wissen will, was daraus für einen Beitrag folgt, rechnet es hier durch: Vergleichsrechner Wohngebäudeversicherung.

Sie wissen nicht, ob Ihre Police noch passt?

Schicken Sie uns den Versicherungsschein. Wir prüfen Versicherungssumme, Bausteine, ZÜRS-Einstufung Ihrer Adresse und sagen Ihnen ehrlich, ob sich etwas ändern sollte – oder ob Sie den Vertrag genau so lassen können.

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6. Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus: was sich unterscheidet

Die Gefahren sind dieselben, die Kalkulation ist es nicht. Und wer vermietet, hat zusätzliche Pflichten.

Ein- und Zweifamilienhaus

Berechnet wird meist über den Wert 1914 oder über eine Einstufung nach Wohnfläche mit pauschaler Versicherungssumme. Welcher Weg besser ist, hängt von Bauart, Baujahr und Vorschäden ab – pauschal lässt sich das nicht sagen. Bei jüngeren, gut dokumentierten Häusern ist die Wohnflächenvariante oft die unkompliziertere.

Vertiefend: Einfamilienhaus versichern

Mehrfamilienhaus und Wohnblock

Hier kommt eine dritte Variante dazu: die Berechnung nach Anzahl der Wohneinheiten. Häufig liefert genau die das beste Angebot – und sie ist stabiler, weil sich über die Jahre keine schleichende Unterdeckung aufbaut. Wichtig sind außerdem ausreichende Pauschalsummen für Gebäudetechnik, Nebengebäude und Garagen.

Vertiefend: Mehrfamilienhaus versichern

Für Vermieter: zwei Punkte, die gerne untergehen

Erstens ist die Wohngebäudeversicherung über die Betriebskosten grundsätzlich umlagefähig – eine Glasversicherung dagegen nur, wenn das im Mietvertrag steht. Zweitens brauchen Sie als Vermieter zwingend eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Die Verkehrssicherungspflicht für Gehweg, Treppenhaus und Dach liegt bei Ihnen, und die Privathaftpflicht deckt vermietete Objekte nicht mit.

7. Kauf, Bau, Sanierung, Vermietung: die vier Lebenslagen

Eine Wohngebäudeversicherung ist kein Vertrag, den man einmal abschließt und dann vergisst. Vier Situationen verlangen aktives Handeln:

SituationWas passiertWas Sie tun müssen
HauskaufDer Vertrag des Vorbesitzers geht automatisch auf Sie über (§ 95 VVG)Police prüfen, Frist für die Sonderkündigung nach § 96 VVG im Blick behalten
Sanierung, Umbau, LeerstandKann eine Gefahrerhöhung nach § 23 VVG seinSchriftlich melden – sonst droht Leistungskürzung. Details: Versicherungen bei Sanierung und Neubau
NeubauDas fertige Gebäude gibt es noch nichtFeuerrohbau-, Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflichtversicherung; Umstellung nach Abnahme
VermietungAndere Haftungslage, andere UmlagefähigkeitHaus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen, Umlage im Mietvertrag sauber regeln

8. Warum die Region am Oberrhein Ihre Police verändert

Jetzt der Teil, den Sie auf keiner überregionalen Ratgeberseite finden. Denn eine Wohngebäudeversicherung in Karlsruhe oder Landau sollte tatsächlich anders aussehen als eine in Münster.

Der Oberrheingraben ist Erdbebengebiet

Das überrascht viele Eigentümer, ist aber Standardwissen der Geologie: Der Oberrheingraben gehört zu den seismisch aktivsten Regionen Deutschlands. Sowohl der Raum Karlsruhe als auch die Südpfalz liegen in erhöhten Erdbebenzonen. Meist bleibt es bei spürbaren, aber harmlosen Erschütterungen – Rissbildung an Fassaden und Innenwänden kommt dennoch vor. In Landau sorgte 2009 ein Beben für Schlagzeilen, das mit der dortigen Geothermieanlage in Verbindung gebracht wurde.

Für Ihre Police heißt das: Erdbeben ist Teil der Elementardeckung. Ohne diesen Baustein sind Sie hier nicht abgesichert – und zwar gegen ein Risiko, das die meisten Hauseigentümer in Deutschland tatsächlich vernachlässigen dürfen, Sie am Oberrhein aber nicht.

