⚖️ Beamte & Öffentlicher Dienst

Pensionslückenrechner – Was bleibt wirklich übrig?

Viele Beamte überschätzen ihre spätere Pension. Berechnen Sie Ihren persönlichen Versorgungsgrad – mit Vollzeit, Teilzeitphasen und dem, was tatsächlich übrig bleibt.

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Orientierungswerte Bundesbesoldung 2026, Erfahrungsstufe 5 (ca. 10 Dienstjahre). Abweichungen je nach Dienstaltersstufe und Bundesland möglich.
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Ruhegehaltfähige Dienstzeit

Wichtig bei Teilzeit: Seit dem 01.07.1997 werden Teilzeitjahre anteilig als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet. Beispiel: 2 Jahre zu 50 % Teilzeit = 1 ruhegehaltfähiges Dienstjahr. Tragen Sie jede Phase einzeln ein.

Dienstzeit-Phasen

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Wir zeigen Ihnen konkrete Wege, die Pensionslücke zu schließen – abgestimmt auf Ihren Status, Ihr Bundesland und Ihre Lebensplanung.

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Alle Berechnungen basieren auf Richtwerten (max. 71,75 % nach 40 Dienstjahren, 1,79375 % pro Jahr). Ruhegehaltfähige Bezüge schätzungsweise 90 % des Grundgehalts. Mindestruhegehalt ca. 35 %. Teilzeit seit 01.07.1997 anteilig angerechnet. Bundesland-spezifische Abweichungen nicht einberechnet. Steuerliche Abzüge geschätzt. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 2026.

Die Pension: Was viele Beamte erst kurz vor der Rente herausfinden

„Als Beamter bin ich versorgt.“ Dieser Satz stimmt – aber er ist unvollständig. Die Frage ist nicht, ob Sie eine Pension bekommen. Die Frage ist: Wie viel bleibt davon übrig? Und reicht das für den Lebensstandard, den Sie sich vorgestellt haben?

Maximal 71,75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge – das ist die gesetzliche Obergrenze. Klingt nach viel. Aber dafür brauchen Sie 40 ruhegehaltfähige Dienstjahre. Vollzeit. Ohne Teilzeitphasen, ohne Elternzeit, ohne Lücken. Und selbst dann: Die 71,75 % sind brutto. Davon gehen Krankenversicherungsbeitrag und Steuern ab.

In unserer Beratungspraxis erleben wir regelmäßig, dass Beamte erst mit 55 oder 60 zum ersten Mal konkret nachrechnen – und dann feststellen, dass die Lücke größer ist als gedacht. Und der Aufwand, sie noch zu schließen, deutlich höher als nötig gewesen wäre.

Bernd Krause, Der Fairsicherungsladen

„Die meisten Beamten unterschätzen zwei Dinge: die Auswirkung von Teilzeitphasen auf den Ruhegehaltssatz und die Abzüge auf die Bruttopension. 1.000 € weniger im Monat – das klingt abstrakt. Aber wenn man dann hochrechnet, was das über 20 Jahre Rente bedeutet, ist der Handlungsbedarf plötzlich sehr konkret.“

Bernd Krause · Geschäftsführer Der Fairsicherungsladen GmbH · #besserberaten

Wie die Pension berechnet wird – und wo die Lücken entstehen

Die Formel ist einfach. Die Auswirkungen sind es nicht immer.

Berechnung des Ruhegehalts
Ruhegehaltfähige Bezüge × Ruhegehaltssatz = Brutto-Pension
Ruhegehaltssatz = 1,79375 % × ruhegehaltfähige Dienstjahre (max. 71,75 % nach 40 Jahren)

Der entscheidende Faktor: Nur ruhegehaltfähige Dienstjahre zählen. Und seit dem 1. Juli 1997 werden Teilzeitjahre anteilig angerechnet. Das klingt technisch – hat aber erhebliche Folgen.

