Rechtsschutz beim Fairsicherungsladen

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„Recht haben heißt nicht Recht bekommen“ – Schützen Sie sich!

Rechtsstreitigkeiten sind oft teuer. Die damit entstehenden Kosten, vom Beratungsgespräch beim Anwalt bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung und Gutachterkosten trägt die Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Tarifs. Neben einzelnen zu versichernden Bausteinen wird unterschieden zwischen Tarifen für

 

  1. Nichtselbstständige
  2. Selbstständige und Firmen

1. Nichtselbstständige

sind schlicht Angestellte und Beamte, Singles und Familien, die die Rechtsschutzversicherung nicht für Gewerberisiken nutzen möchten. In Familientarifen sind meist Kinder bis Abschluss/Abbruch der Erstausbildung oder des Studiums (Achtung: Bachelor-Abschluss zählt als Abschluss) mitversichert. In alten Tarifen kann die Mitversicherung von Kindern auch auf eine Altersgrenze beschränkt sein.

Tipp: Sollten Sie nicht verheiratet sein aber Ihren Partner mitversichern wollen, melden Sie den Namen Ihres Partners bei der Rechtsschutzversicherung. Sparpotential: Ein Familientarif ist günstiger als zwei einzelne Abschlüsse.

 

2. Selbstständige, Freiberufler und Firmen

Sowohl Gewerbetreibende als auch Unternehmen müssen einen gewerblichen Tarif wählen. Der Versicherungsschutz umfasst Rechtsstreitigkeiten des Unternehmens und, wenn gewünscht, den privaten Versicherungsschutz des Unternehmers.

Wichtig: Firmeneigentümer und Selbstständige können sich nicht im Tarif für Nichtselbstständige versichern! Der Private Rechtsschutz ist im Gewerbepaket mit enthalten.

Die Bausteine des Deckungsumfangs kann frei gewählt werden. Er gilt dann für die gesamte Firma.

 

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