Das vielleicht wichtigste Versicherungsgeschenk, das Sie Ihrem Kind machen können
Eine ETF-Rentenversicherung mit BU-Option: lange Anlagedauer für entspannten Vermögensaufbau – plus das Recht, später eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abzuschließen. Bekannt sind diese Tarife unter Markennamen wie „Biene Maja" oder „Tabaluga". Wir erklären Ihnen, was wirklich dahintersteckt – und welcher Anbieter am besten zu Ihnen passt.
Beratung anfragen 0721 358 369Was eine Kinder-ETF-Rentenversicherung mit BU-Option leistet
Drei Dinge gleichzeitig – und genau das ist der Punkt. Wer den Vertrag früh aufsetzt, sichert dem Kind etwas, das später nicht mehr zu haben ist.
Langfristiger Vermögensaufbau
20, 30 oder 40 Jahre Anlagehorizont – die mit Abstand mächtigste Zutat beim Vermögensaufbau. Mit ETFs als Anlagebaustein bleiben Sie kostengünstig und marktbreit investiert. Was am Ende rauskommt, sehen Sie in unseren Beispielrechnungen weiter unten.
BU-Schutz für später – heute gesichert
Der eigentliche Geheimtipp. Mit der BU-Option darf Ihr Kind später – etwa zur Ausbildung oder zum Studium – einen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz aktivieren, ohne dass dann noch Gesundheitsfragen gestellt werden. Egal, was bis dahin im Arztzimmer war.
Steuerlich klüger als der reine ETF-Sparplan
Innerhalb des Vertrags fällt keine Abgeltungssteuer auf Umschichtungen an. Bei Auszahlung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und ab dem 62. Lebensjahr greift das Halbeinkünfteverfahren – nur die Hälfte der Erträge wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Ein echter Vorteil bei langen Laufzeiten.
Was steckt eigentlich hinter „Biene Maja" und „Tabaluga"?
Wer im Internet nach Kindervorsorge sucht, stolpert irgendwann über sympathische Maskottchen: Die Nürnberger nennt ihren Tarif „DAX Plus Biene Maja", die Universa wirbt mit Tabaluga, dem kleinen feuerspeienden Drachen. Auch andere Anbieter wie LV 1871, Allianz, Continentale oder die Stuttgarter haben vergleichbare Produkte – mal mit Maskottchen, mal ohne.
Was steckt dahinter? Im Kern immer das gleiche Konzept:
- Eine fondsgebundene Rentenversicherung, in der Sie über ETFs oder aktive Fonds einen Sparvertrag laufen lassen. Versicherte Person ist Ihr Kind, Versicherungsnehmer sind in der Regel Sie als Eltern.
- Eine BU-Option (manchmal auch „Optionsrecht BU" genannt), mit der Ihr Kind später zu vorher festgelegten Zeitpunkten oder Ereignissen eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Beitragsbefreiung bei Tod oder BU der Eltern – damit der Vertrag auch dann weiterläuft, wenn Ihnen etwas zustößt.
Die Maskottchen sind Marketing. Die eigentliche Substanz ist diese Drei-in-eins-Struktur. Und genau die schauen wir uns in der Beratung genau an: Welche Fonds sind hinterlegt, wie funktioniert die BU-Option im Kleingedruckten, welche Kosten kommen auf Sie zu und welcher Tarif passt zu Ihrer Familie.
Unsere klare Einordnung aus der Beratungspraxis
Aus über 6.000 BU-Beratungen wissen wir: Die BU-Option ist der eigentliche Schatz. Den Vermögensaufbau bekommen Sie zur Not auch im normalen ETF-Sparplan hin. Aber das Recht, später ohne Gesundheitsprüfung in die BU einzusteigen, gibt es nur in genau dieser Vertragskonstruktion – und nur, solange das Kind noch jung und gesund ist.
Warum die BU-Option fürs Kind so wertvoll ist
Wir sehen es jeden Tag in der Beratung. Eltern kommen zu uns, weil ihr 16- oder 17-jähriges Kind eine BU abschließen soll – Ausbildungsbeginn, Studienstart, irgendwann läuft das ja an. Und dann passiert oft das, was niemand will: Die Gesundheitsprüfung läuft nicht glatt.
