Service für Bestandskunden · #besserberaten

Risikozuschlag in der PKV loswerden

Sie zahlen seit Jahren einen Aufschlag auf Ihre private Krankenversicherung – obwohl die Erkrankung längst ausgeheilt ist? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Wir prüfen Ihren Zuschlag und stellen für Sie den Antrag auf Herabsetzung.

✓ Service für Bestandskunden ✓ Berater auf Festgehalt ✓ § 41 VVG ✓ Seit 1983 in Karlsruhe

seit 1983über 40 Jahre Erfahrung
4,89/5832+ Bewertungen (ProvenExpert)
6.000+PKV-Beratungen
Festgehaltkein Provisionsanreiz

Ein Risikozuschlag ist nicht für die Ewigkeit

Ehrlich gesagt: Die wenigsten unserer Anrufer wissen, dass man einen Risikozuschlag überhaupt wieder loswerden kann. Der Aufschlag steht im Vertrag, man zahlt ihn – Monat für Monat, Jahr für Jahr. Dabei lohnt sich der Blick zurück oft bares Geld.

Ein Risikozuschlag ist ein zusätzlicher Beitrag, den der Versicherer erhebt, wenn er bei der Gesundheitsprüfung ein erhöhtes Risiko festgestellt hat. Klassiker aus unserer Beratungspraxis sind Heuschnupfen, eine Schilddrüsenunterfunktion, Bluthochdruck, erhöhte Blutfettwerte oder eine ausgeheilte Sportverletzung. Lauter Dinge, die man im Alltag kaum als „Vorerkrankung" empfindet – die aber im Antrag eine Rolle gespielt haben.

Wichtig zu wissen: Der prozentuale Zuschlag liegt auf dem Normalbeitrag, nicht auf dem Zahlbeitrag. Das macht in der Rechnung einen Unterschied.

Beispielrechnung: Ihr Normalbeitrag beträgt 400 €. Dazu kommt der gesetzliche Zuschlag von 10 % (40 €) – Sie zahlen also 440 €. Ein Risikozuschlag von 10 % wird nun auf die 400 € gerechnet, nicht auf die 440 €. Macht 40 € im Monat – und nicht 44 €. Über zehn Jahre summiert sich das trotzdem auf rund 4.800 €.

Was das Gesetz sagt: § 41 VVG

Die rechtliche Grundlage ist § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes. Vereinfacht gesagt: Wenn der Grund, aus dem ein höherer Beitrag vereinbart wurde, später wegfällt oder bedeutungslos wird, können Sie verlangen, dass die Prämie entsprechend herabgesetzt wird.

„Sind die gefahrerhöhenden Umstände nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie angemessen herabgesetzt wird." (sinngemäß nach § 41 VVG)

Lange war strittig, ob das auch für die private Krankenversicherung gilt – die Versicherer argumentierten, das erhöhte Risiko sei für die gesamte Vertragslaufzeit einkalkuliert. Inzwischen ist das geklärt: Sowohl der Bundesgerichtshof (VersR 1981, 621) als auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (VersR 2011, 788) haben bestätigt, dass die Überprüfung und Herabsetzung – bis hin zum vollständigen Wegfall – auch in der PKV möglich ist.

Eine starre gesetzliche Frist gibt es dafür nicht. Den Antrag können Sie grundsätzlich jederzeit formlos stellen. In der Praxis hat sich als Richtwert ein Zeitraum von drei Jahren Beschwerde- und Behandlungsfreiheit bewährt – bei manchen chronischen Erkrankungen oder Risiko-Hobbys kann es auch länger dauern.

Wie realistisch sind Ihre Chancen?

Hier wollen wir Sie nicht blenden, sondern ehrlich einordnen – so, wie wir es auch am Telefon tun würden.

Wenn Sie nachweislich beschwerde- und behandlungsfrei sind und die zugrundeliegende Erkrankung folgenlos ausgeheilt ist, stehen die Chancen realistisch besser als 50 %, den Zuschlag zu reduzieren oder ganz loszuwerden. Das ist eine Hausnummer, kein Versprechen – die letzte Entscheidung liegt immer beim Versicherer.

Manchmal geht es nicht um die eine ausgeheilte Erkrankung, sondern um die Kausalität zu anderen Beschwerden. Sieht der Versicherer einen medizinischen Zusammenhang, kann er den Zuschlag begründet bestehen lassen. Das kommt vor – und auch dann sagen wir Ihnen offen, woran es liegt. Unsere Haltung ist trotzdem klar: In den allermeisten Fällen ist es den Versuch wert. Sehr hohe Risikozuschläge kommen übrigens in der Praxis oft einer Ablehnung gleich – für solche Fälle prüfen wir mit Ihnen auch Alternativen.

