Berufsunfähigkeitsversicherung für Wissenschaftler
Doktorand, Postdoc, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Professor: Wissenschaftler werden in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nach Titel eingestuft, sondern nach dem, was sie tatsächlich tun – Labor, Schreibtisch, Lehre, Forschungsreise. Genau hier entstehen die größten Preis- und Leistungsunterschiede, die Onlinerechner nicht abbilden können.
Spezialisierte Beratung bei Der Fairsicherungsladen ® GmbH · Karlsruhe, Mannheim, Speyer, Wörth, Landau · Online-Beratung deutschlandweit seit 2015
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Voller Versicherungsschutz
Auch bei Auslandsaufenthalten als Gastwissenschaftler – weltweiter Schutz inklusive.
Von Mensch zu Mensch
Wir kennen den Unterschied zwischen W2-Prof, Postdoc und wiss. Mitarbeiter – versicherungstechnisch.
Top-Tarife ohne Mehrkosten
Spezialtarife für Jungakademiker, Doktoranden und nicht-verbeamtete Professoren.
Bei uns verdient die Beratung nicht mehr, weil ein Vertrag größer wird. Wir empfehlen, was zu Ihrem wissenschaftlichen Karriereweg passt – nicht, was uns füttert. #besserberaten
(830+ Bewertungen)
Wissenschaftler wird man nicht einfach so. Man braucht einen langen Atem und viel Motivation, um die Hürden auf dem Weg zum Traum zu meistern. Die Wissenschaft bietet zahlreiche Entfaltungsmöglichkeiten. Entscheidungen müssen getroffen werden: Soll ich Doktorand oder Professor werden, und wenn ja, in welchem Fachbereich? Passe ich in die Industrie oder will ich lieber im universitären Sektor bleiben?
Aber egal, an welchem Punkt Sie sich gerade in Ihrer Karriere befinden: Sie haben schon viel Zeit und Energie investiert. Diese Arbeitskraft sollte gesichert werden! Obwohl Wissenschaftler – je höher sie qualifiziert sind – als eine Berufsgruppe mit geringerem Berufsunfähigkeitsrisiko angesehen werden, lohnt es sich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung extra für Wissenschaftler abzuschließen. Denn der Haken ist:
...besonders hochqualifizierte Berufsgruppen erkranken immer häufiger an psychischen Leiden
Wenn Sie Stress im Beruf haben oder sich stundenlang konzentrieren müssen, bleiben Bluthochdruck und psychische Belastungen nicht lange fern. Vielleicht haben Sie zusätzlich immer wieder Kontakt mit gesundheitsgefährdenden Stoffen. All das wird Spuren in Ihrer Gesundheit hinterlassen. Dadurch sind auch Wissenschaftler nicht vor der Berufsunfähigkeit gefeit.
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More InformationHinweis: Sowohl der Umgang mit gefährlichen Stoffen als auch Vorerkrankungen (die bei der Antragstellung abgefragt werden) sind kein Hinderungsgrund für eine Annahme bei der Versicherung. Die Spanne der Möglichkeiten reicht von der normalen Annahme zur Ablehnung und von Zuschlägen bis zu Ausschlüssen.
Der wissenschaftliche Karriereweg: An jedem Punkt eine andere BU-Wirklichkeit
Versicherer behandeln jede Stufe Ihrer Karriere anders. Wer die BU nicht von Anfang an mitdenkt, bezahlt später drauf oder bekommt keinen Schutz mehr. Hier die wichtigsten Stationen aus unserer Beratungspraxis:
Doktorand / Doktorandin
Junge Gesundheit, niedrige Beiträge, oft günstige Einstufung. Idealer Einstiegszeitpunkt mit Nachversicherungsgarantien für die spätere Karriere.
Wiss. Mitarbeiter:in
Versicherungstechnisch heikel: Berufsbezeichnung „wiss. Mitarbeiter" ist breit – die Einstufung nach Fachgebiet oder Tätigkeit ist meist günstiger und sollte aktiv verhandelt werden.
Postdoc
Befristete Verträge, Auslandsaufenthalte, häufige Standortwechsel. Hier wird der weltweite Versicherungsschutz zur Kernanforderung.
Professur (W2/W3)
Bei Verbeamtung gilt: aus Berufsunfähigkeit wird Dienstunfähigkeit. Ohne saubere DU-Klausel im Vertrag verlieren Sie unter Umständen Ihren Anspruch.
Was Sie wirklich tun zählt – nicht Ihr Titel
Wissenschaftler werden in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung meist mit dem Beruf eingestuft, dessen Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Das bedeutet, bei einer BU wird tatsächlich eingestuft, ob Sie selbst in einem Bereich mit Hand anlegen (z. B. Produktion bei kleineren Unternehmen), forschend tätig sind, ausschließlich administrativ arbeiten oder ob eine Reisetätigkeit damit verbunden ist.
