„Ich wandere aus – soll ich meine PKV einfach kündigen?" Diese Frage hören wir oft. Und unsere Antwort ist fast immer die gleiche: Bitte nicht voreilig kündigen. Eine Anwartschaft ist in den allermeisten Fällen die deutlich klügere Entscheidung – selbst wenn Sie heute felsenfest überzeugt sind, niemals nach Deutschland zurückzukehren.

Warum wir das so deutlich sagen? Weil wir aus über 6.000 PKV-Beratungen wissen, wie diese Geschichten oft enden. Viele unserer Kunden waren sich sicher: „Wir bleiben für immer in Spanien, Thailand, Kanada, Dubai – Deutschland ist abgehakt." Und dann saßen einige von ihnen mit Mitte oder Ende 60 plötzlich wieder bei uns im Büro. Familie. Enkel. Heimweh. Medizinische Versorgung. Die Gründe für eine Rückkehr sind vielfältig – und sie kommen oft, wenn man am wenigsten damit gerechnet hat.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, warum die Anwartschaft die Versicherung in der Versicherung ist, wann ein Downgrade von der großen auf die kleine Anwartschaft sinnvoll sein kann und was im schlimmsten Fall passiert, wenn Sie ohne Schutznetz auswandern.

Die Antwort vorweg

Wenn auch nur die theoretische Möglichkeit besteht, dass Sie irgendwann nach Deutschland zurückkehren: Anwartschaft behalten. Wenn Ihnen die große Anwartschaft zu teuer wird, prüfen Sie ein Downgrade auf die kleine – bevor Sie ganz kündigen. Eine vollständige Kündigung der PKV ist nur in sehr wenigen, klaren Konstellationen wirklich vertretbar.

Die Faustregel, die viele übersehen: Wer aus der PKV ins Ausland geht, muss bei Rückkehr wieder rein

Es gibt einen Satz, der bei vielen Auswanderern für ungläubige Gesichter sorgt – und der trotzdem stimmt: Wer Deutschland aus der privaten Krankenversicherung verlässt, muss bei einer Rückkehr in aller Regel wieder zurück in die PKV. Die häufige Annahme „Im Ausland bin ich raus aus der PKV, dann komme ich später ganz easy zurück in die gesetzliche" ist in dieser Pauschalität schlicht falsch.

Warum? Weil das deutsche Sozialversicherungssystem zwischen verschiedenen Auslandsstationen unterscheidet. Nicht jede ausländische „gesetzliche" Krankenversicherung wird der deutschen GKV gleichgesetzt. Das hängt vom Land ab, von der dortigen Versicherungsstruktur und von Ihrem konkreten Status während des Auslandsaufenthalts. Bei manchen Ländern klappt der Rückwechsel in die GKV – bei vielen anderen nicht. Und genau das müssen Sie vor der Kündigung verlässlich klären, nicht hinterher.

Wichtig: Bitte klären Sie für Ihr konkretes Zielland selbst und schriftlich ab, ob Ihre dortige Krankenversicherung später für einen Rückwechsel in die deutsche GKV anerkannt würde. Das ist eine Frage, die Ihre Krankenkasse Ihnen beantworten muss – nicht der Versicherungsmakler und nicht der Steuerberater. Verlassen Sie sich hier nicht auf Hörensagen oder Forenbeiträge.

Was passiert im schlimmsten Fall? Ein Praxisbeispiel, das uns nachdenklich macht

Wir hatten in den letzten Jahren mehrere Fälle, die im Grunde der gleichen Geschichte folgen: Jemand wandert mit 50 oder 55 aus, kündigt seine PKV, lebt zehn oder fünfzehn Jahre im Ausland – und kommt dann mit Mitte oder Ende 60 nach Deutschland zurück. Familie. Pflegebedürftige Eltern. Eigene gesundheitliche Themen. Es gibt 1.000 Gründe.

