BU Berufsunfähigkeit was passiert mit Altersvorsorge

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Von Bernd Krause, Geschäftsführer Der Fairsicherungsladen GmbH · Lesezeit ca. 8 Minuten

Vor ein paar Wochen saß eine Lehrerin vor mir – Mitte 40, verbeamtet seit 18 Jahren, gerade aus dem Krankenstand zurück. Burnout. Gut sieben Monate ausgefallen. Ihre BU-Versicherung lief, die Lücke war überschaubar. Eigentlich eine Erfolgsgeschichte.

Dann fragte sie: „Und was passiert mit meiner Altersvorsorge, wenn das länger dauert?“

Ich habe eine Sekunde pausiert. Weil die Antwort nicht angenehm ist. Weil sie das beschreibt, was ich die zweite Lücke nenne – und weil fast niemand darüber spricht, wenn es um die richtige Höhe der BU-Rente geht.

Was die meisten bei der BU-Höhe vergessen

Die Standardempfehlung lautet: 80 % des Nettols. Das ist ein vernünftiger Ausgangspunkt. Er deckt Ihren laufenden Lebensunterhalt ab – Miete, Lebensmittel, laufende Versicherungen, vielleicht noch das Auto. Aber er deckt nicht, was Sie in diesen Jahren nicht mehr aufbauen.

Stellen Sie sich vor, Sie sind 38 und werden berufsunfähig. Ihre BU-Versicherung zahlt bis 67 – 29 Jahre lang. Das klingt nach einer vollständigen Absicherung. Aber in diesen 29 Jahren:

... zahlen Sie nichts mehr in die gesetzliche Rentenversicherung. Nichts. Die Beitragsjahre für die spätere Rente hören mit dem letzten Arbeitstag auf zu wachsen.

... leisten Sie keinen Beitrag mehr in Ihr ETF-Depot, Ihre Riester-Rente, Ihre betriebliche Altersvorsorge – oder wenn, dann aus der BU-Rente, die eigentlich für den laufenden Lebensunterhalt berechnet war.

... lässt der Zinseszinseffekt nur noch auf dem bestehenden Kapital arbeiten. Neues Kapital kommt nicht mehr rein.

Das Ergebnis: Mit 67 endet die BU-Rente. Und dann? Die gesetzliche Rente fällt klein aus, weil 29 Jahre Beitragsjahre fehlen. Das aufgebaute Privatvermögen ist das einzige, was bleibt – und das ist möglicherweise nicht gewachsen, weil keine frischen Beiträge geflossen sind.

Die Rechnung, die sich niemand gerne anschaut

Nehmen wir einen konkreten Fall: Thomas, Ingenieur, 40 Jahre alt, Nettoeinkommen 3.800 €/Monat. Er zahlt 300 €/Monat in seinen ETF-Sparplan. Heute hat er 45.000 € angespart.

Szenario 1: Kein BU-Fall. Er zahlt weiter. Bei 5 % durchschnittlicher jährlicher Rendite wächst das Kapital bis 67 auf rund 323.000 €.

Szenario 2: BU mit 40. Er hört auf einzuzahlen. Das bereits vorhandene Kapital wächst allein weiter – auf rund 155.000 € bis 67. Kein einziger Cent frischer Beitrag.

Die Differenz: 168.000 €. Und das ist nur der ETF-Sparplan. Ohne die fehlenden Rentenbeitragsjahre, ohne die betriebliche Altersvorsorge, ohne mögliche Riester-Förderung. Die tatsächliche Gesamtlücke ist in vielen Fällen erheblich größer.

Ich sage das nicht, um zu erschrecken. Sondern weil diese Zahl konkret lösbar ist – wenn man sie kennt.

Was das für die richtige BU-Höhe bedeutet

Es gibt zwei Ansätze, wie man mit dieser zweiten Lücke umgeht:

Ansatz 1: Die BU-Rente schließt die Altersvorsorge ein. Das bedeutet: Die BU-Rente ist höher als 80 % des Nettos. Sie enthält einen Anteil, den Sie weiterhin für die private Altersvorsorge nutzen können. Das kostet mehr Prämie – aber es sorgt dafür, dass Sie mit 67 nicht vor einer leeren Hände stehen.