Dienstzeit-SzenarioKalend. JahreRuhegehaltf. JahreRuhegehaltssatz
40 Jahre Vollzeit4040,071,75 %
35 Jahre Vollzeit + 5 Jahre Elternzeit4035,0*62,78 %
30 Jahre Vollzeit + 10 Jahre 50 % Teilzeit4035,062,78 %
25 Jahre Vollzeit + 15 Jahre 75 % Teilzeit4036,2565,02 %
Nur 30 Jahre Vollzeit (frühzeitig ausgeschieden)3030,053,81 %

*Elternzeit wird in bestimmten Fällen bis zu 3 Jahre angerechnet – bundesland- und fallabhängig. Mindestruhegehalt ca. 35 %, Mindestdienstzeit 5 Jahre. Orientierungswerte.

Was das in Euro bedeutet: Wer A13 verdient (Grundgehalt ca. 5.280 €, Bund 2026) und statt 71,75 % nur 62,78 % erreicht, bekommt rund 4.170 € statt 4.753 € Brutto-Pension – eine Differenz von 583 € pro Monat. Netto, nach Abzügen, noch mehr spürbar.

Drei Situationen, drei sehr unterschiedliche Rechnungen

Studienrätin Julia M., 34 – 10 Jahre Teilzeit geplant

A13 (Gymnasium), verbeamtet auf Lebenszeit seit 3 Jahren. Plant, bei zwei Kindern jeweils 5 Jahre zu 60 % Teilzeit zu arbeiten – macht zusammen 10 Jahre Teilzeit.

Ruhegehaltfähige Dienstjahre bei Renteneintritt mit 67: Vollzeit 27 + Teilzeit 10 × 0,6 = 33 Jahre. Ruhegehaltssatz: 33 × 1,79375 = 59,19 %.

Brutto-Pension: 5.280 € × 0,90 (ruhegehaltfähige Bezüge)  × 59,19 % = 2.812 €. Netto nach Abzügen: ca. 2.420 €/Monat. Ihr heutiges Nettoeinkommen nach Vollzeitgehalt: ca. 3.650 €. Pensionslücke: ca. 1.230 €/Monat – wenn sie 80 % ihres Nettos als Rentenziel ansetzt.

Was das bedeutet: Über 20 Jahre Rente sind das rund 295.000 €, die sie entweder aus Ersparnissen oder zusätzlicher privater Vorsorge aufbringen müsste. Mit 34 ist das noch gut planbar – mit 54 nicht mehr.

Polizeibeamter Markus T., 28 – Beamter auf Probe, weniger als 5 Jahre

A9 (mittlerer Dienst), seit 14 Monaten verbeamtet auf Probe. Kein Bewusstsein dafür, was passiert, wenn er jetzt dienstunfähig werden würde.

Antwort: Gar nichts. Unter 5 Dienstjahren gibt es kein Ruhegehalt. Bei Dienstunfähigkeit jetzt wäre er auf staatliche Grundsicherung angewiesen – und was auch immer er privat abgesichert hat.

Was das bedeutet für die Vorsorgeplanung: Die DU-Versicherung ist für Markus keine optionale Ergänzung, sondern die einzige Absicherung seines Einkommens – bis er die 5-Jahres-Hürde überschritten hat. Mit 28 und guter Gesundheit kostet sie ihn rund 48 €/Monat für 2.200 € Rente. Das ist die günstigste Form, diese Lücke zu schließen.

Amtsrat Reinhard K., 52 – zu spät nachgerechnet

A12, 24 Dienstjahre, davon 6 Jahre in 80 % Teilzeit (Kinder). Ruhegehaltfähige Jahre: 18 + 6 × 0,8 = 22,8. Ruhegehaltssatz: 22,8 × 1,79375 = 40,9 %.

Er hatte gerechnet: „Noch 15 Jahre – dann 40 Dienstjahre.“ Aber er übersah die Teilzeitphase. Mit 40 Dienstjahren hätte er 71,75 %. Mit 40 kalendarischen Jahren aber nur 36,5 ruhegehaltfähigen Jahren landet er bei 65,5 %.

