Keine Servicepauschalen –
was das bedeutet und was es voraussetzt
Viele Versicherungsmakler erheben inzwischen monatliche Servicegebühren von 20 bis 50 €. Beim Fairsicherungsladen nicht – solange Ihr Mandat mindestens drei aktive Verträge umfasst. Warum das so ist, erklären wir hier offen.
✓ Keine Servicepauschale
Bei einem Mandat mit mindestens drei aktiven Verträgen erheben wir derzeit keine Servicegebühren. Die Vergütung läuft über Courtagen des Versicherers – keine Mehrkosten gegenüber Direktabschluss.
Mindestens drei Verträge im Mandat – egal ob Neuabschluss oder bestehende Verträge, die übertragen werden.
Keine monatliche Pauschale, keine Jahresrechnung, keine versteckten Kosten. Die Betreuung ist über die Courtage abgegolten.
Antwort auf Anfragen in der Regel innerhalb von drei Werktagen – telefonisch, per E-Mail oder über Simplr.
Was als aktiver Vertrag zählt: Alle Verträge, die wir betreuen – egal ob sie über den Fairsicherungsladen abgeschlossen wurden oder als bestehende Verträge in unser Mandat übertragen wurden. Ausgenommen: Verträge bei Gesellschaften, die keinen Maklervertrieb zulassen (HUK, Debeka, LVM, Cosmos Direkt, WGV, HUK24).
Was andere Makler inzwischen verlangen – und warum
Die Servicepauschale ist kein Randphänomen mehr. Mit Infrastrukturen wie Finvoice und Dipay nutzen über 1.000 Versicherungsmakler in Deutschland bereits Systeme zur monatlichen Serviceabrechnung. Das hat einen konkreten Grund.
Monatliche Pauschale
Das häufigste Modell. Typisch: 20–50 € pro Monat für Privatkunden, je nach Vertragsumfang und Service-Level. Umsatzsteuerpflichtig.
Jährliche Pauschale
Bei manchen Maklern als einmalige Jahresrechnung, gestaffelt nach Kundenkategorie (Single, Familie, Gewerbe).
Courtage + Pauschale
Das diskutierteste Modell: Courtage für Kernleistungen, Servicepauschale für laufende Betreuung darüber hinaus.
Reine Honorarberatung
Kein Courtage-Einkommen, nur direkte Vergütung. Selten, da die meisten Versicherer keine Nettopolicen anbieten.
Der Hintergrund: Bei Sachversicherungen (Kfz, Haftpflicht, Hausrat) ist die Bestandscourtage oft sehr niedrig – manchmal unter 5 € pro Monat für einen Vertrag, der echten Betreuungsaufwand erzeugt. Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater würde für den gleichen Aufwand selbstverständlich eine Rechnung stellen. Die Servicegebühr kompensiert genau das.
Rechtliche Grundlage (§1a VVG): Makler-Kernpflichten – Bedarfsanalyse, Vermittlung, Beratung beim Abschluss – sind durch die Courtage abgegolten. Alles darüber hinaus (laufende Betreuung, Schadensbegleitung, Vertragsmanagement) darf zusätzlich berechnet werden. Das Vergütungsrecht erlaubt ausdrücklich, was nicht verboten ist.
Warum wir (derzeit) keine Servicegebühren erheben
Wir haben das Thema intern diskutiert. Und wir sind zu dem Schluss gekommen: Solange unser Geschäftsmodell funktioniert und Mandate gut durchstrukturiert sind, ist eine Pauschale für uns kein Thema.
Das Modell funktioniert, weil wir gezielt mit Kunden zusammenarbeiten, die mehrere Verträge in guten Sparten bei uns haben. BU, PKV und Altersvorsorge generieren über die Laufzeit ausreichend Bestandscourtage, um echte Betreuungsqualität zu ermöglichen. Ein Mandat mit nur einer günstigen Haftpflicht und nichts weiter würde das Gleichgewicht verstören.
Klartext: Wir nehmen derzeit nicht jeden Interessenten an. Die Kapazitäten sind begrenzt – und wir möchten sicherstellen, dass jeder Mandant wirklich gut betreut wird. Wenn Sie anfragen, prüfen wir gemeinsam, ob und wie wir zusammenpassen. Das ist keine Marktingstrategie – das ist Aufrichtigkeit gegenüber Ihnen und uns selbst.
