🗓️ Beschlossen 27.03.2026 · Inkrafttreten 01.01.2027

Das Altersvorsorgereformgesetz 2027 –
was sich wirklich ändert

Riester ist Geschichte. Das neue Altersvorsorgedepot kommt. Grundzulage bis 540 €, Fondslösungen endlich erlaubt, Selbstständige erstmals förderberechtigt. Was das konkret bedeutet – und wo die entscheidende Falle steckt.

Festgehalt statt Provision Anbieterungebunden Seit 1983
Aktueller Stand (April 2026): Bundestag hat beschlossen, Bundesrat noch ausstehend. Bis 31.12.2026 gelten die alten Riester-Regelungen unverändert. Ab 01.01.2027 tritt das neue System in Kraft.

Warum das überhaupt nötig war

Der Riester-Vertrag hat sich in den letzten Jahren selbst erledigt. Anbieter haben sich reihenweise zurückgezogen, die Produkte wurden teurer und unflexibler, und der Mindestbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens war für viele Menschen schlicht unattraktiv. Das Ergebnis: Millionen ungenutzter oder schlecht laufender Verträge, Frust bei Verbrauchern und Beratern, und ein System, das niemand mehr empfehlen wollte.

Jetzt hat die Bundesregierung gehandelt – und das ist gut. Das Altersvorsorgereformgesetz (AvRG) wurde am 27.03.2026 im Bundestag beschlossen. Zwei Dinge fallen sofort auf: Die Förderlogik ist deutlich einfacher geworden. Und Fondslösungen – also echte ETF-Portfolios – sind jetzt im Rahmen staatlicher Förderung möglich. Das war beim alten Riester nicht der Fall. Dort war zwingend eine Beitragsgarantie vorgeschrieben, die renditeorientierte Anlagen faktisch ausschloss.

Die neue Förderlogik – einfacher als gedacht

Weg vom komplizierten 4-Prozent-Mindestbeitrag. Die neue Logik lautet:

Eigenbeitrag jährlichStaatliche FörderungMaximale Zulage aus dieser Stufe
120 € – 360 €50 Cent je eingesetztem Euro180 €
361 € – 1.800 €25 Cent je eingesetztem Euro360 €
Gesamt (max.)540 € Grundzulage jährlich

Dazu kommen:

  • Kinderzulage: 300 € je Kind – ab einem Mindestbeitrag von 25 € monatlich (deutlich besser als im ursprünglichen Entwurf, der 100 € verlangte)
  • Berufseinsteigerbonus: 200 € einmalig bei Einstieg bis zum 25. Lebensjahr
  • Sonderausgabenabzug: bis 2.340 € (1.800 € Eigenbeitrag + Zulage)

Was das für eine Familie bedeutet: Zwei Kinder, beide nach 2008 geboren, Mindestbeitrag 25 €/Monat: Kinderzulage 600 €/Jahr. Wer zusätzlich 360 € Eigenbeitrag einzahlt, erhält 180 € Grundzulage on top. Gesamtförderung: 780 € jährlich – für einen Eigenbeitrag von 660 €. Das ist eine Förderquote von über 118 %. Nicht schlecht.

Riester 1.0 vs. Riester 2.0 – der direkte Vergleich

MerkmalRiester 1.0 (bis 2026)Altersvorsorgedepot ab 2027
Mindestbeitrag für Förderung4 % des Vorjahreseinkommens (min. 60 €)120 € jährlich – fix
Grundzulage175 €bis 540 €
Kinderzulage185–300 € je Kind300 € je Kind
BeitragsgarantiePflicht → teure GarantieprodukteNicht mehr Pflicht
ETFs & FondslösungenPraktisch ausgeschlossenErstmals möglich
Selbstständige förderberechtigtNeinJa
Sonderausgabenabzugmax. 2.100 € (inkl. Zulagen)max. 2.340 € (1.800 € + Zulage)

Die entscheidende Frage: Standarddepot oder echtes Altersvorsorgedepot?

Hier steckt der Teufel im Detail – und hier liegt der wichtigste Unterschied für Ihre persönliche Entscheidung.

Das Gesetz sieht zwei sehr unterschiedliche Produktwelten vor. Das Standarddepot ist das staatlich vorgeschriebene Einstiegsprodukt, das jeder Anbieter im Sortiment haben muss. Es gibt sogar einen öffentlichen Träger, der es direkt anbietet. Der Gedanke dahinter: Wer gar keine Ahnung hat und einfach loslegen will, soll nicht scheitern.

📦 Standarddepot

  • Kostendeckel: 1 % p.a.
  • Nur zwei Anlageoptionen zur Wahl
  • Staatlicher Träger verfügbar
  • Für den Direktabschluss ohne Beratung konzipiert
  • Das Gesetz sagt explizit: „Prinzipiell eignet sich das Standarddepot für einen Abschluss ohne Beratung"
  • Geringeres Renditepotenzial durch enge Fondswahl

📈 Echtes Altersvorsorgedepot

  • Kein Kostendeckel – freie Fondswahl
  • Qualitativ hochwertige ETF-Portfolios möglich
  • Gleiche staatliche Förderung wie Standarddepot
  • Braucht Beratung – lohnt sich aber deutlich mehr
  • Individuell auf Risikoneigung und Zeithorizont anpassbar
  • Das ist der Markt, auf dem wir als Makler arbeiten

Die entscheidende Frage: Das Standarddepot kostet zwar maximal 1 % p.a. – bietet aber kaum Spielraum. Ein gut gewähltes Altersvorsorgedepot kann trotz etwas höherer Kosten langfristig erheblich mehr einbringen, weil die Fondswahl stimmt. Wer nur auf den Kostendeckel schaut und nicht auf das Ergebnis, optimiert an der falschen Stelle.