Aus der Beratungspraxis

Rückkehr mit 67 – ohne Anwartschaft, mit Vorerkrankungen

Ein Kunde, vorher Selbstständiger, war Anfang 50 nach Südostasien ausgewandert. Die PKV hatte er „aus Kostengründen" gekündigt – Anwartschaft schien ihm „rausgeschmissenes Geld". Fünfzehn Jahre später kam die Rückkehr. In der Zwischenzeit: Bluthochdruck, eine Herz-OP, zwei kleinere Eingriffe. Keine Anwartschaft, kein Anspruch auf die GKV – also musste er zurück in die PKV. Mit Mitte 60, mit Vorerkrankungen.

Das Ergebnis: Nur noch der gesetzlich vorgeschriebene Basistarif war möglich. Der ist auf den gesetzlichen Höchstbeitrag der GKV gedeckelt – klingt erstmal beruhigend. Aber: Die Leistungen liegen aufgrund hoher Selbstbeteiligungen unter dem Niveau der gesetzlichen Krankenkasse. Volle Beiträge auf GKV-Höchstniveau – schlechtere Leistungen als die GKV. Das ist die Realität ohne Anwartschaft.

Wir erzählen Ihnen das nicht, um Angst zu machen. Wir erzählen es, weil wir solche Fälle nicht mehr sehen wollen. Und weil sie zu 100 Prozent vermeidbar gewesen wären – durch eine vergleichsweise günstige Anwartschaft, die viele Jahre lang nicht mehr gekostet hätte als ein durchschnittliches Streaming-Abo.

Was eine Anwartschaft eigentlich macht – kurz und konkret

Eine Anwartschaft ist im Grunde eine Art „Stand-by-Modus" für Ihre private Krankenversicherung. Sie zahlen während der Auslandszeit deutlich reduzierte Beiträge, bekommen dafür im Gegenzug aber keine Leistungen – brauchen Sie auch nicht, weil Sie ja im Ausland leben. Was Sie sich mit der Anwartschaft sichern, ist das Rückkehrrecht zu vernünftigen Konditionen:

  • Kleine Anwartschaft: Schutz vor erneuter Gesundheitsprüfung bei Rückkehr. Sie müssen also keine neuen Vorerkrankungen melden oder Risikozuschläge fürchten.
  • Große Anwartschaft: Schutz vor Gesundheitsprüfung plus Erhalt Ihrer Altersrückstellungen. Sie kommen bei Rückkehr also nicht zu „Neukundenbeiträgen" zurück, sondern zu Ihren ursprünglichen Konditionen.

Wenn Sie tiefer in die Mechanik einsteigen wollen, lohnt sich unser ausführlicher Ratgeber zu kleiner und großer Anwartschaft in der PKV. Hier konzentrieren wir uns auf die spezifische Frage: Lohnt sich das im Auswanderungsfall?

Anwartschaft, Downgrade oder Kündigung – die drei Wege im direkten Vergleich

Wenn Sie auswandern, stehen Ihnen grundsätzlich drei Wege offen. Wir bringen sie hier nebeneinander, damit Sie sehen, was Sie jeweils gewinnen und verlieren.

VarianteWas Sie zahlenWas passiert bei RückkehrFür wen?
Große AnwartschaftMittlere Beiträge (oft 30–50 % der ursprünglichen Prämie)Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung, alte Konditionen + Altersrückstellungen erhaltenRückkehr realistisch denkbar, hochwertiger PKV-Tarif soll erhalten bleiben
Kleine AnwartschaftGeringe Beiträge (oft 5–10 % der ursprünglichen Prämie)Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung – aber zu aktuellen NeukundenkonditionenRückkehr eher unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen – günstiges Sicherheitsnetz
Komplette Kündigung0 €Bei Rückkehr neue Gesundheitsprüfung, neuer Eintrittsalter, ggf. nur Basistarif möglichNur, wenn Rückkehr ehrlich ausgeschlossen und GKV-Anschluss im Zielland gesichert

Schauen Sie sich die rechte Spalte genau an. Die Kündigung ist die Variante, bei der Sie heute am meisten sparen – und morgen am meisten verlieren können. Die kleine Anwartschaft kostet wenig, gibt Ihnen aber das wichtigste Recht zurück: den Schutz vor einer neuen Gesundheitsprüfung. Und genau die ist es, die in 90 Prozent der Fälle das Problem wird.