Starkregen und Rückstau statt Flusshochwasser

Wenn wir über Wasser reden, denken die meisten an den Rhein. Das ist nicht das eigentliche Problem. Die teuren Schäden entstehen bei uns durch Starkregen und Rückstau – wenn die Kanalisation binnen zwanzig Minuten mehr Wasser bekommt, als sie abführen kann, und das Abwasser über Bodenabläufe zurück ins Haus drückt.

Das passiert in Hanglagen am Kraichgau genauso wie in der Ebene, im Pfinztal genauso wie in den Weinorten an der Deutschen Weinstraße. Eine Rückstauklappe ist Pflicht, wenn Ihre Bedingungen sie verlangen – prüfen Sie das, denn ohne funktionierende Klappe kann die Leistung entfallen.

Erdsenkung und Rissbildung

Wer schon einmal Risse an einer Fassade gesehen hat, weiß, was gemeint ist. Setzungsrisse durch veränderte Grundwasserstände oder Baugrundbewegungen sind am Oberrhein kein Randthema. Auch das ist Elementarschaden – im Grundschutz nicht enthalten.

Unser regionaler Standard-Check

Bei jeder Gebäudepolice, die aus Karlsruhe oder der Südpfalz zu uns kommt, prüfen wir zuerst drei Dinge: Ist Elementar eingeschlossen (inklusive Erdbeben und Erdsenkung)? Stimmt die ZÜRS-Zone zur Adresse? Und verlangt der Vertrag eine Rückstausicherung, die tatsächlich vorhanden ist? Diese drei Fragen beantwortet kein Online-Rechner.

9. Beratung in Karlsruhe und Landau

Wir beraten per Video und Telefon in ganz Deutschland – aber unsere Wurzeln und unser Ortswissen liegen zwischen Kraichgau und Pfälzerwald. Und beim Thema Gebäude ist Ortswissen tatsächlich Geld wert, weil ZÜRS-Zonen, Baugrund und typische Bauweisen sich innerhalb weniger Kilometer unterscheiden.

Karlsruhe – Hauptsitz seit 1983

Waldstr. 65, 76133 Karlsruhe

Telefon: 0721 358 369
E-Mail: anfrage@fair-ka.de

Persönliche Termine in unseren Räumen in der Innenstadt, auf Wunsch auch abends.

Landau in der Pfalz – ab Oktober 2026

Horstring 14, 76829 Landau

Telefon: 06341 2663048

Unsere Niederlassung für die Südpfalz. Bis zur Eröffnung erreichen Sie uns über Karlsruhe oder per Videoberatung.

Unser Einzugsgebiet rund um Karlsruhe: Ettlingen, Bruchsal, Rastatt, Stutensee, Bretten, Waghäusel, Durmersheim, Pfinztal, Weingarten, Bad Schönborn, Baden-Baden, Gaggenau, Bühl, Pforzheim, Rheinstetten, Malsch, Linkenheim-Hochstetten.

Und rund um Landau in der Pfalz: Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Germersheim, Wörth am Rhein, Kandel, Bad Bergzabern, Annweiler, Edenkoben, Herxheim, Offenbach an der Queich, Rülzheim, Hagenbach, Zweibrücken, Pirmasens.

Warum unsere Empfehlung anders ausfällt

Wir sind Versicherungsmakler und werden – wie jeder Makler – vom Versicherer über eine Courtage vergütet. Der Unterschied liegt darin, was davon beim Berater ankommt.

Alle Berater auf Festgehalt

Kein Berater bei uns verdient mehr, wenn Sie wechseln. Deshalb dürfen wir Ihnen sagen: „Lassen Sie den Vertrag, wie er ist." Genau das ist bei Gebäude überraschend oft die richtige Antwort.

Ärztehausprinzip

Jeder Berater ist Spezialist für sein Gebiet – wie Fachärzte unter einem Dach. Bei Gebäude sitzt kein Generalist an Ihrer Police, sondern jemand, der Bedingungswerke im Detail liest.

