Für Geschäftsführer mit bestehenden Verträgen · Berater auf Festgehalt · Seit 1983
BU für Geschäftsführer: Was Ihre Verträge über den Menschen wissen, der Sie vor acht Jahren waren
Die meisten Geschäftsführer haben kein Absicherungsproblem. Sie haben ein Aktualitätsproblem. Die Police stammt aus der Zeit als Angestellter, das Gehalt hat sich seither verdoppelt, die Bestellung zum Geschäftsführer hat die Berufsgruppe verändert, und niemand hat den Vertrag jemals wieder aufgemacht.
✓ Beiträge bleiben identisch ✓ Berater auf Festgehalt ✓ Auch Verträge, die Sie woanders haben ✓ Seit 1983
Sie suchen keine Versicherung. Sie fragen sich, ob die vorhandene noch stimmt.
Das ist eine andere Frage als die, mit der die meisten Ratgeber anfangen. Wenn Sie noch gar nichts haben, gehören Sie auf unsere Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Geschäftsführer – dort geht es um Auswahl, Bedingungswerk und Erstabschluss.
Hier geht es um etwas anderes. Sie haben eine BU. Vielleicht zwei. Dazu eine Krankenversicherung, eine Haftpflicht, irgendwo eine Rentenversicherung, möglicherweise eine D&O über die Gesellschaft. Alles zusammen liegt in einem Ordner, den Sie zuletzt aufgemacht haben, als Sie umgezogen sind. Und die ehrliche Frage lautet: Passt das noch zu dem, was Sie heute tun und verdienen?
Zeig mir deinen Versicherungsordner und ich sage dir, wer dich beraten hat, und in welchem Jahr.
Bei Geschäftsführern ist diese Frage schärfer als bei anderen Berufsgruppen, und das hat einen sehr konkreten Grund: Die Bestellung zum Geschäftsführer ist einer der wenigen Momente im Berufsleben, in dem sich gleichzeitig das Einkommen, die berufliche Tätigkeit, der sozialversicherungsrechtliche Status und die Haftungslage verändern. Ein einziges Ereignis, vier Baustellen. In den seltensten Fällen wird auch nur eine davon danach angefasst.
Die sechs Punkte, an denen Geschäftsführer-Verträge regelmäßig auseinanderfallen
Das ist keine theoretische Liste. Das sind die Befunde, die uns in der Bestandsprüfung am häufigsten begegnen – in dieser Reihenfolge.
Die Rente ist auf dem Stand des Angestelltengehalts eingefroren
Der mit Abstand häufigste Befund. Die BU wurde mit Ende zwanzig abgeschlossen, damals passend zum damaligen Einkommen. Seither: Beförderung, Wechsel, Geschäftsführerbestellung. Die Rente steht immer noch da, wo sie beim Abschluss stand.
Der bittere Teil: Fast jeder dieser Verträge enthält eine Nachversicherungsgarantie, mit der die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung hätte erhöht werden können. Sie ist an Ereignisse geknüpft – Gehaltssprung, Heirat, Geburt, Geschäftsführerbestellung, und an eine Frist, meist sechs Monate ab dem Ereignis. Wer nichts davon weiß, lässt sie verfallen.
Prüffrage: Wann haben Sie Ihre BU-Rente zuletzt erhöht, und welche Nachversicherungsanlässe hatten Sie seither?
Die Umorganisationsklausel greift erst jetzt richtig
Als Angestellter war die Umorganisationsklausel für Sie praktisch bedeutungslos. Als Geschäftsführer ist sie der Punkt, an dem Ihre Leistung stehen oder fallen kann.
Der Gedanke dahinter: Wer sein eigenes Unternehmen leitet, kann seinen Arbeitsplatz auch umgestalten. Kann er die belastenden Tätigkeiten delegieren und weiterhin die Geschicke lenken, liegt nach dieser Lesart keine Berufsunfähigkeit vor. Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer prüfen Versicherer das deutlich intensiver als bei einem angestellten Geschäftsführer ohne Anteile.