Ansatz 2: Beitragsbefreiung plus separate Altersvorsorge. Manche BU-Tarife bieten eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall – das heißt: Der Versicherer zahlt Ihren BU-Beitrag weiter. Kombiniert mit einer Rentenversicherung (die im Leistungsfall beitragsfrei weiterläuft) können Sie den Kapitalaufbau zumindest teilweise aufrechterhalten. Das ist komplexter zu strukturieren – aber für manche die passendere Lösung.

Welcher Ansatz besser ist, hängt von Alter, Einkommen, bestehenden Verträgen und den verfügbaren Tarifen ab. Die pauschale Antwort existiert nicht – die individuelle schon.

Und was ist mit den Beamten?

Für Beamte ist das Bild noch etwas nuancierter. Das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit hält zumindest eine Basisversorgung aufrecht – anders als bei Angestellten, die auf die Erwerbsminderungsrente angewiesen wären. Aber auch hier gilt: Das Ruhegehalt ist eine Grundsicherung, keine Vermögensbildung.

Die PKV läuft als Ruhestandsbeamter weiter – aber der Beitrag steigt mit dem Alter. Wer als aktiver Beamter 250 €/Monat PKV bezahlt hat, zahlt im Ruhestand ohne Arbeitgeberzuschuss schnell 380 € oder mehr. Auch das eine Ausgabe, die das Ruhegehalt weiter drückt.

Und die private Altersvorsorge? Wer als Beamter in eine Beamtenversorgung plus private Rentenversicherung eingezahlt hat, muss bei Dienstunfähigkeit entscheiden: Beiträge fortführen (aus dem Ruhegehalt) oder beitragsfrei stellen. Beides ist keine ideale Situation.

Drei Fragen, die ich am Ende jeder BU-Beratung stelle

Ich habe in meinen über 6.000 BU-Beratungsgesprächen gelernt, dass die Richtigkeit der Absicherungshöhe nicht von einer Faustformel abhängt, sondern von drei Fragen:

1. Was kostet Ihr Leben wirklich – und könnten Sie es auf Dauer aus dieser Rente finanzieren? Nicht das Leben, das Sie sich vorstellen. Das, das Sie tatsächlich leben: mit Kindern, Haustieren, Hobbys, Urlaub, gelegentlichem Aufwärts.

2. Was passiert mit Ihrer Altersvorsorge, wenn Sie die nächsten 20 Jahre keine Beiträge mehr zahlen? Machen Sie diese Rechnung einmal konkret. Nicht mit der 5-Prozent-Rendite-Schmetterlingsgrafik, sondern mit Ihren tatsächlichen Vertragszahlen.

3. Wie hält Ihre BU-Rente mit der Inflation Schritt? Eine BU-Rente von 2.000 € heute hat in 20 Jahren bei 3 % Inflation nur noch eine Kaufkraft von rund 1.107 €. Eine Leistungsdynamik – also eine vertraglich vereinbarte jährliche Erhöhung der ausgezahlten Rente – ist kein Luxus. Sie ist Inflationsschutz.

Was die Lehrerin am Ende entschieden hat

Zurück zu meiner Kundin. Wir haben ihre BU-Rente nicht erhöht – das war in ihrer Situation und mit der vorhandenen Gesundheitshistorie nicht ohne weiteres möglich. Aber wir haben ihren Riester-Vertrag auf Beitragsfreiheit prüfen lassen, eine separate Leistungsdynamik in der BU aktiviert, und wir haben besprochen, wie sie die DU-Rente im Leistungsfall konkret einsetzen soll.

Am Ende des Gesprächs sagte sie: „Das hätte ich vor fünf Jahren wissen müssen.“

Hat sie recht. Aber es ist auch mit 48 noch nicht zu spät, klug zu strukturieren.


Bernd Krause ist Geschäftsführer der Der Fairsicherungsladen GmbH in Karlsruhe, Autor des „Finanzplaners für Akademiker“ und hat über 6.000 BU-Beratungen absolviert. Alle Beraterinnen und Berater beim Fairsicherungsladen arbeiten auf Festgehalt – ohne Provisionsanreize. Mehr zur BU-Beratung beim Fairsicherungsladen.

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