Gebäudeversicherung Hauskauf Sanierung Neubau

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Ratgeber für Hauskäufer · Stand 2026

Versicherungen beim Hauskauf, Sanierung & NeubauWas Käufer wirklich beachten müssen – vom Notartermin bis zur Kernsanierung

Die Gebäudeversicherung geht beim Hauskauf automatisch auf Sie über. Klingt einfach – ist es aber nicht. Wir erklären, was Sie wann tun müssen, welche zusätzlichen Versicherungen Sie beim Umbau brauchen und warum der „Wert 1914" aus dem alten Vertrag eine teure Falle sein kann.

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📖 Lesezeit ca. 12 Minuten · Verfasst von Bernd Krause, Geschäftsführer Der Fairsicherungsladen

Das Wichtigste in 60 Sekunden

  • Hausverkauf: Die bestehende Gebäudeversicherung läuft einfach weiter und geht laut BGB automatisch auf den Käufer über. Der Verkäufer muss nichts kündigen.
  • Hauskauf: Sie übernehmen die Police des Vorbesitzers. Erst nach der Eintragung im Grundbuch haben Sie ein Sonderkündigungsrecht (4 Wochen Frist).
  • Sanierung oder Leerstand sind meldepflichtig. Der Versicherer darf reagieren – mit Kündigung, Risikozuschlag bis 100 %, einer reinen Feuerversicherung oder Vertragsfortführung.
  • Bei Umbau, Kernsanierung oder Neubau brauchen Sie oft eine Bauleistungsversicherung, eine Bauherrenhaftpflicht und ggf. eine Feuerrohbauversicherung.
  • Bei alten Häusern: Den „Wert 1914" aus dem Altvertrag einfach übernehmen ist ein Fehler. Eine neue Wertermittlung auf Basis des aktuellen Baukostenindex ist Pflicht – sonst droht Unterversicherung.

Ein Hauskauf ist für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens. Und genau in den entscheidenden Wochen zwischen Notartermin, Grundbucheintragung und Schlüsselübergabe entstehen die meisten Versicherungsfehler – oft, weil niemand erklärt hat, wer eigentlich wann welchen Vertrag macht.

In über 40 Jahren begleiten wir Familien beim Schritt ins Eigenheim. Und wir sehen immer wieder dieselben Muster: Käufer, die eine alte Police übernehmen, ohne sie je gelesen zu haben. Bauherren, die mitten in der Sanierung einen Wasserschaden haben und feststellen, dass der Versicherer nicht zahlt, weil das Umbauvorhaben nie gemeldet wurde. Und vor allem: Eigentümer alter Häuser, deren Vertragssumme aus den 70ern stammt – und die im Schadensfall mit erheblicher Unterversicherung dastehen.

Damit Ihnen das nicht passiert, gehen wir Schritt für Schritt durch alle Phasen: vom Verkauf über die Übernahme bis hin zur Sanierung oder dem kompletten Neubau. Mit den konkreten Stolperfallen, die wir aus der Beratungspraxis kennen.

1. Sie verkaufen ein Haus – was passiert mit der Gebäudeversicherung?

Die kürzeste Antwort vorweg: nichts. Die Gebäudeversicherung läuft genau wie vorher weiter. Sie als Verkäufer müssen sie nicht kündigen und auch nicht extra umstellen.

Der Grund steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 95 VVG): Mit dem Verkauf einer Immobilie geht die bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über. Diese Regel schützt das Gebäude vor einer ungewollten Versicherungslücke in der oft monatelangen Übergangsphase – dazu gleich mehr.

💡 Praxistipp für Verkäufer

Geben Sie dem Käufer eine vollständige Kopie Ihrer Police – nicht nur die letzte Beitragsrechnung. Idealerweise inkl. Versicherungsschein, Bedingungen und letztem Anschreiben des Versicherers. Damit kann ein guter Makler oder Berater dem Käufer sofort sagen, wie der Vertrag aufgestellt ist und ob er passt. Sie ersparen sich Rückfragen Wochen später.

