Wir wünschen frohe Weihnachten!
13. Dezember 2024Private Krankenversicherung und Rente: Was Angestellte beachten sollten
10. Januar 2025PKV Beiträge in Mutterschutz und Elternzeit: Alles, was Sie wissen müssen! Der Mutterschutz und die Elternzeit sind besondere Lebensphasen, in denen sich die Prioritäten verschieben. Besonders wichtig ist es, dabei die Absicherung durch die private Krankenversicherung (PKV) im Blick zu behalten. In diesem Beitrag erklären wir, welche Optionen Sie haben, wie sich Beiträge verändern und worauf Sie achten sollten.
1. Mutterschutz und PKV: Was ändert sich?
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach (bei Mehrlings- oder Frühgeburten: 12 Wochen). Während des Mutterschutzes erhalten Angestellte ein Mutterschaftsgeld, das sich aus Zahlungen der Krankenkasse und des Arbeitgebers zusammensetzt. Doch wie wirkt sich das auf Ihre PKV aus?
- Beitragszahlung im Mutterschutz: In der PKV müssen Sie Ihre Beiträge weiterhin zahlen, da Sie hier keine beitragsfreie Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben.
- Arbeitgeberzuschuss: Solange Sie Mutterschaftsgeld erhalten, entfällt der Arbeitgeberanteil zur PKV. Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber aber den Arbeitgeberzuschuss und berechnet ihn so, als wäre man gesetzlich versichert und bekäme das übliche Mutterschaftsgeld von 13 Euro pro Arbeitstag. Vom Arbeitgeber erhältst bekommt man als privat Versicherte im Mutterschutz daher das Nettogehalt minus 13 Euro pro Arbeitstag. ABER: Mit einem Krankentagegeld besteht die Möglichkeit, dass das Mutterschaftsgeld aufgestockt werden kann. Mehr dazu unten bei „Krankentagegeld“.
- Die PKV zahlt kein Mutterschaftsgeld. Es besteht die Möglichkeit auf einen Zuschuss von einmalig 210 Eur über das BAS (Bundesamt für Soziale Absicherung) und kann dort beantragt werden.
- Beamte haben in der Elternzeit weiterhin Beihilfe. Nach der Elternzeit spielt Option 2 im nächsten Kapitel eine Rolle.
- Zusatzinfo: Kinder in GKV oder PKV.
Tipp: Klären Sie rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, wie die Beiträge während des Mutterschutzes geregelt sind.
2. Elternzeit und PKV: Welche Optionen gibt es?
Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz und kann bis zu drei Jahre dauern. In dieser Phase ändert sich die Beitragsstruktur Ihrer PKV, da Ihr Einkommen in der Regel wegfällt.
- Beitragsänderung durch Wegfall des Gehalts: Während der Elternzeit zahlt Ihr Arbeitgeber keinen Zuschuss zur PKV mehr. Sie müssen die Beiträge in voller Höhe selbst tragen.
- Option 1: Tarifwechsel: Viele Versicherer bieten spezielle Tarife für Eltern in Elternzeit an. Diese Tarife sind oft günstiger und beinhalten dennoch die notwendigen Leistungen. Das ist beim Versicherer zu klären, inklusive der späteren „Wieder-Upgrade-Information“.
- Option 2: Anwartschaft: Falls Sie planen, vorübergehend weniger Leistungen in Anspruch zu nehmen und nach der Elternzeit in die Gesetzliche Krankenkasse zurück zu wechseln, können Sie eine kleine oder große Anwartschaft wählen. Ggf. auch für das Kind je nachdem, wer der höherverdienende ist (oder bei Beamtenkindern)! Diese sichert Ihren Gesundheitszustand für einen späteren Wiedereinstieg. In die Gesetzliche muss man zurück wechseln, wenn das Einkommen unter die JAEG sinkt. Sollte das jedoch nur zeitlich befristet sein, kann man sich für einen Zeitraum von (nach unserer Kenntnis) bis zu zwei Jahren von der GKV-Pflicht befreien lassen und freiwillig in der PKV bleiben. Das gleiche gilt für Elternzeit in Teilzeit. Mit Arbeitgeberzuschuss. Diese Variante macht insbesondere dann Sinn, wenn beide Partner in der PKV sind und keine gesetzliche Familienversicherung greift. Die Fristen zur Befreiung und für den Befreiungsantrag sind zu beachten. Wenden Sie sich dazu am besten an die vorherige GKV.
