🎓 Altersvorsorge für Beamte · Karlsruhe, Landau & bundesweit online

Altersvorsorge für Beamte:
Die Pensionslücke, die keiner gerne ausrechnet

71,75 % Pension klingt gut. Ist es auch – wenn man 40 Dienstjahre voll macht, keine Elternzeit nimmt, nicht in Teilzeit arbeitet und die Steuerlast im Alter ignoriert. Die Realität der meisten Beamten sieht anders aus. Wir rechnen es durch – konkret, mit zertifizierter Software.

Festgehalt statt Provision Zertifizierte Beratungssoftware 6.000+ Beratungen Seit 1983
71,75 %maximale Pension – nur bei 40 Dienstjahren
~66 %Durchschnittspension Bundesbeamte 2025
100 %Steuerpflicht der Pension – netto bleibt weniger
540 €max. Förderung Altersvorsorgedepot ab 2027
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Die unbequeme Wahrheit über die Beamtenversorgung: Beamte sind im Alter besser gestellt als die meisten Angestellten. Das stimmt. Aber „besser gestellt" bedeutet nicht automatisch „ausreichend versorgt". Wer die Zahlen konkret durchrechnet – mit der eigenen Besoldungsgruppe, den eigenen Dienstjahren, den eigenen Plänen für Teilzeit oder Familie – kommt in vielen Fällen auf eine Lücke, die überraschend groß ist.

Wie die Pension berechnet wird – und wo die Lücken entstehen

Jedes Dienstjahr erhöht den Ruhegehaltssatz um 1,79375 % der letzten Dienstbezüge. Das Gesetz deckt den Ruhegehaltssatz bei 71,75 % nach 40 Dienstjahren. So weit, so bekannt.

Was in dieser Formel nicht auftaucht: Beförderungen in den letzten zwei Jahren vor dem Ruhestand werden nicht berücksichtigt. Wer also kurz vor dem Ruhestand noch befördert wird, profitiert nicht vollständig davon. Außerdem zahlen Beamte keine Krankenversicherungsbeiträge aus der Pension – das klingt gut, bedeutet aber, dass die Beihilfe im Ruhestand je nach Bundesland auf 50 bis 70 % beschränkt ist und ein PKV-Beitrag bleibt.

Und: Die Pension ist seit 2005 schrittweise vollständig steuerpflichtig. Was auf dem Papier 71,75 % ist, landet netto deutlich darunter.

Was die meisten nicht wissen: Für die Witwenversorgung wird eine Versorgungsabrechnung von 1,8 % des Ruhegehaltssatzes pro Jahr Altersunterschied zwischen den Ehepartnern abgezogen. Bei 10 Jahren Altersunterschied macht das 18 % – und senkt die eigene Pension entsprechend, wenn die Witwen-/Witwerabsicherung gewünscht ist.

DienstjahreRuhegehaltssatzBei 5.000 € brutto
25 Jahre44,8 %2.240 € brutto
30 Jahre53,8 %2.690 € brutto
35 Jahre62,8 %3.140 € brutto
40 Jahre71,75 % (max)3.588 € brutto

Vereinfacht, ohne Sonderzulagen. Nettopension nach Steuern und PKV-Beitrag liegt deutlich darunter.

Wie groß ist Ihre Pensionslücke wirklich? Drei Beispiele

Abstrakte Prozentsätze helfen wenig. Hier drei typische Beamten-Konstellationen, die wir in der Beratung häufig sehen – mit konkreten Zahlen:

🟢 Studienrat, 58 Jahre, A13

3.520 € Nettopension (geschätzt nach Steuern) Lücke: ~400 €/Monat

38 Dienstjahre, keine Teilzeit, verheiratet. Lücke entsteht durch Steuerprogression und gestiegenen Lebensstandard. Gut aufgestellt, aber nicht lückenlos.

🟡 Lehrerin, 50 Jahre, A12

2.640 € Nettopension (geschätzt nach Steuern) Lücke: ~850 €/Monat

31 Dienstjahre (davon 5 in 50% Teilzeit wegen Familie). Verbeamtung mit 29. Pension deutlich unter Maximum. Handlungsbedarf.

🔴 Polizeibeamter, 45 Jahre, A9

2.280 € Nettopension (geschätzt nach Steuern) Lücke: ~1.100 €/Monat

30 Dienstjahre bis Ruhestand (Pensionsalter 62), A9, Alleinverdiener. Zwei Kinder. Erhebliche Versorgungslücke, dringlicher Handlungsbedarf.

Wichtiger Hinweis: Das sind vereinfachte Schätzungen ohne individuelle Steuerberechnung, Bundesland-Korrekturfaktoren und persönliche Abzüge. Ihre tatsächliche Pensionslücke kann davon abweichen – nach oben oder nach unten. Genau deshalb nutzen wir in der Beratung zertifizierte Software, die diese Faktoren einbezieht.