Was Sie als Verkäufer aktiv erledigen sollten: dem Versicherer den Eigentumswechsel anzeigen. Das geht in der Regel formlos mit einer Kopie des Notarvertrags. Manche Gesellschaften haben dafür ein eigenes Formular, das beide Parteien unterschreiben müssen.

2. Sie kaufen ein Bestandsobjekt – Sie übernehmen die Police

Spiegelbildlich zur Verkäuferseite: Sie übernehmen mit dem Eigentum auch den bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag. Erstmal automatisch. Erstmal, weil Sie nicht endgültig daran gebunden bleiben müssen – aber dazu kommen wir gleich.

Der zeitliche Ablauf: Notar, Auflassung, Grundbucheintragung

Vielen Käufern ist nicht klar, wie lange es vom Notartermin bis zur tatsächlichen Eigentumsumschreibung dauert. Das hat aber für die Versicherung Konsequenzen. Ein typischer Ablauf:

1. Notartermin (Kaufvertrag)

Sie unterschreiben den Kaufvertrag beim Notar. Eigentümer sind Sie damit aber noch nicht.

2. Auflassungsvormerkung im Grundbuch

Der Notar lässt eine Auflassungsvormerkung eintragen. Das ist sozusagen eine Sperre, die verhindert, dass der Verkäufer das Haus zwischenzeitlich noch jemand anderem verkauft.

3. Zahlungsaufforderung & Zahlungseingang

Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Löschung alter Grundschulden, Vorkaufsverzicht der Gemeinde), fordert der Notar Sie zur Zahlung auf. Sie überweisen, der Notar bestätigt den Eingang.

4. Eintragung als neuer Eigentümer

Erst jetzt wird das Grundbuch tatsächlich auf Sie umgeschrieben. Und genau dieser Zeitpunkt löst Ihr Sonderkündigungsrecht aus.

Wie lange dieser Prozess dauert? Realistisch zwischen 4 Wochen und 8 Monaten, je nach Tempo des Notars und Auslastung des zuständigen Grundbuchamts. In manchen Regionen sind 6 Monate inzwischen Standard. Damit das Gebäude in dieser ganzen Zeit nicht ungeschützt dasteht, regelt das Gesetz eben den automatischen Übergang der Police.

Ihr Sonderkündigungsrecht – aber erst nach Eintragung

Erst mit der tatsächlichen Eigentumsumschreibung im Grundbuch beginnt Ihre Frist: Sie haben dann einen Monat Zeit, die übernommene Gebäudeversicherung außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung wirkt entweder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres oder sofort – das hängt davon ab, wie Sie das formulieren.

Dieses Sonderkündigungsrecht ist Gold wert, denn es ermöglicht Ihnen den Wechsel ohne reguläre Kündigungsfrist. Sie können also vom alten Vertrag zu einem neuen, besser passenden Tarif wechseln, ohne ein ganzes Versicherungsjahr abwarten zu müssen.

Ausführlich erklärt mit den genauen Fristen und Formulierungsbeispielen: Wohngebäudeversicherung – Sonderkündigung bei Hauskauf.

Was sollte die Policen-Kopie enthalten?

Wenn der Verkäufer Ihnen die Unterlagen übergibt, achten Sie auf vier Dokumente:

  • Versicherungsschein mit Versicherungssumme (Wert 1914), Tarifvariante und versicherten Gefahren
  • Allgemeine und besondere Bedingungen – also das Kleingedruckte mit den eigentlichen Leistungen
  • Letzte Beitragsrechnung mit aktuellem Beitrag und Anpassungsfaktor
  • Eventuelle Nachträge oder Schadenhistorie der letzten Jahre

Nur mit diesen vier Dokumenten können wir oder jeder andere Versicherungsexperte beurteilen, ob die Police überhaupt zu Ihrer Immobilie passt – und ob ein Wechsel sinnvoll ist.

3. Sanierung oder Renovierung? Immer dem Versicherer melden

Hier wird es ernst. Eine Renovierung kann eine Gefahrerhöhung im Sinne des Versicherungsvertrags darstellen – und Gefahrerhöhungen sind nach § 23 VVG meldepflichtig. Heißt: Wer eine Sanierung beginnt, ohne das dem Versicherer mitzuteilen, riskiert im Schadensfall die Leistungsfreiheit. Im Klartext: Der Versicherer zahlt dann möglicherweise gar nicht.