Der Mittelweg, den viele übersehen: Von groß auf klein downgraden

Hier kommt ein Punkt, den selbst gut informierte Kunden oft nicht auf dem Schirm haben: Sie müssen sich nicht zwischen großer Anwartschaft und Kündigung entscheiden. Es gibt einen Mittelweg, den die meisten Versicherer mitmachen.

Wenn Sie heute eine große Anwartschaft haben (oder neu abschließen wollen) und die monatliche Belastung im Ausland zu hoch wird, können Sie das Konstrukt auf eine kleine Anwartschaft downgraden, statt es ganz zu kündigen. Sie verlieren zwar Ihre Altersrückstellungen – ja, das ist ein Verlust. Aber Sie behalten das Allerwichtigste: das Recht auf Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung.

Unsere Praxisempfehlung: Wenn Sie längere Zeit ins Ausland gehen und Ihnen die große Anwartschaft auf Dauer zu teuer wird – steigen Sie auf die kleine um. Bevor Sie über eine komplette Kündigung nachdenken. Die kleine Anwartschaft ist oft so günstig, dass Sie sich später nicht ärgern, sie weitergeführt zu haben.

Welche Rolle die Beitragsdynamik in der PKV spielt – das wird oft unterschätzt

Es gibt einen weiteren Aspekt, den die Anwartschafts-Befürworter unter uns oft anführen, der aber selten klar erklärt wird: Die PKV-Beiträge wachsen über die Jahre. Zum einen durch normale Beitragsanpassungen, zum anderen durch das steigende Eintrittsalter, das sich bei jeder Neukalkulation niederschlägt.

Wir haben dazu einen sehr konkreten Praxisfall einer Kundin dokumentiert: Sie wechselte 2021 als Ärztin mit 28 Jahren in einen Top-PKV-Tarif für 532,22 € monatlich. Vier Jahre später hätte der gleiche Tarif für sie als Neukundin bereits 742,22 € gekostet. Allein der ambulante Baustein stieg in dieser Zeit von 276 auf 353 € – fast 80 € mehr Monatsprämie.

Was bedeutet das für Auswanderer? Wenn Sie heute mit Mitte 30 kündigen und mit Mitte 50 zurückkommen, sind Sie für die PKV ein anderer Mensch. Älter, vermutlich mit ein paar Diagnosen mehr, und die Tarife sind in der Zwischenzeit für „Ihr" Alter nicht günstiger geworden. Die große Anwartschaft schützt Sie davor – sie hält Ihre Altersrückstellungen und Ihr Eintrittsalter eingefroren. Die kleine Anwartschaft kann Sie immerhin vor der Gesundheitsprüfung schützen.

Wann ist eine Kündigung wirklich vertretbar?

Wir sind nicht dogmatisch. Es gibt Situationen, in denen die Kündigung tatsächlich der richtige Schritt sein kann. Aber bitte nur unter mehreren Bedingungen gleichzeitig:

  1. Sie sind sich zu 100 Prozent sicher, dass Sie nie zurückkehren. Und „sicher" heißt: Sie haben Familie, Kinder, Lebensmittelpunkt und Vermögen im Zielland aufgebaut – nicht „ich glaube, mir wird's da gut gefallen".
  2. Sie haben verbindlich geklärt, dass Sie im Zielland in ein vollwertiges Krankenversicherungssystem eintreten, das Sie – sollte es doch zur Rückkehr kommen – als „nachgewiesene gesetzliche Versicherung" für einen GKV-Wechsel berechtigt. Diese Klärung muss von Ihrer deutschen Krankenkasse kommen, nicht aus dem Internet.
  3. Sie sind unter 55. Über 55 wird der Rückwechsel in die GKV grundsätzlich extrem schwierig, fast unmöglich – unabhängig vom Auslandsstatus.
  4. Sie haben keine relevanten Vorerkrankungen. Denn falls die Rückkehr doch kommt, würden Sie ohne Anwartschaft eine vollständige neue Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