Labor & Experiment
Chemie, Biologie, Physik, Medizin – höheres Risiko durch gefährliche Stoffe, aber auch durch Infektionsrisiko. Hier muss die Infektionsschutzklausel rein.
Schreibtisch & Forschung
Theoretisch arbeitende Wissenschaftler (Mathematik, Informatik, Sozialwissenschaften) bekommen oft die beste Einstufung – wenn das im Antrag korrekt formuliert ist.
Lehre & Verwaltung
Hoher Schreibtisch-Anteil, Personalverantwortung, Lehrveranstaltungen – das wirkt sich auf die Berufsgruppe und damit auf den Beitrag aus.
Forschungsreise & Feld
Geologie, Archäologie, Biologie im Feld – andere Risikoprofile, oft mit Auslandsaufenthalten. Hier ist der weltweite Schutz Pflicht.
Klinische Tätigkeit
Forschende Ärzte und medizinisches Personal: Infektionsschutzklausel und HIV-/Hepatitis-Regelung sind nicht verhandelbar.
Gastaufenthalt im Ausland
Sollten Sie als Gastwissenschaftler an einer ausländischen Universität für ein Praktikum unterkommen wollen, ist es sinnvoll, auch dort gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko versichert zu sein. Entscheidend dabei ist die Dauer im Ausland und in welches Land Sie gehen.
Verbeamtete Professoren: Die DU-Klausel ist nicht verhandelbar
Hinweis: Berufsunfähige verbeamtete Wissenschaftler werden wie andere Beamte nicht als berufsunfähig, sondern als dienstunfähig beschrieben. Wenn Sie verbeamtet sind, sollten Sie daher unbedingt auf die Dienstunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung achten.
Anders gesagt: Es muss vertraglich unmissverständlich geregelt sein, dass Ihnen die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird, sollten Sie dienstunfähig geschrieben werden. Denn die Kriterien einer Dienstunfähigkeit können sich von denen einer Berufsunfähigkeit unterscheiden.
In der Praxis heißt das: Wer eine Berufungsverhandlung auf eine W2- oder W3-Professur in der Tasche hat (oder absehbar bekommt), sollte den BU-Vertrag vor der Verbeamtung mit einer echten DU-Klausel ausstatten – nicht erst nach der Beamtenernennung über eine Anpassung versuchen. Wir kennen die Tarife, die hier sauber liefern, und die, die es nicht tun.
Sie können nicht mehr als Wissenschaftler arbeiten – was dann?
Da jeder vierte Erwerbstätige seinen Beruf vor Erreichen des Rentenalters mittlerweile nicht mehr ausführen kann, zählt die private Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Sollte es dazu kommen, dass Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit eines Tages nicht mehr (vollständig) nachkommen können, bietet Ihnen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung die beste und umfassendste Absicherung.
Im Ernstfall sorgt eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung dafür, dass Sie zumindest keine zusätzlichen finanziellen Sorgen bekommen, sondern jeden Monat einen Gehaltsersatz beziehen können.
Hinweis: Es wird im Internet häufig geschrieben, dass man in diesem Fall gesetzlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder 2 hat. Irrtum! Einen Anspruch hat nur derjenige, der im Stande wäre zu arbeiten. Es gibt keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit.
Kurze Wiederholung: Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Sollten Sie krank werden und Ihren Beruf für einen gewissen Zeitraum oder nie wieder ausüben können, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung der Rettungsring für Ihre finanzielle Absicherung. Denn sollten Sie berufsunfähig werden, wird es eng:
Der in Deutschland festgelegte gesetzliche Schutz bei Berufsunfähigkeit besteht lediglich für den Fall, dass man überhaupt keine Arbeit mehr ausführen kann (Stichwort: Erwerbsunfähigkeit) und beträgt maximal 30 % des letzten Einkommens und höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (mehr Informationen zur Beitragsbemessungsgrenze). Vielleicht würden Sie jetzt noch gut mit dem Rentenbetrag zurechtkommen, aber spätestens mit Immobilie oder Familie wird das zu wenig sein!
Wenn Sie Ihre Arbeitskraft verlieren, sichert die Berufsunfähigkeitsversicherung Ihr Einkommen.
Wichtig:
Eine gute BU- bzw. DU-Versicherung leistet bereits, wenn ein Arzt diagnostiziert, dass Sie Ihren Beruf zu mehr als 50 % nicht mehr ausüben können. Sie müssen also nicht 100 % berufsunfähig sein, es reichen 51 %. Außerdem verweist Sie eine gute Versicherung nicht auf eine andere Tätigkeit, die Sie in Ihrem Alter oder mit Ihrem Bildungsstand auch ausüben könnten. Es zählt der zuletzt ausgeübte Beruf.