Was zählt als meldepflichtig? Grob alles, was über kosmetische Arbeiten hinausgeht. Eine Wand streichen ist keine Gefahrerhöhung. Ein neues Bad einbauen, das Dach decken, die Elektrik komplett erneuern oder gar mehrere Gewerke parallel beauftragen schon. Und Leerstand sowieso – ein leerstehendes Haus hat ein deutlich höheres Schadensrisiko (Vandalismus, Wasserschäden durch nicht entdeckte Lecks, Einbruch).

Die vier möglichen Reaktionen des Versicherers

Wenn Sie eine Sanierung oder Leerstand melden, hat der Versicherer im Wesentlichen vier Optionen. Welche es wird, hängt vom Umfang des Vorhabens, der Versicherergesellschaft und teils auch von der Verhandlungssituation ab:

ReaktionWas das für Sie bedeutet
Vertrag läuft weiterBeste Variante: Versicherer akzeptiert die Sanierung unter den bestehenden Konditionen. Bei kleinen Renovierungen am häufigsten.
RisikozuschlagVertrag bleibt bestehen, aber der Beitrag steigt – je nach Umfang teils um bis zu 100 %. Während der Sanierungsphase, danach oft wieder regulär.
Umstufung auf FeuerversicherungVersicherer reduziert den Schutz auf das Feuerrisiko. Leitungswasser, Sturm-Hagel und Elementarschäden sind dann nicht mehr versichert. Sie brauchen ggf. eine ergänzende Bauleistungsversicherung.
Kündigung des VertragsDer Versicherer steigt aus. Das ist nicht schön, aber regulär möglich. Sie müssen sich dann einen neuen Versicherer suchen, der die Sanierungsphase abbildet.

⚠️ Was niemals passieren darf: einfach nichts sagen

Wer eine größere Sanierung beginnt und den Versicherer nicht informiert, hat im Schadensfall ein massives Problem. Brennt die Baustelle ab oder bricht ein Rohr während des Umbaus, kann der Versicherer wegen unterlassener Meldung die Leistung verweigern – ganz oder teilweise. In der Praxis erleben wir das immer wieder bei Selbstrenovierern, die das Thema „klein halten" wollten.

4. Welche Versicherung deckt was beim Umbau?

Sobald nicht mehr nur Tapeten gewechselt werden, sondern echte Baumaßnahmen laufen, kommen Versicherungen ins Spiel, die viele Hauskäufer gar nicht kennen. Hier die wichtigsten – und was sie unterscheidet:

VersicherungWas sie absichertWann sie sinnvoll ist
Wohngebäude­versicherungDas stehende Gebäude – Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, optional Elementar.Immer. Auch während der Sanierung weiterführen, soweit der Versicherer mitspielt.
Feuerroh­bauversicherungReine Feuerabsicherung des unfertigen Rohbaus, meist beitragsfrei bis 12 Monate.Beim Neubau – oft Voraussetzung für die Baufinanzierung.
Bauleistungs­versicherungDas Bauwerk während der Errichtung gegen unvorhergesehene Schäden (Sturm, Unwetter, Vandalismus, ungeschickte Handwerker etc.).Bei größeren Umbauten, Kernsanierungen und Neubauten.
Bauherren­haftpflichtSchäden, die das Bauvorhaben Dritten zufügt – Passanten, Nachbarn, Handwerkern (soweit nicht selbst versichert).Bei jedem nennenswerten Bauvorhaben mit Risiko nach außen (Gerüst, Baugrube etc.).
Haus- und Grund­besitzer­haftpflichtSchäden, für die Sie als Eigentümer haften – z. B. lockerer Dachziegel fällt auf Auto.Bei vermieteten Objekten oder wenn die Privathaftpflicht das selbstgenutzte Haus nicht ausreichend mitversichert.