Wenn auch nur einer dieser Punkte wackelt, raten wir zur Anwartschaft. Und ehrlich gesagt: In unserer Erfahrung wackelt fast immer mindestens einer der Punkte.

Sie planen die Auswanderung und brauchen Klarheit?

Wir prüfen Ihre konkrete Situation: Welche Anwartschaftsoption Ihr Versicherer anbietet, was sie kostet und ob ein Downgrade von der großen auf die kleine Anwartschaft für Sie sinnvoll ist. Anbieterübergreifend, in Ruhe, online oder vor Ort in Karlsruhe.

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Was wir nicht beantworten können – und was Sie selbst klären müssen

Damit das fair bleibt: Es gibt Fragen rund um die Auswanderung und Krankenversicherung, die wir als Versicherungsmakler nicht abschließend beantworten können – und das offen sagen wir lieber, als es später zu kaschieren.

  • Welches Krankenversicherungssystem in Ihrem Zielland für einen späteren GKV-Wechsel zählt – das müssen Sie schriftlich von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse einholen.
  • Welche steuerlichen Folgen Ihre Auswanderung hat – das ist Aufgabe eines Steuerberaters mit Auslandsexpertise.
  • Wie das Gesundheitssystem Ihres Ziellandes für Sie konkret aussieht – hier helfen die Auslandshandelskammern, Beratungsstellen für Auswanderer und natürlich Erfahrungsberichte vor Ort.

So bewahren wir Ihre Anwartschaft für Sie auf – als Ihr Mandant

Und jetzt zu dem, was wir sehr wohl können – und was unsere Mandanten an unserer Betreuung schätzen. Eine Anwartschaft ist nicht „einmal abschließen und dann passiert nichts mehr". Sie ist ein lebendiger Vertrag: Beitragsanpassungen kommen, Bedingungen werden überarbeitet, irgendwann steht möglicherweise das Downgrade von groß auf klein an, und am Ende kommt vielleicht die Reaktivierung bei Rückkehr. Genau für diese Phase – also potenziell fünf, zehn oder zwanzig Jahre Auslandsleben – brauchen Sie jemanden in Deutschland, der den Vertrag im Blick behält und für Sie ansprechbar ist.

Wenn Sie uns dafür das Maklermandat erteilen, übernehmen wir genau das. Wir werden bei Ihrem Versicherer auskunfts- und anpassungsberechtigt, behalten Ihren Vertrag im System und sind erreichbar – per Mail, Telefon, Videocall. Auch wenn Sie längst in Vancouver, Lissabon oder Bangkok leben.

Was das konkret bedeutet: Kommt eine Beitragsanpassung, prüfen wir, ob ein Tarifwechsel innerhalb Ihres Versicherers sinnvoll wäre. Wollen Sie von der großen auf die kleine Anwartschaft wechseln, stellen wir den Antrag. Steht die Rückkehr nach Deutschland an, organisieren wir die Reaktivierung Ihres Vertrags und beraten zu den Anschlusstarifen. Sie haben einen Ansprechpartner für den gesamten Lebenszyklus Ihrer PKV – auch über die Auslandsjahre hinweg.