Gute Bedingungswerke setzen dieser Prüfung Grenzen: eine Zumutbarkeitsschwelle, ein Verbot der Einkommensminderung, klare Regeln für Betriebe unter einer bestimmten Größe. Ältere Verträge haben das oft nicht – weil sie für einen Angestellten geschrieben wurden.
Prüffrage: Steht in Ihren Bedingungen etwas zur Zumutbarkeit der Umorganisation, oder nur, dass sie zulässig ist?
Der Vertrag hängt an der Gesellschaft, nicht an Ihnen
Firmen-BU, Direktversicherung mit BU-Baustein, Rückdeckungszusage: Es gibt gute Gründe, die Absicherung über die GmbH zu führen – steuerlich vor allem. Es gibt aber einen Punkt, an dem das kippt, und der heißt Ausscheiden.
Wenn Sie das Unternehmen verlassen, verkaufen oder es in eine Schieflage gerät, entscheidet sich am Vertragswerk, ob Sie den Schutz mitnehmen können und zu welchen Konditionen. Manche Konstruktionen sehen eine private Fortführung vor, manche nicht. Manche nur mit erneuter Gesundheitsprüfung – womit sie in dem Moment wertlos werden, in dem man sie am dringendsten braucht.
Prüffrage: Was passiert mit Ihrer Absicherung an dem Tag, an dem Sie nicht mehr Geschäftsführer dieser Gesellschaft sind?
BU und Altersvorsorge stecken in einem Vertrag
Kombiverträge sind nicht per se schlecht, und wir raten auch niemandem, einen laufenden Vertrag reflexhaft zu kündigen – dafür ist die eingefrorene Gesundheitsprüfung zu wertvoll. Aber man sollte wissen, worauf man sitzt.
Die zwei Punkte, die in der Praxis wehtun: Wer den Sparanteil reduzieren will, reduziert häufig die BU gleich mit. Und wenn die Konstruktion über eine Basisrente läuft, ist das Kapital bis zum Rentenalter gebunden und nicht kapitalisierbar – was für einen Geschäftsführer, der Liquidität braucht, ein echtes Thema sein kann.
Prüffrage: Können Sie in Ihrem Vertrag den Sparbeitrag senken, ohne den Risikoschutz anzutasten?
Der Dynamik wurde einmal widersprochen, und dann jedes Jahr wieder
Ein Klassiker, der harmlos aussieht. Irgendwann kam ein Schreiben, der Beitrag sollte steigen, es war gerade unpassend, also Widerspruch. Und weil viele Bedingungswerke vorsehen, dass die Dynamik nach zwei oder drei Widersprüchen in Folge dauerhaft erlischt, war es das dann.
Der Effekt fällt nicht auf, weil er sich über Jahre verteilt. Nach zehn Jahren ohne Dynamik fehlen bei einer 2.000-Euro-Rente und drei Prozent jährlicher Steigerung rund 690 Euro monatlich im Leistungsfall.
Prüffrage: Ist Ihre Dynamik noch aktiv, oder ist sie irgendwann still gestorben?
Die Berufsgruppen-Einstufung stammt aus dem alten Job
Versicherer stufen nach Tätigkeit ein, nicht nach Titel. Wer als Entwickler oder Projektleiter eingestuft wurde und heute überwiegend leitet, verhandelt und repräsentiert, sitzt möglicherweise in einer schlechteren Gruppe, als ihm heute zustünde, und zahlt dafür.
Das ist der seltene Fall, in dem eine Prüfung Geld zurückbringt statt zu kosten. Nicht bei jedem Versicherer ist eine nachträgliche Höherstufung vorgesehen, aber es lohnt sich, danach zu fragen. Wir tun das im Rahmen der Prüfung ohnehin.
Prüffrage: Welche Berufsgruppe steht in Ihrer Police, und beschreibt sie noch Ihren Alltag?
