Riester Zulagen richtig berechnen
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9. Juni 2023Gute und schlechte Ausschlüsse bei BU-Versicherungen? Wo liegt der Unterschied? Aus der Praxis heraus ist das ganz einfach erklärt.
Jeder, der sich schonmal mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt hat, kennt die Gesundheitsfragen vor Antragstellung. Menschen mit gesundheitlicher Vorgeschichte werden häufig auch abgeschreckt und wollen sich mit dem Thema gar nicht beschäftigen. Das ist sehr schade, denn in dem meisten Fällen gibt es gute Lösungen. Allerdings unterscheiden sich oft die Formulierungen von Ausschlussklauseln, wenn es dazu kommt. Dem ist der Beitrag hier gewidmet.
Ausschlussklauseln bei Berufsunfähigkeitsversicherungen
Wir als Makler unterstützen deshalb unsere Kunden bei diesem Thema und arbeiten die Gesundheitshistorie mit dem Kunden zusammen auf und können bei den Versicherern vorab aonym anfragen, um Dinge zu klären. (edit: Was schiefgehen kann bei einem BU-Antrag ohne Makler) Es macht also Sinn sich an einen Experten zu wenden und sich von Anfang an Unterstützung zu holen, denn schon häufig konnten wir aufgrund unserer Beratung und der genauen Aufarbeitung von Gesundheitsdaten für den Kunden ein gutes Ergebnis erzielen. Hier unser Beitrag zu Top Ergebnis dank Voranfrage.
Jeder hat was anderes im BU-Antrag anzugeben
Jeder Berufsunfähigkeitsfall ist unterschiedlich und jeder Mensch hat eine andere Gesundheitshistorie, von daher kann man ein positives Ergebnis nicht pauschal voraussetzen und auf jede Person anwenden. Manche Menschen haben Vorerkrankungen, bei dem ein Versicherer dann nur einen Vertrag unter erschwerten Bedingungen annehmen würde. Das kann ein höherer Beitrag oder eine Ausschlussklausel sein. Bestimmte Erkrankungen sind dann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Regelmäßig gibt es diese Ausschlüsse beispielsweise für Psychotherapie. Ohne mit einem Ausschluss zu rechnen, macht eine anonyme Voranfrage (im Link: Diese Fehler bitte vermeiden) keinen Sinn. Allerdings unterscheiden sich dann die Definitionen.
Aber gibt es so etwas wie eine „gute“ Ausschlussklausel bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Versicherer formulieren Ausschlussklauseln teilweise unterschiedlich. Ein Beispiel:
Ein Kunde hat eine längere Psychotherapie hinter sich oder andere psychische Erkrankungen, weshalb ein BU-Versicherer einen Ausschluss vereinbaren würde:
- „Für die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als vereinbart, dass psychische und psychosomatische Erkrankungen einschließlich eventueller Folgen und Komplikationen keinerlei Leistungen bedingen.“
Oder
- „Funktionseinschränkungen und Erkrankungen der Psyche und psychosomatische Erkrankungen sowie deren Fortschreiten und alle Leiden, die medizinisch nachweisbar damit ursächlich zusammenhängen, lösen keine Leistung wegen Berufsunfähigkeit aus und bleiben bei der Festsetzung des Berufsunfähigkeitsgrades aus anderen gesundheitlichen Gründen unberücksichtigt.
Es besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn während der Vertragslaufzeit ein Morbus Alzheimer, Morbus Parkinson oder eine Demenz auftreten.
Bei der Feststellung einer Berufsunfähigkeit werden aber Krankheiten und Schäden berücksichtigt, die entweder unabhängig von den in genannten Ausschlussgründen eintreten oder mit ihnen in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen (z. B. Unfallverletzungen, Tumorerkrankungen, Infektionskrankheiten).“
- Beides sind Beispiele aus der Praxis, aber unterschiedlich formuliert. Zweiteres ist deutlich umfassender und klarer formuliert, da auch erkennbar ist, dass psychische Erkrankungen wie Alzheimer, Demenz usw. weiter mitversichert wären, da diese nichts mit der Ursprungserkrankung zu tun haben. Erstes Beispiel hat diesen Absatz nicht drin.
Ein weiteres Beispiel: Kunde hat einen Knorpelschaden am rechten Knie:
- Für die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: „Ausschluss Erkrankungen der Kniegelenke einschließlich Folgen und Komplikationen“
Oder
- Für die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt vereinbart: „Ausschluss von Minderbelastbarkeiten und Bewegungsstörungen, ausgehend von Erkrankungen des rechten Kniegelenks
Mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind: Tumorerkrankungen, Tuberkulose oder vergleichbare spezifische Infektionen, Erkrankungen des rheumatischen Formkreises, Folgen neu hinzugetretener Frakturschäden im betroffenen Bereich.“
- Auch hier ist die zweite Formulierung klarer definiert und es werden Erkrankungen, welche ursächlich nichts mit der Vorerkrankung zu tun haben, miteingeschlossen (z.B. Unfallfrakturen).
Manchmal lässt sich aufgrund verschiedener Vorerkrankungen eine Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vermeiden. Jedoch sind Klauseln manchmal unterschiedlich formuliert und können in der Praxis im Leistungsfall dann auch einen Unterschied machen. Ausschlussklausel ist also nicht immer gleich Ausschlussklausel.
Wenden Sie sich deshalb an uns als Experten und holen sich von Anfang an Unterstützung!
Das sagen unsere Kunden
Eine Beratung um die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden sollte klar strukturiert sein.
Wie so eine Beratung sowohl als Online-Termin oder auch bei uns im Büro abläuft, erfahren Sie hier.
Wir würden uns freuen Sie kennen zulernen.
Vorerkrankung oder gefährliche Sportart sind vorhanden und damit nicht klar, ob eine Annahme möglich ist? Kein Problem! Hier im Diagnosetool einfach testen, komplett anonym.
Sollte etwas unklar oder ein Ergebnis nicht verständlich sein, bitte auf jeden Fall anfragen! …Computer sind manchmal nicht so schlau wie Berufserfahrung.