Ob sich das langfristig ändert, lässt sich nicht ausschließen. Der Markt bewegt sich. Wer Mandant beim Fairsicherungsladen wird, wird über Veränderungen rechtzeitig informiert – offen und direkt.
Interessiert? Jetzt anfragen – wir prüfen, ob und wie wir zusammenpassen. Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages.
Jetzt anfragen →So werden Sie Mandant beim Fairsicherungsladen
Der Prozess ist unkompliziert. Keine Kündigung bestehender Verträge, kein langer Papierkram, keine Wartezeit auf Entscheidungen einer Zentrale.
Anfrage stellen
Kurze Nachricht, Anruf oder über das Formular unten. Sagen Sie uns, welche Versicherungsthemen Sie beschäftigen und welche Verträge Sie bereits haben. Wir melden uns persönlich.
Erstgespräch – online oder vor Ort
Wir lernen Ihre Situation kennen, prüfen bestehende Verträge und zeigen, was wir für Sie tun können. Kein Verkaufsgespräch – ein Orientierungsgespräch.
Maklermandat und Simplr
Mit dem Maklermandat ermächtigen Sie uns, in Ihrem Auftrag mit den Versicherern zu kommunizieren. Zusätzlich richten wir Simplr für Sie ein – Ihr digitaler Versicherungsordner, TÜV-zertifiziert.
Laufende Betreuung beginnt
Ab jetzt sind wir Ihr Ansprechpartner für alle Versicherungsfragen – laufend, im Schadensfall, bei Lebensveränderungen. Sie hören von uns, wenn etwas zu tun ist.
Anfrage stellen – wir prüfen gemeinsam
Begrenzte Kapazitäten, dafür echte Betreuungsqualität. Jetzt anfragen und herausfinden, ob wir zusammenpassen.
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Sagen Sie uns kurz, welche Verträge Sie haben und was Sie beschäftigt. Wir melden uns persönlich – keine Warteschleifen, kein Callcenter.
Häufige Fragen
Erhebt der Fairsicherungsladen Servicepauschalen?
Derzeit nicht – solange ein Mandat mindestens drei aktive Verträge umfasst. Die Vergütung läuft über Courtagen, die vom Versicherer gezahlt werden und im Beitrag enthalten sind. Keine Mehrkosten gegenüber Direktabschluss.
Was sind Servicepauschalen bei Versicherungsmaklern?
Monatliche oder jährliche Servicegebühren, die Makler zusätzlich zur Courtage erheben. Typisch: 20–50 € pro Monat. Rechtsgrundlage ist §1a VVG: Leistungen über die Makler-Kernpflichten hinaus dürfen gesondert abgerechnet werden. über 1.000 Makler in Deutschland nutzen bereits entsprechende Abrechnungssysteme.
Was zählt als aktiver Vertrag?
Alle Verträge, die wir betreuen – egal ob Neuabschluss oder Übertragung bestehender Verträge. Hauptsache: mindestens drei aktive Verträge im Mandat. Nicht zählbar sind Verträge bei Gesellschaften ohne Maklervertrieb (HUK, Debeka, LVM, Cosmos Direkt, WGV, HUK24).
Könnte sich das ändern?
Ja, das lässt sich nicht ausschließen. Der Markt entwickelt sich. Wer Mandant beim Fairsicherungsladen wird, wird über Veränderungen rechtzeitig und direkt informiert – nicht über das Kleingedruckte einer AGBs-Änderung.
Kann ich bestehende Verträge mitbringen?
Ja. Bestehende Verträge werden in unsere Betreuung übernommen – ohne Kündigung, ohne Neuabschluss, ohne Prämienänderung. Mehr dazu hier.
Ist eine Onlineberatung möglich?
Ja, seit 2014. Gleichwertig zum persönlichen Gespräch in Karlsruhe – Sie sehen live unseren Bildschirm mit Vergleichen und Tarifen. Kunden aus ganz Deutschland werden so betreut. Wer in der Region ist, kann auch gerne vorbeikommen: Waldstraße 65, 76133 Karlsruhe.
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