Bernd Krause – Geschäftsführer Der Fairsicherungsladen

Bernd Krause, Geschäftsführer

„Seit Jahren fordern wir als Makler, dass Fondslösungen in der staatlich geförderten Altersvorsorge möglich sein müssen. Jetzt ist es so weit. Das Standarddepot ist gut für Menschen, die ohne Beratung loslegen wollen – aber wer wirklich optimieren möchte, wer das Beste aus seiner Sparrate herausholen will, der braucht ein Depot, das zu seiner Situation passt. Nicht zwei vorgefertigte Optionen, sondern eine Strategie. Genau das machen wir."

Wer profitiert – und wer sollte handeln?

👩💼 Angestellte & Akademiker

Endlich ein System, bei dem sich die Einzahlung auch ohne hohes Einkommen lohnt. Der feste Mindestbeitrag (120 €/Jahr statt 4 % des Einkommens) macht das besonders für Berufseinsteiger attraktiv.

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🎓 Beamte & Referendare

Beamte sind explizit förderberechtigt – auch wenn sie keine gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Ob das Altersvorsorgedepot neben der Pension sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Zur Vorsorgeanalyse →

🏛️ Selbstständige

Erstmals förderberechtigt – das ist eine echte Neuerung. Bisher blieb Selbstständigen die Riester-Förderung verwehrt. Jetzt kann das Altersvorsorgedepot eine sinnvolle Ergänzung zur Rürup-Rente sein.

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Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Bis zum 31.12.2026 läuft alles wie bisher. Wer einen bestehenden Riester-Vertrag hat, kann ihn weiter besparen und weiterhin die bekannte Förderung erhalten. Neue Riester-Verträge können bis Ende 2026 noch abgeschlossen werden.

Ab 2027 sind neue Beiträge nur noch in Altersvorsorgedepots staatlich förderbar. Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch umgestellt.

Unsere Empfehlung für Riester-Bestandskunden: Schauen Sie sich Ihren Vertrag genau an, bevor Sie irgendetwas entscheiden. Gute Verträge mit niedrigen Kosten können weiter sinnvoll sein. Schlechte Verträge mit hohen Abschlusskosten und teuren aktiven Fonds sollten überprüft werden. Wir machen das in der Beratung – und sagen Ihnen direkt, was sich lohnt und was nicht.

Unser Fazit

Das Altersvorsorgereformgesetz ist ein echter Fortschritt. Einfachere Förderlogik, höhere Zulagen, Fondslösungen erlaubt, Selbstständige einbezogen – das sind echte Verbesserungen gegenüber dem alten System, das sich selbst erledigt hat.

Aber: Das neue System ist kein Selbstläufer. Wer einfach das Standarddepot nimmt, weil es das Einfachste ist, verzichtet auf Renditepotenzial. Wer glaubt, das Altersvorsorgedepot sei ein Allheilmittel für die Rentenlücke, unterschätzt, wie groß diese Lücke bei vielen Menschen wirklich ist.

Was bleibt: Die staatliche Förderung ist jetzt attraktiver als je zuvor. Und wer die Förderung mit einem gut strukturierten, renditeoptimierten Depot kombiniert – das ist das, womit wir seit 40 Jahren arbeiten.

Häufige Fragen

Das Gesetz wurde am 27.03.2026 im Bundestag beschlossen und tritt zum 01.01.2027 in Kraft. Bis 31.12.2026 gelten die alten Riester-Regeln unverändert. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Das Altersvorsorgedepot ist der Nachfolger der Riester-Rente. Es erlaubt erstmals reine Fondslösungen (ETFs) im Rahmen staatlicher Förderung. Es gibt zwei Varianten: das einfache Standarddepot für den Direktabschluss (2 Anlageoptionen, 1% Kostendeckel) und das individuelle Altersvorsorgedepot mit freier Fondswahl.
Die maximale Grundzulage beträgt 540 € jährlich: 50% auf die ersten 360 € Eigenbeitrag (max. 180 €) plus 25% auf weitere bis zu 1.440 € (max. 360 €). Hinzu kommen 300 € Kinderzulage je Kind ab 25 € Monatsbeitrag sowie ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 € bis zum 25. Lebensjahr.
Ja. Beamte sind explizit förderberechtigt. Ob sich das Altersvorsorgedepot neben der Pension lohnt, hängt von Besoldungsgruppe, Steuersatz und bestehenden Verträgen ab. Wir rechnen das in der Beratung durch.
Bestehende Riester-Verträge bleiben bestehen und können bis Ende 2026 weiter bespart werden. Ab 2027 sind neue Beiträge nur noch in Altersvorsorgedepots staatlich förderbar. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt stark von den Konditionen des bestehenden Vertrags ab – wir prüfen das gerne.
Die Beratung ist kostenneutral für Sie. Unsere Berater erhalten Festgehalt – kein Provisionsanreiz für ein bestimmtes Produkt. Wir sagen Ihnen, was in Ihrer Situation wirklich sinnvoll ist – auch wenn das manchmal bedeutet, nichts Neues abzuschließen.

Lohnt sich das neue Altersvorsorgedepot für Sie?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir antworten i.d.R. innerhalb von 24 Stunden mit einer ehrlichen Einschätzung.

0 € Mehrkosten Festgehalt statt Provision Anbieterungebunden Antwort i.d.R. <24h

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Das neue System kommt – nutzen Sie es richtig

Förderung bis 540 € jährlich, erstmals echte Fondslösungen möglich. Wir helfen Ihnen, das in Ihre Strategie einzubauen – anbieterungebunden, Festgehalt, seit 1983.

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