- Ergänzung zu 2.
- Wenn man nach der Elternzeit ohne Einkommen, nennen wir es entgeltfreie Verlängerung der Elternzeit, nicht berufstätig ist, kann man ggf. über den Ehepartner in die gesetzliche Familienversicherung wechseln. Auch dann sollte optimalerweise eine Anwartschaft für sich selbst und Kind(er) gemacht werden! Wenn der Ehepartner auch in der PKV ist, besteht keine Möglichkeit auf Familienversicherung und man verbleibt mit eigenem Beitrag in der PKV.
- Beamte: Sollten unbedingt eine Anwartschaft machen, um sich bei Wiedereintritt ins Dienstverhältnis nach entgeltfreier Verlängerung der Elternzeit eine Aktivierung zur PKV zu sichern!
- Option 3: Beitragsreduzierung durch Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung kann während der Elternzeit die Beiträge senken. Diese Option ist jedoch nur sinnvoll, wenn Sie sich finanziell absichern können.
- Option 4: Wenn der Ehepartner berufstätig ist und seinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung noch nicht ausschöpft, kann beim Arbeitgeber nachgefragt werden, ob dieser einen höheren Zuschuss freiwillig auszahlt.
Wichtig: Informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten und sprechen Sie mit Ihrem Versicherer, um die optimale Lösung zu finden.
3. Krankentagegeld in Mutterschutz und Elternzeit
3.1 Krankentagegeld für Angestellte
Während des Mutterschutzes erhalten Angestellte in der Regel Mutterschaftsgeld sowie einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Ein Anspruch auf Krankentagegeld besteht daher in dieser Phase nicht, da der Einkommensausfall durch andere Leistungen kompensiert wird. Wichtig ist jedoch, den bestehenden Vertrag zu prüfen, da es Tarife gibt, die unter bestimmten Bedingungen auch während des Mutterschutzes Krankentagegeld leisten. Grundsätzlich gilt der Mutterschutz im privaten Krankentagegeld als Versicherungsfall und damit kann eine Aufstockung ggf. über die PKV geklärt werden. Fragen Sie dazu am besten direkt bei der PKV an. Genauere Informationen finden Sie hier beim PKV-Verband.
3.2 Krankentagegeld für Selbstständige
Für Selbstständige ist das Krankentagegeld eine essenzielle Absicherung, da sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld wie Angestellte haben. Bei vielen Versicherern gilt der Verdienstausfall während des Mutterschutzes als Versicherungsfall, sofern der Vertrag mindestens acht Monate vor Beginn abgeschlossen wurde. Das Krankentagegeld kann so dazu beitragen, die finanziellen Einbußen in dieser Phase abzufedern. Es ist wichtig, frühzeitig mit dem Versicherer die genauen Bedingungen zu klären, da nicht alle Tarife diese Leistung standardmäßig umfassen.
4. Kinder in der PKV: Wie funktioniert die Absicherung?
Wenn Ihr Kind zur Welt kommt, müssen Sie es ebenfalls krankenversichern. In der PKV gibt es hier klare Regeln:
- PKV oder GKV? Ob Ihr Kind privat oder gesetzlich versichert wird, hängt vom Versicherungsstatus der Eltern ab. Wenn beide Elternteile in der PKV sind, wird das Kind ebenfalls privat versichert. Ist nur ein Elternteil privat versichert, ist eine Entscheidung notwendig.