Brutto-Pension: ca. 5.160 € × 0,90 × 65,5 % = 3.041 €. Netto: ca. 2.660 €. Sein Bedarf: 3.200 €. Lücke: 540 €/Monat. Mit 52 noch 15 Jahre Zeit zum Vorsorgen – aber deutlich weniger Spielraum als mit 34.

Häufige Fragen zur Pensionslücke

Wie viel Pension bekomme ich als Beamter wirklich?

Das hängt von zwei Faktoren ab: Ihren ruhegehaltfähigen Bezügen (vereinfacht: Ihr Grundgehalt) und dem Ruhegehaltssatz. Dieser beträgt 1,79375 % pro ruhegehaltfähigem Dienstjahr – maximal 71,75 % nach 40 Jahren. Teilzeitjahre zählen anteilig. Der Rechner oben berechnet das für Ihre konkrete Situation.

Wie wirken sich Teilzeitphasen auf die Pension aus?

Seit dem 01.07.1997 werden Teilzeitjahre anteilig auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet. Wer 5 Jahre zu 50 % arbeitet, bekommt nur 2,5 ruhegehaltfähige Jahre gutgeschrieben statt 5. Der Ruhegehaltssatz sinkt entsprechend. Elternzeit wird in manchen Fällen bis zu 3 Jahren voll angerechnet – das ist bundesland- und fallabhängig.

Was passiert bei Dienstunfähigkeit unter 5 Dienstjahren?

Kein Ruhegehalt. Bei weniger als 5 ruhegehaltfähigen Dienstjahren besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Ruhegehalt – egal aus welchem Grund man ausscheidet. Das bedeutet: In der Anfängerphase (Referendariat, erste Dienstjahre) ist die DU-Versicherung die einzige Absicherung des Einkommens.

Wie schließe ich die Pensionslücke am sinnvollsten?

Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Lückengröße und Ihrer Risikobereitschaft ab. Mögliche Wege: privater ETF-Sparplan (flexibel, keine steuerlichen Vorteile in der Einzahlphase), Rürup-Rente (Steuervorteil für Beamte mit höherem Grenzsteuersatz), Beamten-Vorsorgeversicherung oder eine Kombination. Was in Ihrer Situation optimal ist, klären wir im Gespräch.

Beamte sind doch gut abgesichert – brauche ich wirklich zusätzliche Vorsorge?

Gut abgesichert ist relativ. Die maximale Pension von 71,75 % klingt komfortabel – aber das ist brutto. Nach PKV-Beitrag, Pflegeversicherungsbeitrag und Einkommensteuer bleiben je nach Höhe der Pension noch rund 75–80 % davon übrig. Und die 71,75 % erreichen nur diejenigen, die 40 vollzeitige ruhegehaltfähige Jahre sammeln. Bei Teilzeit, Elternzeit oder frühzeitigem Ausscheiden liegt der Satz deutlich niedriger.

Lohnt sich ein ETF-Depot als Beamter?

In den meisten Fällen ja – als flexibler Baustein neben anderen Vorsorgeformen. Beamte haben den Vorteil der Beihilfe (kein GKV-Beitrag auf private Krankenversicherung), was monatlich Spielraum lässt. Ein ETF-Sparplan mit 150–300 €/Monat über 20–30 Jahre kann eine erhebliche Lücke schließen. Als ergänzende Option prüfen wir auch Rürup (Steuervorteil) und fondsgebundene Rentenversicherungen.

Weiterführende Seiten für Beamte

Ihre persönliche Pensionslücke – konkret und mit Lösung

Der Rechner gibt Ihnen die Zahl. Im persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen, wie Sie die Lücke sinnvoll und kosteneffizient schließen – abgestimmt auf Ihr Bundesland, Ihre Besoldungsgruppe und Ihre Lebensplanung.

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