Pensionslückenrechner – Was bleibt wirklich übrig?
Viele Beamte überschätzen ihre spätere Pension. Berechnen Sie Ihren persönlichen Versorgungsgrad – mit Vollzeit, Teilzeitphasen und dem, was tatsächlich übrig bleibt.
Wichtig bei Teilzeit: Seit dem 01.07.1997 werden Teilzeitjahre anteilig als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet. Beispiel: 2 Jahre zu 50 % Teilzeit = 1 ruhegehaltfähiges Dienstjahr. Tragen Sie jede Phase einzeln ein.
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Wir zeigen Ihnen konkrete Wege, die Pensionslücke zu schließen – abgestimmt auf Ihren Status, Ihr Bundesland und Ihre Lebensplanung.
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Die Pension: Was viele Beamte erst kurz vor der Rente herausfinden
„Als Beamter bin ich versorgt.“ Dieser Satz stimmt – aber er ist unvollständig. Die Frage ist nicht, ob Sie eine Pension bekommen. Die Frage ist: Wie viel bleibt davon übrig? Und reicht das für den Lebensstandard, den Sie sich vorgestellt haben?
Maximal 71,75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge – das ist die gesetzliche Obergrenze. Klingt nach viel. Aber dafür brauchen Sie 40 ruhegehaltfähige Dienstjahre. Vollzeit. Ohne Teilzeitphasen, ohne Elternzeit, ohne Lücken. Und selbst dann: Die 71,75 % sind brutto. Davon gehen Krankenversicherungsbeitrag und Steuern ab.
In unserer Beratungspraxis erleben wir regelmäßig, dass Beamte erst mit 55 oder 60 zum ersten Mal konkret nachrechnen – und dann feststellen, dass die Lücke größer ist als gedacht. Und der Aufwand, sie noch zu schließen, deutlich höher als nötig gewesen wäre.
„Die meisten Beamten unterschätzen zwei Dinge: die Auswirkung von Teilzeitphasen auf den Ruhegehaltssatz und die Abzüge auf die Bruttopension. 1.000 € weniger im Monat – das klingt abstrakt. Aber wenn man dann hochrechnet, was das über 20 Jahre Rente bedeutet, ist der Handlungsbedarf plötzlich sehr konkret.“
Wie die Pension berechnet wird – und wo die Lücken entstehen
Die Formel ist einfach. Die Auswirkungen sind es nicht immer.
Der entscheidende Faktor: Nur ruhegehaltfähige Dienstjahre zählen. Und seit dem 1. Juli 1997 werden Teilzeitjahre anteilig angerechnet. Das klingt technisch – hat aber erhebliche Folgen.
| Dienstzeit-Szenario | Kalend. Jahre | Ruhegehaltf. Jahre | Ruhegehaltssatz |
|---|---|---|---|
| 40 Jahre Vollzeit | 40 | 40,0 | 71,75 % |
| 35 Jahre Vollzeit + 5 Jahre Elternzeit | 40 | 35,0* | 62,78 % |
| 30 Jahre Vollzeit + 10 Jahre 50 % Teilzeit | 40 | 35,0 | 62,78 % |
| 25 Jahre Vollzeit + 15 Jahre 75 % Teilzeit | 40 | 36,25 | 65,02 % |
| Nur 30 Jahre Vollzeit (frühzeitig ausgeschieden) | 30 | 30,0 | 53,81 % |
*Elternzeit wird in bestimmten Fällen bis zu 3 Jahre angerechnet – bundesland- und fallabhängig. Mindestruhegehalt ca. 35 %, Mindestdienstzeit 5 Jahre. Orientierungswerte.
Was das in Euro bedeutet: Wer A13 verdient (Grundgehalt ca. 5.280 €, Bund 2026) und statt 71,75 % nur 62,78 % erreicht, bekommt rund 4.170 € statt 4.753 € Brutto-Pension – eine Differenz von 583 € pro Monat. Netto, nach Abzügen, noch mehr spürbar.
Drei Situationen, drei sehr unterschiedliche Rechnungen
Studienrätin Julia M., 34 – 10 Jahre Teilzeit geplant
A13 (Gymnasium), verbeamtet auf Lebenszeit seit 3 Jahren. Plant, bei zwei Kindern jeweils 5 Jahre zu 60 % Teilzeit zu arbeiten – macht zusammen 10 Jahre Teilzeit.
Ruhegehaltfähige Dienstjahre bei Renteneintritt mit 67: Vollzeit 27 + Teilzeit 10 × 0,6 = 33 Jahre. Ruhegehaltssatz: 33 × 1,79375 = 59,19 %.
Brutto-Pension: 5.280 € × 0,90 (ruhegehaltfähige Bezüge) × 59,19 % = 2.812 €. Netto nach Abzügen: ca. 2.420 €/Monat. Ihr heutiges Nettoeinkommen nach Vollzeitgehalt: ca. 3.650 €. Pensionslücke: ca. 1.230 €/Monat – wenn sie 80 % ihres Nettos als Rentenziel ansetzt.