Häufige Diagnosen, die heute in jeder zweiten Kinderkrankenakte stehen und später zum Problem werden:
- ADHS-Diagnosen aus der Grundschulzeit
- Allergie-Therapien, Asthma-Diagnose, Heuschnupfen mit Kortisongabe
- Psychologische Beratungstermine in der Pubertät (auch wenn folgenlos)
- Verletzungen aus dem Sport mit längerer Behandlung
- Auffälligkeiten im Wachstum oder bei der Wirbelsäule
Jede einzelne dieser Diagnosen kann bei einer späteren BU-Antragstellung zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar zur Ablehnung führen. Was als harmlose Kinderdiagnose im Vorsorgeheft steht, wird mit 17 zum Problem.
Wenn die BU-Option zur Lebensversicherung fürs Berufsleben wird
Wir hatten kürzlich eine Familie in der Beratung: Tochter, mittlerweile 19, beginnt ihr Medizinstudium. Eigentlich der Klassiker für eine BU-Beratung – aber: Mit 12 Jahren wurde ein Wirbelsäulen-Thema diagnostiziert, mit 15 ein paar Termine bei einer Psychologin wegen Pubertätsthemen. Für sich genommen alles harmlos. In der BU-Antragsstrecke führen genau solche Diagnosen aber bei vielen Versicherern zu Zuschlägen oder Ausschlussklauseln – manchmal beidem.
Was den Unterschied gemacht hätte: Wenn die Eltern bereits mit drei Jahren eine ETF-Rentenversicherung mit BU-Option für sie abgeschlossen hätten, könnte sie heute den BU-Vertrag ohne jede neue Gesundheitsprüfung zu den damaligen Konditionen aktivieren. Für etwa 30 € im Monat zusätzlich – statt mit Zuschlag oder gar Ablehnung wie heute.
Wann wird die BU-Option aktivierbar?
Je nach Anbieter und Tarif sind das fest definierte Zeitpunkte oder Lebensereignisse – ohne dass das Kind dann etwas „beweisen" muss. Typische Auslöser:
- Volljährigkeit oder bestimmtes Mindestalter (oft ab 15 oder 18 Jahren)
- Beginn der Ausbildung oder des Studiums
- Erstmalige Berufstätigkeit
- Eheschließung oder Geburt eines eigenen Kindes
- Bestimmte Einkommenssteigerungen
Die Details unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter – manchmal stark. Bei einem Tarif sind drei Ausübungszeitpunkte vorgesehen, bei einem anderen sieben. Manche Tarife begrenzen die BU-Rente auf eine feste Höhe, andere koppeln sie an das tatsächliche Einkommen zum Aktivierungszeitpunkt. Genau hier liegt der Beratungsbedarf: Welcher Tarif passt für welche Familie.
Welcher Tarif passt zu Ihrer Familie?
Wir kennen die Bedingungswerke der relevanten Anbieter im Detail. In einem ersten Beratungsgespräch klären wir, welche BU-Option-Bedingungen für Ihre Situation am sinnvollsten sind – und welcher Anbieter unter dem Maskottchen das beste Kleingedruckte hat.
Zum Anfrageformular 0721 358 369 ✓ In der Regel ohne Honorar ✓ Anbieterübergreifend ✓ Berater auf FestgehaltETF-Sparplan oder ETF-Rentenversicherung fürs Kind?
Eine der häufigsten Fragen, die wir in der Beratung hören: „Ich könnte doch auch einfach einen ETF-Sparplan für mein Kind im Direktdepot besparen – warum dann die Rentenversicherung?" Berechtigte Frage. Hier die ehrliche Gegenüberstellung.