Was eine vergessene Anpassung tatsächlich kostet
Zahlen wirken besser als Appelle. Nehmen wir einen Fall, wie er uns regelmäßig begegnet – die Beträge sind gerundet, aber realistisch.
Vertrag vor rund zehn Jahren abgeschlossen · seit sechs Jahren Geschäftsführer · heute 41
| Bruttoeinkommen bei Vertragsabschluss | 68.000 € |
| BU-Rente, damals passend gewählt | 2.400 €/Monat |
| Bruttoeinkommen heute als Geschäftsführer | 155.000 € |
| Netto heute, grob | ca. 7.400 €/Monat |
| Angemessene BU-Rente heute (rund 70 % netto) | ca. 5.200 €/Monat |
| Monatliche Lücke | 2.800 € |
| Bei Berufsunfähigkeit mit 45, Leistung bis 67 | 739.200 € |
Dreiviertel Million. Nicht durch einen schlechten Vertrag, nicht durch einen Beratungsfehler beim Abschluss – der Vertrag war beim Abschluss völlig in Ordnung. Sondern dadurch, dass niemand ihn nach der Geschäftsführerbestellung noch einmal aufgemacht hat.
Und der Teil, der wirklich ärgert: Zum Zeitpunkt der Bestellung wäre die Erhöhung über die Nachversicherungsgarantie ohne jede Gesundheitsprüfung möglich gewesen. Heute, sechs Jahre und einige Arztbesuche später, ist es eine neue Risikoprüfung mit allem, was seither in der Akte steht.
Fändest du es schön, sechs Jahre lang eine Option zu bezahlen, die du nie gezogen hast? Genau das passiert hier – die Nachversicherungsgarantie ist im Beitrag enthalten.
Wenn wir schon im Ordner sind, schauen wir auf den Rest
Eine BU-Prüfung ohne Blick auf den Rest ist eine halbe Prüfung. Bei Geschäftsführern sind es meist dieselben vier Stellen, an denen es hakt, und sie hängen alle daran, dass sich der Status geändert hat, die Verträge aber nicht.
Krankenversicherung nach dem Statuswechsel
Als Geschäftsführer sind Sie je nach Konstellation nicht mehr sozialversicherungspflichtig. Manche wechseln daraufhin in die private Krankenversicherung, manche bleiben freiwillig gesetzlich versichert, ohne die Rechnung je gemacht zu haben. Beides kann richtig sein, aber es sollte eine Entscheidung gewesen sein und kein Versäumnis. Mehr dazu auf unserer Seite zur privaten Krankenversicherung.
Haftung: D&O und Vermögensschaden
Die Innenhaftung – also die Haftung gegenüber der eigenen Gesellschaft – ist das, was Geschäftsführer tatsächlich trifft, und ausgerechnet sie ist in vielen Policen schwach abgedeckt. Dazu kommt: Läuft die D&O über die Gesellschaft, entscheidet die Gesellschaft über Kündigung und Nachmeldefrist, nicht Sie. Wir schauen uns das zusammen mit der Vermögensschadenhaftpflicht an.
Private Haftpflicht mit Deckungssumme von damals
Klingt nach Kleinkram, ist es aber nicht. Viele Policen laufen noch mit drei oder fünf Millionen Deckungssumme und ohne Forderungsausfalldeckung. Der Beitragsunterschied zu einer aktuellen Police mit deutlich höherer Summe liegt oft im niedrigen zweistelligen Bereich pro Jahr. Das ist die Art von Korrektur, die zehn Minuten dauert.
Altersvorsorge: was da eigentlich liegt
Alte Lebens- und Rentenversicherungen mit hohem Garantiezins sind wertvoll und sollten bleiben. Andere Verträge kosten mehr Gebühren, als sie erwirtschaften. Den Unterschied sieht man erst, wenn jemand die Bedingungen liest. Für die Anlageseite arbeiten wir mit unserem Schwesterhaus zusammen – Details zu Fonds- und ETF-Portfolios dort.