- Tarife für Neugeborene: In der PKV gibt es für Neugeborene sehr günstige. Wichtig: Eine Gesundheitsprüfung entfällt, wenn das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt in die PKV aufgenommen wird (und das Elternteil mindestens 8 Monate aktiv versichert war). Mehr zur Kindernachversicherung ab Geburt hier.
Tipp: Vergleichen Sie die Tarife verschiedener Versicherer, um die beste Absicherung für Ihr Kind zu finden.
5. Vor- und Nachteile der PKV in Mutterschutz und Elternzeit
- Vorteile:
- Freie Arztwahl und oft höhere Erstattungen für medizinische Leistungen.
- Neugeborene werden ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen (bei rechtzeitiger Anmeldung).
- Beiträge können durch Tarifanpassungen flexibel gestaltet werden.
- Nachteile:
- Beiträge müssen auch ohne Einkommen selbst getragen werden.
- Keine beitragsfreie Familienversicherung für Kinder.
- Zusätzlicher Organisationsaufwand, um Beiträge und Tarife zu optimieren.
Fazit: Die PKV bietet in Mutterschutz und Elternzeit viele Vorteile, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung.
Unterstützung:
Wenn Sie bei der Planung Unterstützung benötigen und noch nicht Kunde bei uns sind, ist das Vorgehen wie folgt: Registrieren Sie sich in unserer Kundenplattform (Tutorial hier), legen Sie die PKV an und „aktivieren“ Sie diese. Damit werden wir auskunfts- und einsichtsberechtigt bei der PKV und sind Ihr neuer Ansprechpartner. Dann kontaktieren Sie uns zeitnah für eine Beratung. (Es entstehen keine Kosten. NICHT für Debeka und HUK, da diese nicht mit Maklern zusammenarbeiten)
6. Häufig gestellte Fragen zur PKV in Mutterschutz und Elternzeit
- Kann ich während der Elternzeit in die GKV wechseln?
- In der Regel ist ein Wechsel von der PKV in die GKV nur möglich, wenn Sie angestellt sind und Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Also frühestens nach der Elternzeit. Während der Elternzeit bleibt jedoch der Status quo bestehen.
- Welche Kosten übernimmt die PKV während der Schwangerschaft?
- Die PKV übernimmt in der Regel alle notwendigen Untersuchungen und Behandlungen während der Schwangerschaft sowie die Kosten der Geburt. Viele Tarife bieten zusätzliche Leistungen wie Hebammenbetreuung oder Präventionskurse.
- Kann ich meine Beiträge während der Elternzeit aussetzen?
- Nein, Beitragsaussetzungen sind nicht möglich. Sie können jedoch über Tarifwechsel oder Anwartschaften Ihre Beiträge reduzieren. Manche PKV-Tarife bieten eine Beitragsbefreiung in der Elternzeit an. Melden Sie sich bei Ihrer PKV dazu.
- Wie schnell muss ich mein Kind in der PKV anmelden?
- Ihr Kind muss innerhalb von 8 Wochen (!!) nach der Geburt angemeldet werden, um eine Gesundheitsprüfung zu vermeiden. Vgl. Kindernachversicherung PKV.
7. Fairsicherungsladen: Ihre Experten für individuelle Beratung
Die Entscheidung, wie Sie Ihre private Krankenversicherung in Mutterschutz und Elternzeit gestalten, ist nicht immer einfach. Wir vom Fairsicherungsladen stehen Ihnen mit unserer unabhängigen Beratung zur Seite. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und finden die beste Lösung für Sie und Ihre Familie.
- Anbieterunabhängige Beratung mit Fokus auf Ihre Bedürfnisse.
- Über 40 Jahre Erfahrung und über 700 Top-Bewertungen.
- Spezialisierung auf PKV und Absicherung für Angestellte und Beamte.
Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung. Wir helfen Ihnen dabei, die beste Absicherung für Ihre Familie zu finden!