Regelmäßig kommt es in der privaten Krankenversicherung zu Beitragserhöhungen. Auch dieses Jahr wird je nach Anbieter wieder kräftig aufgeschlagen.
Grundsätzlich gilt: bei einer Beitragserhöhung haben sie ein Sonderkündigungsrecht, in der Regel zum 1.1.2020. Wenn das Sonderkündigungsrecht ausgeübt wird, muss man sich schnellstmöglich um eine neue Krankenversicherung kümmern. Sollte man keinen Folgevertrag nachweisen können, kommt man aus der alten Versicherung nicht raus.