Die häufigsten Situations, die die Pension drücken

⏰ Späte Verbeamtung
👶 Elternzeit
⏱️ Teilzeit
📉 Niedr. Besoldung
💼 Referendariat

Späte Verbeamtung – das stille Problem

In vielen Bundesländern werden Lehrerinnen und Lehrer erst mit 30, 32 oder sogar 35 Jahren verbeamtet – nach Studium, Referendariat und oft Jahren als Angestellte. Jedes Jahr vor der Verbeamtung zählt nicht für den Ruhegehaltssatz.

Wer mit 32 verbeamtet wird und mit 65 in den Ruhestand geht, hat maximal 33 Dienstjahre – Ruhegehaltssatz 59,18 %. Bei 5.000 € Bruttobezügen sind das rund 2.960 € Pension brutto, nach Steuern und PKV deutlich weniger. Der Unterschied zu 40 Dienstjahren: fast 13 Prozentpunkte oder rund 650 € brutto monatlich weniger Pension.

Was hilft: Frühzeitig mit der privaten Vorsorge beginnen – idealerweise schon im Referendariat oder als Beamter auf Widerruf. Selbst 100–150 € monatlich machen über 30 Jahre einen erheblichen Unterschied.

Elternzeit – jedes Jahr kostet Pensionspunkte

Elternzeit ist als Beamte möglich – aber jedes Jahr zählt nicht voll für den Ruhegehaltssatz, wenn es über den gesetzlichen Mindestzeitraum hinausgeht. Wer drei Jahre in Elternzeit ist, verliert drei Mal 1,79375 % = 5,38 % Ruhegehaltssatz.

Das klingt wenig. Bei 5.000 € Bruttobezügen bedeutet es aber 268 € monatlich weniger Pension – ein Leben lang. Bei zwei Kindern mit jeweils zwei Jahren Elternzeit summiert sich der Verlust auf über 10 Prozentpunkte.

Was hilft: Den Verlust durch Elternzeit gezielt kompensieren – mit einem ETF-Sparplan, der parallel zur Elternzeit weiterläuft, oder einer ETF-Rentenversicherung, die steuerlich optimiert auf das spätere Renteneintrittsalter ausgerichtet wird.

Teilzeit – die unterschätzte Pensionsfalle

Beamte in Teilzeit arbeiten nicht nur weniger – sie bauen auch weniger Pensionsansprüche auf. Wer 50 % Teilzeit arbeitet, erhält in diesem Jahr nur 50 % des Ruhegehaltssatz-Zuwachses: also 0,896875 % statt 1,79375 %.

Zehn Jahre in 50%-Teilzeit bedeuten: 8,96875 % statt 17,9375 % Ruhegehaltssatz-Zuwachs – ein Unterschied von fast 9 Prozentpunkten. Bei 5.000 € Bruttobesoldung: rund 450 € monatlich weniger Pension für immer.

Häufiges Missverständnis: Viele Beamte glauben, dass Teilzeit in der Familienphase die Pension nur minimal beeinflusst. Die Zahlen zeigen: Der Effekt ist dauerhaft und erheblich. Eine private Zusatzvorsorge, die die Teilzeitjahre gezielt ausgleicht, ist für die meisten sinnvoll.

Niedrige Besoldungsgruppe – die Basis zählt

Der Ruhegehaltssatz bezieht sich immer auf die letzten Dienstbezüge. Wer in einer niedrigen Besoldungsgruppe (A7–A9) verbleibt oder erst spät befördert wird, hat eine kleine Basis – und damit auch eine kleine absolute Pension, selbst bei hohem Ruhegehaltssatz.

Ein A9-Beamter mit 71,75 % Ruhegehaltssatz und 3.800 € Bruttobezügen erhält 2.727 € brutto Pension. Nach Steuern und PKV-Beitrag: deutlich weniger als 2.000 €. Für eine Familie als Alleinverdiener kann das eng werden.

Referendariat – die vergessenen Jahre

Das Referendariat zählt bei den meisten Beamtengruppen nicht für den Ruhegehaltssatz – jedenfalls nicht voll. Die Anerkennung als Dienstzeit variiert je nach Bundesland und Beamtengruppe erheblich.

Lehrer in Baden-Württemberg können das Referendariat meist teilweise anrechnen lassen – aber nicht automatisch. Ein formeller Antrag ist nötig. Wer diesen Antrag nicht stellt oder zu spät stellt, verschenkt Pensionspunkte.