Nur ungefähr 13 Prozent der Berufsunfähigen sind von Unfallverletzungen betroffen, in 87 Prozent der Berufsunfähigkeitsfälle liegt eine Krankheit zugrunde. Eine entsprechende Absicherung des möglichen finanziellen Verlustes durch die geschwundene Arbeitskraft ist elementar. Maßgeblich führend sind immer mehr psychische Gründe in der Berufsunfähigkeit heutzutage.
Hinweis: Die Berufsunfähigkeitsrente ist ggf. steuer- und krankenversicherungspflichtig. Außerdem darf die Rentenhöhe der Berufsunfähigkeitsrente nicht über 80 % des eigenen Nettoeinkommens liegen, damit man sich nicht an der Berufsunfähigkeitsrente bereichern kann.
Unser Tipp für höhere BU-Renten:
Stellen Sie sich darauf ein, dass ab einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von 2.500 € die meisten Versicherer ärztliche Untersuchungen fordern. Für Postdocs und Professoren mit entsprechendem Einkommen ist diese Schwelle praktisch immer relevant.
Was eine gute BU für Wissenschaftler können muss
In unserem Gespräch gehen wir darauf ein, welche Leistungsunterschiede bestehen und welche Bausteine Sie als Wissenschaftler:in wirklich brauchen. Besonders wichtige Punkte sind:
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Weltweiten Versicherungsschutz für Gastaufenthalte
- Leistung der BU rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit
- Anspruch auf BU-Rente mit 6-Monats-Prognosezeitraum
- Umfassende Nachversicherungsgarantien ohne neue Gesundheitsprüfung
- Infektionsschutzklausel für Labor- und klinische Tätigkeit
- Ausschließliche Prüfung auf den zuletzt ausgeübten Beruf
- Echte Dienstunfähigkeitsklausel für verbeamtete Professoren
- Rentendynamik – nicht nur Beitragsdynamik
- Karriere-/Akademikerklausel mit erhöhten Nachversicherungsgrenzen
So funktioniert unsere Beratung – in 4 Schritten
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Sie melden sich über das Kontaktformular oder telefonisch. Wir rufen zurück, klären offene Fragen und vereinbaren einen Termin.
Berufsfragebogen & Gesundheitsdaten
Wir nutzen einen Berufsfragebogen, der speziell auf wissenschaftliche Tätigkeiten ausgelegt ist – inklusive Auslandsaufenthalte, Laborarbeit und Verbeamtungs-Status. Parallel arbeiten wir Ihre Gesundheitsdaten der letzten 5 Jahre ambulant / 10 Jahre stationär auf.
Anonyme Risikovoranfrage
Wenn nötig, stellen wir bei mehreren Versicherern eine völlig anonyme Voranfrage – ohne Speicherung in Wagnisdateien. Je ordentlicher die Informationslage aufbereitet ist, umso zuverlässiger funktioniert später die Inanspruchnahme im Fall der Fälle.
Vergleich, Empfehlung, Abschluss
Wir vergleichen über 30 Tarife mit neutralen Vergleichsrechnern, erklären die Unterschiede, weisen auf Stolperfallen bei Auslandsaufenthalten und DU-Klausel hin – Sie entscheiden ohne Abschlussdruck.
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Wir bieten Onlineberatung zur BU bereits seit 2015 sehr erfolgreich an – über 10 Jahre Routine, hunderte Beratungen deutschlandweit. Dementsprechend möchte ich sagen: Sie werden eine Onlineberatung bei uns genießen können, fast besser als eine Beratung bei Ihnen zu Hause (was nicht unser Stil ist) oder bei uns im Büro – und nicht weniger persönlich. Für Postdocs im Ausland oder Wissenschaftler:innen mit vollem Terminkalender ist das oft der einzig praktikable Weg.
Wir benutzen ein System, das Ihnen erlaubt, unseren Monitor zu sehen und dabei direkt Face-to-Face mit uns zu sprechen. Sie benötigen lediglich PC, Tablet oder Handy mit Internet, Mikrofon, Kamera (optional) – und keine Installation. Mit der Terminbestätigung erhalten Sie von uns einen Link, mit dem Sie sich einfach einloggen können. Mehr zur Onlineberatung hier.
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Häufige Fragen von Wissenschaftler:innen zur BU
Sollte ich die BU schon als Doktorand:in abschließen oder erst nach der Promotion?