💡 Kleine Erleichterung

Die Bauherrenhaftpflicht ist bei einigen privaten Haftpflichttarifen bis zu einer bestimmten Bausumme bereits mitversichert. Lassen Sie das vor Abschluss einer separaten Police prüfen – das kann ein paar Hundert Euro sparen. Genau dafür sind wir da: Mehr zur Bauherrenhaftpflicht oder Mehr zur Bauleistungsversicherung.

5. Kernsanierung & Leerstand – das große Risiko-Update

Eine Kernsanierung ist aus Versicherungssicht eine ganz andere Welt als eine Renovierung. Das Gebäude wird teilweise entkernt, Wände fallen, Leitungen werden komplett ausgetauscht, oft steht das Haus monatelang leer. Das Risiko für Feuer, Wasserschäden, Diebstahl und Vandalismus steigt erheblich.

Die meisten Versicherer reagieren in solchen Fällen mit der bereits erwähnten Umstufung auf eine reine Feuerversicherung. Das ist eigentlich logisch: In einem Haus ohne funktionierende Sanitärinstallation gibt es kein klassisches Leitungswasserrisiko mehr – aber ein erhöhtes Feuerrisiko durch Schweißarbeiten, Bauheizungen und Baustellenelektrik.

In dieser Phase kommen dann typischerweise zusätzliche Bausteine ins Spiel:

  • Bauleistungsversicherung, um den Baufortschritt und die nicht mehr abgedeckten Gefahren zu schützen
  • Bauherrenhaftpflicht oder eine erweiterte private Haftpflicht, um Personen- und Sachschäden durch das Bauvorhaben abzudecken
  • Erweiterte Diebstahl-/Vandalismusdeckung bei längerem Leerstand

📌 Praxisfall: Die übersehene Meldepflicht

Familie K. kauft 2024 ein Reihenhaus aus den 60ern. Erstmal alles okay, die alte Wohngebäudeversicherung wird übernommen. Drei Monate später beginnt die geplante Kernsanierung: alle Bäder raus, Heizung erneuert, Elektrik komplett neu. Während der Sanierungsphase platzt eine provisorisch verlegte Wasserleitung und überschwemmt zwei Räume im Erdgeschoss. Schaden ca. 18.000 €.

Die Versicherung lehnt die Leistung ab. Begründung: Die Kernsanierung war nicht gemeldet, also liege eine nicht angezeigte Gefahrerhöhung vor. Familie K. bleibt auf dem Schaden sitzen.

Was hätte geholfen: Vor Sanierungsbeginn dem Versicherer einen formlosen Brief schreiben, Umfang beschreiben, Zeitplan nennen. Selbst wenn der Versicherer einen Risikozuschlag verlangt hätte – das wären vielleicht 200 € mehr im Jahr gewesen, dafür voller Schutz.

Unsicher, wie Ihre Sanierung versicherungstechnisch einzuordnen ist?

Das ist genau die Phase, in der wir ins Spiel kommen. Wir prüfen Ihre bestehende Police, klären die Meldung mit Ihrem Versicherer und stellen den Schutz für die Bauphase passgenau auf.

Unverbindliche Erstberatung anfragen

6. Abriss und Neubau – die radikale Variante

Wer ein Bestandsobjekt kauft, um es abzureißen und neu zu bauen, verlässt die Welt der klassischen Wohngebäudeversicherung sehr schnell. Beim Abriss selbst ist vor allem die Haftpflichtfrage entscheidend – Schäden an Nachbargebäuden durch Erschütterung oder herabfallende Teile sind reale Risiken. Hier ist eine ordentliche Bauherrenhaftpflicht Pflicht.

Für die Neubauphase brauchen Sie typischerweise dieses Trio:

  1. Feuerrohbauversicherung – die meisten Versicherer bieten sie beitragsfrei an, wenn Sie sich verpflichten, das fertige Gebäude später bei ihnen voll zu versichern. Sie deckt das Feuerrisiko während der Bauphase ab und ist häufig Voraussetzung der finanzierenden Bank.
  2. Bauleistungsversicherung für alle anderen Gefahren während der Bauphase – etwa Sturmschäden an der bereits gestellten Holzkonstruktion oder Vandalismus an der Baustelle.
  3. Bauherrenhaftpflicht für die Haftungsseite – also Schäden, die durch Ihr Bauvorhaben Dritten entstehen.