Unser Rat: Beim Eintritt in den Beamtenstatus sofort prüfen lassen, welche Vordienstzeiten anerkannt werden können. Das kostet nichts und kann jahrzehntelange Auswirkung haben.

Ihre Optionen zum Schließen der Pensionslücke

Es gibt nicht die eine Lösung. Was für Sie passt, hängt von Besoldungsgruppe, Steuersatz, Zeithorizont und persönlicher Situation ab. Hier die relevantesten Optionen:

📈 ETF-Sparplan / Depot

Maximal flexibel Niedrige Kosten Jederzeit verfügbar

Ideal als Ergänzung oder wenn maximale Flexibilität gewünscht wird. Kein Versicherungsmantel, dafür keine Bindung. Bei mittlerem Steuersatz und kürzerem Zeithorizont oft die bessere Wahl gegenüber der Rentenversicherung.

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🧾 Rürup-Rente (Basisrente)

Steuerabzug sofort Für hohe Steuersätze Kein Rentenbeitrag nötig

Beamte zahlen keine Rentenbeiträge – können damit den vollen Rürup-Rahmen (bis 29.344 € Sonderausgabenabzug 2026) ausschöpfen. Bei A13+ und hohem Steuersatz kann der Steuervorteil im Einzahlungsjahr erheblich sein.

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🏛️ Altersvorsorgedepot ab 2027

Neu ab 2027 Bis 540 € Förderung Beamte einbezogen

Das neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepot schließt Beamte explizit ein. Grundzulage bis 540 €, Kinderzulage 300 € je Kind, ETFs erlaubt. Ob es sich neben der Pension lohnt, hängt vom Steuersatz ab – wir rechnen es durch.

Zum Ratgeber Altersvorsorgereformgesetz →

🏠 Immobilien

Mietersparnis Wertsteigerung Finanzierungsvorteil

Beamte haben als Kreditnehmer besondere Vorteile – unkündbare Stelle, planbare Besoldung. Das nutzten wir in der Baufinanzierungsberatung systematisch. Die Immobilie als Altersvorsorge-Baustein hat ihre Berechtigung – wenn die Finanzierung stimmt.

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🤖 Gemanagte Portfolios

Professionelles Rebalancing ETF-Basis Persönliche Begleitung

Für Beamte, die ETF-Renditen wollen, aber nicht selbst umschichten möchten. Unsere verwalteten Portfolios in drei Risikovarianten – mit persönlichem Ansprechpartner, der auch im Marktabschwung erreichbar ist.

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Unsere Berechnungssoftware: zertifiziert, präzise, praxisnah

Die Rentenlückenrechner, die Sie online finden, haben ein gemeinsames Problem: Sie rechnen mit vereinfachten Durchschnittswerten. Kein Bundesland-Korrekturfaktor, keine Teilzeitphasen, keine individuelle Steuersituation, keine Sonderzahlungen.

In der persönlichen Beratung nutzen wir den zertifizierten Finanzplaner-Altersvorsorgeplaner von ivfp.de – eine Software, die all das berücksichtigt.

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Individuelle Pensionsberechnung mit Ihrer Besoldungsgruppe, Ihren Dienstjahren und Teilzeitphasen
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Für welche Beamtengruppen beraten wir

„Beamte" ist keine homogene Gruppe. Ein Lehrer in BW, ein Kriminalbeamter in Rheinland-Pfalz und ein Ministerialbeamter in Berlin haben völlig unterschiedliche Ausgangssituationen – Besoldung, Pensionsalter, Teilzeitkultur und regionale Beihilferegeln variieren erheblich. Wir kennen die Unterschiede:

👩🏫 Lehrer & Lehramtsanwärter

Häufig späte Verbeamtung, oft Teilzeit und Elternzeit, breite Besoldungsspanne A12–A16. Wir kennen die BW-spezifischen Regelungen für Lehramtsbeamte.

👮 Polizei & Bundeswehr

Früher Ruhestand (oft ab 60–62), Verwendungszulagen, mögliche Versetzungen. Spezifische Planung notwendig: weniger Dienstjahre, früherer Rentenbedarf.

🏛️ Verwaltungsbeamte

Kreis-, Land- und Bundesebene, breite Besoldungsspanne. Oft solide Ausgangssituation, aber Optimierungspotenzial bei der Steuer.

🎓 Professoren (W-Besoldung)

Variable Leistungszulagen erschweren die Pensionsplanung. Wir kennen die W-Besoldungs-Besonderheiten und geeignete Ergänzungsstrategien.

⚖️ Richter & Staatsanwälte

R-Besoldung, hohe Steuerklasse, gute Ausgangssituation – aber Pensionsplanung lohnt sich trotzdem, besonders für Rürup und ETF-Rentenversicherung.