Hinweis zur Geldanlage: Kapitalanlagen unterliegen Kursschwankungen; Verluste bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals sind möglich. Wertentwicklungen der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf künftige Erträge zu.
So läuft die Prüfung ab
Sie schicken uns, was Sie haben – Policen, Nachträge, Bedingungen. Unvollständig ist in Ordnung, Fehlendes besorgen wir bei den Gesellschaften.
Wir lesen die Bedingungswerke, nicht die Produktflyer. Sie bekommen eine schriftliche Einschätzung: was gut ist, was reicht, was nicht.
Wir gehen die Befunde durch. Video, Telefon oder bei uns in Karlsruhe. Was bleiben soll, bleibt – auch wenn wir daran nichts verdienen.
Anpassungen, Nachversicherungen, gegebenenfalls Neuabschluss. Bei Vorerkrankungen zuerst anonym voranfragen, damit nichts in Ihrer Akte landet.
Warum wir Ihnen sagen dürfen, dass ein Vertrag gut ist
Unsere Beraterinnen und Berater arbeiten auf Festgehalt. Kein individueller Provisionsanreiz, keine Mindestabschlüsse, keine bevorzugten Gesellschaften. Das ist bei einer Bestandsprüfung wichtiger als irgendwo sonst: Wer nach Abschlüssen bezahlt wird, findet an jedem Vertrag etwas. Wer es nicht wird, kann sagen „Das lassen Sie so", und das ist in unseren Prüfungen häufiger das Ergebnis, als man denkt.
Und die Beiträge? Bleiben identisch. Die Courtage, die bisher der bisherige Vermittler erhält, geht dann an uns. Für Sie ändert sich am Preis nichts.
Alle Verträge an einem Ort: Simplr
Wenn Sie uns das Maklermandat erteilen, landen Ihre Verträge in Simplr – unserem TÜV-zertifizierten Kundencenter. Nicht als Werbe-App, sondern als Ablage, die tatsächlich funktioniert.
- Alle Policen und Nachträge digital an einem Ort, jederzeit abrufbar
- Schadensmeldung per Fingertipp, ohne Formularsuche
- Dokumente hochladen und dauerhaft verwahren
- Wir sehen dasselbe wie Sie – das verkürzt jede Rückfrage
Im Schadensfall vertreten wir Ihre Interessen, nicht die des Versicherers. Das ist keine Haltungsfrage, sondern gesetzliche Pflicht des Maklers.
Damit Sie es vorher wissen: Verträge bei HUK, HUK24, Debeka, LVM, Cosmos Direkt und WGV können wir nicht betreuen – diese Gesellschaften arbeiten nicht mit Maklern. Solche Verträge bleiben, wo sie sind. Ansehen und einschätzen können wir sie trotzdem.
Wie eine Beratung bei uns abläuft
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Mehr InformationenDrei Minuten, in denen Bernd Krause zeigt, was zwischen Ihrer Anfrage und dem Ergebnis passiert.
Bernd Krause – Geschäftsführer, Der Fairsicherungsladen GmbH
Selbst Geschäftsführer – Übernahme des Familienunternehmens 2018
Die Fragen auf dieser Seite sind nicht aus einem Fachbuch abgeschrieben. Die Umorganisationsklausel, die Firmen-BU beim Gesellschafterwechsel, die vergessene Nachversicherung nach der Bestellung – das sind Themen, die ich selbst durchgearbeitet habe. Autor des Finanzplaners für Akademiker, über 200 Videos auf dem YouTube-Kanal.
Lieber erst selbst hineinschauen?
Verständlich. In unserer Ratgeber-Bibliothek liegen über 50 PDFs zum Download – darunter der BU-Ratgeber mit den Punkten, an denen Verträge im Leistungsfall regelmäßig scheitern, und die Unterlagen zur anonymen Risikovoranfrage.
Sofortiger Download · keine Registrierung · keine E-Mail nötig
Ratgeber ansehen →Bestehende Verträge prüfen lassen
Schreiben Sie kurz, was Sie haben und seit wann Sie Geschäftsführer sind. Unterlagen können Sie später nachreichen – für den Anfang reicht eine Zeile. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages.
