Gerade in unserer heutigen Zeit, in der sich die klimatischen Verhältnisse auf dem gesamten Globus verändern und es immer regelmäßiger zu Unwettern kommt, sollte eine Wohngebäudeversicherung ein unverzichtbarer Bestandteil Ihrer privaten Vorsorge sein. Denn im Schadensfall sind die Kosten meist enorm, so dass Sie ganze Existenzen bedrohen können. Doch nicht nur bei Unwetterschäden durch Sturm & Hagel tritt Ihre Wohngebäudeversicherung für die Schadensregulierung ein. Auch bei weiteren gängigen Gefahren wie Schäden durch Feuer & Blitzeinschlag sowie Wasserschäden tritt Ihre Gebäudeversicherung ein.

Was genau gehört zum Grundschutz der Wohngebäudeversicherung?

Der Grundschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst die folgenden Bereiche:

  • Feuer- & Blitzschlagschäden:

Sollte Ihr Gebäude durch einen elektrischen Kurzschluss in Brand geraten, werden die Schäden durch die Versicherung reguliert. Dies gilt auch für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch Blitzeinschläge verursacht werden. Ein Beispiel für einen unmittelbaren Blitzschlagschaden ist der brennende Dachstuhl. Ein mittelbarer Blitzschlagschaden wäre beispielsweise der Defekt an der Heizungsanlage, welcher durch eine blitzbedingte Überspannung zu Stande gekommen ist.

  • Schäden durch Leitungswasser:

Kommt es durch defekte an Wasserrohren zu Wasserschäden in Ihren Wänden, so kommt im Rahmen des Grundschutzes Ihre Wohngebäudeversicherung für den Schaden auf. Hierzu zählen nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die Trockenlegungskosten.

  • Schäden durch Sturm & Hagel:

Angenommen Ihr Dach wird durch einen Sturm abgedeckt & zu allem Überfluss verursacht stark eintretender Regen auch noch weitere Schäden an Ihrem Dachstuhl. In einem solchen Fall würde Ihre Wohngebäudeversicherung den Schaden regulieren, vorausgesetzt es hat sich auch um einen Sturm im meteorologischen Sinne (ab Windstärke 8) gehandelt.

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Kann ich mein Gebäude zusätzlich schützen?

Zusätzlich zum Grundschutz gibt es verschiedene Bausteine, die Ihnen einen erweiterten Schutz Ihres Gebäudes ermöglichen.

  • Naturgefahren / Elementarschäden:

Zu den gängigsten Naturgefahren gehören neben Überschwemmungen auch Erdbeben und Lawinen. Wer ein Gebäude sein Eigen nennt, sollte dieses zusätzlich zum Grundschutz gegen Elementarschäden versichern.  Viel wichtiger ist dabei noch der Schutz gegen Erdsenkung: Wer schon mal Riße an einer Fassade gesehen hat, weiß was wir meinen.

Im Schadensfall ergeben sich in den meisten Fällen horrende Schadenshöhen. Gehen Sie nicht fahrlässig mit Ihrem Eigentum um, sondern schützen Sie es umfangreich und sinnvoll. Wer sich ausschließlich für eine Elementarversicherung interessiert muss enttäuscht werden. Diese gibt es nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung.

  • Glasversicherung:

Eine Glasversicherung schützt Sie vor Schäden an der Gebäudeverglasung. Bei den heutigen Preiseversicherungen für Fenster und Glastüren eine durchaus sinnvolle Überlegung.

  • Photovoltaikversicherung:

Insofern Sie über eine Photovoltaikanlage verfügen, macht es Sinn die teure Anlage gegen Schäden zu versichern.

Häufig gestellte Fragen

  • Wird ein Schaden auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen?

Stellen Sie sich vor es ist Weihnachtszeit und Sie haben überall in Ihrem Haus Kerzen angezündet. Sie passen nicht auf und eine Kerze verursacht einen Brand. In einem solchen Fall ist von grober Fahrlässigkeit die Rede. Ob der Schaden übernommen wird, ist abhängig von dem von Ihnen gewählten Tarif. Unser Tipp: Schauen Sie bei Auswahl Ihres Tarifes unbedingt zu allererst auf die Leistungen die Ihnen wichtig sind und vergleichen Sie erst im Anschluss die Preise.

  • Sind Nebengebäude auf meinem Grundstück mitversichert?

Damit Nebengebäude mitversichert werden können, sind Sie vor Vertragsabschluss an den Versicherer zu melden. Diese werden dann in den Vertrag mit aufgenommen und explizit erwähnt. Ihr Nebengebäude wird im Versicherungsvertrag nicht berücksichtigt? Sprechen Sie Ihren Versicherer an und klären Sie den Sachverhalt noch ehe es zum Schadensfall kommt.

  • Ich habe umgebaut / angebaut. Muss ich das dem Versicherer melden?

Bauliche Veränderungen an dem versicherten Gebäude sind natürlich umgehend an den Versicherer zu melden. Denn die Versicherung muss noch vor Eintritt eines Schadensfalles darüber Bescheid wissen, was es überhaupt versichert. Wenn das Gebäude durch Anbauten o.ä. verändert wird, bedarf dies einer neuen Bewertung durch den Versicherer. Schließlich wird sich durch die baulichen Maßnahmen ja auch der Wert der Immobilie verändert haben.

Wohngebäude

Einfamilienhäuser

Üblicherweise werden Einfamilienhäuser mit den Bausteinen Feuer, Leistungswasser, Sturm- und Hagel. Je nach Wunsch noch mit Elementarschäden und Gebäudeverglasung. Die Ermittlung der Versicherungsprämie von Einfamilienhäusern und Wohngebäuden erfolgt nach zwei Arten: Entweder dem Wert1914 oder der Einstufung nach Wohnfläche und pauschalen Versicherungssummen. Was sinnvoller ist, lässt sich nicht verallgemeinern, da es auch von der Bauart des Gebäudes und dem Alter sowie den Vorschäden abhängt, welche neue Versicherung ein gutes Angebot macht.

Besonders lohnt sich der Wechsel allerdings, wenn man gerade ein Haus gekauft hat und die Wohngebäudeversicherung ganz einfach wechseln kann. Man bekommt meist mehr Leistungsinhalte (besseres Kleingedrucktes) als bei alten Tarifen und trotzdem eine günstige Versicherungsprämie.

Mehrfamilienhäuser

Bei der Versicherung für Mehrfamilienhäuser gibt es neben dem Wert1914 oder in seltenen Fällen nach der Wohnfläche auch die Möglichkeit, nach Anzahl der Wohneinheiten die Versicherungssumme zu berechnen. Häufig basieren die besten Angebote für Mehrfamilienhäuser oder Wohnblocks auf der Berechnung nach Wohneinheiten, wodurch sich im Laufe der Zeit keine Unterdeckung ergibt. Die Prämie ist dadurch sogar meist günstiger und stabiler im Laufe der Zeit. Wichtig ist bei der Gebäudeversicherung von Mehrfamilienhäusern in der Regel auch die Gebäudetechnik sowie Nebengebäude und Garagen, wofür ebenfalls ausreichend hohe pauschale Deckungssummen vereinbart werden sollten.

Unser Fazit:

Eine Wohngebäudeversicherung ist ein absolutes Muss für Immobilienbesitzer um das eigene Vermögen in Form der Immobilie zu schützen!

Gerne beraten wir Sie zur Wohngebäudeversicherung für Ein- und Mehrfamilienhäuser, online oder persönlich. Kontaktieren Sie uns mit Ihrer Anfrage oder telefonisch 0721 358 369. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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