In drei Schritten zur betreuten Anwartschaft

  1. Simplr-Kundenkonto anlegen. Unser Simplr-Kundencenter ist die digitale Vertragsablage – TÜV-Nord-zertifiziert, kostenfrei, app- und webbasiert. Hier liegt Ihr PKV-Vertrag sicher und ist von überall erreichbar.
  2. Bestehenden PKV-Vertrag aktivieren. Im Simplr-Kundencenter aktivieren Sie Ihren bestehenden Vertrag. Damit erteilen Sie uns das Maklermandat – wir können dann gegenüber Ihrem Versicherer für Sie auftreten. Wenn Sie unsicher sind, wie das geht, schauen Sie ins Simplr-Tutorial.
  3. Beratungstermin vereinbaren. Wir besprechen Ihre konkrete Situation, prüfen die Anwartschaftsoptionen Ihres Versicherers und legen mit Ihnen die Strategie fest – ob große, kleine oder Downgrade-Variante.

Wichtig: Die Übernahme als Mandant verursacht für Sie keine zusätzlichen Kosten gegenüber Ihrer bisherigen Situation. Die Courtage, die ohnehin im Beitrag eingerechnet ist, geht statt an den ursprünglichen Vermittler an uns – Ihr Beitrag bleibt identisch. Und unsere Berater erhalten Festgehalt, kein individueller Provisionsanreiz. Das heißt: Wir empfehlen Anwartschaft statt Kündigung nicht, weil daran irgendwer mehr verdient. Wir empfehlen es, weil es in fast allen Fällen die bessere Entscheidung ist.

Ihre Anfrage – wir melden uns

Schreiben Sie uns kurz, was Sie planen (Zielland, Zeitpunkt, bestehende PKV). Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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Häufige Fragen zur PKV bei Auswanderung

