Als Beamter können Sie sich in Sachsen-Anhalt zwischen zwei verschiedenen Krankenversicherungsformen entscheiden: der privaten oder der gesetzlichen Krankenversicherung. Entscheiden Sie sich für die private Krankenversicherung (PKV), erhalten Sie durch Ihren Dienstherrn die sogenannte Beihilfe. Diese bringt einen finanziellen Vorteil mit sich, auf den wir im nachfolgenden Artikel noch genauer eingehen werden. Denn hier erfahren Sie alles, was Sie als Beamter in Sachsen-Anhalt über die Beihilfe und die Krankenversicherung wissen müssen.
Inhaltsverzeichnis:
- Die Beihilfe in Sachsen-Anhalt
- Die Leistungen der Beihilfe
- Die Beihilfeeinschränkungen in Sachsen-Anhalt
- Die private oder gesetzliche Krankenversicherung für Beamte in Sachsen-Anhalt?
- Die Leistungsvorteile der PKV
- Warum Sie sich bei der Wahl der privaten Krankenversicherung Zeit nehmen sollten
- Die Onlineberatung für Beamte in Sachsen-Anhalt
Die Beihilfe in Sachsen-Anhalt
Bei der Beihilfe handelt es sich um eine anteilige Übernahme Ihrer Krankenkosten durch das Land Sachsen-Anhalt. Sie haben einen Anspruch auf Beihilfe, wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Für Aufwendungen in Geburten-, Krankheits- und Todesfällen und für Ihre Gesundheitsvorsorge bekommen Sie einen Zuschuss von mindestens 50 % durch den Dienstherrn. Hier finden Sie alle Details über den Regelbemessungssatz in Sachsen-Anhalt:
50 % | Für beihilfeberechtigte Beamte ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
70 % | Für beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern |
70 % | Für berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner |
80 % | Für berücksichtigungsfähige Kinder |
Die Leistungen der Beihilfe
Die Leistungen der Beihilfe können von Bundesland zu Bundesland variieren. Den vollen Leistungsumfang können Sie in der Beihilfeverordnung für das Bundesland Sachsen-Anhalt nachlesen. Für einen ersten Überblick haben wir hier die wichtigsten Beihilfeleistungen einmal aufgeführt:
Ambulante Leistungen werden von der Beihilfe bezuschusst. Dazu gehören:
- Ärztliche Behandlungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Und Heilpraktikerleistungen bis zu den Höchstsätzen laut dem Vertrag mit den Heilpraktikerverbänden
- Medikamente zu den GKV-Festbeträgen
- Ebenso bezuschusst werden Sehhilfen, Brillengläser oder Kontaktlinsen
- Rehabilitationsmaßnahmen sind alle 4 Jahre bis maximal 21 Tage beihilfefähig
Zu den bezuschussten stationären Leistungen der Beihilfe in Sachsen-Anhalt gehören Regel- und Wahlleistungen. Einige zahnärztliche Leistungen sind ebenfalls von der Beihilfe eingeschlossen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Zahnärztliche Behandlung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
- Und auch Zahnersatz, jedoch nicht innerhalb der Anwärterzeit
- Material- und Laborkosten (M+L) werden bis zu 60 % bezuschusst
- Edelmetall und Keramik sind ebenfalls bis zu 60 % beihilfefähig
- Implantate werden von der Beihilfe pro Kiefer bis zu max. 2 übernommen
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Die Beihilfeeinschränkungen in Sachsen-Anhalt
Die wichtigsten Einschränkungen der Beihilfe in Sachsen-Anhalt haben wir Ihnen hier noch mal zusammengestellt:
- Es gibt eine Kürzung bei Zahnersatz (Material- und Laborkosten), denn nur 40 % sind beihilfefähig
- Brillenfassungen sind gar nicht beihilfefähig
- Brillengläser sind nur für unter 18-Jährige beihilfefähig
- Auslandsrücktransporte sind gar nicht beihilfefähig
- Schutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen werden nur bei amtlichen Empfehlungen von der Beihilfe bezuschusst
- Es gibt einen 10 % Selbstbehalt bei Arzneimitteln (mind. 5,00 Euro; max. 10,00 Euro)
- Sowie einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog
- 10,00 Euro pro Tag Selbstbehalt für die ersten 28 Tage im Krankenhaus und 14,50 Euro pro Tag Selbstbehalt für den stationären Aufenthalt im Zweibettzimmer
Übrigens können Sie 25,00 Euro Krankenhaustagegeld abschließen, wenn Ihr Dienstherr das Bundesland Sachsen-Anhalt ist.
Die private oder gesetzliche Krankenversicherung für Beamte in Sachsen-Anhalt?
Als Beamte in Sachsen-Anhalt können Sie sich sowohl bei einer privaten als auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen. Die Wahl liegt dabei ganz bei Ihnen. Bei einer GKV müssen Sie jedoch alle Kosten selbst tragen und erhalten keine Unterstützung durch Ihren Dienstherrn. Den Anspruch auf Beihilfe und damit den finanziellen Vorteil bekommen Sie nur beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Viele Beamten entscheiden sich unter anderem aus diesem Grund für die PKV.
Die Leistungsvorteile der PKV
Darüber hinaus ist aber auch der Leistungsumfang ein entscheidender Faktor. Denn die private Krankenversicherung bringt auch aus Leistungssicht einige Vorteile mit sich. Unter anderem können Sie von den folgenden Leistungen in den meisten Angeboten von privaten Versicherern profitieren:
- Bessere Absicherung bei zahnärztlichen Leistungen
- Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen
- Außerdem gibt es oft Wahlleistungen im Krankenhaus
- Privatärztliche Abrechnungssätze bringen Vorteile bei Terminen
- Auslandsabsicherung
- Und Heilpraktikerleistungen
Warum Sie sich bei der Wahl der privaten Krankenversicherung Zeit nehmen sollten
Entscheiden Sie sich also für eine private Krankenversicherung, dann steht Ihnen noch die wichtigste Entscheidung bevor: Welche private Krankenversicherung möchten Sie nun abschließen? Bei der Wahl der richtigen PKV sollten Sie sich auf jeden Fall Zeit nehmen. Denn hier gibt es große Unterschiede! Mit einem Vergleich der Angebote kommen Sie den Unterschieden auf die Spur und können für sich entscheiden, welche private Krankenversicherung zu Ihnen passt. Gerne können wir Ihnen da bei unserem Onlineberatungsangebot behilflich sein!
Die Onlineberatung für Beamte in Sachsen-Anhalt
Es ist wichtig, verschiedene Krankenversicherungsangebote für Beamte zu vergleichen, um zu entscheiden, welche Versicherung für Sie persönlich die Beste ist. Die Beratung durch einen Experten kann diesen Prozess erleichtern und effizienter gestalten. Wir vom Fairsicherungsladen haben uns darauf spezialisiert, die besten Krankenversicherungen für Ihre individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen zu finden. Dabei arbeiten wir ganz unabhängig von den Versicherungsgesellschaften.
Unser Online-Beratungsservice ermöglicht es Kunden, von überall auf der Welt auf unser Fachwissen zuzugreifen. Dafür müssen Sie nur eine Anfrage über ein Kontaktformular stellen! Wir melden uns dann zur Terminvereinbarung und können dann beim individuellen Onlineberatungsgespräch mit ihnen direkt über PC, Tablet oder Smartphone mit Internetverbindung und Mikrofon (Kamera optional) sprechen!
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