Im Schadenfall an Ihrer Seite

Als Makler sind wir gesetzlich Ihrem Interesse verpflichtet, nicht dem des Versicherers. Bei Gebäudeschäden, wo es fast immer um Gutachten und Abzüge geht, ist das der eigentliche Wert der Betreuung.

Was Sie das kostet: Ihr Beitrag ändert sich durch uns nicht. Die Courtage, die sonst der Vertreter oder das Portal bekommt, fließt an uns. Keine Mehrkosten beim Beitrag. Eine Honorarberatung bieten wir auf Wunsch transparent an.

So läuft die Beratung ab

1

Unterlagen

Sie schicken uns die bestehende Police – oder bei Neuabsicherung die Eckdaten Ihres Hauses.

2

Analyse

Wir prüfen Bedingungen, Versicherungssumme, ZÜRS-Zone und Rückstausituation Ihrer Adresse.

3

Empfehlung

Klare Aussage mit Zahlen: bleiben, umstellen oder wechseln. Auch wenn „nichts tun" die richtige Antwort ist.

4

Betreuung

Wir bleiben Ihr Ansprechpartner – bei Umbau, Vermietung und vor allem im Schadenfall.

Alle Verträge laufen anschließend in der TÜV-zertifizierten Simplr-App zusammen: Police öffnen, Schaden melden, Dokument hochladen – vom Handy aus, ohne Mehrkosten.

Was Kunden über unsere Gebäudeberatung sagen

„Heute war ich das erste Mal beim Fairsicherungsladen wegen einer neuen Wohngebäudeversicherung. Wenn man mal die unterschiedlichen Inhalte von den Versicherungen so aufgezeigt und erklärt bekommt wie hier, ist das super – dann weiß man wenigstens, was man abschließt."
L. M. – Kundin aus Karlsruhe
„Am Tag der Bauabnahme wäre durch ein Verschulden eines Handwerkers unser frisch renovierter Dachstuhl beinahe abgebrannt. Der Schaden war um die 50.000 Euro. Zu unserer Freude waren wir NICHT unterversichert und das Team vom Fairsicherungsladen hat uns alle Formalitäten vorbildlich abgenommen."
Frank M. – Hauseigentümer aus Karlsruhe
„Schwieriger Fall – kompetent gelöst! Gerne wieder!"
J. M. – Kunde aus Landau in der Pfalz
„Das Kapitel Gebäudeschaden ist hiermit erledigt! Wir möchten uns noch einmal inbrünstig bei Ihnen bedanken für all die enorme, kompetente, zielführende Unterstützung. Ohne Sie hätten wir das nicht geschafft."
P. L. – Eigentümer aus Offenburg

Echte Kundenstimmen. Alle Bewertungen auf ProvenExpert (4,89/5 bei 854+ Bewertungen) und Trustpilot.

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Lieber direkt sprechen? Karlsruhe: 0721 358 369 · E-Mail: anfrage@fair-ka.de

Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Was ist im Grundschutz einer Wohngebäudeversicherung enthalten?

Drei Gefahren: Feuer inklusive Blitzschlag und Explosion, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Versichert ist das Gebäude selbst und alles, was fest damit verbunden ist. Elementarschäden, Glasbruch, Photovoltaik und Überspannung sind Zusatzbausteine, die aktiv eingeschlossen werden müssen.

Sind Nebengebäude auf meinem Grundstück mitversichert?

Nur, wenn sie im Vertrag stehen. Garagen, Carports, Gartenhäuser, Gewächshäuser und Zäune sind bei vielen Tarifen bis zu einer bestimmten Summe pauschal mitversichert, bei anderen gar nicht. Prüfen Sie den Versicherungsschein auf eine Position „Nebengebäude" mit Betrag. Fehlt sie, fehlt auch der Schutz.

Ich habe umgebaut oder angebaut. Muss ich das melden?

Ja, aus zwei Gründen. Erstens kann eine Baumaßnahme eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung nach § 23 VVG sein. Zweitens verändert jede Erweiterung der Wohnfläche den Wiederaufbauwert – bleibt die Versicherungssumme gleich, entsteht Unterversicherung mit anteiliger Kürzung bei jedem Schaden.

Brauche ich am Oberrhein wirklich eine Elementarversicherung?