Kann ich meine PKV problemlos kündigen, wenn ich auswandere?
Rechtlich ja – ein dauerhafter Wegfall des Wohnsitzes in Deutschland berechtigt zur Sonderkündigung. Praktisch sollten Sie das aber genau überlegen. Eine Kündigung bedeutet, dass Sie bei einer späteren Rückkehr nach Deutschland in der Regel wie ein Neukunde behandelt werden – inklusive Gesundheitsprüfung und Neukundenbeiträgen. Die Anwartschaft kostet einen Bruchteil und sichert Ihnen das Rückkehrrecht.
Stimmt es, dass ich bei einer Rückkehr nach Deutschland wieder in die PKV muss?
In sehr vielen Fällen ja. Die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft – etwa eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, eine anerkannte Vorversicherungszeit in einer der deutschen GKV gleichgestellten ausländischen Versicherung oder Familienversicherung. Über 55 wird der Rückwechsel in die GKV grundsätzlich sehr schwierig. Klären Sie das vor der Auswanderung verbindlich mit einer deutschen Krankenkasse.
Was passiert, wenn ich ohne Anwartschaft mit Vorerkrankungen zurückkomme?
Dann wird's unangenehm. Die PKV ist verpflichtet, Sie aufzunehmen – aber gegebenenfalls nur im Basistarif. Der ist zwar in der Prämie auf den gesetzlichen Höchstbeitrag gedeckelt, hat aber durch Selbstbeteiligungen Leistungen, die unter dem GKV-Niveau liegen. Sie zahlen also GKV-Höchstbeitrag und bekommen schlechtere Leistungen als in der GKV. Ein Szenario, das niemand will – und das durch eine kleine Anwartschaft komplett vermeidbar gewesen wäre.
Wie teuer ist eine Anwartschaft wirklich?
Sehr unterschiedlich, je nach Versicherer und Tarif. Die kleine Anwartschaft bewegt sich häufig zwischen 5 und 10 Prozent des ursprünglichen Beitrags – inklusive Pflegeversicherung. In einem Fallbeispiel aus unserer Praxis lag die kleine Anwartschaft für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen bei rund 44 € monatlich. Die große Anwartschaft kostet deutlich mehr, oft im Bereich von 25 bis 50 Prozent der ursprünglichen Prämie, weil hier zusätzlich die Altersrückstellungen weiter aufgebaut werden.
Kann ich von der großen auf die kleine Anwartschaft wechseln?
In den meisten Fällen ja. Das ist ein Schritt, den viele Versicherer ermöglichen und der oft sinnvoller ist als eine komplette Kündigung. Sie verlieren zwar die Altersrückstellungen, behalten aber das Wichtigste: den Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung bei Rückkehr. Sprechen Sie uns an, wir prüfen für Ihre konkrete Versicherung, ob und zu welchen Konditionen das geht.
Macht eine Anwartschaft auch Sinn, wenn ich nur 2–3 Jahre ins Ausland gehe?
Oft ja. Bei kurzen Auslandsaufenthalten kann auch die Beibehaltung des PKV-Vertrags mit Auslandsdeckung sinnvoll sein – je nach Tarif und Zielland. Manche Versicherer bieten auch eine Anwartschaft für genau diese Zwischenzeiten an. Bei sehr kurzen Zeiträumen kann zudem eine GKV-Befreiung interessant sein, wenn Sie zwischendurch versicherungspflichtig würden. Die richtige Option hängt vom Einzelfall ab.
Was ist mit der Pflegeversicherung – muss die auch in Anwartschaft?
Ja. Die private Pflegepflichtversicherung ist an die PKV gekoppelt und braucht ebenfalls eine entsprechende Anwartschaft. Das ist meist ein vergleichsweise kleiner Posten, gehört aber unbedingt mitgedacht – sonst entstehen bei Rückkehr Versicherungslücken.
Ich bin Beamter und werde ins Ausland versetzt – gilt das alles auch für mich?
Für entsandte Beamte gelten oft besondere Regelungen, weil Sie in der Regel weiter beihilfeberechtigt bleiben und Ihre PKV im Ausland leistet. Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick auf den konkreten Tarif und das Zielland. Mehr dazu in unserem Beitrag zu PKV im Ausland, speziell für Beamte des Auswärtigen Amtes haben wir eine eigene Seite.
Kostet es etwas extra, wenn Sie unsere bestehende PKV als Mandat übernehmen?
Nein. Die Übernahme erfolgt für Sie ohne Mehrkosten – Ihr Beitrag bleibt unverändert. Die Courtage, die der Versicherer ohnehin einkalkuliert, fließt nach Mandatswechsel an uns statt an den ursprünglichen Vermittler. Sie zahlen keinen Cent mehr, bekommen aber einen aktiven Ansprechpartner für die gesamte Auslandsphase. Unsere Berater arbeiten zudem auf Festgehalt, sodass es keinen individuellen Provisionsanreiz gibt, der die Beratung verzerren könnte.

Unsere klare Empfehlung – zusammengefasst

Wir haben in den letzten Jahrzehnten zu viele Fälle gesehen, in denen die Kündigung der PKV vor der Auswanderung später bitter bereut wurde. Deshalb noch einmal in einem Satz: Wenn auch nur die theoretische Möglichkeit einer Rückkehr besteht, behalten Sie Ihre Anwartschaft. Wenn Ihnen die große zu teuer wird, downgraden Sie auf die kleine. Kündigen Sie erst, wenn Sie wirklich sicher sind – und wenn der GKV-Anschluss im Zielland verbindlich geklärt ist.

Klingt vielleicht übervorsichtig. Aber wir haben die Geschichten von denen gehört, die zu früh gekündigt haben. Wir möchten nicht, dass Sie eine davon werden.

Schritt 1: Eine ehrliche Einschätzung für Ihre Situation

In unserer PKV-Beratung schauen wir uns gemeinsam Ihren bestehenden Vertrag an, die Bedingungen Ihres Versicherers für Anwartschaften und Ihre konkreten Pläne fürs Ausland. Sie bekommen eine klare Empfehlung – kein Verkaufsgespräch.

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Bernd Krause, Geschäftsführer Der Fairsicherungsladen
Bernd Krause
Geschäftsführer Der Fairsicherungsladen GmbH · 19+ Jahre PKV-Beratung · 6.000+ Beratungsgespräche · Über mich