Klare Empfehlung: während der Promotion. Sie sind jung, gesundheitlich meist ohne Vorerkrankungen, und Sie sichern sich Nachversicherungsgarantien für den späteren Karriereverlauf (Postdoc, Verbeamtung, Berufung). Wer bis nach der Habilitation oder ersten Festanstellung wartet, riskiert Risikozuschläge wegen zwischenzeitlicher Diagnosen – oder gar Ablehnung. Außerdem rutschen Sie nach der Promotion oft in eine teurere Berufsgruppe.
Ich bin Postdoc mit Forschungsaufenthalt in den USA. Was muss meine BU können?
Sie brauchen einen echten weltweiten Versicherungsschutz – nicht nur den oft pauschal versprochenen, sondern einen, der auch Aufenthalte von mehreren Jahren in den USA, UK oder anderswo deckt. Manche Tarife begrenzen den Schutz nach 6 oder 12 Monaten auf bestimmte Länder. Das prüfen wir vor Abschluss konkret in den Versicherungsbedingungen.
Ich werde demnächst auf W2 verbeamtet. Brauche ich eine neue BU – oder reicht die alte?
Das hängt davon ab, ob Ihre bestehende BU eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Die meisten Standardtarife haben das nicht oder nur in abgeschwächter Form. Vor der Verbeamtung lohnt der Check: Wenn die DU-Klausel nicht sauber definiert ist, sollten Sie den Vertrag anpassen oder durch einen neuen ersetzen. Nach der Verbeamtung wird das mit der gesundheitlichen Einstufung deutlich schwieriger.
Mein Arbeitsvertrag ist befristet – kann ich überhaupt eine BU abschließen?
Ja, ohne Einschränkung. Versicherer fragen nach Beruf und Tätigkeit, nicht nach Vertragsart. Wichtig ist eher die korrekte Berufseinstufung. Gerade als befristet beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiter sollten Sie auf erweiterte Nachversicherungsgarantien achten, um die BU-Rente bei der nächsten Karrierestufe ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen zu können.
Ich arbeite im Labor mit gefährlichen Stoffen. Werde ich abgelehnt oder gibt es Zuschläge?
Weder noch – pauschal jedenfalls nicht. Sowohl der Umgang mit gefährlichen Stoffen als auch Vorerkrankungen sind kein Hinderungsgrund für eine Annahme. Die Spanne reicht von normaler Annahme bis Ausschluss einzelner Risiken. Welcher Versicherer wie auf Ihre konkrete Labortätigkeit reagiert, klären wir per anonymer Voranfrage – ohne dass das in Wagnisdateien landet.
Was unterscheidet die Einstufung „Wissenschaftlicher Mitarbeiter" von „Forschende:r in [Fachgebiet]"?
Der Beitrag, manchmal deutlich. „Wissenschaftlicher Mitarbeiter" ist eine sehr breit gefasste Berufsbezeichnung, die Versicherer oft in eine mittlere Berufsgruppe einsortieren. Wer stattdessen sein Fachgebiet einstuft – etwa „Mathematikerin in der Forschung" oder „Forschender Physiker am Schreibtisch" – landet oft in einer günstigeren Gruppe. Diese Verhandlung führen wir aktiv mit dem Versicherer.
Wie hoch sollte meine BU-Rente als Wissenschaftler:in sein?
Als Faustregel: 60–80 % Ihres Nettoeinkommens. Für Postdocs und Professor:innen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bedeutet das schnell 2.500–4.500 € monatlich. Ab 2.500 € Rente fordern die meisten Versicherer ärztliche Untersuchungen – darauf sollten Sie sich einstellen. Die Rente darf 80 % Ihres Nettoeinkommens nicht übersteigen.
Was bedeutet die Infektionsschutzklausel und brauche ich die als Wissenschaftler:in?
Die Infektionsschutzklausel sorgt dafür, dass Sie bei berufsbedingter Infektion (z. B. nach Hepatitis- oder HIV-Exposition in Labor oder Klinik) auch dann BU-Leistungen bekommen, wenn Sie noch arbeiten könnten – aufgrund Infektionsschutzgesetz aber Berufsverbot haben. Für Forschende in der Medizin, Biologie und im klinischen Labor ist diese Klausel praktisch nicht verhandelbar.
Welche Kosten entstehen für mich durch Ihre Beratung?
Keine. Kein Tarif wird durch unsere Beratung einen Cent teurer als beim Direktabschluss. Unsere Beraterinnen und Berater arbeiten im Festgehalt – wir verdienen nicht mehr, wenn Ihr Vertrag größer wird. Genau deshalb empfehlen wir, was zu Ihrem wissenschaftlichen Karriereweg passt.
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Dann kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrer Nachricht oder unter 0721 358 369. Wir würden uns freuen, Sie in einer Online-Beratung oder unseren Räumlichkeiten in Karlsruhe zu begrüßen. Schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: +49 (0)721 358 369.