| Kriterium | ETF-Sparplan (Depot) | ETF-Rentenversicherung mit BU-Option |
|---|---|---|
| Kosten | Sehr gering (oft 0,2–0,5 % p.a.) | Höher (Effektivkosten oft 1,0–1,8 % p.a.) |
| Flexibilität | Sehr hoch – jederzeit verkaufbar | Eingeschränkt – Auszahlung idealerweise erst nach 12 Jahren und ab 62 |
| Besteuerung | Abgeltungssteuer (25 %) auf Erträge bei Verkauf | Steuerfrei innerhalb der Police; bei Auszahlung Halbeinkünfteverfahren (12J + 62J) |
| BU-Option ohne Gesundheitsprüfung | ❌ Nicht möglich | ✅ Inklusive |
| Beitragsbefreiung bei Tod/BU der Eltern | ❌ Nicht möglich | ✅ Optional |
| Übertragung ans Kind | Frei gestaltbar, ggf. Schenkungssteuer | Versicherungsnehmerwechsel zum Volljährigkeitstag möglich |
| Schutz vor Pfändung/Insolvenz der Eltern | Eingeschränkt | Höher (je nach Vertragsgestaltung) |
Unsere Einschätzung: Beides hat seine Berechtigung. Wer rein auf Vermögensaufbau setzt und keinen BU-Schutz braucht, fährt mit einem reinen ETF-Sparplan kostengünstiger. Aber sobald die BU-Option ins Spiel kommt – und für viele Eltern ist genau das der Auslöser für eine Kindervorsorge überhaupt – ist die Rentenversicherung der einzige Weg, sie zu sichern. Wir empfehlen in der Praxis oft eine Kombination: Den BU-Optionsteil über eine Rentenversicherung mit relativ niedrigem Sparbeitrag absichern, den größeren Vermögensaufbau über einen separaten ETF-Sparplan abbilden.
Was kommt nach 18 Jahren raus? Konkrete Rechenbeispiele
Wir lieben konkrete Zahlen. Hier eine Modellrechnung für eine ETF-Rentenversicherung mit BU-Option, abgeschlossen ab Geburt, mit 18 Jahren Beitragszahlung. Die Rendite-Annahmen sind realistisch konservativ (kein Marketing-„nach 30 Jahren wäre Ihr Kind Millionär"-Spiel). Effektivkosten sind eingerechnet.
| Monatlicher Beitrag | Einzahlung gesamt (18 J) | Wert nach 18 Jahren (bei 5 % p.a.) | Wert nach 18 Jahren (bei 7 % p.a.) |
|---|---|---|---|
| 50 € | 10.800 € | ca. 17.300 € | ca. 21.400 € |
| 100 € | 21.600 € | ca. 34.600 € | ca. 42.800 € |
| 150 € | 32.400 € | ca. 51.900 € | ca. 64.200 € |
| 200 € | 43.200 € | ca. 69.200 € | ca. 85.600 € |
Vereinfachte Modellrechnung. Tatsächliche Werte hängen vom konkreten Tarif, der Fondsauswahl, den Effektivkosten und der tatsächlichen Marktentwicklung ab. Renditen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft.
Spannender wird es, wenn man den Vertrag nach den 18 Jahren beitragsfrei stehen lässt und das Geld bis zur Verrentung weiterarbeiten kann. Bei 100 € monatlich ab Geburt und beitragsfreier Weiterführung bis zum 62. Lebensjahr Ihres Kindes (also 44 Jahre Anlagedauer) sind bei 7 % p.a. realistisch über 150.000 € als Auszahlung drin – steuerlich begünstigt durch das Halbeinkünfteverfahren. Aus 21.600 € eingezahlt.
Bekannte Tarife am Markt – ein Überblick
Diese Tarife haben wir besonders häufig in der Beratung. Welcher davon zu Ihrer Familie passt, hängt vor allem von den Details der BU-Option und der Fondsauswahl ab.
Nürnberger „DAX Plus Biene Maja"
Klassiker im Markt, weite Verbreitung, mehrere Ausübungszeitpunkte für die BU-Option. Fondsauswahl mit ETF-Bausteinen möglich.
Universa „topinvest junior" / Tabaluga
BU-Option mit großzügigen Aktivierungszeitpunkten. Universa-typisch fokussiert auf Vereins- und Genossenschaftsmitglieder, aber breit zugänglich.
LV 1871, Continentale, Allianz u.a.
Mehrere weitere Anbieter haben vergleichbare Konzepte – teils mit nüchternerer Vermarktung, aber im Bedingungswerk oft mit ebenso starker BU-Option.
Welcher Tarif für Sie der richtige ist, lässt sich nicht aus der Werbeprospekt-Optik ablesen. Wir vergleichen für Sie die Bedingungswerke – und schauen vor allem auf die BU-Option im Kleingedruckten.
