Rentenversicherung oder BU beitragsfrei stellen

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Ratgeber · Vorsorge & Absicherung

Rentenversicherung oder BU beitragsfrei stellen – was wirklich passiert

Kein Urteil, keine Panik. Aber die Fakten auf den Tisch – bevor Sie eine Entscheidung treffen, die schwer rückgängig zu machen ist.

Bernd Krause
Bernd Krause Geschäftsführer Der Fairsicherungsladen GmbH · Stand 2026

Was bedeutet Beitragsfreistellung eigentlich?

Beitragsfrei stellen klingt harmlos – fast so wie „kurz auf Pause drücken". Der Vertrag läuft weiter, aber Sie zahlen nichts mehr. Das stimmt so halb. Formal bleibt der Vertrag bestehen. Aber was drinsteht – also was er Ihnen am Ende leisten wird –, das verändert sich. Und zwar dauerhaft.

Die meisten Menschen, die sich mit diesem Schritt beschäftigen, haben gerade ein konkretes Problem: Das Geld ist knapp, ein Jobwechsel steht an, oder sie zweifeln schlicht daran, ob der Vertrag überhaupt noch sinnvoll ist. Das sind alles legitime Überlegungen. Aber die Entscheidung, einen Vertrag beitragsfrei zu stellen, sollte man mit offenen Augen treffen. Dieser Artikel soll dabei helfen.

Der häufigste Irrtum: „Nur kurz pausieren"

In unserer Beratungspraxis begegnet uns ein Gedanke immer wieder: „Ich stelle den Vertrag nur kurz beitragsfrei, dann mach ich einfach weiter." Das klingt vernünftig. Ist es in der Realität leider oft nicht.

Das Problem ist nicht der Moment der Beitragsfreistellung. Das Problem ist, was danach kommt. Denn der Versicherer ist nicht verpflichtet, Ihren Vertrag zu den bisherigen Konditionen wieder zu aktivieren – schon gar nicht, wenn Sie längere Zeit nicht gezahlt haben. Als Faustformel gilt: Nach spätestens zwei Jahren wird es in der Regel schwierig. Was genau gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen und unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Aber viele Kunden wissen das nicht – und merken es erst, wenn sie wieder einsteigen wollen.

Wichtig: Die Wiederinkraftsetzung eines beitragsfrei gestellten Vertrages ist keine Selbstverständlichkeit. Der Versicherer kann eine Frist setzen, nach der er nicht mehr zur Reaktivierung verpflichtet ist – oder nur zu verschlechterten Konditionen.


Nachteile bei der Rentenversicherung

Eine Rentenversicherung, die beitragsfrei gestellt wird, schrumpft. Nicht dramatisch von heute auf morgen, aber stetig. Was konkret passiert:

Die garantierte Leistung sinkt

Ihr Vertrag wird auf Basis des bis dahin aufgebauten Deckungskapitals neu berechnet. Die Garantierente oder das garantierte Kapital, das Ihnen am Ende ausgezahlt werden soll, fällt entsprechend niedriger aus. Wie stark, hängt davon ab, wie lange der Vertrag schon läuft und wie viel Kapital bereits angesammelt wurde. In frühen Jahren – wenn die Einzahlungen noch überwiegen – kann die Reduktion erheblich sein.

Kosten laufen weiter gegen Ihren Vertragswert

Das ist der Punkt, den viele unterschätzen: Auch wenn Sie nichts mehr zahlen, entstehen dem Versicherer Kosten für Verwaltung und Risikoabsicherung. Diese Kosten werden weiterhin aus Ihrem Deckungskapital entnommen. Der Vertrag zehrt sich also über die Zeit langsam selbst auf – stille, schleichende Wertminderung.

Die Dynamisierung entfällt

Viele Rentenversicherungen enthalten eine automatische jährliche Beitragserhöhung, die dafür sorgt, dass Ihr Schutz mit der Inflation Schritt hält. Mit der Beitragsfreistellung erlischt diese Dynamisierung. Wer sie später wieder einschalten möchte, muss das aktiv beantragen – und nicht jeder Versicherer ermöglicht das ohne Weiteres.

