Beamte haben Vorteile bei Eintritt in eine private Krankenversicherung. Denn im Gegensatz zu Arbeitnehmern müssen sie kein Mindesteinkommen nachweisen, um in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Sie erhalten einen vollumfänglichen Versicherungsschutz zusammen mit der Beihilfe und profitieren von den in der Regel geringeren Kosten im Vergleich zu einer gesetzlichen Versicherung . Und auch sogar gegenüber der PKV für Angestellte und Selbstständige. Was genau die private Krankenversicherung kostet, wie sich der Beitrag berechnet und alle weiteren Informationen erhalten Sie hier!
Wie setzt sich eine private Krankenversicherung für Beamte zusammen?
Für Beamte ist die private Krankenversicherung eine sogenannte Restkostenversicherung. Denn die Beamten zahlen nur einen Restbetrag, da sie als sogenannte Staatsdiener von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe zur Krankenversicherung erhalten. Das heißt für Beamte, dass ihr Arbeitgeber (Dienstherr) einen Teil der Behandlungskosten im Falle einer Krankheit übernimmt.
Wie hoch die Beihilfe ausfällt, hängt von einigen Faktoren ab. So ist das Bundesland, in dem der Beamte angestellt ist, und die familiäre Situation des Beamten entscheidend für die Höhe der Beihilfe. In der Regel liegt sie aber zwischen 50 und 80 Prozent. Eine Übersicht über die Beihilferegelungen finden Sie hier.
Die Beihilfe gilt übrigens nicht nur für den Beamten selbst, sondern auch für die Kinder und den Ehegatten oder die Ehegattin des Beamten. Bei einer Vielzahl der Fälle erhalten die Staatsdiener 50 Prozent, Ehegatten 70 Prozent und Kinder 80 Prozent Beihilfe.
In manchen Bundesländern sieht es aber etwas anders aus. So ist es in Bremen und Hessen beispielsweise anders geregelt. Die Beihilfeberechtigten erhalten immer 50 Prozent Beihilfe. Für Ehegatten und jedes Kind erhöht sich dieser Wert jeweils um weitere 5 Prozent.
Die restlichen Prozente muss der Beamte selber tragen. Dies kann er über die private Krankenversicherung machen. Wenn er sich aber für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, kann er nicht von der Beihilfe profitieren. Nur die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen erlauben die Beihilfe auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Außerdem ist es für die Beihilfe egal, welche Verpflichtung der Beamte eingegangen ist. Ob ein Verhältnis auf Lebenszeit eingegangen worden ist oder ob es sich beim Arbeitsverhältnis erst um einen Beamtenanwärter oder Referendar in der Ausbildung handelt, dem Arbeitnehmer steht immer die Beihilfe zu. Für Personen in der Ausbildung gilt dies erstmal nur für die Laufzeit der Ausbildung. Danach wird die Beihilfe je nach Situation des Arbeitsverhältnisses auf Dauer gestattet.
Was sind die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Beamte?
Die private Krankenversicherung hat für Beamte viele Vorteile. Denn sie müssen nur die Restkosten der Versicherung tragen. Dies macht die private Krankenversicherung für Beamten viel günstiger als für alle anderen Angestellten. Neben günstigen Tarifen für die Staatsdiener gibt es verbesserte Leistungsangebote. Durch die Beihilfe ist die private Krankenversicherung für die Beamten sogar in den meisten Fällen günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung. Dort zählt nur in Ausnahmefällen auch der Beihilfesatz.
Zudem ist von Vorteil für die Beamten, dass sie die einmal vereinbarten Leistungen immer garantiert bekommen. Dies ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung nämlich nicht der Fall. Da können die Leistungen im Nachhinein angepasst werden, sodass Sie im schlimmsten Fall viel schlechter dastehen, als bei Vertragsschluss vereinbart.
Um die 85 Prozent der Beamten wählen eine private Krankenversicherung, da in den meisten Bundesländern die Beihilfe nicht für die gesetzliche Krankenkasse gilt. Sie bekommen also für einen günstigeren Preis bessere Leistungsangebote, wenn sie sich für die PKV entscheiden. Der Beamtentarif bei privaten Krankenversicherungen beinhaltet oft freie Arztwahl, Chefarztbehandlungen in Krankenhäusern, Erstattungen eines Zahnersatzes und viele weitere Vorteile, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr enthalten wären.