Wann ist diese Versicherung sinnvoll – und wann eher nicht?
Damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können, hier unsere Einordnung. Wir sind nicht dogmatisch: Die Kinder-ETF-Rentenversicherung ist nicht für jede Familie der Königsweg.
✓ Macht Sinn, wenn …
- Sie früh starten möchten und einen langen Anlagehorizont haben (idealerweise ab Geburt bis Ausbildung)
- Ihnen der BU-Schutz für das Kind wichtig ist und Sie wissen, dass spätere Gesundheitsprüfungen schwieriger werden können
- Sie regelmäßig sparen können (50–200 €/Monat) und das Geld lange nicht brauchen
- Sie steuerlich vom Halbeinkünfteverfahren später profitieren möchten
- Eltern oder Großeltern gemeinsam einzahlen wollen
✗ Eher nicht sinnvoll, wenn …
- Sie das Geld in absehbarer Zeit brauchen (z. B. für Führerschein, erste Wohnung) – dann lieber Tagesgeld oder ETF-Sparplan
- Sie keine regelmäßige Sparrate aufbringen können – flexibler ETF-Sparplan ist dann besser
- Sie ausschließlich Vermögensaufbau ohne BU-Komponente wollen – dann reichen meist günstigere ETF-Sparpläne
- Sie sich heute schon sicher sind, dass Ihr Kind nie eine BU brauchen wird (z. B. bei kalkuliertem Verbleib im Beamtenstand mit eigener Dienstunfähigkeitsabsicherung – auch dann lohnt es sich aber oft)
So läuft Ihre Beratung ab
Vier Schritte, in der Regel ohne Honorar. Sie entscheiden in Ihrem Tempo – wir bringen die Marktübersicht und das Beratungs-Know-how.
Anfrage
Sie senden uns das Formular oder rufen kurz an. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag – online, telefonisch oder vor Ort in Karlsruhe.
Bedarfsanalyse
Wir klären gemeinsam, wie viel Sie monatlich sparen können, wie wichtig Ihnen die BU-Option ist und ob ein einzelner Vertrag oder eine Kombi mit ETF-Sparplan besser passt.
Tarifvergleich
Wir prüfen die relevanten Anbieter auf Bedingungswerk-Ebene: Wie ist die BU-Option ausgestaltet? Welche Fonds stehen zur Auswahl? Welche Effektivkosten kommen auf Sie zu?
Empfehlung & Abschluss
Sie bekommen eine klare Empfehlung mit Begründung. Wenn Sie zustimmen, kümmern wir uns um den Vertragsabschluss und sind danach Ihr Ansprechpartner für alle Vertragsfragen.
Ihre Anfrage – wir melden uns
Schreiben Sie uns kurz, was Sie interessiert (Alter des Kindes, monatlicher Sparbetrag, Fragen). Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung.
✓ Unverbindlich ✓ Berater auf Festgehalt ✓ Anbieterübergreifend ✓ Seit 1983
Häufige Fragen zu Kinder-ETF-Rentenversicherungen mit BU-Option
Ab welchem Alter kann ich den Vertrag für mein Kind abschließen?
In der Regel ab Geburt bis Eintrittsalter 14, manche Anbieter gehen bis 17. Je früher der Start, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Gesundheitsprüfung problemlos durchläuft – und desto länger arbeitet das Geld in der Anlage. Der ideale Zeitpunkt ist meist das erste oder zweite Lebensjahr.
Was ist der Unterschied zwischen „BU-Option" und „echter" Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die BU-Option ist das Recht, später eine vollwertige BU-Versicherung abzuschließen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Während der Sparphase besteht meist noch kein BU-Leistungsfall-Schutz im klassischen Sinne. Wenn das Kind die Option später aktiviert, entsteht aus dem Recht eine echte BU-Versicherung mit allen Leistungen. Wichtig: Manche Tarife enthalten zusätzlich eine sofort wirksame BU-Komponente schon während der Sparphase – das schauen wir uns immer im Detail an.
Wer ist Versicherungsnehmer – ich oder mein Kind?