Stornoabzüge bei der Umwandlung

Manche Tarife sehen für die Beitragsfreistellung Umwandlungskosten vor. Das ist kein allgemeines Gesetz, aber es kommt vor – und lohnt sich vorab zu prüfen.

Spätere Reaktivierung oft schlechter als gedacht

Selbst wenn Sie wieder einsteigen wollen: Der Versicherer ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu den alten Konditionen fortzuführen. In der Praxis klappt eine Reaktivierung häufig nur dann reibungslos, wenn die Unterbrechung kurz war und der Versicherer kulant ist. Auf Kulanz bauen ist kein Plan.


Nachteile bei der Rentenversicherung mit BUZ

Eine Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist eigentlich zwei Verträge in einem. Und genau das wird zum Problem, wenn man die Hauptversicherung beitragsfrei stellt – denn die BUZ hängt daran.

Kern des Problems: In der Zeit der Beitragsfreistellung sind Sie nicht BU-versichert. Wenn Sie in dieser Phase berufsunfähig werden, gibt es keine Leistung. Das ist kein Kleingedrucktes – das ist eine direkte Konsequenz, die vielen Kunden nicht bewusst ist, wenn sie den Antrag stellen.

Was das im Einzelnen bedeutet

Wenn die Hauptversicherung beitragsfrei gestellt wird, entfällt in aller Regel auch der Schutz der BUZ. Die BU-Rente, die Sie sich aufgebaut haben, sinkt – oder fällt ganz weg. Und mit ihr gehen auch alle vertraglich vereinbarten Sonderrechte verloren:

  • Nachversicherungsgarantien – also das Recht, die BU-Rente bei bestimmten Lebensereignissen (Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen – erlöschen.
  • Leistungsdynamik – die vereinbarte jährliche Steigerung der BU-Rente im Leistungsfall – läuft nicht weiter.
  • Beitragsbefreiung im BU-Fall – viele BUZ-Verträge enthalten die Klausel, dass die Beiträge des Hauptvertrages bei anerkannter Berufsunfähigkeit übernommen werden. Das ist dann nichts mehr wert, wenn der Hauptvertrag ohnehin beitragsfrei ist.

Neuabschluss nach der Pause: teurer oder gar nicht mehr möglich

Wer nach einer Beitragsfreistellung wieder vollen BU-Schutz haben möchte, muss in der Regel einen neuen Vertrag abschließen. Und das bedeutet: neue Gesundheitsprüfung, aktuelles Alter, aktuelle Gesundheitssituation. Wer in der Zwischenzeit auch nur eine Diagnose erhalten hat, Behandlungen beim Arzt dokumentiert sind oder einfach älter geworden ist, zahlt mehr – oder bekommt Ausschlüsse, Zuschläge oder gar keine Annahme.

Das ist der eigentliche Preis einer Beitragsfreistellung, den man nicht auf der Rechnung sieht, solange alles gut geht.


Nachteile bei der selbstständigen BU-Versicherung

Bei einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) – also ohne Rentenversicherung als Hauptvertrag – gelten ähnliche Grundsätze, aber die Folgen sind noch direkter spürbar, weil es keinen Kapitalaufbau gibt, der als Puffer fungiert.

Der BU-Schutz fällt weg oder sinkt drastisch

Entweder erlischt der Schutz bei Beitragsfreistellung vollständig, oder der Vertrag wird auf eine sogenannte beitragsfreie BU-Rente umgestellt. Diese liegt oft weit unter der ursprünglich vereinbarten Rente – in manchen Fällen ist sie so niedrig, dass sie praktisch nichts absichert.

Alle Zusatzrechte erlöschen

Dasselbe wie bei der BUZ: Nachversicherungsgarantien, Leistungsdynamik, vereinbarte Beitragsdynamiken – alles weg. Ein guter BU-Vertrag hat diese Rechte oft hart erkämpft, weil sie nur bei Abschluss und nicht im Nachhinein verhandelbar sind. Mit der Beitragsfreistellung verliert man sie.

