Risikozuschläge bei anonymer Voranfrage
17. Oktober 2023Emanuella Nagy – Beratung
29. November 2023Kinder in der privaten oder gesetzlichen Krankenkasse mit versichern? Je nachdem wieviel welches Elternteil verdient oder wer von beiden dann in der privaten Krankenversicherung ist, darf die gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag für Kind erheben oder es greift die Familienversicherung.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse gibt es bei der privaten Krankenversicherung keinen Familientarif. Die Einstufung erfolgt immer pro Person. Auch für Kinder wird also in der privaten Krankenversicherung ein individueller Beitrag erhoben. Die gesetzliche Krankenkasse kann einen Zusatzbeitrag pro Kind erheben.
Das Wichtigste zur Übersicht
- Eine kostenlose Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenkasse ist bei der PKV nicht vorgesehen.
- Wenn nur ein Elternteil in der PKV ist, muss man schauen wer von beiden Eltern der Höherverdienende ist. Das Kind folgt dem Höherverdienenden grundsätzlich.
- Es kommt aber auch auf die Einkommenssituation beider Elternteile an und wer höher verdient, gesetzlich oder privat versichertes Elternteil.
Die Grafik oben ermöglicht eine schnelle Vorabprüfung Komma wie Kind oder Kinder zu versichern sind in Abhängigkeit zu den Eltern in der PKV. Für eine genaue Klärung ist die gesetzliche Krankenkasse zu konsultieren.
- Einleitung
- Kinder in der privaten oder gesetzlichen Krankenkasse
- Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung für Kinder
- Familienversicherung in der privaten Krankenversicherung
- Versicherungsstatus und Einkommensveränderungen
- Gesundheitsprüfung und Optionstarif
- Mitversicherung von Kindern ab Geburt
- Arbeitgeberzuschuss für Angestellte
Hallo und herzlich willkommen! In diesem Abschnitt beantworten wir die häufigsten FAQ die viele (werdende) Eltern beschäftigt: Sollten Kinder in der privaten oder gesetzlichen Krankenkasse versichert werden? Schauen wir uns die verschiedenen Aspekte genauer an.
Kinder in der privaten oder gesetzlichen Krankenkasse
Die Entscheidung, ob Kinder in der privaten oder gesetzlichen Krankenkasse versichert werden sollen, ist keine einfache. Es hängt davon ab, welches Elternteil in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist und ob die gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag für Kinder erhebt. Die Faustformel lautet wie oben beschrieben, dass die Kinder dem höherverdienenden folgen. Das entscheidet, ob Kinder mit in die PKV, in die beitragsfreie Familienversicherung der GKV oder in die beitragspflichtige Familienversicherung in der GKV kommen.
Die Grafik oben ermöglicht eine schnelle Vorabprüfung Komma wie Kind oder Kinder zu versichern sind in Abhängigkeit zu den Eltern in der PKV. Für eine genaue Klärung ist die gesetzliche Krankenkasse zu konsultieren.
Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung für Kinder
Hier wollen wir uns die Unterschiede genauer ansehen. Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es in der PKV keinen Familientarif. Jedes Familienmitglied wird individuell eingestuft, auch die Kleinen.
Die kostenlose Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn (Paragraph 10 Absatz 3 SGB 5):
- die Eltern Ehegatten oder Lebenspartner sind
- und das Einkommen des privat Versicherten höher als das des gesicherten gesetzlich Versicherten
- und das monatliche Gesamteinkommen des privat versicherten übersteigt ein Zwölftel der jahresarbeitsentgeltgrenze.
Familienversicherung in der privaten Krankenversicherung
Ein wichtiger Punkt: Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es in der PKV keine kostenlose Familienversicherung. Wenn nur ein Elternteil privat versichert ist, müssen wir herausfinden, wer von beiden mehr verdient. Das Kind folgt grundsätzlich dem Höherverdienenden.
Besonders Beamte sollten in dieser Konstellation aufpassen und sich an dem Ablaufschema oben orientieren. Beamte sind zu über 90% in der PKV, womit auch die Kinder eine günstige Möglichkeit auf die PKV haben. Trotzdem wird manchmal die beitragsfreie Familienversicherung gewünscht. Diese kann sich aber bei Änderung der Einkommensverhältnisse bspw. durch Aufstocken der Stelle von Teilzeit auf Vollzeit wieder verschieben.
Versicherungsstatus und Einkommensveränderungen
Nun, der Versicherungsstatus der Kinder ist nicht in Stein gemeißelt. Veränderungen im Einkommen der Eltern können dazu führen, dass die kostenfreie Familienversicherung entfällt oder andersherum neu entsteht. Es lohnt sich, regelmäßig einen Blick auf die Situation zu werfen. Sie sind bei Veränderungen meldepflichtig gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse. Sollte diese bei einer rückwirkenden Prüfung zu dem Schluss kommen, dass die beitragsfreie Familienversicherung nicht gegeben ist, dürfen für bis zu drei Jahre anhand der Familieneinkünfte und Personenzahl Beiträge nacherhoben werden.
Gesundheitsprüfung und Optionstarif
Ein interessanter Gedanke: Bei der Mitversicherung von Kindern ab Geburt in der PKV ohne Gesundheitsprüfung haben wir einen Zeitraum von 2 Monaten nach der Geburt, wenn das PKV versicherte Elternteil bereits mindestens 3 Monate in der PKV ist. Wenn die PKV für Kinder nicht gewünscht ist, kann es klug sein, strategisch vorzugehen und einen Optionstarif zu wählen, um den Gesundheitszustand der Kinder zu sichern. Dann kann man diese nach einiger Zeit einfach in die PKV nachholen.
Mitversicherung von Kindern ab Geburt
Ein besonderes Augenmerk gilt der Mitversicherung von Kindern ab Geburt. Hier ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, wenn der betreffende Elternteil bereits seit 3 Monaten mindestens in der PKV versichert ist. Bei Familienplanung ist es wichtig, auf die Qualität der privaten Krankenversicherung des höher verdienenden Elternteils zu achten. Kinder bekommen ab Geburt den Versicherungsumfang, den auch das Elternteil hat. Zu diesem Thema haben wir noch einen umfangreicheren Artikel geschrieben, den Sie hier nachlesen können: Kinder in PKV ab Geburt versichern.
Arbeitgeberzuschuss für Angestellte
Für alle Angestellten gibt es eine gute Nachricht: Es gibt grundsätzlich einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung. Und das Beste ist, dieser Zuschuss kann auch für den Beitrag der Kinder genutzt werden, sofern der Höchstsatz noch nicht ausgeschöpft ist.
Wir hoffen, dass diese Ausführungen Ihnen Klarheit verschafft haben. Bei weiteren Fragen oder für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Eine Beratung um die richtige private Krankenversicherung zu finden sollte klar strukturiert sein.
Wie so eine Beratung sowohl als Online-Termin oder auch bei uns im Büro abläuft, erfahren Sie hier.
Wir würden uns freuen Sie kennen zulernen.
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Sollte etwas unklar oder ein Ergebnis nicht verständlich sein, bitte auf jeden Fall anfragen! …Computer sind manchmal nicht so schlau wie Berufserfahrung.