Aus unserer Beratungspraxis

15 % weniger – ein realer Fall

Herr B., 39, Maschinenbau-Ingenieur aus der Region Karlsruhe. Beim PKV-Wechsel 2019 bekam er einen Risikozuschlag von 15 % – Grund: erhöhte Blutfettwerte, die bei einer einzigen Blutuntersuchung kurz vor Antragstellung aufgefallen waren. Ein Klassiker: vor dem Arzttermin noch ordentlich gegessen, schon ist der Wert im Antrag. Bei einem Normalbeitrag von 470 € waren das 70,50 € im Monat, also 846 € im Jahr – für einen Wert, der nie behandelt werden musste.

2024 hatte er drei Jahre lang einwandfreie Werte und ein Attest seines Hausarztes. Wir haben für ihn das Herabsetzungsverlangen gestellt – der Zuschlag fiel komplett weg. Über die kommenden 20 Jahre spart Herr B. damit deutlich mehr als 16.000 €.

Aus unserer Beratungspraxis

Nur 10 % – und trotzdem ein kleines Vermögen

10 % Zuschlag klingt nach Kleingeld. Ist es nicht. Frau S., 46, selbstständige Architektin, zahlte seit Jahren genau diese 10 % – erhoben wegen wiederkehrender Rückenbeschwerden nach einem Bandscheibenvorfall. Bei einem Normalbeitrag von 1.128 € sind das 112,83 € im Monat. Macht 1.354 € im Jahr, die Monat für Monat an die PKV abfließen – für einen Befund, der längst Geschichte ist.

Nach konsequentem Rückentraining war sie drei Jahre beschwerde- und behandlungsfrei, das orthopädische Attest lag vor. Wir haben das Herabsetzungsverlangen gestellt – der Zuschlag fiel weg. Und jetzt kommt der Teil, der uns am meisten Spaß macht.

Frau S. überweist die 112,83 € nicht mehr an den Versicherer – sie legt sie stattdessen in einen breit gestreuten ETF-Sparplan. Bei einem langfristigen Durchschnitt von rund 6 % pro Jahr werden aus den eingezahlten gut 27.000 € über 20 Jahre etwa 52.000 €. Aus einem ärgerlichen Aufschlag wird so ein solider Baustein fürs Alter. (Renditen schwanken und sind natürlich nicht garantiert – aber das Prinzip bleibt: Ihr Geld arbeitet für Sie, nicht für den Versicherer.)

Genau das meinen wir mit #besserberaten – erst den unnötigen Kostenblock entfernen, dann das frei gewordene Geld sinnvoll für sich arbeiten lassen. Wie unsere Fonds- und ETF-Portfolios aufgebaut sind, zeigen wir Ihnen gern im selben Termin.

So gehen wir gemeinsam vor

Damit die Prüfung die besten Aussichten hat, läuft es bei uns in vier Schritten – die ersten drei bereiten Sie vor, beim vierten übernehmen wir.

1

Vertrag in Simplr anlegen & aktivieren

Legen Sie Ihre bestehende PKV in unserem Simplr-Kundencenter an und aktivieren Sie die Betreuung. Damit werden wir zu Ihrem betreuenden Makler – die Voraussetzung dafür, dass wir überhaupt mit Ihrem Versicherer für Sie verhandeln dürfen. Am meisten profitieren Sie, wenn wir mehrere Verträge gebündelt betreuen: Ab drei Verträgen in Simplr – also z. B. PKV plus Haftpflicht und Hausrat – sind Sie bei uns Vollkunde und in der vollen Betreuung. Serviceleistungen wie diese Zuschlags-Prüfung gehören dann selbstverständlich dazu.

2

Unterlagen beim Versicherer anfordern

Bitten Sie Ihren Versicherer um eine Kopie Ihres Antrags und eine Kopie der Police, aus der hervorgeht, weshalb der Zuschlag erhoben wurde und wie hoch er ist. Genau diese Unterlagen verschaffen uns die beste Ausgangslage – ohne sie tappen wir bei der Argumentation im Dunkeln.

3

Antragskopie als PDF hochladen

Laden Sie die Antragskopie als PDF in Simplr hoch bzw. halten Sie sie für den Termin bereit. Idealerweise legen Sie auch ein aktuelles ärztliches Attest bei, das die Beschwerde- und Behandlungsfreiheit bestätigt.