Rückkehr zum alten Schutz ist teuer

Nehmen wir ein konkretes Beispiel aus unserer Beratungspraxis: Ein Kunde schließt mit 28 Jahren eine SBU ab, zahlt ein paar Jahre und stellt sie dann beitragsfrei, weil er den Beitrag anderweitig braucht. Mit 35 will er wieder Schutz haben. In den sieben Jahren hat er sich ein chronisches Rückenproblem zugezogen, das jetzt dokumentiert ist. Der neue Vertrag ist entweder teurer, enthält einen Ausschluss für Rückenerkrankungen, oder der Versicherer lehnt ab. Was mit 28 Jahren problemlos und günstig möglich war, ist mit 35 vielleicht gar nicht mehr möglich.

Der oft übersehene Punkt: Auch bei einer beitragsfrei gestellten SBU können Verwaltungskosten gegen einen eventuell vorhandenen Rückkaufswert laufen. Das hängt vom Tarif ab – aber es ist ein weiterer Grund, den Vertrag nicht einfach „liegen zu lassen".


Die Frist, von der kaum jemand weiß

Das ist ein Punkt, den ich in Beratungsgesprächen immer wieder erklären muss – weil er in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen steht, aber kaum jemand liest die wirklich durch.

Viele Versicherer setzen bei einer Beitragsfreistellung eine Frist, innerhalb derer Sie den Vertrag reaktivieren können – also wieder zu den ursprünglichen Konditionen einsteigen können. Läuft diese Frist ab, ohne dass Sie reagiert haben, kann der Versicherer die Reaktivierung ablehnen oder sie nur mit Anpassungen der Leistungen oder einer neuen Gesundheitsprüfung ermöglichen.

Als Faustformel gilt in der Branche oft: zwei Jahre. Aber das ist wirklich nur eine Faustformel. Was konkret in Ihrem Vertrag steht, müssen Sie beim Versicherer erfragen. Und genau das sollten Sie tun, bevor Sie den Antrag stellen.

Empfehlung: Wenn Sie einen Vertrag beitragsfrei stellen möchten, fragen Sie beim Versicherer explizit nach: Welche Frist gilt für die Reaktivierung? Und was passiert nach Ablauf dieser Frist – insbesondere bei der BU-Komponente?


Wie Sie die Beitragsfreistellung beantragen

Die Beitragsfreistellung muss schriftlich beim Versicherer beantragt werden. Eine formlose E-Mail oder ein Anruf reicht in der Regel nicht – es braucht eine schriftliche Erklärung.

Außerdem gilt zu beachten: Manche Tarife sehen eine Mindestlaufzeit vor, die erfüllt sein muss, bevor eine Beitragsfreistellung überhaupt möglich ist. Das ist vorab mit dem Versicherer abzuklären.

Musterschreiben für die Beitragsfreistellung

So könnte ein einfaches Anschreiben aussehen – passen Sie Datum und Vertragsnummer entsprechend an:

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie um die Beitragsfreistellung meiner Versicherung [Vertragsnummer] ab dem [Datum] bis voraussichtlich [Datum]. Sollte eine Beitragsfreistellung nicht möglich sein oder ich den Vertrag nach diesem Zeitraum nicht zu den aktuellen Konditionen ohne Weiteres wieder aufnehmen können, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen

Der Zusatz mit der Bitte um Mitteilung ist kein bürokratischer Reflex – er ist wichtig. Denn so haben Sie schwarz auf weiß, was der Versicherer Ihnen zugesichert hat. Und Sie wissen, innerhalb welcher Frist Sie reagieren müssen, wenn Sie den Vertrag wieder aktivieren möchten.


Was tun statt beitragsfrei stellen?

Wer Geldnot hat oder den Vertrag hinterfragt, hat nicht nur die Wahl zwischen „weiterzahlen" und „beitragsfrei stellen". Es gibt Alternativen, die in vielen Fällen besser passen:

Beitrag reduzieren

Bei vielen Tarifen – insbesondere bei der BU – besteht die Möglichkeit, den Beitrag und damit auch die Leistung zu reduzieren. Das ist keine perfekte Lösung, aber deutlich besser als gar kein Schutz. Die wesentlichen Vertragsrechte bleiben erhalten.