In der Regel Sie als Elternteil. Das Kind ist die versicherte Person. Mit Volljährigkeit (oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt) lässt sich der Vertrag auf das Kind als Versicherungsnehmer übertragen. Dieser Versicherungsnehmerwechsel ist steuerlich und schenkungsrechtlich relevant – das besprechen wir in der Beratung.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn meinem Kind oder mir etwas zustößt?
Die meisten Tarife bieten eine Beitragsbefreiung bei Tod oder Berufsunfähigkeit der Eltern. Heißt: Sterben Sie oder werden berufsunfähig, läuft der Vertrag für das Kind ohne weitere Einzahlungen weiter – die Versicherung übernimmt die Beiträge. Das ist ein extrem wertvolles Sicherheitsnetz, das im normalen ETF-Sparplan nicht existiert.
Wie hoch sollte der monatliche Beitrag sein?
Das hängt von Ihrer finanziellen Situation und vom Ziel ab. In der Praxis sehen wir Sparraten zwischen 25 und 200 € im Monat. Wichtig: Es sollte ein Betrag sein, den Sie über viele Jahre durchhalten – ein Stop-Loss in der Sparphase tut weh. Lieber konservativ starten und später dynamisieren.
Lohnt sich das auch noch, wenn mein Kind schon 10 oder 12 ist?
Ja, oft schon. Die BU-Option ist dann sogar besonders wichtig, weil die meisten Diagnosen, die später zum Problem werden, in der Grundschulzeit auftauchen. Solange Ihr Kind die heutige Gesundheitsprüfung gut durchläuft, ist es noch nicht zu spät. Beim Vermögensaufbau ist der Effekt natürlich geringer als bei einem Vertrag ab Geburt – aber die BU-Option allein rechtfertigt für viele Familien den Abschluss.
Wird der Vertrag auf meine Steuer angerechnet?
Während der Sparphase fallen keine Abgeltungssteuern an – auch nicht auf Fondsumschichtungen innerhalb der Police. Bei Auszahlung später greift, je nach Dauer und Alter, das Halbeinkünfteverfahren: Bei mehr als 12 Jahren Vertragslaufzeit und Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr werden nur 50 % der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Für Detailfragen zur eigenen Steuersituation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Was ist, wenn ich die Beiträge irgendwann nicht mehr zahlen kann?
Sie haben mehrere Optionen: Beitragsfreistellung (Vertrag läuft mit dem bisher angesparten Guthaben weiter), Beitragsreduktion oder vollständige Kündigung. Die ersten beiden sind in den meisten Fällen die bessere Wahl, weil die BU-Option erhalten bleibt. Eine Kündigung in den ersten Jahren ist meist sehr verlustreich – deshalb empfehlen wir realistisch zu starten.
Können Großeltern oder Paten den Vertrag mitfinanzieren?
Ja, das geht problemlos – entweder durch direkte Einzahlungen auf das Beitragskonto oder als eigene Zuwendungen an die Eltern, die diese dann einzahlen. Viele Familien gestalten Geburts- und Weihnachtsgeschenke heute über Einmalzahlungen in die Kinderpolice statt über immer mehr Spielzeug. Wir helfen bei der Gestaltung.
Was kostet die Beratung bei Ihnen?
In der Regel fällt für Sie kein Honorar an. Wir bekommen wie jeder Versicherungsmakler eine Courtage vom Versicherer – die ist im Beitrag bereits eingerechnet, ob mit oder ohne Beratung. Unsere Berater erhalten dafür Festgehalt, kein individueller Provisionsanreiz. Das heißt: Wir empfehlen den Tarif, der zu Ihnen passt – nicht den, an dem wir am meisten verdienen würden. In besonderen Fällen ist auch eine Honorarberatung möglich, das besprechen wir vorab transparent.
Weiterführende Themen
- BU-Versicherung für Studenten und Schüler – wann der richtige Zeitpunkt ist
- Fondsgebundene Rentenversicherung – Grundlagen und Beratung
- ETF-Rentenversicherungen – das Beste aus zwei Welten
- BU-Gesundheitsfragen richtig beantworten
- Unser Fondsportfolio – wie wir bei der Anlage vorgehen
- Riester vs. Altersvorsorgedepot – der Vergleich für Familien