📋 Referendare & Beamte auf Probe

Jetzt anfangen lohnt sich am meisten – auch mit kleinen Beträgen. Wir beraten bereits während der Probezeit, damit kein wertvolles Jahr verloren geht.

Bernd Krause – Geschäftsführer Der Fairsicherungsladen

Bernd Krause, Geschäftsführer

„In 40 Jahren Beratungserfahrung habe ich eines gelernt: Beamte sind die Zielgruppe, die am häufigsten zu spät kommt. Nicht weil sie sich nicht kümmern wollen, sondern weil die Pension so sicher wirkt, dass der Handlungsdruck fehlt. Den ersten Schritt machen die wenigsten von selbst. Den zweiten – also ernsthaft durchrechnen – noch weniger. Dabei ist genau das der Schritt, der wirklich etwas verändert."

Was Beamte über unsere Beratung sagen

★★★★★
Ich dachte, ich wäre als Beamter gut abgesichert. War ich – aber nicht so gut wie gedacht. Die konkrete Rechnung hat mich überrascht. Und ich bin froh, dass wir jetzt eine Strategie haben.
M. H. – Beamter, Karlsruhe
★★★★★
Keine aktive Beratung hin zu einem bestimmten Produkt. Sehr neutral, sehr objektiv. Das war für mich entscheidend – ich wollte keine Empfehlung, die von Provision getrieben ist.
Fr. N. – Lehrerin, Südpfalz
★★★★★
Dass die Berater auf Festgehalt arbeiten, hat den Ausschlag gegeben. Ich wusste: Die empfehlen mir nicht den Tarif mit der höchsten Provision, sondern den für mich passenden.
Thomas R. – Finanzbeamter, 41

4,89/5 · 832+ Bewertungen auf ProvenExpert · 100% Empfehlungsquote

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Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns i.d.R. innerhalb von 24 Stunden mit einer konkreten Einschätzung – kostenlos, unverbindlich, mit Festgehalt-Beratern.

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Häufige Fragen zur Altersvorsorge für Beamte

Ja, in den meisten Fällen. Die maximale Pension beträgt 71,75% des letzten Bruttogehalts – nur bei exakt 40 Dienstjahren. Wer später verbeamtet wird, Elternzeit nimmt oder in Teilzeit arbeitet, erhält deutlich weniger. Hinzu kommt: Die Pension ist voll steuerpflichtig und Sonderzahlungen fallen weg.
Pro Dienstjahr steigt der Ruhegehaltssatz um 1,79375% der letzten Dienstbezüge. Nach 40 Dienstjahren wird das gesetzliche Maximum von 71,75% erreicht. Beförderungen in den letzten zwei Jahren vor dem Ruhestand werden dabei nicht berücksichtigt.
Jedes Jahr in Elternzeit oder Teilzeit zählt nicht voll – bei 50% Teilzeit nur halb. Ein Jahr Elternzeit kostet 1,79375% Ruhegehaltssatz. Wer fünf Jahre in Teilzeit (50%) arbeitet, verliert weitere rund 4,5 Prozentpunkte. Das summiert sich über Jahre zu mehreren hundert Euro weniger Pension monatlich – dauerhaft.
ETF-Sparplan, ETF-Rentenversicherung (mit Steuervorteil 12/62-Regel), Rürup-Rente (Sonderausgabenabzug), das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 (staatliche Förderung bis 540€/Jahr, Beamte einbezogen) sowie Immobilien. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von Besoldungsgruppe, Dienstjahren und persönlichem Steuersatz ab.
Häufig ja. Beamte zahlen keine Rentenbeiträge und können deshalb den vollen Rürup-Rahmen (bis 29.344€ Sonderausgabenabzug 2026, Einzelveranlagung) ausschöpfen. Bei höheren Besoldungsgruppen (A13+) und entsprechendem Steuersatz kann der Steuervorteil im Einzahlungsjahr erheblich sein. Wir rechnen das konkret durch.
Ja. Das neue Altersvorsorgedepot (ab 01.01.2027) schließt Beamte explizit ein – auch wenn sie keine gesetzliche Rente zahlen. Grundzulage bis 540€ jährlich, Kinderzulage 300€ je Kind, ETFs erlaubt. Ob sich das neben der Pension lohnt, hängt vom Steuersatz ab – wir rechnen es durch.
Die Beratung ist für Sie kostenneutral. Unsere Berater erhalten Festgehalt – kein Provisionsanreiz für ein bestimmtes Produkt. In der Beratung nutzen wir zertifizierte Software von ivfp.de für die präzise individuelle Pensionsberechnung.

Ihre Pension reicht wahrscheinlich nicht. Lassen Sie uns das konkret durchrechnen.

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