Stundung des Beitrags

Manche Versicherer bieten eine vorübergehende Stundung an – der Beitrag wird also nicht erlassen, sondern aufgeschoben. Das ist eine Ausnahme, aber in konkreten Notlagen manchmal möglich. Einen Versuch ist es wert.

Den Vertrag auf den Prüfstand stellen

Manchmal steckt hinter der Überlegung zur Beitragsfreistellung ein berechtigter Zweifel: Ist der Vertrag überhaupt noch der richtige? Ist die BU-Absicherung ausreichend? Hat sich meine Lebenssituation verändert?

Das sind gute Fragen – aber die Antwort darauf ist nicht „beitragsfrei stellen und später weitersehen". Die Antwort ist: den Vertrag prüfen lassen, und zwar von jemandem ohne Eigeninteresse am Ergebnis.

Wir sehen in der Beratung regelmäßig Kunden, die einen BU-Vertrag aus den frühen 2000er-Jahren haben, der tatsächlich nicht mehr passt – weil die Klauseln schlechter sind als heute üblich, weil die Rente zu niedrig angesetzt wurde oder weil sich der Beruf gewechselt hat. Dann kann ein Neuabschluss mit gleichzeitiger Kündigung des alten Vertrages sinnvoll sein. Das ist aber eine andere Entscheidung als das blinde Beitragsfrei-Stellen – und sie will gut geplant sein, denn der neue Vertrag muss erst stehen, bevor der alte geht.

Bernd Krause – Geschäftsführer Der Fairsicherungsladen GmbH

Häufige Fragen zur Beitragsfreistellung

Kann ich eine beitragsfrei gestellte BU später reaktivieren?
Das hängt vom Vertrag und vom Versicherer ab. Innerhalb einer bestimmten Frist – oft rund zwei Jahre, aber das ist vertragsindividuell – ist eine Reaktivierung in vielen Fällen möglich. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Versicherer in der Regel die Verpflichtung zur Reaktivierung. Eine neue Gesundheitsprüfung kann dann nötig werden, und das höhere Alter wirkt sich auf die Beiträge aus.
Bin ich während der Beitragsfreistellung BU-versichert?
In aller Regel nein – weder bei einer BUZ noch bei einer SBU. Der Schutz entfällt mit dem Beginn der Beitragsfreistellung. Das ist einer der wichtigsten Punkte, den man kennen muss, bevor man diesen Schritt geht.
Laufen Kosten weiter, obwohl ich nichts zahle?
Ja. Bei Rentenversicherungen werden Verwaltungskosten und Risikokosten weiterhin aus dem vorhandenen Deckungskapital entnommen. Der Vertragswert sinkt also auch ohne weitere Einzahlungen – langsam, aber stetig.
Muss ich die Beitragsfreistellung schriftlich beantragen?
Ja, in der Regel muss der Antrag schriftlich beim Versicherer gestellt werden. Ein Anruf oder eine mündliche Mitteilung reicht nicht. Wichtig: Im Schreiben um Bestätigung bitten, ob und zu welchen Konditionen eine Reaktivierung möglich ist.
Was passiert mit der Dynamisierung bei einer Rentenversicherung?
Die vereinbarte automatische Beitragserhöhung – die sogenannte Dynamisierung – entfällt mit der Beitragsfreistellung. Das bedeutet, dass der Vertrag nicht mehr mit der Inflation wächst. Ob und wie die Dynamisierung bei Reaktivierung wieder eingesetzt werden kann, muss mit dem Versicherer geklärt werden.
Gibt es Alternativen zur Beitragsfreistellung?
Ja. Möglichkeiten sind unter anderem die Beitragsreduzierung bei gleichzeitiger Anpassung der Leistung, eine vorübergehende Stundung des Beitrags (je nach Versicherer) oder – wenn der Vertrag grundsätzlich nicht mehr passt – eine geordnete Prüfung mit Blick auf einen etwaigen Neuabschluss. Wichtig ist dabei: Zuerst den neuen Vertrag abschließen, dann erst kündigen.

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