Nach Bauabnahme wandelt sich die Feuerrohbau- in eine vollwertige Wohngebäudeversicherung, die Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflicht enden. Den passenden Bauablauf versicherungstechnisch zu choreographieren, ist tatsächlich Detailarbeit – und einer der Bereiche, in denen ein Makler den größten Wert liefert. Mehr dazu unter Feuerrohbauversicherung.

7. Der „Wert 1914" – die unsichtbare Falle bei alten Häusern

Jetzt kommen wir zu einem der teuersten Versicherungsfehler, den wir in der Beratungspraxis sehen. Und ehrlich gesagt: Es ist auch einer der unbekanntesten.

Wohngebäudeversicherungen rechnen in Deutschland nicht mit einer aktuellen Versicherungssumme, sondern mit dem sogenannten „Wert 1914". Das ist ein historischer Vergleichswert, der angibt, was Ihr Haus 1914 gekostet hätte – ein Stichjahr, das die Versicherer wegen der damaligen Währungsstabilität nutzen. Dieser Wert 1914 wird jedes Jahr mit dem aktuellen Baukostenindex multipliziert, sodass der tatsächliche Wert immer aktuell ist – Stichwort „gleitender Neuwert".

Klingt sauber. Ist es aber nur, wenn der Wert 1914 ursprünglich korrekt ermittelt wurde. Und genau hier liegt das Problem.

⚠️ Warum Sie den alten Wert 1914 nicht einfach übernehmen dürfen

Bei alten Verträgen wurde der Wert 1914 oft pauschal geschätzt oder ist über Jahrzehnte nicht mehr aktualisiert worden – etwa nach einem Anbau, Dachausbau oder einer Modernisierung. Je größer das Haus und je länger die letzte saubere Ermittlung her, desto größer die Diskrepanz zum echten Neubauwert. Im Schadensfall führt das zu Unterversicherung – der Versicherer kürzt anteilig.

Ein konkretes Beispiel

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Zweifamilienhaus, Baujahr 1972, das später ausgebaut wurde. Der Wert 1914 im alten Vertrag liegt bei 22.000 Mark, weil er nie nach dem Dachausbau aktualisiert wurde. Tatsächlicher Wert 1914 für das heutige Gebäude wäre aber 31.000 Mark. Bei einem Vollschaden mit 600.000 € Wiederaufbaukosten würde der Versicherer entsprechend kürzen – und Sie bekommen statt der vollen Summe vielleicht 425.000 € erstattet. Über 170.000 € Lücke.

Bei einem Einfamilienhaus mit kleinerer Wertbasis ist die Lücke kleiner, aber das Prinzip bleibt: Je größer das Objekt und je weniger sauber der ursprüngliche Wert ermittelt wurde, desto schmerzhafter wird die Differenz.

Was Sie konkret tun sollten

Bei einem Hauskauf, einer Sanierung oder einer An-/Umbaumaßnahme gehört eine neue, saubere Wertermittlung zur Pflichtaufgabe. Ein guter Versicherer oder Makler macht diese Wertberechnung im Rahmen der Angebotserstellung kostenlos und nimmt dabei alle wesentlichen Parameter auf: Wohnfläche, Bauart, Ausbaustandard, Garagen, Carports, Photovoltaikanlagen, hochwertige Ausstattungsmerkmale. Erst auf dieser Basis lässt sich seriös sagen, ob Ihr Vertrag noch passt – und ob ein Wechsel sinnvoll ist.

Tiefer ins Thema gehen wir hier: Wohngebäudeversicherung – die richtige Versicherungssumme.

8. Phasen-Checkliste für Hauskäufer

Damit Sie nichts übersehen, hier die wichtigsten Schritte sortiert nach Phase. Diese Liste hilft auch, wenn Sie schon mitten im Prozess sind und prüfen wollen, ob Sie etwas vergessen haben.