4

Serviceberatung – wir übernehmen

Erst wenn Schritt 1 bis 3 erledigt sind, vereinbaren Sie über das Formular weiter unten Ihren Termin zur Serviceberatung. Wir prüfen Ihren Fall, formulieren das Herabsetzungsverlangen nach § 41 VVG und begleiten den Schriftwechsel mit dem Versicherer.

Bitte beachten: Folgende Gesellschaften können wir nicht als Makler betreuen – hier ist eine Aktivierung in Simplr leider nicht möglich: HUK, HUK24, Debeka, LVM, Cosmos Direkt, WGV, Generali, VRK (Versicherer im Raum der Kirche) und Bruderhilfe.

Bereit für Schritt 1?

Legen Sie Ihren Vertrag jetzt im Simplr-Kundencenter an – TÜV-zertifiziert, alle Dokumente an einem Ort.

Zum Simplr-Kundencenter →

Welche Unterlagen Sie brauchen – und warum

Eine saubere Vorbereitung entscheidet hier mehr als jedes Argument. Drei Dinge bringen Sie idealerweise mit:

1. Antragskopie

Zeigt, welche Gesundheitsangaben Sie damals gemacht haben und worauf der Versicherer seine Risikobewertung gestützt hat. Ohne diese Grundlage lässt sich kaum belegen, dass der Grund heute weggefallen ist.

2. Policenkopie mit Zuschlagsbegründung

Aus der Police muss hervorgehen, für welche Erkrankung der Zuschlag erhoben wurde und in welcher Höhe. Erst damit können wir gezielt argumentieren – pauschale Anträge laufen oft ins Leere.

3. Ärztliches Attest

Ihr behandelnder Arzt bestätigt, dass die Erkrankung folgenlos ausgeheilt ist bzw. keine Beschwerden mehr bestehen. Das ist Ihr stärkstes Argument – fügen Sie es immer bei, um Rückfragen des Versicherers zu vermeiden.

Wenn Sie wissen möchten, wie man Gesundheitsangaben von Anfang an sauber dokumentiert – etwa über die eigene Krankenakte für anonyme Voranfragen – lohnt sich ein Blick in unseren Ratgeber dazu.

Leistungsausschluss als Alternative – manchmal sinnvoll

Es gibt noch einen zweiten Weg: einen Leistungsausschluss statt eines Zuschlags. Dabei werden die Folgen der betreffenden Erkrankung aus dem Versicherungsschutz herausgenommen – im Gegenzug entfällt der Aufschlag.

Ehrlicherweise ist das in den meisten Fällen die schlechtere Wahl. Gerade die Leistungen, bei denen der Versicherer hohe künftige Kosten erwartet, vom Schutz auszunehmen, kann zur Kostenfalle werden. In der Regel ist es klüger, den Zuschlag (vorübergehend) zu zahlen und dafür wirklich zu 100 % abgesichert zu sein.

Sinnvoll kann ein Ausschluss aber bei klar begrenzbaren, kleinen Risiken sein. Beispiel: Für eine Fehlsichtigkeit werden 20 € Zuschlag im Monat verlangt – Sie kaufen aber ohnehin nur alle 20 Jahre eine neue Brille. Dann ist ein Leistungsausschluss für Sehhilfen oft die wirtschaftlichere Lösung. Welcher Weg für Sie passt, schauen wir uns im Gespräch konkret an.

Was Sie zeitlich erwarten können

Geduld gehört dazu. Sobald Ihr Versicherer den Antrag und die ärztlichen Nachweise prüft, kann die Bearbeitung durchaus sieben bis neun Monate in Anspruch nehmen – feste Wochenfristen gibt es nicht.

Die gute Nachricht: Fällt der Zuschlag nach erfolgreicher Prüfung weg, wirkt die Herabsetzung ab dem Zugang Ihres Verlangens beim Versicherer. Zu viel gezahlte Beiträge ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie in der Regel zurück. Es lohnt sich also, den Antrag früh zu stellen – nicht erst, wenn der Schriftwechsel abgeschlossen ist.

Festgehalt statt Provision

Unsere Berater arbeiten auf Festgehalt – ohne individuellen Provisionsanreiz. Wir verdienen nicht daran, ob Ihr Zuschlag bleibt oder fällt. Wir verdienen daran, dass Sie zufrieden bleiben.

