Todesfallsume in der Unfallversicherung

Der Todesfallschutz ist in einem kleinen Umfang meist in der Unfallversicherung mit eingeschlossen. Natürlich ist die Summe sehr niedrig, ist aber die sog. Vorabauszahlung auf die Invaliditätssumme. D.h. wenn man eine Invalidität erfährt deren endgültige Höhe noch nicht fest steht, kann man meistens die Todesfallsumme als Vorabauszahlung bzw. Anzahlung bekommen. Es ist also sinnvoll, diese in der Unfallversicherung mit eingeschlossen zu lassen. Zumal der Prämienanteil des Todesfallschutz darüber hinaus sehr gering, oft nur wenige EUR beträgt.

 

Stichworte: Unfallversicherung, Todesfallsumme