Vor dem Notartermin

  • Beim Verkäufer eine vollständige Kopie der bestehenden Gebäudeversicherung anfordern (Police, Bedingungen, letzter Beitragsbescheid)
  • Police gemeinsam mit einem Makler prüfen – passt sie zum tatsächlichen Gebäude?
  • Bei geplanter Sanierung: Zeitplan grob abstecken, damit die Meldung an den Versicherer vorbereitet werden kann
  • Finanzierungsanforderungen klären: Banken verlangen häufig Feuerrohbau- oder Wohngebäudeversicherung schon vor Auszahlung

Nach dem Notartermin – während der Eintragungsphase

  • Verkäufer bittet seinen Versicherer um Bestätigung des Eigentumsübergangs (Kopie Notarvertrag oder spezielles Formular)
  • Sie als Käufer prüfen die neue Police-Situation und entscheiden: Übernahme oder Wechsel
  • Bei geplantem Umzug, Sanierungsbeginn oder Übergabe schon vor Eintragung: Versicherer schriftlich informieren

Nach der Grundbucheintragung

  • Sonderkündigungsfrist beachten – Sie haben 4 Wochen, um die übernommene Police außerordentlich zu kündigen
  • Bei Wechsel: Neuvertrag mit aktuell ermitteltem Wert 1914 abschließen
  • Bei Verbleib: aktuelle Wertüberprüfung beim Versicherer anstoßen
  • Geplante Sanierung formell anmelden – am besten schriftlich mit Umfang und Zeitplan

Vor Sanierungs-, Kernsanierungs- oder Neubaubeginn

  • Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflicht und ggf. Feuerrohbauversicherung prüfen
  • Bestehende Privathaftpflicht checken: Ist die Bauherrenhaftpflicht ggf. schon enthalten?
  • Handwerker- und Generalunternehmerverträge auf eigene Haftpflichtdeckung prüfen
  • Bauphase und Wiederinbetriebnahme dem Versicherer als Phasenende melden – sonst läuft der Risikozuschlag weiter

9. Häufige Fragen zu Versicherungen beim Hauskauf

Muss ich als Käufer überhaupt etwas tun, wenn ich die alte Police übernehme?

Streng genommen nicht – der Vertrag geht automatisch auf Sie über. Praktisch sollten Sie aber unbedingt Versicherer informieren, prüfen, ob die Police noch passt, und über das Sonderkündigungsrecht entscheiden. Eine Police, die der Vorbesitzer vor 25 Jahren mal abgeschlossen hat, ist selten der beste Schutz für Ihr neues Eigentum.

Ab wann läuft mein Sonderkündigungsrecht?

Nicht ab Notartermin und auch nicht ab Übergabe, sondern erst ab tatsächlicher Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Ab diesem Stichtag haben Sie 4 Wochen Zeit, die Gebäudeversicherung außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung kann sofortig wirken oder zum Ende des Versicherungsjahres – je nachdem, was Sie formulieren.

Reicht die Privathaftpflicht für mein Bauvorhaben aus?

Manchmal ja – manche Tarife schließen Bauherrenhaftpflicht bis zu einer bestimmten Bausumme (oft 50.000 oder 100.000 €) ein. Bei größeren Sanierungen oder Neubau reicht das aber meist nicht. Lassen Sie die Bedingungen Ihrer Privathaftpflicht prüfen und entscheiden Sie dann, ob eine separate Bauherrenhaftpflicht nötig ist.

Was passiert, wenn ich die Sanierung dem Versicherer nicht melde?

Im günstigsten Fall: nichts. Im schlechtesten Fall: Im Schadensfall kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern, wenn nachweisbar eine Gefahrerhöhung vorlag, die nicht angezeigt wurde. Das ist gesetzlich in § 23 und § 26 VVG geregelt. Wir empfehlen die Meldung immer schriftlich – das schafft Klarheit für beide Seiten und kostet im Zweifel maximal einen kleinen Beitragszuschlag.

Kann ich den Wert 1914 aus dem alten Vertrag einfach übernehmen?