Im Schadensfall an Ihrer Seite

Als Ihr Makler sind wir verpflichtet, Ihre Interessen zu vertreten – nicht die des Versicherers. Genau das tun wir auch beim Herabsetzungsverlangen.

Digital & persönlich

Alle Verträge und Dokumente gebündelt in der TÜV-zertifizierten Simplr-App. Die Beratung selbst per Video, Telefon oder vor Ort in Karlsruhe.

Jetzt Serviceberatung anfragen

Bitte zuerst vorbereiten – dann Termin anfragen

Damit wir Ihren Fall sinnvoll prüfen können, sollten vor der Anfrage diese Schritte erledigt sein:

  • ✓ Ihre PKV ist im Simplr-Kundencenter angelegt und aktiviert
  • ✓ Die Antragskopie liegt als PDF in Simplr bzw. zum Termin bereit
  • ✓ Idealerweise: Policenkopie mit Zuschlagsbegründung und ein aktuelles ärztliches Attest

Termin zur Serviceberatung vereinbaren

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

✓ Für Bestandskunden ohne Zusatzkosten ✓ Unverbindlich ✓ Berater auf Festgehalt

Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an: 0721 358 369

Häufige Fragen zum Risikozuschlag

Kann ich einen einmal vereinbarten Risikozuschlag wirklich wieder loswerden?+

Ja. Über § 41 VVG können Sie eine Herabsetzung verlangen, wenn der Grund für den Zuschlag weggefallen oder bedeutungslos geworden ist. BGH und OLG Karlsruhe haben bestätigt, dass das auch in der PKV gilt. Eine Garantie auf Erfolg gibt es nicht – die Entscheidung trifft der Versicherer –, aber bei nachgewiesener Beschwerdefreiheit sind die Chancen realistisch gut.

Wie lange muss ich beschwerde- und behandlungsfrei sein?+

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. In der Praxis hat sich ein Zeitraum von drei Jahren vollständiger Beschwerde- und Behandlungsfreiheit als Richtwert bewährt. Bei manchen chronischen Erkrankungen oder Risiko-Hobbys kann der Versicherer auch einen längeren Zeitraum erwarten.

Wird der Zuschlag auf den Normalbeitrag oder den Zahlbeitrag berechnet?+

Ein prozentualer Risikozuschlag wird auf den Normalbeitrag erhoben, nicht auf den höheren Zahlbeitrag (der den gesetzlichen Zuschlag von 10 % bereits enthält). Bei einem Normalbeitrag von 400 € entspricht ein Zuschlag von 10 % also 40 € – nicht 44 €.

Bekomme ich zu viel gezahlte Beiträge zurück?+

In der Regel ja – allerdings nicht rückwirkend ab dem Tag der Ausheilung, sondern ab dem Zugang Ihres Herabsetzungsverlangens beim Versicherer. Deshalb sollten Sie den Antrag möglichst früh stellen.

Wie lange dauert die Bearbeitung beim Versicherer?+

Das variiert stark. Feste Wochenfristen gibt es nicht; in der Praxis kann die Prüfung sieben bis neun Monate dauern, da häufig ärztliche Unterlagen oder Gutachten ausgewertet werden müssen.

Was passiert, wenn der Versicherer ablehnt?+

Eine Ablehnung ist möglich – etwa, wenn der Versicherer eine Kausalität zu anderen Beschwerden sieht. Dann sagen wir Ihnen offen, woran es liegt, und prüfen mit Ihnen, ob ein erneuter Anlauf zu einem späteren Zeitpunkt oder eine andere Lösung sinnvoll ist.

Muss ich Kunde bei Ihnen sein, damit Sie helfen?+

Für die Verhandlung mit Ihrem Versicherer müssen wir Ihr betreuender Makler sein. Dafür legen Sie Ihren Vertrag im Simplr-Kundencenter an und aktivieren die Betreuung. Bringen Sie mehrere Verträge ein – ab drei sind Sie Vollkunde – betreuen wir Sie umfassend, und Serviceleistungen wie diese gehören dazu.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?+

Idealerweise die Antragskopie (als PDF in Simplr), die Policenkopie mit Grund und Höhe des Zuschlags sowie ein aktuelles ärztliches Attest über die Beschwerde- und Behandlungsfreiheit. Je vollständiger die Unterlagen, desto besser die Aussichten.

Zahlen Sie nicht länger zu viel

Ein ausgeheilter Befund muss nicht ein Leben lang Geld kosten. Legen Sie Ihren Vertrag in Simplr an – und wir prüfen gemeinsam, ob Ihr Risikozuschlag fallen kann.