Nach unserer Erfahrung ja. Der Oberrheingraben gehört zu den seismisch aktivsten Regionen Deutschlands, und Erdbeben ist Teil der Elementardeckung. Dazu kommen Starkregen und Rückstau, die weit häufiger Schäden verursachen als Flusshochwasser. Eine gesetzliche Pflichtversicherung gegen Elementarschäden gibt es in Deutschland bis heute nicht.

Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung bei Sturmschäden?

Versicherungsrechtlich gilt ein Sturm ab Windstärke 8, das entspricht etwa 62 km/h. Lässt sich das für Ihren Ort nicht belegen, prüfen die Versicherer, ob in der unmittelbaren Umgebung vergleichbare Schäden aufgetreten sind. Fotos und Wetterdaten zum Schadenzeitpunkt zu sichern, ist deshalb sinnvoll.

Was ist der Unterschied zwischen Wohngebäude- und Hausratversicherung?

Die einfache Faustregel: Was beim Umzug mitkommt, ist Hausrat. Was stehen bleibt, ist Gebäude. Möbel, Kleidung, Elektronik und Fahrräder gehören in die Hausratversicherung, Mauern, Dach, Heizung und fest verbaute Sanitäranlagen in die Wohngebäudeversicherung. Bei Einbauküchen und Bodenbelägen kommt es auf die Bedingungen an.

Ist die Wohngebäudeversicherung auf Mieter umlagefähig?

Grundsätzlich ja, als Sach- und Haftpflichtversicherung des Gebäudes gehört sie zu den umlagefähigen Betriebskosten. Eine Glasversicherung ist dagegen nur umlagefähig, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Die Regelung sollte im Mietvertrag sauber formuliert sein, sonst bleiben Sie darauf sitzen.

Ich habe gerade ein Haus gekauft. Was gilt für mich?

Die Versicherung des Vorbesitzers geht nach § 95 VVG automatisch auf Sie über. Ab Ihrer Eintragung im Grundbuch haben Sie einen Monat Zeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Objekt ab – bei Vorschäden oder in Hochwasserzonen kann der geerbte Vertrag wertvoller sein als jedes Neuangebot.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Für ein normales Einfamilienhaus liegen die Jahresbeiträge 2026 typischerweise zwischen 300 und 1.000 Euro. Bauartklasse, Baujahr, Sanierungsstand und ZÜRS-Zone verschieben diesen Wert deutlich stärker als die Wahl des Versicherers. Eine konkrete Berechnung liefert unser Vergleichsrechner.

Beraten Sie auch außerhalb von Karlsruhe?

Ja. Per Video und Telefon bundesweit, persönlich in Karlsruhe und ab Oktober 2026 zusätzlich in unserer Niederlassung in Landau in der Pfalz. Schwerpunktmäßig betreuen wir Eigentümer im Raum Karlsruhe, im Kraichgau, in Mittelbaden und in der gesamten Südpfalz.

Weiterführende Seiten

Bernd Krause, Geschäftsführer Der Fairsicherungsladen GmbH Karlsruhe

Wer hinter dieser Seite steht

Ich bin Bernd Krause, Geschäftsführer der Fairsicherungsladen GmbH. Den Laden habe ich 2018 von meinem Vater übernommen, gegründet wurde er 1983 in Karlsruhe.

Gebäudeschäden begleiten mich seit dem ersten Arbeitstag. Und die Fälle, an die ich mich erinnere, sind fast nie die mit dem höchsten Beitrag. Es sind die, in denen ein Baustein gefehlt hat, den niemand angesprochen hatte. Deshalb steht auf dieser Seite so viel darüber, was nicht drin ist.

Mehr von mir: das Buch „Der Finanzplaner für Akademiker", über 200 Videos auf YouTube und die Kurse im finanzen fairstehen Campus. Oder Sie schauen sich an, wie wir arbeiten.

Wir sorgen dafür, dass kluge Menschen keine dummen Versicherungen abschließen.

Ein Blick in Ihre Police dauert bei uns eine Viertelstunde. Danach wissen Sie, ob Ihr Haus wirklich abgesichert ist – oder wo die Lücke sitzt, die Sie bisher nicht gesehen haben.

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