Wir raten dringend davon ab. Bei alten Verträgen ist der Wert 1914 oft nicht mehr aktuell – sei es, weil das Haus ausgebaut wurde, weil die ursprüngliche Schätzung ungenau war oder weil sich die Bauart durch Modernisierungen geändert hat. Für eine neue Police muss ohnehin der aktuelle Baukostenindex berücksichtigt werden. Eine saubere Wertermittlung gehört bei seriösen Anbietern zur Angebotserstellung dazu – kostenlos und unverbindlich.

Braucht die Bank vor Auszahlung der Finanzierung eine Versicherung?

Ja, bei Neubau und oft auch bei größeren Sanierungen. Banken verlangen typischerweise mindestens eine Feuerrohbauversicherung, manchmal direkt die Wohngebäudeversicherung. Das gehört zu den Standardvoraussetzungen für die erste Darlehensauszahlung. Wir empfehlen, das Thema frühzeitig anzustoßen, damit es nicht im letzten Moment zum Engpass wird.

Was kostet eine Bauherrenhaftpflicht?

Das hängt stark von Bausumme, Bauart und Bauphase ab. Für ein typisches Einfamilienhaus-Neubauprojekt liegen die Beiträge oft bei einmalig 200 bis 500 € für die gesamte Bauzeit. Bei größeren Vorhaben oder Sondersituationen (z. B. Abriss, Sprengung, Tiefbau in dichter Bebauung) entsprechend mehr. Da das aber alles im überschaubaren dreistelligen Bereich liegt, sollte man bei diesem Punkt nicht sparen – Haftungsschäden können sechs- oder siebenstellig sein.

Brauche ich eine Elementarschadenversicherung dazu?

Die meisten Wohngebäudeversicherungen schließen Elementarschäden (Überschwemmung, Erdrutsch, Rückstau, Erdbeben) nur als Zusatzbaustein ein. Angesichts häufigerer Starkregen- und Hochwasserereignisse halten wir das in den meisten Regionen für sehr empfehlenswert – auch wenn Sie nicht direkt am Fluss wohnen. Rückstau aus der Kanalisation passiert auch in trockenen Lagen.

Was unterscheidet die Bauleistungs- von der Feuerrohbauversicherung?

Kurz gesagt: Die Feuerrohbauversicherung deckt nur das Feuerrisiko während der Bauphase und ist oft beitragsfrei in Verbindung mit der späteren Wohngebäudeversicherung. Die Bauleistungsversicherung dagegen schützt das im Bau befindliche Gebäude gegen viele weitere Gefahren – Sturm, Unwetter, Vandalismus, Diebstahl von eingebauten Teilen, ungeschickte Handwerker etc. Beide ergänzen sich und werden bei Neubau typischerweise parallel abgeschlossen.

Lohnt sich ein Makler beim Thema Hauskaufversicherungen?

Ehrlich gesagt: ja, weil hier viele Bausteine zusammenspielen, die Sie nur einmal im Leben aufeinander abstimmen müssen. Ein guter Makler vergleicht über 100 Versicherer, klärt mit Ihrem bisherigen Versicherer die Meldepflichten und koordiniert die Übergänge zwischen Feuerrohbau, Bauleistung und Wohngebäude. Bei uns kostet das keinen Cent extra – die Beiträge sind identisch zum Direktabschluss, und unsere Berater arbeiten auf Festgehalt, nicht auf Provisionsbasis.

Hauskauf, Sanierung oder Neubau geplant?

Schreiben Sie uns kurz, in welcher Phase Sie sind und was geplant ist. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und prüfen Ihre Situation – unverbindlich und ohne Honorarrechnung.

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Bernd Krause, Geschäftsführer Der Fairsicherungsladen
Bernd Krause

Geschäftsführer Der Fairsicherungsladen GmbH, Karlsruhe. Seit 2018 in der Verantwortung des seit 1983 bestehenden Familienbetriebs. Über 6.000 Beratungsgespräche, Buchautor von „Der Finanzplaner für Akademiker", Focus Top 300 Versicherungsmakler. Spezialisiert auf Versicherungen und Finanzplanung für Akademiker, Beamte und Fachkräfte.

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