Was das bedeutet: Über 20 Jahre Rente sind das rund 295.000 €, die sie entweder aus Ersparnissen oder zusätzlicher privater Vorsorge aufbringen müsste. Mit 34 ist das noch gut planbar – mit 54 nicht mehr.
Polizeibeamter Markus T., 28 – Beamter auf Probe, weniger als 5 Jahre
A9 (mittlerer Dienst), seit 14 Monaten verbeamtet auf Probe. Kein Bewusstsein dafür, was passiert, wenn er jetzt dienstunfähig werden würde.
Antwort: Gar nichts. Unter 5 Dienstjahren gibt es kein Ruhegehalt. Bei Dienstunfähigkeit jetzt wäre er auf staatliche Grundsicherung angewiesen – und was auch immer er privat abgesichert hat.
Was das bedeutet für die Vorsorgeplanung: Die DU-Versicherung ist für Markus keine optionale Ergänzung, sondern die einzige Absicherung seines Einkommens – bis er die 5-Jahres-Hürde überschritten hat. Mit 28 und guter Gesundheit kostet sie ihn rund 48 €/Monat für 2.200 € Rente. Das ist die günstigste Form, diese Lücke zu schließen.
Amtsrat Reinhard K., 52 – zu spät nachgerechnet
A12, 24 Dienstjahre, davon 6 Jahre in 80 % Teilzeit (Kinder). Ruhegehaltfähige Jahre: 18 + 6 × 0,8 = 22,8. Ruhegehaltssatz: 22,8 × 1,79375 = 40,9 %.
Er hatte gerechnet: „Noch 15 Jahre – dann 40 Dienstjahre.“ Aber er übersah die Teilzeitphase. Mit 40 Dienstjahren hätte er 71,75 %. Mit 40 kalendarischen Jahren aber nur 36,5 ruhegehaltfähigen Jahren landet er bei 65,5 %.
Brutto-Pension: ca. 5.160 € × 0,90 × 65,5 % = 3.041 €. Netto: ca. 2.660 €. Sein Bedarf: 3.200 €. Lücke: 540 €/Monat. Mit 52 noch 15 Jahre Zeit zum Vorsorgen – aber deutlich weniger Spielraum als mit 34.
Häufige Fragen zur Pensionslücke
Das hängt von zwei Faktoren ab: Ihren ruhegehaltfähigen Bezügen (vereinfacht: Ihr Grundgehalt) und dem Ruhegehaltssatz. Dieser beträgt 1,79375 % pro ruhegehaltfähigem Dienstjahr – maximal 71,75 % nach 40 Jahren. Teilzeitjahre zählen anteilig. Der Rechner oben berechnet das für Ihre konkrete Situation.
Seit dem 01.07.1997 werden Teilzeitjahre anteilig auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet. Wer 5 Jahre zu 50 % arbeitet, bekommt nur 2,5 ruhegehaltfähige Jahre gutgeschrieben statt 5. Der Ruhegehaltssatz sinkt entsprechend. Elternzeit wird in manchen Fällen bis zu 3 Jahren voll angerechnet – das ist bundesland- und fallabhängig.
Kein Ruhegehalt. Bei weniger als 5 ruhegehaltfähigen Dienstjahren besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Ruhegehalt – egal aus welchem Grund man ausscheidet. Das bedeutet: In der Anfängerphase (Referendariat, erste Dienstjahre) ist die DU-Versicherung die einzige Absicherung des Einkommens.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Lückengröße und Ihrer Risikobereitschaft ab. Mögliche Wege: privater ETF-Sparplan (flexibel, keine steuerlichen Vorteile in der Einzahlphase), Rürup-Rente (Steuervorteil für Beamte mit höherem Grenzsteuersatz), Beamten-Vorsorgeversicherung oder eine Kombination. Was in Ihrer Situation optimal ist, klären wir im Gespräch.
Gut abgesichert ist relativ. Die maximale Pension von 71,75 % klingt komfortabel – aber das ist brutto. Nach PKV-Beitrag, Pflegeversicherungsbeitrag und Einkommensteuer bleiben je nach Höhe der Pension noch rund 75–80 % davon übrig. Und die 71,75 % erreichen nur diejenigen, die 40 vollzeitige ruhegehaltfähige Jahre sammeln. Bei Teilzeit, Elternzeit oder frühzeitigem Ausscheiden liegt der Satz deutlich niedriger.
In den meisten Fällen ja – als flexibler Baustein neben anderen Vorsorgeformen. Beamte haben den Vorteil der Beihilfe (kein GKV-Beitrag auf private Krankenversicherung), was monatlich Spielraum lässt. Ein ETF-Sparplan mit 150–300 €/Monat über 20–30 Jahre kann eine erhebliche Lücke schließen. Als ergänzende Option prüfen wir auch Rürup (Steuervorteil) und fondsgebundene Rentenversicherungen.
Weiterführende Seiten für Beamte
Ihre persönliche Pensionslücke – konkret und mit Lösung
Der Rechner gibt Ihnen die Zahl. Im persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen, wie Sie die Lücke sinnvoll und kosteneffizient schließen – abgestimmt auf Ihr Bundesland, Ihre Besoldungsgruppe und Ihre Lebensplanung.
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