Oder rufen Sie an: +49 (0)721 358 369
4,89 von 5 Sternen bei 893 Bewertungen auf ProvenExpert · 100 % Empfehlungsquote
Häufige Fragen zur Vertragsprüfung
Kostet mich der Wechsel des Maklers etwas?
Nein. Ihre Beiträge ändern sich nicht. In jedem Vertrag ist eine Betreuungscourtage einkalkuliert – die erhält heute Ihr bisheriger Vermittler und nach dem Mandatswechsel wir. Der Beitrag bleibt derselbe, egal wer betreut.
Muss ich alle Verträge übertragen?
Nein, Sie entscheiden pro Vertrag. Viele fangen mit der BU an und geben den Rest später dazu, wenn die Zusammenarbeit passt. Bei Gesellschaften, die nicht mit Maklern arbeiten – HUK, HUK24, Debeka, LVM, Cosmos Direkt, WGV – geht es ohnehin nicht; die bleiben, wo sie sind.
Werden Sie mir am Ende sagen, ich müsse alles neu abschließen?
Wenn es stimmt, ja. Wenn nicht, nicht. Unsere Beraterinnen und Berater arbeiten auf Festgehalt und verdienen an einem Neuabschluss persönlich nichts. Gerade bei alten Verträgen ist „lassen Sie das so" häufig das richtige Ergebnis – vor allem bei hohen Garantiezinsen und bei BU-Verträgen, deren Gesundheitsprüfung längst erledigt ist.
Kann ich meine BU-Rente nachträglich noch erhöhen?
Das hängt an Ihrem Vertrag. Enthält er eine Nachversicherungsgarantie und liegt ein auslösendes Ereignis innerhalb der Frist – meist sechs Monate – ist die Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Ist die Frist verstrichen, bleibt der Weg über eine neue Risikoprüfung oder einen zusätzlichen Vertrag. Wir prüfen zuerst, ob die einfache Variante noch offen ist.
Was ist eine anonyme Risikovoranfrage und wann brauche ich sie?
Dabei fragen wir Ihre gesundheitliche Situation ohne Ihren Namen bei mehreren Versicherern an. Sie sehen die Reaktionen, bevor irgendwo ein Antrag mit Ihrem Namen registriert wird. Das ist immer dann sinnvoll, wenn Vorerkrankungen im Spiel sind – ein abgelehnter Antrag ist im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft für andere Gesellschaften sichtbar und erschwert jeden weiteren Versuch.
Ich habe meine Unterlagen nicht vollständig. Geht das trotzdem?
Ja. Policennummer und Gesellschaft genügen als Einstieg, den Rest fordern wir mit Ihrer Vollmacht direkt bei den Versicherern an. Die meisten unserer Prüfungen starten mit einem unvollständigen Ordner.
Was, wenn meine BU über die GmbH läuft?
Dann schauen wir uns zuerst an, was bei Ihrem Ausscheiden passiert und ob eine private Fortführung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgesehen ist. Bei der steuerlichen Seite arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater zusammen – Steuerberatung dürfen und wollen wir nicht leisten.
Beraten Sie auch außerhalb von Karlsruhe?
Ja, bundesweit per Video und Telefon – das machen wir seit 2015. Wer lieber persönlich kommt: Waldstr. 65 in Karlsruhe, und ab dem 1. Oktober 2026 zusätzlich in Landau in der Südpfalz.
Weiterführende Seiten
Sie prüfen jede Investition im Unternehmen. Nur den eigenen Ordner nicht.
Eine Bestandsprüfung dauert für Sie eine Mail und ein Gespräch. Was dabei herauskommt, kann eine vergessene Nachversicherung sein, eine falsche Berufsgruppe, eine erloschene Dynamik, oder die Bestätigung, dass alles passt. Auch das ist ein Ergebnis.
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